und verzicht habe ich als selbständiger auch schon vom feinsten erleben dürfen als mal kunden nicht gezahlt haben und ich tatsächlich tagelang nichts mehr zum fressen hatte
Das erinnert mich an meine Zeit der Ausbildung - da hatte ich ein Budget von etwa zwei Mark pro Tag an Lebensmitteln ... aber keine Tochter, wie heute. Kaum Hausrat, kaum Verpflichtungen, kein Auto, kein Telefon, ...
Simple Man schrieb:
Man kann auch tierisch angearscht werden, wenn man festangestellt ist. Bekannter von mir z. B.: Macht die gleiche Ausbildung wie ich, nur in einem anderen Betrieb. Dort zitierte man ihm vor nem 3/4 Jahr in die Personalabteilung und teilte ihm mit, dass sein Gehalt zu kürzen sei. Grund: Er verdiene mehr, als ein Hartz-IV-Empfänger. *Hehe* (Der Einwand, er arbeite ja auch, zählte nicht - Ausbildung sei kein richtiges Arbeiten.)
Sittenwidrig? Außerdem ist es kein Gehalt, sondern eine Ausbildungsvergütung. Ist so was nicht im Ausbildungsvertrag festgehalten?
AoS hat sicher einen erheblichen Punkt getroffen: Die Würde.
Aber es sind auch Dinge wie die Einschneidungen in das Besitztum. Dies soll verkauft werden, das soll verkauft werden - ich meine damit sicher leine Luxusgüter. Die Grenzen für Verträge der Altersversorgung sind viel zu niedrig - aber wozu soll ein Politiker über die Legislaturperiode hinaus schon an die Sozialhilfeausgaben denken, die sich dann mehren können?
Willkür zeigt sich an den Nebenkosten: Da schätzt eine Mitarbeiterin den Gasverbrauch, der für die Heizung drauf geht. Sie zieht ein Drittel für Warmwasser und Kochen ab.
Dazu interessiert mich die Ansicht des Jugendamtes, wenn ich sage: "Wieso, was haben Sie denn? Warmwasser und Kochen wird nicht bezahlt - deswegen baden wir unseren Säugling in Kaltwasser und füttern ihn mit kalten Ravioli aus der Dose."
Ich musste die "Warmperiode" abwarten um nachweisen zu können, dass nur ein Viertel der Gasrechnung abgezogen darf. Wir haben es nur dieser einen Mitarbeiterin zu verdanken, dass dies im Nachhinein angerechnet wurde - theoretisch hätte sie sagen können, dass die Widerspruchsfrist verstrichen ist.
Unsere Stromrechnung hat das Amt überhaupt nicht interessiert. Bei anderen Menschen interessiert sie wieder. Dumm nur: Im SGB II ist das nicht eindeutig geregelt.
Gruß
Holo