wintrow schrieb:
Sag ich, weils meine Meinung ist
eben - deine unmaßgebliche meinung und nichts weiter
also wirst du wohl auch mir und den einschlägigen institutionen zugestehen, daß wir eine andere meinung vertreten
wintrow schrieb:
Was daran gegen die Menschenrechte verstösst muss mir mal einer erklären!
wer lesen kann, ist klar im vorteil
wintrow schrieb:
Interessiert mich nicht die Bohne was der europäische Menschengerichtshof dazu sagt
auch das ist mir klar, daß dich (menschen)recht nicht interessiert...
wintrow schrieb:
Wird hier auch mal an die Opfer gedacht der Verbrecher gedacht??
was haben die davon, wenn der täter abgeschoben wird?
bitte hirn einschalten vor dem posten
wintrow schrieb:
Das du ausländische Straftäter und Vergewaltiger lieber auf freien Fuss siehst und sie verteidigst gib mir ernsthaft zu denken!
ich mache mir ernsthafte sorgen um dich bzw. deine fähigkeit, geschriebenes zu lesen und auch zu verstehen
weder verteidige ich straftäter noch will ich sie auf freiem fuß sehen. und wie du auf diesen absurden vorwurf kommst, das kann ich nicht nachvollziehen
es bist übrigens du, der hier äpfel mit birnen durcheinanderwirft ("ausschaffung" in der schweiz und sicherungsverwahrung in d)
wintrow schrieb:
Die Ossi-Wessi Topic hat hier nunmal nichts zu suchen und hat null Basis für einen Vergleich
und warum?
weil dumpfes stammtischgetröte dein vorrecht ist?
was ironie ist oder dem-anderen-den-spiegel-vorhalten, werde ich nicht noch mal erklären
wintrow schrieb:
Davon abgesehn interessiert mich das nen Scheiss was nen Bayer am Stammtisch über mich denkt
noch nicht mal das hast du verstanden...
für dich muß es wohl in großbuchstaben und hauptsätzen mit maximal fünf wörtern sein?
wintrow schrieb:
Ist es legal in ein Land einzureisen, ohne Genehmigung
es geht nicht um illegal eingewanderte...
wintrow schrieb:
Jemand der der etwas "Illegales" tut sollte dafür bestraft werden!
eben!
und nicht einfach ausgewiesen...
wintrow schrieb:
Nun wenn ein Deutscher (egal welche Herkunft er hatt) Verbrechen begeht, sollte er in unser Gefängniss seine Strafe absitzen, begeht ein Ausländer, der keine deutsche Staatsbürgerschaft hat in Deutschland ein verbrechen, so sollte er auch hier seine Strafe absitzen. Aber Deutschland sollte sich das Recht vorbehalten diesen danach abzuschieben
du weißt anscheinend noch nicht mal, daß das schon der rechtslage entspricht...
worüber willst du dich jetzt eigentlich aufregen?
über die ausschaffungsinitiative in der schweiz?
über die sicherungsverwahrung in deutschland?
oder über die möglichkeit, nichtdeutsche staatsbürger nach ihrer strafverbüßung auszuweisen?
zu letzterem siehe §53ff aufenthaltsgesetz - das ist nämlich bereits der fall
wintrow schrieb:
Wenn ein Gast sich in meinem Haus nicht benimmt, schmeiss ich ihn auch raus!
bei dir zu hause kannst du dein hausrecht ausüben, wie du lustig bist
ansonsten gelten natürlich recht und gesetz