An die
Gebühreneinzugszentrale (GEZ)
50656 Köln
Per Einschreiben / Rückschein
GEZ-Teilnehmernummer:XXXXXXXXX - Abmeldung meiner Rundfunkgeräte
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit dem beigefügtem, ausgefüllten Formular zeige ich Ihnen die Abmeldung meiner Rundfunkgeräte zum dort angegebenen Datum an.
Zugleich widerrufe ich hiermit die Ihnen erteilte Einzugsermächtigung für die Abbuchung meiner Rundfunkgebühren. Sollte noch ein Guthaben bestehen, bitte ich um dessen umgehende Erstattung auf das Ihnen bekannte Konto.
Ich verweise ausdrücklich darauf, dass ich meine beigefügte Abmeldung korrekt entsprechend der Vorschriften des Rundfunkgebührenstaatsvertrags (RGebStV) und Ihrer Formularanforderungen vorgenommen habe.
Den Hinweis am Schluss Ihres Abmeldeformulars, dass nach der Abmeldung keine Geräte mehr bereitgehalten werden dürfen, habe ich zur Kenntnis genommen und datiert unterschrieben. Gegenteilige Unterstellungen hätten keinerlei Rechtsgrundlage.
Ich darf vorsorglich darauf aufmerksam machen, dass es sich bei dem beiliegenden Formular um eine "Abmeldung" handelt und keinesfalls um einen "Antrag auf Abmeldung", über dessen Genehmigung die GEZ frei entscheiden kann. Nach § 3, Art. 4 Rundfunkgebührenstaatsvertrag (RGebStV) habe ich nur meine Abmeldung zu begründen sowie sonstige einfache Angaben zu machen, wie sie in Ihrem Abmeldeformular vorgesehen sind.
Ich teile die Meinung der Landesdatenschutzbeauftragten und anderer, dass die GEZ rechtswidrig agiert
wenn sie nach einer formgerechten GEZ-Abmeldung ehemaliger
Rundfunkteilnehmer die Anerkennung dieser Abmeldung verweigert,
wenn die GEZ Abmeldende unter Druck setzt, um die näheren Abmeldeumstände zu erfahren,
wenn die GEZ dabei die Herausgabe von Personen- und Adressdaten Dritter verlangt,
wenn die GEZ Nachweise dafür fordert, bei wem und wo in welchem Zustand die bisher bereitgehaltenen Rundfunkgeräte verblieben sind.
Sollten Sie meine beiliegende Abmeldung nicht anerkennen oder von mir ähnliche Angaben oder Nachweise erzwingen wollen, werde ich den Vorgang umgehend meinem Rechtsanwalt übergeben. Die Anwaltsgebühren werden Ihnen dann in Rechnung gestellt.
Nur rein vorsorglich erinnere ich daran, dass Versuche des Rundfunkgebühreneinzugs durch Zahlungsaufforderungen oder Kontoabbuchungen für zukünftige Monatszeiträume, für die ich bereits abgemeldet und daher nicht mehr gebührenpflichtig bin, den Straftatbestand der Gebührenüberhöhung nach § 352 StGB erfüllen könnten.
Ich darf Sie höflichst darum bitten, mir binnen der nächsten 14 Tage den Eingang und die formale Richtigkeit der beigefügten Abmeldung schriftlich zu bestätigen, und ebenso, dass Sie die gesetzlich vorgeschriebene Löschung meiner bei Ihnen gespeicherten Personendaten als Rundfunkteilnehmer vorgenommen haben.
Mit freundlichen Grüßen