Vertuschung durch die Staatsanwälte

trashy

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Ähm, hallo?

Schön und recht ... aber 1. wer fährt die Autos und 2. sind das die Automarken mit den meisten am Straßenverkehr teilnehmenden Autos - also prozentual gesehen!


Bonsai schrieb:
Regt mich so'n bischen auf, dass hier manche andauernd mit dem §1 StVO rumhantieren und ihn auf allem anwenden. Den unsere Straßenverkehrsordnung ist doch einen tacken umfangreicher anzuwenden.

*blätter-blätter-blätter*

*lach* Du scheinst mich zu meinen! *lach-aus*
Geb dir voll und ganz recht, das unsere Straßenverkehrsordnung "einen Tacken umfangreicher" ist, aber § 1 StVO ist nunmal der Grundsatz auf dem sich die anderen Paragraphen aufbauen. Außerdem ist ein Paragraph einfacher zu merken und anzuwenden (darauf kommts ja an!) als ein ganzes Gesetzesbuch!
Und was willst du hier noch querlesen, sagt der Paragraph eigentlich nich schon alles?
Und es ging ja hier um das Verhalten im Straßenverkehr allgemein und nicht um eine juristische Definition bzw. Aufarbeitung, gegen welche Paragraphen wer, wann, wie verstoßen hat!

trashy

PS: Entschuldigt die Wortwahl und den Satzbau, aber ein Pony scheint doch nen härteren Tritt zu haben, als ich mir das vorhin vorgestellt hab *hufeise im gesicht hab*
 

Laurin

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franzosen???


japaner????



fahrer oder marken?? wie unspezifisch...ich denke, die automarke macht es nicht, es ist der fahrer. natürlich tritt es bei der einen oder anderen marke häufiger auf....aber einen statistiktread wollen wir hier ja nicht draus machen--oder???


Laurin
 

Bonsai

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trashy schrieb:
*lach* Du scheinst mich zu meinen! *lach-aus*
Geb dir voll und ganz recht, das unsere Straßenverkehrsordnung "einen Tacken umfangreicher" ist, aber § 1 StVO ist nunmal der Grundsatz auf dem sich die anderen Paragraphen aufbauen. Außerdem ist ein Paragraph einfacher zu merken und anzuwenden (darauf kommts ja an!) als ein ganzes Gesetzesbuch!
Und was willst du hier noch querlesen, sagt der Paragraph eigentlich nich schon alles?
Und es ging ja hier um das Verhalten im Straßenverkehr allgemein und nicht um eine juristische Definition bzw. Aufarbeitung, gegen welche Paragraphen wer, wann, wie verstoßen hat!

Lach zurück Trashy!

Anscheinend hast Du mein Posting kein bischen verstanden. Ich erkläre da, warum man Querlesen muß (!) und Du schreibst einfach es ist einfacher sich nur an einen § zu halten.
Wenn es Dir also so schwer fallen sollte mehr als einen § zu verstehen, dann bleib bei Deinem Grundsatz, auf dem sich Deiner Meinung nach alles aufbaut. ..was so zwar nicht richtig ist, aber Du hast mein Posting ja halt nicht verstanden.

Natürlich ging es nicht um juristische Aufarbeitungen, aber warum zitiertest Du dann §§?! Ich wollte nur erklären, dass das zitieren nicht ganz so einfach ist, wie Du es der Einfachheit gerne hättest!

MfG,
Bonsai.

PS: Lachen ist gesund!!!
 

Mother_Shabubu

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sillyLilly schrieb:
Ganz so, wie du das hier darstellst ist das nicht.
Bei erhöhter Verkehrsdichte, ist 120 Fahrer nicht dazu verdammt hinter einem LKW Tempo 100 hinterherzutuckern.... damit der 200 Raser freie Fahrt hat. Auch der auf der linken spur fährt, hat sich dem Verkehrsaufkommen anzupassen.
Du beziehst dich auf den ersten Absatz, oder? Soweit ich weiß, muß ich dann nicht nach jedem Überholen auf die rechte Spur wechseln, wenn die Fahrzeuge dort weniger als ca. 100 m Abstand haben. Der Sinn der Sache ist mW der, die Anzahl und folglich auch das Risiko eines Spurwechsels bei größerer Verkehrsdichte gering zu halten.
Laurin schrieb:
was meinst denn du, hat diese frau auf der linken spur gemacht?? ein picknick??
Die §§ 2 und 7 der StVO sind Dir bekannt? Falls nicht, beide sind in sillyLillys Link zu finden Ganz spekulativ: Wenn der Verkehr so dicht war, daß sie nicht immer rechts fahren mußte, wundert mich , wie sie über zwei Spuren (irgendwo stand, es wären insgesamt drei gewesen) schleudern konnte, ohne mit einem anderen Fahrzeug zusammenzustoßen. Wenn der Verkehr nicht so dicht war, haben sie und nebenbei auch der Mercedesfahrer eindeutig gegen das Rechtsfahrgebot verstoßen.
Laurin schrieb:
die dame war sicherlich schneller, als der zu überholene lkw oder was auch immer dort war. und das war deine aussage.
Lies mein Posting bitte genauer. Der LKW war lediglich als Beispiel gedacht, warum manchmal gedrängelt wird und hat mit dem Unfall nichts zu tun.
Laurin schrieb:
es steht dort niirgends geschrieben, dass man schneller sein muss als der rückwärtige verkehr
Wo habe ich das geschrieben? Beim Überholen mußt Du nur schneller sein als der, den Du überholst und wenn möglich deutlich schneller. Den rückwärtigen Verkehr mußt Du primär beim Spurwechsel beachten und wenn irgendein Geisteskranker bei 170 bis auf einen Meter auffährt, heißt das nicht, daß du deswegen von der Straße springen sollst.
Bonsai schrieb:
Wichtig beim lesen und zitieren von Gesetzestexten ist also nicht einfach die Überschrift zu sehen, wie § 5 StVO " Überholen" und zu denken da steht jetzt alles drin, was ich zum Überholen wissen muß, sondern auch mal Quer zu lesen. ...wenn man sich mit seinem Lieblingsparagraphen schon hausieren geht.
Damit meinst Du mich, oder? Meines Wissens ist ein Paragraph doch umso wichtiger, je weiter vorn im Gesetz er steht und die späteren Paragraphen sind nur eine genauere Erklärung. Die meisten beachten beim Überholen nur §1: Gegenseitige Rücksichtnahme. Wem das zu ungenau ist, für den gibt es §5: Eine Gefährdung oder vermeidbare Behinderung ist auszuschließen. Für die ganz Dummen gibt es dann weiter hinten die genaue Erklärung, daß man nicht bei Gegenverkehr überholt und auch kein anderes Fahrzeug schneidet und den Überholvorgang auch nicht unnötig lange ausdehnt. Wer das dann nicht kapiert, ist dann einfach zu dumm zum Autofahren.
Noch ein paar Spekulationen meinerseits zum Unfallhergang:
1. Die Frau hat ohne Blick in den Rückspiegel die Spur gewechselt, dann plötzlich festgestellt, daß sie nicht allein auf der Autobahn ist und vor Schreck das Lenkrad verrissen. Da aber kein Zeuge entsprechendes berichtet hat, ist dieser Fall ziemlich unwahrscheinlich.
2. Die Frau wurde durch irgendetwas, etwa einen heruntergefallenen Schnuller, abgelenkt und hat beim Versuch, diesen aufzuheben, das Auto verrissen.
3. Der Mann ist dicht aufgefahren und die Frau ist beim Ausweichen ins Schleudern geraten.
4. Der Mann ist nicht nur dicht aufgefahren, sondern hat den Kia auch noch berührt. Sollte die Story mit dem Lackstift stimmen, halte ich diese Variante für die wahrscheinlichste.
5. Der Mann ist einfach ungebremst mit 200 in den Kia hineingerast. Ebenso unwahrscheinlich wie Fall 1, da dann auch der Mercedes einen größeren Blechschaden davongetragen hätte.
Der Mercedesfahrer wäre in allen Fällen wegen unterlassener Hilfeleistung dran und in den drei letzten auch noch wegen Nötigung und Unfallflucht. Im letzten Fall wäre es außerdem noch fahrlässige Tötung.
 

Bonsai

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Mother_Shabubu schrieb:
Bonsai schrieb:
Wichtig beim lesen und zitieren von Gesetzestexten ist also nicht einfach die Überschrift zu sehen, wie § 5 StVO " Überholen" und zu denken da steht jetzt alles drin, was ich zum Überholen wissen muß, sondern auch mal Quer zu lesen. ...wenn man sich mit seinem Lieblingsparagraphen schon hausieren geht.
Damit meinst Du mich, oder? Meines Wissens ist ein Paragraph doch umso wichtiger, je weiter vorn im Gesetz er steht und die späteren Paragraphen sind nur eine genauere Erklärung. Die meisten beachten beim Überholen nur §1: Gegenseitige Rücksichtnahme. Wem das zu ungenau ist, für den gibt es §5: Eine Gefährdung oder vermeidbare Behinderung ist auszuschließen. Für die ganz Dummen gibt es dann weiter hinten die genaue Erklärung, daß man nicht bei Gegenverkehr überholt und auch kein anderes Fahrzeug schneidet und den Überholvorgang auch nicht unnötig lange ausdehnt. Wer das dann nicht kapiert, ist dann einfach zu dumm zum Autofahren.

Das ist falsch, dass vorne die wichtigeren §§ stehen.

Würde dann ja bedeuten, dass man z.B. im StGB eine Beleidigung ( § 185 StGB) für wichtiger halten würd als einen Mord ( § 211 StGB).

Außerdem, wie ich bereits erklärte, gilt immer Lex specialis ...bedeutet, dass ein spezielleres Gesetz dem allgemeineren vorgeht.

siehe:
http://www.anwalt-suchservice.de/rechtslexikon/buchst_l/lexikon_635_535.html

MfG,
Bonsai.
 

Franziskaner

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Tourett schrieb:
also ich kann dir versichern das ich schon viel zeit auf deutschlands
autobahnen verbracht habe und muss dir auch recht geben
das es viele idioten gibt (sowohl von den langsamen und den rasern)
dennoch wenn es so waere wie du es beschreibst haetten wir hier permanent massenkarambolagen und stillstand
die realitaet sieht aber anders aus
sobald du aus den ballungsgebieten bist hast du meistens schnell fliessenden verkehr ( sieht man mal von den baustellen ab )

Ich weiss nicht, wo du fährst, aber die A6, A8, A81, A67 und A5 - also im Prinzip alles, was in BW Autobahn heisst - ist bis nach Bayern bzw. Hessen rein eigentlich täglich mehrmals in den Staumeldungen. Ungefähr ein Drittel bis die Hälfte der Meldungen beziehen sich auf Baustellen. Der Rest muss ja von irgendwoher kommen... ?

und wenn dein golf bei 200 nicht mehr beherrschbar ist
dann ist dieses modell nicht fuer diese geschwindigkeit geeignet
oder du bist so unverantwortlich und laest deine stossdaemfer nicht erneuern
was ich dir allerdings nicht zutraue

Naja, TDI mit 100 PS, ca. 8 Monate alt und etwas über 25000 km - da werden's die Stoßdämpfer wohl nicht sein... :wink:

Aber gut, ich war letztens mit einem Kollegen mit einem Dienstwagen von DC unterwegs - 8 Zylinder mit 476 PS. Regelt bei 250 ab. Und wir hatten auch eine Situation, wo in der Kurve trotz Überholverbot ein LKW kurz vor uns rausscherte. Glaub' mir, das Auto ist für diese Geschwindigkeiten gebaut und hatte trotzdem seine Probleme NICHT in einer ballistischen Kurve auf die Gegenfahrbahn zu fliegen....

wobei ich jetzt nicht ueber das wort beherrschen streiten moechte

Bringt eh nix. Ist so wie mit "schlechten Autofahrern". Man trifft keine. Zumindest wenn's nach der Selbsteinschätzung der einzelnen geht...in diesem speziellen Fall glaubte den Ing. bestimmt auch, ein guter und erfahrener Pilot gewesen zu sein...

kann dir allerdings noch ein beispiel nennen
bin letztens mit einem neuen vw golf vr6
gemuetlich und einigermasen entspannt
mit 200 nach frankfurt gefahren
und ob dus glaubst oder nicht
ich hab ueberlebt

Und da sind wir froh drüber. Wir wollen doch nicht, dass irgendeinem Mitglied der WV Familie was Schlimmes widerfährt.

Aber es ging ja auch nicht darum, das schnelle Fahren zu verteufeln (Selbst der Begriff schnell ist ja schon sehr relativ, wie die Beiträge hier zeigen), sondern darum, das unverantwortliche Fahren...

Schönen Tag noch
Franziskaner (der jetzt wieder die Staus um KA und FF geniessen darf).
 

Technoir

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@Mother_Shabubu
Technoir hat folgendes geschrieben::
wenn man in einem Kleinwägelchen sitzt und einen Brummi überholen will (was man ja ohne Frage darf, auch wenn das die meisten Hubraumprolls anders sehen), dann dauert das nunmal eine gewisse Zeit, auch wenn man das Gaspedal bis in die Ölwanne drückt..mit 50 PS kommt man nunmal schlecht von 100 auf 140 in 3 Sekunden.

Dann gib doch einfach hinter dem Laster Gas, bis du einigermaßen schnell bist und wechsle dann die Spur. Auf der Landstraße gibst Du beim Überholen ja auch nicht erst auf der Gegenfahrbahn Gas.

Schon klar, aber das funktioniert nur wenn wenig los ist auf der Bahn.
Ansonsten muss der FordFiaskoFahrer schon viel Glück haben und beim Auffahren auf den LKW grad einen Moment erwischen, wo auf der linken Spur eine ausreichend große Lücke ist. Selbst dann kannst du davon ausgehen, dass der von hinten heranfliegende Benz es sich nicht nehmen lässt, auf einen halben Meter heranzufahren anstatt einfach früh genug vom Gas zu gehen, den Sicherheitsabstand zu wahren bis Fiasko den LKW überholt hat und darüber hinaus vor dem Rüberschwenken auf die rechte Spur einen gewissen Abstand zum LKW erreicht hat.
Wenn diese glückliche Lücke nicht da ist, muss er vom Gas gehen und schon ist es vorbei mit dem Geschwindigkeitsüberschuss...und dann?
Eine Möglichkeit wäre natürlich, sich dann wieder soweit hinter dem LKW zurückfallen zu lassen, bis die Anlaufstrecke wieder groß genug ist..da hakt es dann aber schon wieder daran, dass sich 100%ig jemand zwischen Fiesta und LKW setzt. Oder ein von hinten nahender LKW ihn überholt, was ja auch nicht im Sinne des Erfinders liegt.

Mich betrifft das zwar mitlerweile nicht mehr dank 220 PS TDI in gutem alten 69er Schwedenstahl, aber ich habe in meinem Leben 3 Fiestas gefahren und weiss daher, wie fies es sein kann mit wenig PS auf Autobahn unterwegs zu sein.
 

sillyLilly

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und weiss daher, wie fies es sein kann mit wenig PS auf Autobahn unterwegs zu sein.

Ojaaa*g*
Ich hatte das auch Jahrelang mit dem alten Diesel. Da waren überholmanöver schwitzpartien*g*

Vielleicht liegt die Rücksichtslosigekeit von manchen Rasern einfach daran ... das sie gar nicht wissen, wie lange es bei manchen Autos braucht um auf Geschwindigkeit zu kommen, wenn man wenig PS hat. Und das es für manche Fahrer ziemlich erschreckend wirkt, wenn sie gerade auf der linken Spur jemanden überholen ... und im Rückspiegel rast jemand heran, ohne sichtbar die Geschwindigkeit zu drosseln. Und man fragt sich ob er das noch rechtzeitig machen wird. 8O


Vielleicht sollten die Fahrer die so viele PS unter der Haube haben, mal zwischendurch eine Weile mit den anderen die Autos tauschen ;)

Namaste
Lilly
 

Technoir

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@ sillylilly
Vielleicht sollten die Fahrer die so viele PS unter der Haube haben, mal zwischendurch eine Weile mit den anderen die Autos tauschen

Eine hervorragende Idee!!!


Auf meinem ersten Fiesta hatte ich übrigens einen sehr netten Aufkleber für all die schmusebedürfigen Drängler:

"Wo du schon so nah dran bist, komm doch gleich ganz rein..deine Tochter liegt schon auf der Rückbank" :lol:
 

Bonsai

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Wo wir grad bei so Sachen wie Aufkleber sind.
Kennt ihr diese Autobahnschilder, auf denen der Fahrer 'ne Kippe im Mund hat , ein Handy in der einen und eine Getränkedose in der anderen Hand und drüber steht so was wie: " Wer fährt eigentlich?!"

Finde das ein sehr passendes und gelungenes Autobahnschild!
 

trashy

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Unfassbar! Kommt der Todesdrängler etwa ungestraft davon?


Nach wochenlangen Ermittlungen hat die Polizei den Todesdrängler endlich ausfindig gemacht. Ihm eine direkte Schuld an dem Tod einer jungen Mutter und ihrer zweijährigen Tochter nachzuweisen, halten Verkehrsexperten allerdings für sehr schwierig. Wird der Raser von der A 5 möglicherweise nie für seine rücksichtslose Fahrweise bestraft?
link: http://www.freenet.de/freenet/news/brennpunkt/draengler_strafe/index.html

trashy
 

Mother_Shabubu

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Technoir schrieb:
Schon klar, aber das funktioniert nur wenn wenig los ist auf der Bahn.
Ansonsten muss der FordFiaskoFahrer schon viel Glück haben und beim Auffahren auf den LKW grad einen Moment erwischen, wo auf der linken Spur eine ausreichend große Lücke ist. Selbst dann kannst du davon ausgehen, dass der von hinten heranfliegende Benz es sich nicht nehmen lässt, auf einen halben Meter heranzufahren anstatt einfach früh genug vom Gas zu gehen, den Sicherheitsabstand zu wahren bis Fiasko den LKW überholt hat und darüber hinaus vor dem Rüberschwenken auf die rechte Spur einen gewissen Abstand zum LKW erreicht hat.
Das passiert aber auch nur, wenn auf der Autobahn etwas mehr los ist, aber links trotzdem noch schnell gefahren werden kann. Dann wird es tatsächlich schwierig, sein Tempo der linken Spur anzupassen. In dem Fall hilft es vielleicht, die Überholabsicht rechtzeitig anzukündigen und darauf zu hoffen, daß einer auf der linken Spur vom Gas geht. Wenn der das macht und Du auch versuchst, zügig zu überholen (ca. 20-30 km/h schneller als die rechte Spur), wird er Dir auch kaum ins Handschuhfach fahren. Wenn Dich keiner reinlassen will, kannst Du wahrscheinlich nur noch auf eine größere Lücke warten. Sollte die Autobahn tatsächlich auf allen Spuren voll sein, wird ein Spurwechsel sowieso schwierig.
Technoir schrieb:
Wenn diese glückliche Lücke nicht da ist, muss er vom Gas gehen und schon ist es vorbei mit dem Geschwindigkeitsüberschuss...und dann?
Eine Möglichkeit wäre natürlich, sich dann wieder soweit hinter dem LKW zurückfallen zu lassen, bis die Anlaufstrecke wieder groß genug ist..da hakt es dann aber schon wieder daran, dass sich 100%ig jemand zwischen Fiesta und LKW setzt. Oder ein von hinten nahender LKW ihn überholt, was ja auch nicht im Sinne des Erfinders liegt.
Zwischen den Fiesta und den LKW kann sich nur einer setzen, der den Fiesta gerade überholt hat und der wird in den meisten Fällen den LKW gleich mit überholen, wenn die Lücke relativ kurz ist. Wenn sich der Fiestafahrer gleich um mehrere hundert Meter zurückfallen lässt, ist es klar, daß sich ein anderer dazwischen setzt. Der muß das schließlich tun, wenn es ihm möglich ist. Sollte ein von hinten kommender LKW den Fiesta überholen, ist der Fiestafahrer sowieso zu langsam zum Überholen.
Bonsai schrieb:
Das ist falsch, dass vorne die wichtigeren §§ stehen.
Gut, dann nnehme ich das zurück. Allerdings dürfte es schwierig sein, einen Sachverhalt im Straßenverkehr zu konstruieren, bei dem ein spezielles Gesetz zu einem anderen Ergebnis kommt als ein allgemeines.
freenet.de schrieb:
Unfassbar! Kommt der Todesdrängler etwa ungestraft davon?


Nach wochenlangen Ermittlungen hat die Polizei den Todesdrängler endlich ausfindig gemacht. Ihm eine direkte Schuld an dem Tod einer jungen Mutter und ihrer zweijährigen Tochter nachzuweisen, halten Verkehrsexperten allerdings für sehr schwierig. Wird der Raser von der A 5 möglicherweise nie für seine rücksichtslose Fahrweise bestraft?
link: http://www.freenet.de/freenet/news/brennpunkt/draengler_strafe/index.html
Solange sie ihm nicht nachweisen, daß er den Kia tatsächlich berührt hat, kann er nicht wegen fahrlässiger Tötung verurteilt werden. Dann blieben allerdings immer noch der Verdacht der Nötigung, der Unfallflucht und der unterlassenen Hilfeleistung.
 

Gurke

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Ok, bevor es zu vile Zitate werden.
Zu dem links überholen und Besuch von hinten:
Tonner sind nicht das Problem wegen Zügig überholen, aber nimm mal Mittele Spur, da tummeln sich ja die meisten (auch mal Sachen erlebt, kommen angeschossen, links alles frei überholen aber nicht, sondern hängen an der Stoßstange). So mit zügig überholen ist da meist nix mehr, dauert schon ein Weilchen.
Frühzeitig blinken ist nett gemeint, scheint aber nicht wirklich viel zu bringen. Habs öfters, daß ich den hinter mir etwas länger sage "Hallo, komm glei links rüber" und dafür dann auch ne Ladung Licht in Rückspiegel bekomme. Der denkt sich, ach zieh ich noch schnell vorbei und gibt eher Gas.

Fiesta/Tonner Sache:
Ok, Ford ist hinterm LKW, und läßt sich zurückfallen. Ist dann also langsamer als die LKW auf der Piste, also passt das doch. Macht eh keiner. Kenn da auch nix, von 80/90 auf 120 ist schon noch etwas Anzug da, also keine Sache. Mit nem Bully hatten wir da mal ärgere Probleme, mußte man immer schaun ob kein Berg kam, da war man dann langsamerer als die LKW aber auf ebenet Piste konnte man noch etwas über 90 rausquetschen.
 

Paolo_Pinkas

Geselle
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Anmerkung Inquisitor:

link wurde entfernt und user wegen beleidigung und persönlichen angriff gesperrt!

bei weiterem vorkommen bitte meldung an mich oder Lazarus absetzen!

Atlan
 

Mother_Shabubu

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@Gurke
Gut, wenn einer alles von der Mittelspur scheuchen muß, obwohl links frei ist, ist das wirklich daneben. Es hängt natürlich auch von der Verkehrsdichte ab, wie zügig man überholen kann.
Zum frühzeitig Blinken:
Die Gefahr besteht natürlich immer, aber es ist immer noch besser, als zu blinken und im nächsten Moment rauszuziehen (natürlich mit Blick in den Rückspiegel).
@trashy
Ich habe es geändert, allerdings wäre bei einem so tendenziell geschriebenen Text ein Kommentar deinerseits nett gewesen.
 

trashy

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spiegel.de schrieb:
Fahrzeuge berührten sich nicht

Bei dem tödlichen Unfall am 14. Juli auf der Autobahn 5 bei Karlsruhe, bei dem eine 21 Jahre alte Frau und ihr zweijähriges Kind ums Leben kamen, haben sich die Fahrzeuge nicht berührt. Das ist das Ergebnis eines Gutachtens.
link: http://www.spiegel.de/panorama/0,1518,264049,00.html

Was ihn aber trotzdem nicht von seiner Schuld befreien dürfte ... verfolgen wir das Drama mal weiter!

trashy
 

trashy

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So! wie versprochen verfolgen wir das Drama weiter:

Anklage gegen mutmaßlichen Autobahnraser

Der Mann, der auf der Autobahn A5 einen tödlichen Unfall verursacht haben soll, muss sich vor Gericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft dem 34-jährigen Versuchsingenieur von DaimlerChrysler fahrlässige Tötung, Gefährdung des Straßenverkehrs und Fahrerflucht vor.

Karlsruhe - Der Mercedes-Mitarbeiter soll Mitte Juli mit seinem 476 PS starken Mercedes CL 600 Bi-turbo mit einer Geschwindigkeit von zwischen 220 und 250 Kilometern pro Stunde auf der linken Spur so dicht auf einen Kleinwagen aufgefahren sein, dass die 21-jährige Fahrerin das Steuer verriss, von der Fahrbahn abkam und gegen mehrere Bäume prallte. Die Frau und ihre zweijährige Tochter starben noch an der Unfallstelle.
Der Beschuldigte gibt an, nichts von dem Unfall bemerkt zu haben. Er sei auf dem Weg zum Testgelände von Mercedes-Benz im norddeutschen Papenburg an der Stelle vorbei gekommen, als der Unfall bereits geschehen war.

Auf Grund von Zeugenaussagen und Fahrzeit-Berechnungen glaubt die Staatsanwaltschaft dennoch, dem Mann das gefährliche Fahrmanöver nachweisen zu können. Für eine Kollision mit dem Kleinwagen des Unfallopfers, die zunächst vermutet worden war, gebe es aber keine Beweise. Das Gericht hat ihm bisher nur den Führerschein entzogen.

Kollegen des angeblichen Rasers hätten ein ungewöhnliches Verhalten bei ihm bemerkt, teilte die Staatsanwaltschaft weiter mit. Er habe sich übertrieben genau für Meldungen zu dem Unfall interessiert.
link: http://www.spiegel.de/panorama/0,1518,271518,00.html

gruß

trashy

PS: ich post den ganzen Artikel weil spiegel.de immer so lieb ist und irgendwann mal den Artikel nur gegen Bares zur Verfügung stellt.
 

trashy

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Heute steht der Herr vor Gericht:

Autobahnraser vor Gericht

Sieben Monate nach dem tragischen Unfalltod einer Mutter und ihrer zweijährigen Tochter bei Karlsruhe beginnt heute der Prozess gegen den mutmaßlichen Autobahnraser. Er soll mit weit über 200 Stundenkilometern auf der Autobahn 5 so dicht auf den Kleinwagen der Frau aufgefahren sein, dass diese die Kontrolle über ihr Auto verlor.

Karlsruhe - Der 34-jährige Ingenieur muss sich vor dem Amtsgericht Karlsruhe verantworten. Die Anklage lautet auf fahrlässige Tötung, fahrlässige Gefährdung des Straßenverkehrs und Unfallflucht. Das Gericht hat vorerst fünf Verhandlungstage angesetzt.
Der Fall hatte im Sommer 2003 bundesweit für Aufsehen gesorgt. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten - einem Testfahrer bei DaimlerChrysler - vor, am 14. Juli auf der Autobahn 5 zwischen Karlsruhe und Bruchsal mit 220 bis 250 Stundenkilometern dicht auf den Kleinwagen der 21-jährigen Frau aufgefahren zu sein. Die Frau habe vor Schreck das Lenkrad nach rechts gerissen und die Kontrolle über den Wagen verloren. Das Auto schleuderte nach rechts in einen Wald und prallte gegen mehrere Bäume. Die Frau und ihre Tochter auf dem Rücksitz waren sofort tot.

Der Mann gibt zwar zu, am 14. Juli auf der A 5 unterwegs gewesen zu sein. Von dem Unfall habe er aber nichts bemerkt. Im Mittelpunkt des Prozesses werden deshalb die Aussagen von drei Autofahrern und einem Beifahrer stehen, die zur Tatzeit hinter dem Raser fuhren.
link: http://www.spiegel.de/panorama/0,1518,285515,00.html

trashy
 

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