Strassenverkehr ist Krieg - Regeln und Aufreger!

agentP

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Hallo Leute,
30 Jahre durfte ich im beschaulichen Oberbayern am Verkehr teilnehmen, bis es mich nach Berlin verschlug, wo ich in 8 Jahren lernen musste, dass Straßenverkehr Krieg sein kann. Kürzlich gemachte Vergleichserfahrungen haben gezeigt, dass man als berlingeprüfter Autofahrer auch in Manhattan kaum Probleme hat sich durchzusetzen, vorausgesetzt man steckt die zahlreichen Stinkefinger weg (free speech, you know!).
Im großen und ganzen halte ich mich für einen einigermaßen regelfesten und umsichtigen Verkehrsteilnehmer und 38 unfallfreie Jahre, davon 21 mit Auto sprechen dafür.
Trotzdem stelle ich immer wieder fest, dass ich schockiert bin, weil immer wieder mal Sachen auftauchen, wo ich absolut unsicher bin, z.B. wusste ich bis vor kurzem nicht, dass Radfahrer an Ampeln rechts noch vorne fahren dürfen und habe mich immer darüber aufgeregt. Nun weiß ich dass sie es unter bestimmten Umständen dürfen und rege mich nur noch darüber auf, dass es in der Regel weder nur bei ausreichend Platz noch mit gebotener Umsicht passiert.

Was soll dieser Thread, also?

- Man soll hier Dinge diskutieren, die einem im Straßenverkehr immer wieder auffallen oder ärgern
- Man kann hier nachfragen und gemeinsam recherchieren, wenn bezüglich Verkehrsregeln Unklarheiten bestehen (natürlich ohne jede echte juristische Relevanz, denn eine Rechtsberatung wird hier nicht geboten!)
- ...


Zwei Sachen, die mich immer wieder mal beschäftigen:

Wann gilt eine Strasse innerhalb der Stadt als zweispurig? Wenn zwei Spuren markiert sind oder wenn die Strasse breit genug ist, dass 2 Fahrzeuge problemlos nebeneinander fahren können?
Ich frage deshalb: Bei mir um´s Eck ist eine recht breite Einbahnstraße, an deren Ende man rechts, geradeaus oder links abbiegen kann. Wenn ich nach links möchte, muss ich mich dann am linken Rand einordnen oder eher rechts. Die Regel mit Einbahnstraßen und links einordnen zum links abbiegen gilt, soweit ich mich erinnere nur für einspurige Einbahnstraßen.
 

Themis

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Ich bin mir sicher, dass eine Strasse in Deutschland als 2-spurig gilt, wenn diese auch markiert sind. Beweisen kann ich es natürlich nicht. Müsste mal nachschauen.

Was mich im Strassenverkehr häufig aufregt ist der Umstand, dass viele Menschen den Reißverschlußprinzip nicht drauf haben.

:motz: Erst, wenn man die Stelle der Einengung erreicht hat, muss sich der Fahrer nach dem Reißverschlussprinzip einfädeln. Viele ordnen sich schon hunderte Meter vorher in die andere Spur ein, was zu einer erheblichen Verkehrsbehinderung führt. Und dann gibt es noch jene, die keine anderen Fahrzeuge einfädeln lassen.
 

Leik

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Auf dem Beschleunigungsstreifen einer Autobahn oder ähnlichem, darf man schneller fahren als auf der Autobahn.
Also bitte nicht aufregen, wenn der "scheiß Motorradfahrer" rechts "überholt" und sich einordnet... :)

Bin selber sowohl Auto- als auch Motorradfahrer und mir sind schon Sachen passiert...tztztz

Krieg pur! Ich sag immer zu meiner Frau das ich keine "größeres" (also PS-stärkeres) Auto fahren dürfte, sonst würd ich mich an dem Krieg beteiligen. Auf dem Motorrad ist das irgendwie völlig anders. Die meisten Autofahrer wissen, das sie "eh keine Chance" haben, aber auffahren tun die trotzdem bis auf mein Nummernschild... :don:
 

agentP

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Apropos Beschleunigungsstreifen: Andersrum gibt es allerdings die Kandidaten, die ohne Rücksicht auf Verluste in die Autobahn reinziehen. Oder sich aufregen, weil keiner für sie bremst, Gas gibt oder die Spur wechselt. Da gibt es kein Recht drauf. An jeder Einfahrt ist ein Vorfahrt achten Schild und wenn man keine Lücke findet, dann muss man zur Not stehen bleiben. Ich habe den Eindruck, das haben mittlerweile eine ganze Menge Leute vergessen.


Außerdem unmöglich: Wenn mehrere Autos hinter einem langsameren Fahrzeug herfahren, gibt es garantiert einen mit einem PS-starken Auto, der irgendwo in der Mitte der Schlange ist und natürlich auch dann als Erster ausschert um zu überholen, wenn alle vor ihm längst schon den Blinker gesetzt haben. Erinnere ich mich falsch oder ist die Regelung hier nicht eigentlich, dass der erste hinter dem langsamen Fahrzeug auch der Erste ist, der überholen darf?
 

Ein_Liberaler

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Ich glaube, das stimmt nicht. Ich bin so ausgebildet, daß der erste, der tatsächlich zum Überholen ansetzt, auch das Recht dazu hat und nicht behindert werden darf, unabhängig von seiner Position in der Kolonne. Wenn vorne schon geblinkt wird allerdings...

Apropos Kolonne - eigentlich sind die Kolonnenköpfe, wenn sie deutlich langsamer fahren als erlaubt, ja verpflichtet, ab und an bei gelegenheit rechts ran zu fahren und die Kolonne vorbeizulassen. Macht natürlich kaum jemand.
 

agentP

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OK. Davon bin ich stillschweigend ausgegangen, dass alle nachfolgenden Fahrzeuge überholen wollen und das auch anzeigen. Sonst kann ja der hintere Fahrer gar nicht wissen, ob sich nicht der erste im Windschatten des Mähdreschers ganz wohl fühlt.

Das vorbeilassen kenne ich eigentlich nur von landwirtschaftlichen oder Baufahrzeugen, die lassen einen meiner Erfahrung schon des öfteren mal vorbei. Bei einem LKW oder Opel mit Rentner, oder was sonst so als Kolonnenkopf in Frage kommt, hab ich das in der Tat auch noch nie erlebt.
 

Ein_Liberaler

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Der Legende nach werden die Fahrer der ALDI-LKW dazu angehalten und tun es auch. Manchmal.
 

Angel of Seven

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agentP schrieb:
Außerdem unmöglich: Wenn mehrere Autos hinter einem langsameren Fahrzeug herfahren, gibt es garantiert einen mit einem PS-starken Auto, der irgendwo in der Mitte der Schlange ist und natürlich auch dann als Erster ausschert um zu überholen...

und dann alle anderen nacheinander auch überholen und man als erster in der Schlange nicht zum überholen kommt, weil alle ohne Rücksicht auf Verluste links vorbeifahren... :motz:
 
G

Guest

Guest
Rechtsfahrgebot-Immer wieder falsch verstanden.

Klassische Situation:

Autobahn 3 Streifen.
Links eine Kolonne aus LKWs und anderen unter 100 Fahrern.
Linke Spur weitgehend frei.
Ich auf der mittleren Spur mit 130.

Von hinten ein schwarzer 7er BMW mit 220, Lichthupe und Blinker.
Ich solle mich doch bitte zwischen die LKWs quetschen damit er sich nicht auf die freie linke Spur zum überhohlen bequemen muss. Und Außerdem hätten wir ja ein Rechtsfahrgebot.

Und hier liegt der Fehler.

1. Bezieht sich das Rechtsfahrgebt eigentlich darauf, daß man auf seinem Fahrstreifen möglichst weit rechts fahren soll damit es in der Mitte nicht zu eng wird.

"
rechtsfahrgebot.gif


Aus der amtlichen Begründung zu § 2 StVO (Verkehrsblatt 70 801):

2. Bei mehreren freien Fahrstreifen soll man den rechtesten benutzen.

ABER

§42 Abs. 6 Nr. 1 Buchstabe d lautet:
"sind außerhalb geschlossener Ortschaften für eine Richtung 3 Fahrstreifen so markiert (Leitlinie, Zeichen 340), dann darf der mittlere Fahrstreifen dort durchgängig befahren werden, wo - auch nur hin und wieder - rechts davon ein Fahrzeug hält oder fährt. Dasselbe gilt auf Fahrbahnen mit mehr als drei so markierten Fahrstreifen für eine Richtung für den zweiten Fahrstreifen von rechts
 

Angel of Seven

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shechinah schrieb:
§42 Abs. 6 Nr. 1 Buchstabe d lautet:
"sind außerhalb geschlossener Ortschaften für eine Richtung 3 Fahrstreifen so markiert (Leitlinie, Zeichen 340), dann darf der mittlere Fahrstreifen dort durchgängig befahren werden, wo - auch nur hin und wieder - rechts davon ein Fahrzeug hält oder fährt. Dasselbe gilt auf Fahrbahnen mit mehr als drei so markierten Fahrstreifen für eine Richtung für den zweiten Fahrstreifen von rechts

Das bedeutet aber nicht das man ständig in der Mitte fahren darf. Wenn rechts einigermaßen frei ist muss man rüber....


LG

AoS
 
G

Guest

Guest
Na ja, die Vorschrift lautet:
"darf der mittlere Fahrstreifen dort durchgängig befahren werden, wo - auch nur hin und wieder - rechts davon ein Fahrzeug hält oder fährt."

Inwieweit sich das gesetzliche "hin und wieder" nun von deinem
"einigermaßen frei" unterscheided kann ich nicht beurteilen.

Allerdings frage ich mich wozu es 3 Streifen gibt wenn man auf dem rechten Fahren soll, und der mittlere dann zum überhohlen frei ist - was machen wir dann mit dem linken?
 

Leik

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Ein_Liberaler schrieb:
Ich glaube, das stimmt nicht. Ich bin so ausgebildet, daß der erste, der tatsächlich zum Überholen ansetzt, auch das Recht dazu hat und nicht behindert werden darf, unabhängig von seiner Position in der Kolonne. Wenn vorne schon geblinkt wird allerdings...

Oh doch. Der erste muss überholen, oder eine große Lücke lassen, um anzuzeigen das er nicht überholen will oder kann...

Als zweiter (oder dahinter) *darfst* Du nicht ausscheren, da der erste das "Überholvorrecht" hat. Überholt er nicht, ist warten angesagt... o_O
 

Angel of Seven

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shechinah schrieb:
Allerdings frage ich mich wozu es 3 Streifen gibt wenn man auf dem rechten Fahren soll, und der mittlere dann zum überhohlen frei ist - was machen wir dann mit dem linken?


Ich hab mal so eine Sendung gesehen wo Polizisten nur so Dauermittelstreifenfahrer aus dem Verkehr gefischt und abkassiert haben.

Der Mittlere ist nicht zum überholen frei. In der Realität sind rechts die LKWs, in der Mitte die Fahrzeuge die die LKWs überholen und links die Fahrzeuge die alles überholen. Also ist die linke Spur quasi die Überholspur...


LG

AoS
 

Shishachilla

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Leik schrieb:
Oh doch. Der erste muss überholen, oder eine große Lücke lassen, um anzuzeigen das er nicht überholen will oder kann...

Als zweiter (oder dahinter) *darfst* Du nicht ausscheren, da der erste das "Überholvorrecht" hat. Überholt er nicht, ist warten angesagt... o_O

Also, das halt ich für ein Gerücht. ^^

Kann man das wo nachlesen?


Was nervt:

1. LinkeSpurSchleicher
2. Leute die nicht wissen wie ein Reißverschluss funktioniert.
3. Leute die nicht wissen wofür das "Beschleunigen" im Wort "Beschleunigungsstrreifen" steht. :basi:
4. Leute, die meinen stark abbremsen zu müssen, um nen andern vor ihnen vom Beschleunigungsstreifen einfädeln zu lassen. Dadurch darf die ganze folgende Kolonne bremsen und wieder anfahren, eine unglaubliche Kraftstoffverschwendung und einfach nur ärgerlich!
 

somebody

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Alles Idioten, ausser ich :heilig:


Oh doch. Der erste muss überholen, oder eine große Lücke lassen, um anzuzeigen das er nicht überholen will oder kann...

Als zweiter (oder dahinter) *darfst* Du nicht ausscheren, da der erste das "Überholvorrecht" hat. Überholt er nicht, ist warten angesagt..

Halte ich auch für ein Gerücht, sonst wäre ja der Schulterblick beim Überholen äusserst unnötig.
 

Ihlenam

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Was ich am meisten hasse, sind die Leute, die auf der Bundesstraße 80 fahren (wo 100 erlaubt ist), und dann, wenn das Ortsschild kommt, einfach mit 80 weiterfahren. Und es gibt entsetzlch viele! Ein unverkennbares Anzeichen von einem egozentrischen Autofahrer, der denkt, er ist allein auf der Straße. :motz:
 

Mr. Anderson

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Angel of Seven schrieb:
shechinah schrieb:
§42 Abs. 6 Nr. 1 Buchstabe d lautet:
"sind außerhalb geschlossener Ortschaften für eine Richtung 3 Fahrstreifen so markiert (Leitlinie, Zeichen 340), dann darf der mittlere Fahrstreifen dort durchgängig befahren werden, wo - auch nur hin und wieder - rechts davon ein Fahrzeug hält oder fährt. Dasselbe gilt auf Fahrbahnen mit mehr als drei so markierten Fahrstreifen für eine Richtung für den zweiten Fahrstreifen von rechts

Das bedeutet aber nicht das man ständig in der Mitte fahren darf. Wenn rechts einigermaßen frei ist muss man rüber....
Wie die Regelung bei drei Fahrstreifen ausgelegt wird, bin ich nicht ganz sicher. Früher galt jedoch in der Rechtssprechung für zwei Fahrstreifen, dass man rüber muss, wenn man mindestens 20 Sekunden rechts bleiben kann (ohne dabei langsamer zu werden). Das Urteil selbst finde ich nicht mehr; es gibt jedoch inzwischen ein neues:
OLG Düsseldorf schrieb:
Nach früherer Rechtsprechung zu § 8 II 1 StVO a. F. entstand die Pflicht zum Einscheren auf die rechte Fahrbahn, wenn dort die Möglichkeit bestand, 20 Sek. mit gleicher Geschwindigkeit weiterzufahren (vgl. OLG Celle, DAR 1968, 278). Da § 8 StVO a. F. jedoch auch für nur zweispurige Straßen galt und § 42 VI Nr. 1d StVO nach seinem Wortlaut das Rechtsfahrgebot großzügig auflockert (vgl. Booß, StVO, 3. Aufl., S. 474), kann diese Rechtsprechung nicht für die Auslegung der letztgenannten Vorschrift übernommen werden (a. A. OLG Celle, VRS 64, 382 = StVE § 2 StVO Nr. 21; Lütkes/Meier/Wagner/Emmerich, § 7 StVO Rdnr. 3). Die Dauer des möglichen Weiterfahrens mit gleicher Geschwindigkeit ist vielmehr erheblich größer zu bemessen.
http://www.unfreiwillig120.de/law2.htm
Dem kann man allerdings auch nur entnehmen, dass bei drei Fahrstreifen die 20-Sekunden-Regel nicht gilt, sondern eben eine "erheblich" längere Zeit. Keine Ahnung wie lang die nun sein soll, aber nach Gefühl würde ich wohl eine Minute veranschlagen.
 

Trasher

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Es kommt so oft vor, dass Autos die Mittelspur blockieren, dass ich mich inzwischen lieber rechts vorbeischiebe als mich zu 4 Spurwechsel nötigen zu lassen. :oops: Natürlich nur dann, wenn rechts auch frei ist, die Mittelspur zu benutzen also vollkommen sinnlos ist.

Auf der Landstraße hab ich es schon öfter erlebt, dass man mit einem eher untermotorisierten Fahrzeug (alter Bully) einfach gar keine Chance bekommt, sicher zu überholen. Sobald man Abstand lässt um Schwung zu holen, wird die Lücke gefüllt und wenn sie nicht gefüllt wird, schert von hinten garantiert genau dann einer aus, wenn endlich die langersehnte lange Gerade kommt.
 

Ein_Liberaler

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Rechts vorbeischieben, nana... Man hat es allerdings öfter, daß rechts der Verkehr ruhig fließt, man feine große Abstände halten kann, und auf der Überholspur stockt es (und zwar über Kilometer) - und ehe man sich versieht, ist man rechts an jemand vorbeigezogen.
 

Leik

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Shishachilla schrieb:
Leik schrieb:
Oh doch. Der erste muss überholen, oder eine große Lücke lassen, um anzuzeigen das er nicht überholen will oder kann...

Als zweiter (oder dahinter) *darfst* Du nicht ausscheren, da der erste das "Überholvorrecht" hat. Überholt er nicht, ist warten angesagt... o_O

Also, das halt ich für ein Gerücht. ^^

Kann man das wo nachlesen?

Ja, hier: "...Überholen aus einer Kolonne: wer darf zuerst? Grundsätzlich ist Überholen nur erlaubt, wenn die Verkehrslage klar ist und andere nicht gefährdet werden. Als erster darf der überholen, der das langsam fahrende Auto zuerst erreicht. Kolonnen müssen sich also von vorn nach hinten auflösen. Ausnahme: Das Auto hinter dem Langsamfahrer will koder kann deutlich erkennbar nicht überholen. Stoßen zwei aus der Kolonne ausscherende Autos zusammen, haften beide für Unfallschäden. Eine geringere Schuld trifft den, der wesentlich früher mit dem Überholen begonnen hat (Auto 2/97, S. 40)...." http://www.rieck.de/carnews.htm

In der Straßenverkehrsordnung steht aber nichts dazu, insofern scheint es tatsächlich ein Gerücht.

------> Helles Licht in Leik´s dunkle Kopf :kerze:

Interessant dazu:
"...Die Richter gaben dem Kläger jedoch nur teilweises Recht. Sie bestätigten, dass er mit dem Überholen der Fahrzeugkolonne beginnen durfte, weil er als erster ausgeschert war. Entsprechend warfen sie dem Beklagten vor, dass er durch sein Blinken den Anderen irritiert habe. Zwar könne niemandem vorgeworfen werden, bis an die Mittellinie heranzufahren, um sowohl den entgegenkommenden wie rückwärtigen Verkehr zu beobachten, solange der Beginn des Überholmanövers aber noch nicht feststehe, dürfe der Blinker noch nicht gesetzt werden. Der Geschädigte habe jedoch damit rechnen müssen, dass auch andere Autofahrer in der Kolonne sich durch den Lastwagen aufgehalten fühlten und zum Überholen ansetzen könnten...."

http://verkehrsanwaelte.de/verkehrsunfall_vorsicht_beim_ueberholen.html

Sicherer ist es aber trotzdem, wenn die Kolonne von vorn nach hinten "abgearbeitet" wird. :rosi:
 

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