Ein_Liberaler schrieb:
Da würde mich dann interessieren, welcher der Tatbestände Dir ungenau genug ist, um einfachen Diebstahl und Beförderungserschleichung darunter zu subsumieren
hast du doch selber schon geschrieben:
Der Gesetzgeber umschreibt die Tatbestände nach Absatz 3 näher. Er kann sie um weitere Tatbestände ergänzen
von einer beschränkung auf kapitalverbrechen ist eben nicht die rede
Helika schrieb:
petronius schrieb:
ich lebe auch in d, ohne deutscher staatsbürger zu sein. und habe kein interesse daran, ein solcher zu werden. wozu auch?
Sagt ja auch keiner was dagegen. Aber wenn du anfangen würdest wiederholt Straftaten zu begehen (und hier sind keine Bagatellfälle gemeint), hätte ich auch nichts dagegen, wenn man entsprechende Personen dem Land wieder anvertraut, als dessen Staatsbürger sie sich sehen
das war allerdings nicht deine frage. du wolltest wissen, warum ein "in der Schweiz geborener Mensch mit Staatshintergrund sich nicht bemüht die Schweizer Staatsbürgerschaft anzunehmen", und irgendwelche vergünstigungen unterstellt
von straftaten war da gar nicht die rede
und warum sollte sich die frage, wer sich um straftäter kümmert, nach der staatsbürgerschaft richten und nicht danach, wo der straftäter sozialisiert wurde und die straftat begangen hat?
Helika schrieb:
Ich bin jetzt mal ganz bösartig und sage, mit Vergünstigungen meine ich z.B. die Nutzniesung eines funktionierenden Sozialsystems. Womit ich auch zeige, dass ich keine Ausländer meine, die arbeiten oder anderweitig eine wichtige Wirtschaftsleistung für ein fremdes Land erbringen - oder politische Flüchtlinge sind.
also arbeitslose ausländer ausweisen?
wär doch nur konsequent...
ist im übrigen afaik in der schweiz weitestgehend der fall, daß ohne arbeit auch kein aufenthaltsrecht besteht
und politische flüchtlinge dürfen also fröhlich schmarotzen und sich unverdienter vergünstigungen erfreuen? (ich bediene mich jetzt mal eine der deinen angepaßten diktion)
Helika schrieb:
Zum einen rein emotional: Ich finde eine gemischtstaatliche Abstammung weit interessanter, als meine rein deutsche und habe z.B. meine halbitalienischen Kusinen immer beneidet
hat mit doppelter staatsbürgerschaft nix zu tun
oder willst du sagen, daß es der pure neid auf etwas ist, was andere haben und man selbst nicht - egal was es wert und wozu es gut ist?
Helika schrieb:
Zum anderen: Wenn's mir in einem Land nicht mehr gefällt, könnte ich einfach ins andere abdüsen, ohne dass ich irgendwelche Einreiseschwierigkeiten bekäme
dazu brauchst du keine doppelte staatsbürgerschaft
allein schon in der eu herrscht freizügigkeit