Neue Abzockmasche: Warnung vor Spielfox

Juergen_9876

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ja ein einschreiben schon,
aber kein einschreiben einwurf
wenn ich ein normales einschreiben hinschicke, dann nehmen die es einfach nicht an und es kommt wieder zu mir zurück, und wenn ich einen normalen brief hinschicke dann hab ich keinen nachweis, dass ich wirklich einen widerruf versand habe

Kann ein Einschreiben Einwurf auch ins Ausland versandt werden?

Sendungen können nicht per Einschreiben Einwurf ins Ausland versandt werden.

In diesem Fall gelten die AGB BRIEF INTERNATIONAL.
 

NormaJean

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upsi ... wer lesen kann ist klar im Vorteil :huuh:

Zeugen mit zur Post nehmen? :egal:
 

antimagnet

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der zeuge sollte unbedingt den briefinhalt kennen. sonst hat man maximal eine bescheinigung, dass man irgendwas verschickt hat. und die können sagen, es wäre ein weißes blatt papier gewesen.
 

NormaJean

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"Die" können ne Menge behaupten - tun sie ja auch, wenn sie sagen, es gäbe einen Vertrag wo keiner ist - aber wo wollen "die" denn ihre Forderungen durchsetzen? Sowas wird doch erst interessant, sollte es tatsächlich vor Gericht gehen, oder?
 

NormaJean

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theoretisch ... wer wäre da denn in der Beweispflicht? In einem Falll mit bspw. einem Versandhandel, bei dem als Widerruf das fristgerechte Zurücksenden der Ware genügt. Muß ich als Kunde beweisen, dass ich den Artikel zurückgeschickt habe, wenn das Unternehmen behauptet, ich hätte nur nen leeren Karton geschickt? Da hab ich doch auch nur den Einlieferschein in der Hand... :egal:
 

Simple Man

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Ist das nicht grundsätzlich bei Einschreiben das Problem? Wie soll ich denn beweisen, was in dem Brief drinstand? :?!?:
 

DrJones

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Ich würde mir die Mühe gar nicht erst machen und zur Not wirklich
auf den Brief vom Gericht warten, der vermutlich eh nie kommt.

Ich glaube unsere Gerichte sind in Punkto Telefon/Internetabzocke
bereits hinreichend sensibilisiert. Einen Erfolg konnte
meines Wissens noch keine von diesen Abzockerklitschen verbuchen.
 

NormaJean

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Simple Man schrieb:
Ist das nicht grundsätzlich bei Einschreiben das Problem? Wie soll ich denn beweisen, was in dem Brief drinstand? :?!?:
und andersrum in der Post von denen ja auch - im "Vertrag" kann ja sonstwas stehen :egal:

außerdem: wenn ein Einschreiben nicht angenommen wird, dann kommt das ja mit nem entsprechenden Vermerk zurück an den Empfänger, oder?
 

Boardadmin

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Ich bin immer noch der Meinung, dass ich einen Vertrag, den ich nicht habe, auch nicht widerrufen muss und kann.

Ich denke das ist vergebene Liebesmüh und kann im Extramfall sogar so ausgelegt werden, dass ihr den Vertrag akzeptiert habt.
 

Shishachilla

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Wenn ich dem alles mündlich bestätige, was er so am Telefon plappert (Also wenn er anfängt "sie haben ja vor drei Monaten einen Vertrag bei uns abgeschlossen" und ich sage "ja, was ist damit?" ) kann der mir dann nen Strick draus drehen, auch wenn ich nie was unterschrieben habe?
Ich mein, sowas kann doch nieeeemals rechtskräftig sein. ^^
 

Ein_Liberaler

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Selbst bei einem schriftlichen Vertrag soll eigentlich die Absicht der Vertragsparteien entscheidend sein und notfalls vom Gericht ermittelt werden. Also bedeutet eine hingeworfene Bemerkung eigentlich nichts.
 

NormaJean

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Boardadmin schrieb:
Ich bin immer noch der Meinung, dass ich einen Vertrag, den ich nicht habe, auch nicht widerrufen muss und kann.
na aber Jürgen haben sie ja sowas wie ne Auftragsbestätigung geschickt, wenn ich das richtig verstanden habe - da wäre es aus meiner Sicht dann schon nicht verkerht, wenn man richtigstellt, eben keine Willenserklärung dahingehend abgegeben zu haben. Sonst gibt es doch u.U. noch so etwas wie stillschweigende Annahme, auf das sich die dann berufen könnten ...
 

Shishachilla

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naja, du kannst aber nicht sagen, wer nicht widerspricht hat den Vertrag angenommen und gleichzeitig keinerlei Post annehmen. :lol:
Also, ich mein, ich würds ihnen schon zutrauen, das Ganze hätte dann aber keinerlei Bestand.
 

Mr. Anderson

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In der Beweispflicht müsste immer derjenige sein, der etwas haben will. Wenn Spielfox also vor Gericht zieht mit der Forderung "Ich will jetzt 53 Euro", dann werden sie auch darlegen müssen, worauf sie diese Forderung begründen.

Boardadmin schrieb:
Ich bin immer noch der Meinung, dass ich einen Vertrag, den ich nicht habe, auch nicht widerrufen muss und kann.
Ich denke das ist vergebene Liebesmüh und kann im Extramfall sogar so ausgelegt werden, dass ihr den Vertrag akzeptiert habt.
Eben. Wenn man denen schon schreibt, dann höchstens, dass kein Vertragsverhältnis besteht, zumal mangels übereinstimmender Willensbekundung kein Vertrag zustandegekommen ist.
Schreibt man aber, dass man einen Vertrag kündigen will, deutet man damit an, dass ein Vertragsverhältnis besteht.
 

NormaJean

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so, nachdem ich jetzt mein OpenOffice installiert, hab kann ich euch auch den Musterbrief zeigen, den mir die Dame von der Verbraucherzentrale gesendet hat:

VZ BW schrieb:
Betreff: Ungewollter Vertrag und hilfsweiser Widerruf


Sehr geehrte Damen und Herren,

am …… habe ich von Ihnen eine Auftragsbestätigung über einen neuen Vertrag erhalten.

Einen solchen Vertrag habe ich aber meiner Überzeugung nach nie mit Ihnen abgeschlossen. Erst durch Ihre Auftragsbestätigung vom ........ habe ich davon erfahren.

Hilfsweise mache ich hiermit von meinem Widerrufsrecht gemäß den Regelungen des Fernabsatzrechtes Gebrauch und hilfsweise kündige ich den Ihrer Meinung nach bestehenden Vertrag und fechte ihn auch hilfsweise wegen arglistiger Täuschung an. Außerdem erkläre ich ebenfalls vorsorglich die Anfechtung wegen Irrtums über den Inhalt der abgegebenen Willenserklärungen.

Des weiteren teile ich Ihnen mit, dass ich mir vorbehalte, Ihren unerlaubten Werbeanruf zur Abmahnung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg zu melden, da ungebetene Werbeanrufe gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (§ 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG) verstoßen.
Hiermit widerspreche ich auch der Verarbeitung, Übermittlung oder Nutzung meiner Daten für Zwecke der Werbung oder der Markt- oder Meinungsforschung.
Ich fordere Sie auch auf, meine Daten unverzüglich in Ihrem Adressenbestand zu löschen, mir die Löschung zu bestätigen und mir mitzuteilen, woher Sie diese Daten bekommen haben.

Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit hiermit erledigt ist und bitte Sie ebenfalls um eine entsprechende Bestätigung.


Mit freundlichen Grüßen

damit dürfte dann doch echt alles abgedeckt sein...
 

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