Große Messer in der Öffentlichkeit

Giacomo_S

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Wie heute bekannt wurde, hat der Bundesrat einer Änderung des Waffengesetzes zugestimmt. Das Tragen von Waffenattrappen und großen Messern in der Öffentlichkeit ist nunmehr verboten und wird mit bußgeldern von bis zu 10.000 Euro bestraft:

Waffenattrappen und große Messer in der Öffentlichkeit verboten

Grundsätzlich befürworte ich dieses Gesetz. Allerdings habe ich ein Verständnisproblem, was nun mit "Tragen" und "in der Öffentlichkeit" gemeint ist.

Dazu folgendes Beispiel:
Als (Ex-)Koch bevorzuge ich die Verwendung meiner eigenen Messer. Rein formal ist z.B. das sog. Kochmesser mit rund 40 cm Gesamtlänge, einer Klingenbreite von ca. 5 cm und natürlich einer feststehenden Klinge bereits ein beachtliches Kurzschwert.
Wenn ich nun mich aber von A nach B bewege (von und zur Arbeit) habe ich gar keine andere Chance, als diese Messer zu transportieren, z.B. rolle ich sie in ein Tuch ein, trage sie in einer Tasche und fahre damit auch U-Bahn.
Es sind auch andere Messer dabei, ein Wetzstahl, ein Schneebesen ... was man eben so zum Kochen braucht.
Manchmal kaufe ich mir auch ein neues Messer - das muss ich ja auch irgendwie nach Hause bringen.

So ... nehmen wir jetzt einmal an, ich gerate in eine Routine-Kontrolle der Polizei und darf meinen Tascheninhalt herzeigen.
Ist das nun ein "Tragen von Messern in der Öffentlichkeit" - schließlich trage ich eine ganze Tasche mit (Küchen-)Messern mit mir herum und ich bewege mich ja in der Öffentlichkeit ? Und oft genug gehe ich auch nicht gleich nach Haus, sondern vorher saufen.

Und falls ja - WIE überhaupt kann ich ein Messer von A nach B bewegen ? Denn den Materietransmitter gibt es ja bekanntlich noch nicht.
 

agentP

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Lustig! Ich besitze sowohl ein Tauchermesser, als auch einen Hirschfänger (genaugenommen einen Nicker) und beide werden in dem Artikel als Ausnahmen geführt. :p
Ich nehme mal an, wenn Taucher- und Jagdmesser ausgenommen sind, dann Küchenmesser doch wohl erst recht.
 

Giacomo_S

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agentP schrieb:
Ich nehme mal an, wenn Taucher- und Jagdmesser ausgenommen sind, dann Küchenmesser doch wohl erst recht.

Nun, ich weiß nicht ...

4562_20_250_p1.jpg


Ist ja doch ein ziemliches Gerät, so ein Kochmesser. Und trachten trag' ich keine, auch wenn ich München lebe. :freak:


lederhose.jpg
 

Ein_Liberaler

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An alle, die solche Gesetze grundsätzlich befürworten: Bitteschön, das habt Ihr jetzt davon. Werdet glücklich mit dem Scheiß.

Unter anderem dürft Ihr Euch jetzt alle ins Waffenrecht und seine Terminologie einlesen, viel Spaß.

"Tragen" steht bestimmt nicht im Gesetz, aber was verstehen Journalisten davon?

Verboten wurde das Führen: Das zugriffsbereite Tragen in der Öffentlichkeit. Beispielsweise das Messer in der Tasche oder das Gewehr auf dem Rücksitz.

Vom Verbot unberührt bleibt das Transportieren: Nicht zugriffsbereit, zwischen zwei Orten A und B, an beiden muß man das Messer führen dürfen. Also beispielsweise der Transport von der Wohnung zum Arbeitsplatz. Der neue Gesetzestext liegt mir noch nicht vor, ich habe aber gehört, es solle ein verschlossenes Behältnis erforderlich sein. Also ein Köfferchen mit Schloß... Ich denke, die meisten Köche besitzen schon einen Koffer für ihr Werkzeug.

Bei neugekauften Messern ist man auf der sicheren Seite, wenn man das Paket einfach mit reichlich Paketband zukleben läßt.

Ob eine Rolle in der Aktentasche ausreicht - weiß nicht. Bis vor der Gesetzesverschärfung hätte ich selbst die Pistole nicht besser verpackt. Wie die Gerichte jetzt "Verschlossen" auslegen, ob als geschlossen oder als abgeschlossen, das weiß ich nicht. Das wird die Erfahrung lehren.

Defintiv würde ich sagen, die Dinger sind bis auf die ausdrücklich erwähnten Ausnahmen alle verboten, agentP.

Ich vermute auch, daß mit Hirschfängern Nicker gemeint sind. Wer trägt denn einen Hirschfänger zur Tracht?
 

Giacomo_S

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Ein_Liberaler schrieb:
Der neue Gesetzestext liegt mir noch nicht vor, ich habe aber gehört, es solle ein verschlossenes Behältnis erforderlich sein. Also ein Köfferchen mit Schloß... Ich denke, die meisten Köche besitzen schon einen Koffer für ihr Werkzeug.

Nun, nicht immer. Ein richtiger Messerkoffer - solide Qualität des Werkzeugs vorausgesetzt - kostet richtig Geld.
 

Ein_Liberaler

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Hm, ja, kann ich mir vorstellen. Irgendwas billiges, vorausgesetzt mit Schloß, genügt dem Gesetz aber auf alle Fälle. Unverschlossene Behältnisse traue ich mich im Moment nicht empfehlen. In der nächsten Wild und Hund werden sie einen Artikel zum Thema bringen, da schreiben gute Juristen.
 

JimmyBond

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mein gott, sichert eure messer in speziellen verwahrungsbehaeltnissen und das problem ist aus der welt.

ich versteh die aufregung nich - wenn schon strenge waffenauflagen, dann doch richtig.

koeche und co sollen sich ne sondergenehmigung holen und gut is..
 

agentP

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Und trachten trag' ich keine, auch wenn ich München lebe.
Und ich schon, auch wenn ich in Berlin lebe (wenn auch zugegebenermassen nur, wenn ich auf Heimaturlaub im Chiemgau bin und zu bestimmten Anlässen, z.B. Hochzeiten. Auch wenn die Versuchung die Krachlederne zum "Karneval der Kulturen" herauszuholen jedes Jahr groß ist. :mrgreen: )
 

Lt.Stoned

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hm so wie ich das versteh mach ich mich dann strafbar wenn ich zb zelten geh und mein messer mitnehm?

vallottonlocking_300.jpg


*edit: ich hab das mit der glatten klinge

ein sog. "einhandkampfmesser" mit unglaublichen 88mm klinge (shit, 88....wahrscheinlich bin ich ein nazi!!!)

so ein scheiss hab ich echt lang nich mehr gehört. klar sollte nich jeder spacko besoffen nachts um drei mit ner machete aufm kiez rumrennen, aber irgendwie finde ich die herren gesetzgeber verfallen (mal wieder) zu stark dem populismus.

danke.
 

DrJones

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Naja aber was willste denn in der Großstadt mit nem 'Einhandkampfmesser'?
Bei Zelten ist das klar. Stöckchenschnitzen, essen zubereiten etc etc.
Keine Frage...

Das einzige was man in der Stadt benötigt sind Flaschenöffner,
Korkenzieher und gelegentlich n Schraubendreher.
Das Messer kommt höchstens mal bei Italiener für die
Pizza zum Einsatz, wenn die, die man am Tisch liegen am Pizzaboden
versagen :)
 

Lt.Stoned

Großmeister
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völlig klar, dass man in normalen alltagssituationen in der stadt wenn überhaupt nur/größtenteils die zusatzfunktionen vom leatherman/schweizer messer o.ä. braucht. ich bin auch keiner von der sorte der ohne messer nicht ausm haus geht, und das überall propagiert, von wegen selbstbestimmung, ältestes werkzeug der menschheit, blabla, das ist mir auch zu übertrieben.
ein einhandkampfmesser (ich liebe dieses wort) habe ich mir damals gekauft, weil ichs praktisch fand. hab ne zeitlang beim fernsehen gearbeitet (technischer dienstleister), wo zb ein leatherman zur standardausrüstung gehört. zusätzlich ist ein leicht zugängliches einhändig zu bedienendes messer aber äusserst praktisch, wenn man zb irgendwo mit einem bein auf ner leiter unter der decke hängt, einen scheinwerfer befestigen will, und einem auf einmal auffällt dass man in der situation das gaffa schwer durchreissen kann. nur um nur ein beispiel zu nennen.


abgesehen davon - wodurch ist das messer zb gefährlicher als ein stehendes mit unter 12cm klinge? oder ein schweizer taschenmesser mit ~6 cm klinge?
wie gesagt, ich halte auch dieses gesetz für blinden aktionismus.
unabhängig davon wie sinnvoll wirklich welche messer in welcher situation sind.

das bringt einen natürlich auch zu der frage, wie sinnvoll waffengesetze allgemein sind - aber das führt glaube ich ein bischen zu weit. ausserdem weiß ich nicht was ich darüber denken soll :D
 

Ein_Liberaler

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Camping könnte einer der "allgemein anerkannten Zwecke" sein, zu denen man ein Einhandmesser führen darf. Versuch macht klug, und eventuell vorbestraft. Auf dem Weg zum Camping müßte man es dann transportieren. Ob Verpacken im Rucksack reicht oder ob der Rucksack abgeschlossen werden muß, werden wir sicher noch erfahren, hoffentlich vor Inkrafttreten des Gesetzes.

Momentan sieht es so aus, als ob zwar Springmesser unter das Taschenmesserprivileg fallen können, nicht aber Einhandmesser. Ein kleiner gesetzgeberischer Schnitzer. Macht aber in diesem Fall nichts, weil die Klinge ohnehin drei Millimeter zu lang dafür ist.
 

Giacomo_S

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Offenbar gibt es Ausnahmen:
Für das Messer-Verbot sind im Gesetz Ausnahmeregelungen vorgesehen. Zu beruflichen oder sportlichen Zwecken können die langen Messer beispielsweise weiter verwendet werden. So wird einem Angler sein 14 Zentimeter langes Fischmesser auch künftig nicht abgenommen werden. Auch bei der Brauchtumspflege greift das Gesetz nicht.

Quelle:pr-Inside.com
 

Ein_Liberaler

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So, der Artikel zum Thema in der Wild und Hund, auf den ich gewartet hatte, war äußerst unergiebig.

Das Gesetz verlangt für den Transport ein verschlossenes Behältnis. Verschlossen im Sinne von zu oder im Sinne von mit einem Schloß versehen? Das ist nicht klar definiert. Juristen in den einschlägigen Foren äußern sich folgendermaßen: Da "verschlossen" nicht eindeutig definiert ist, müssen die Richter den Begriff auslegen. Bei der Auslegung werden sie versuchen, dem "Willen des Gesetzgebers" zu folgen und sich auf Begründungen, Protokolle und ähnliche Papiere außerhalb des eigentlichen Gesetzestextes stützen. Aus denen geht klar hervor, daß dem Gesetzgeber ein Behälter mit einem Schloß vorschwebte.

Was für ein Behälter das sein soll, ist nicht vorgeschrieben. Eine Tasche reicht.
 

dkR

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Die meinen das echt ernst? Ich hielt das irgendwie für nen verfrühten Aprilscherz. :shock:
 

DrJones

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Ich find das Gesetz auch etwas übertrieben.
Oder hat Deutschland etwa ein so großes Problem mit
Messerstechereien bei dem große Messer zum
Einsatz kommen?
 

Ein_Liberaler

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Deutschland hat auch kein Problem mit Jägern und Sportschützen, die auf dem Weg ins Revier oder zum Schießstand plötzlich die Nerven verlieren und jemand mit der Waffe bedrohen - trotzdem müssen sie sie jetzt in einem verschlossenen Behältnis transportieren, damit sie so lange mit Aufschließen beschäftigt sind, bis sich der rote Nebel vor ihren Augen lichtet und sie zur Vernunft kommen. Ernsthaft. Die Überlegung ist: Der Schütze/Jäger muß mindestens zehn Sekunden brauchen, um an seine Waffe zu kommen. Früher durfte man die Pistole unter anderem deshalb führen, um sich gegen böse Menschen wehren zu können, die einem die Flinte abnehmen wollen... Tempi passati.

Das Gesetz löst keine Probleme. Der Messerstecher vom Berliner Hauptbahnhof hatte ein Schweizer Offiziermesser mit völlig legaler 6,5 cm-Klinge. Jugendliche Rabauken in der U-Bahn haben sich auf das Prügeln und Treten verlegt. Wer Verbrechen plant, macht vor einem Vergehen oder einer Ordnungswidrigkeit nicht halt.

Wieso es dennoch zu so etwas kommt, darüber zu spekulieren, artet regelmäßig in Stammtischgerede aus. Die Grünen jedenfalls räumen ein, daß es ihnen auch um den Kampf gegen eine Machokultur geht, daher das Vorgehen gegen Messer, die auch dem Imponiergehabe dienen, erst Butterflymesser, jetzt die "coolen" Einhandmesser. Springmesser sind schon lange verboten. Sie waren das Attribut des schmalzlockigen Mafiosos. Eine gewisse unterschwellige Xenophobie schwingt also auch mit, früher gegen die Italiener, heute gegen die Türken und Araber.
 

Giacomo_S

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Das Balisong (= "Butterflymesser") ist doch sowieso nur was für Poser.
Denn das ursprünglicher Fischermesser ist als Stichwaffe nicht gut geeignet:

Wikipedia schrieb:
Für den tatsächlichen Einsatz als Stichwaffe sind Balisongs aber eher ungeeignet: Aufgrund der auffälligen (und als so bedrohlich empfundenen) Öffnungstechnik und der deutlich merkbaren Geräusche beim Öffnen und Schließen sind verdeckte Messerangriffe nur sehr schwierig durchzuführen. Auch in einem offenen Messerkampf sind Balisongs gegenüber anderen Messertypen im Nachteil, da sie aufgrund ihrer Konstruktion schnelle Griff- und Handwechsel erschweren. Aufgrund der bei billigen Exemplaren häufig sehr mangelhaften Verriegelung ist ein kämpferisches Zustechen eher schwierig.
 

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