Eingeweihter schrieb:
deLaval schrieb:
Kann ein Maurer sagen wir aus Hamburg ohne weiteres einen Tempel (ich hoffe der Begriff ist allgemeingültig) betreten?
Nicht nur in Hamburg, sondern überall auf der Welt, sofern er sich als regulär aufgenommener Freimaurer zu erkennen geben kann (wie das abläuft ist eines unserer so schlimmen "Geheomnisse"

).
Sieht das so aus(hier ausgeschnitten aus aufnahmeritualen):
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Johannis-Lehrling der Großen Landesloge der Freimaurer von Deutschland (1.°)
Unterricht in den Kenntnissen des Grades
Der Logenmeister: Bruder Zeremonienmeister, führen Sie den neuaufgenommenen Bruder zwischen die Bruder Aufseher, damit sie in den Kenntnissen ihres Grades
unterrichtet werden!
Ist solches geschehen, so fährt er fort: Bruder Sekretär, verlesen Sie den Unterricht in der Erkennungsart der Freimaurer!.
Sekr.: Die Freimaurer-Johannis-Lehrlinge werden im Orden ,,arbeitsame" genannt und haben ihre besonderen Erkennungszeichen. Diese bestehen in der Art:
1. sich anzukündigen oder zu klopfen,
2. sich als Johannis-Lehrling zu bezeichnen,
3. sich durch den Handgriff zu bekräftigen,
4. seine Kenntnisse durch Nennung des Wortes zu besiegeln,
5. durch Abgabe der Losung den Eintritt in die Loge zu erlangen.
Die Art, sich als Johannis-Lehrling anzukündigen, besteht darin, daß man an die Tür der Johannis-Lehrlings-Loge mit drei Schlägen klopft, und zwar die ersten
beiden geschwinder und schwächer, den letzten stärker und langsamer. Durch diese drei Schläge bezeichnen sich alle Freimaurer überhaupt als solche und haben sie
angenommen, um die drei Grundursachen anzudeuten, welche den Verstand erleuchten, befestigen, unterstützen und ihn geschickt machen, die Stiftung des Ordens
zu ergründen, zu erfassen und zu verteidigen. Diese Grundursachen sind Natur, Religion und Stärke, die der Freimaurer mit Besonnenheit und mit Festigkeit erwägen
und anwenden muß, was auch durch das geschwinde und leise Klopfen der beiden ersten Schläge und durch das starkere Klopfen des letzten bezeichnet werden
soll.
Die Art, sich als Johannis-Lehrling zu bezeichnen, besteht darin, daß man die rechte flache Hand, deren Daumen in einem rechten Winkel gegen die ausgestreckten
Finger erhoben ist, gegen den Hals legt, sie in dieser Stellung waagerecht gegen die rechte Schulter hin zieht und darauf senkrecht nahe am Körper gegen die Hüfte
niedersenkt.
Dieses Zeichen wird das Halszeichen oder Gutturale genannt und bei allen Gelegenheiten gemacht, bei denen der Vorsitzende Meister es fordert. Es bedeutet, daß
ein Freimaurer-Johannis-Lehrling sich lieber den Kopf abhauen lassen wolle, als das geringste der Ordensgeheimnisse offenbaren.
Das Logenzeichen wird mit der rechten Hand gemacht, indem man diese, den Daumen mit den übrigen Fingern zum rechten Winkel gesetzt, auf das Herz legt.
Es heißt das Brustzeichen (Cordale). Kein Bruder soll sich in der Loge dem Vorsitzenden Meister oder einem anderen Vorgesetzten nähern, ohne die rechte Hand in
der beschriebenen Stellung auf das Herz zu legen.
Die Art, sich als Johannis-Lehrling durch den Handgriff zu bekräftigen, besteht darin, daß zwei Brüder einander die rechte Hand geben und mit dem Daumen dreimal
einander den Knöchel des vordersten Fingers drücken. Dies dient zur Versicherung der gegenseitigen Freundschaft und des gegenseitigen Vertrauens der Brüder,
welche ewig, mithin von Glied zu Glied, dauern sollen. Diese Art, sich im allgemeinen als Freimaurer-Bruder auszuweisen, ist die einzige, welche außer der Loge den
Johannis-Lehrlingen erlaubt ist.
Die Art, wie man seine Kenntnisse besiegelt, besteht darin, daß man das Wort gibt, welches Jakin ist. Wie es zu geben ist, wird Sie hernach gelehrt werden. Der
Lehrlingsgrad hat es zur Erinnerung an die linke Säule bekommen, weiche in der Vorhalle des Salomonischen Tempels stand und mit dem Buchstaben J. bezeichnet
war. Die Lehrlinge waren verpflichtet, sich jeden Freitag nach dem Schluß der Arbeit bei ihr zu versammeln, um ihren Lohn zu empfangen.
Die Lehrlinge haben auch noch eine Losung, wodurch sie den Eintritt in die Loge erlangen, und geben sie, wenn dies in den Logen verlangt wird und die Mitglieder
derselben nicht allgemein davon entbunden sind, jedesmal, wenn sie in die Loge eintreten oder solche decken wollen, an den Wachhabenden ab. Diese Losung
haben sie zur Erinnerung an Tubal Kain welcher der erste Künstler in allen Eisenarbeiten und der erste war, welcher Werkzeuge bereitete, um Steine damit zu
behauen und für Gebäude brauchbar zu machen. Aufer dieser allgemeinen Losung Tubal Kain haben einige Freimaurer-Logen sich eine besondere Losung gewählt,
um die Brüder der eigenen Loge von den Besuchenden zu unterscheiden. Diese besondere Losung darf nur in der Loge abgegeben werden, zu der man gehört, und
an einen Bruder, der Mitglied derselben ist.
Das Beifallszeichen wird auf dreierlei Weise gegeben:
1. Wenn bei der Aufnahme eines Suchenden von dem Vorsitzenden Meister die ritualmäßigen Fragen an die Versammlung gerichtet werden, ob sie einwillige, daß
der Aufzunehmende eingelassen werde, oder daß er zum Altar treten dürfe usw., geben die Brüder das Beifallszeichen dadurch, daß sie sich erheben, das
Lehrlingszeichen machen und mit der rechten Hand den Schurz stark schütteln.
2. Wenn der Logenmeister über einen von ihm gemachten Vorschlag das Einverständnis der Brüder erfordert, gibt man das Beifallszeichen dadurch, daß der rechte
Arm mit nach auswärts gekehrter Hand hochgehoben wird und in dieser Stellung verbleibt, bis der Logenmeister den Erfolg übersehen und sich darüuber
ausgesprochen hat.
3. Die dritte Art, den Beifall zu bezeigen, ist das Händeklatschen nach Freimaurerweise, bei dem man dreimal nacheinander die drei Freimaurerschläge - die ersten
beiden kurz aufeinander, den dritten langsamer und stärker - durch Zusammenschlagen der Hände hören läßt. Man bedient sich dieser Beifallsäußerung zur
Begrüßung oder zur Bezeigung des Danks und bei Tafellogen und Brudermahlen nach ausgebrachten Trinksprüchen. Diese dritte Art des Beifallszeichens wird in der
Regel nur auf Veranlassung hammerführender Brüder gegeben.
Während der Sekretär diesen Unterricht verliest, machen beide Aufseher gegeneinander die Zeichen, sobald sie genannt werden. Ist das Verlesen
beendigt, so nehmen der 1. und der 2. Aufseher den neuen Bruder, um ihn in allen Stükken zu unterweisen. Sobald beide Aufseher den Neuaufgenommene
in der Art als Maurer und Lehrling zu klopfen und in ihrer Lösung unterwiesen haben, so lehren sie Zeichen, Griff und Wort auf folgende Art: ein
Aufseher und den Neuaufgenommener machen zusammen das Halszeichen.
Der Aufseher fragt dem Bruder: Was fordert dies?
Der Bruder soll antworten: Dies fordert die Berührung oder den Handgriff.
Darauf geben beide Bruder einander den Handgriff.
Der Aufseher fragt: Was fordert die Berührung oder der Handgriff?
Der Bruder antwortet: Das Wort.
Der Aufseher fahrt fort: Welches ist das Wort?
Der Bruder antwortet: Nennen Sie mir den ersten Buchstaben, so will ich Ihnen den zweiten nennen. Der Aufseher spricht J, der Bruder A, der Aufseher K, der
Bruder I, derAufseher N, der Bruder JA, der Aufseher KIN und der Bruder das ganze Wort JAKIN. Dann umarmen einander der Aufseher und der neue
Bruder, und der letztere wird an den Logenmeister gewiesen, um sich diesem gleichfalls zu erkennen zu geben.
Hiernächst macht der Logenmeister die Neuaufgenommenen noch mit dem Rettungszeichen und den dabei zu gebrauchenden Worten bekannt. Das
Zeichen wird folgendermaßen gemacht: beide Hände werden zusammengefaltet, umgekehrt gewandt und über das Haupt gehalten, so daß dasselbe
berührt wird; beide Füße werden in einen rechten Winkel gestellt. Der Rettungsruf lautet: Zu mir, Ihr Kinder der Witwe von Naphthali! (A moi les enfants
de la veuve de Naphthali!).
Hierauf führt der Logenmeister fort: Bruder Zeremonienmeister, führen Sie der neuen Bruder zwischen die Aufseher zurück, und Sie, Bruder Redner, erklären Sie
ihnen die Gebräuche bei ihrer Aufnahme und die Figuren der Tafel !
Während der Redner die Tafel erklärt, zeigen beide Aufseher mit ihren Degen die Figuren derselben.
Nachdem die Unterweisung beendet ist, klopft der Logenmeister als Freimaurer, was von den Aufsehern auf den Knopf der Degen beantwortet wird, und
spricht: Bruder Zeremonienmeister, lassen Sie der neuen Bruder den ihnen gebührenden Platz einnehmen!
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Johannis-Geselle der Großen Landesloge der Freimaurer von Deutschland (2.°)
Unterricht in den Kenntnissen des Grades
Nachdem die neuen Johannis-Mitbrüder gekleidet worden sind, werden sie vom Zeremonienmeister zwischen beide Aufseher geführt, und der
Logenmeister befiehlt dem Redner die bei der Aufnahme vorgefallenen Umstände und die Arbeitstafel dieses Grades zu erklären.
Ist dies geschehen, so verliest auf Anordnung des Logenmeisters der Sekretär den Unterricht in der Erkennungsart und die besonderen Verordnungen für
die Johannis-Mitbrüder oder -Gesellen: Die Johannis-Mitbrüder, im Orden ,,Eifrige" genannt, haben, um sich von den Johannis-Lehrlingen zu unterscheiden, ihre
besonderen Zeichen. Diese bestehen in der Art:
1. sich anzukündigen oder zu klopfen,
2. sich als Johannis-Mitbruder zu bezeichnen,
3. sich durch den Handgriff zu bekräftigen,
4. seine Kenntnisse durch Nennung des Wortes zu besiegeln,
5. durch Abgabe der Losung den Eintritt in die Loge zu erlangen.
Ein Geselle kündigt sich an oder klopft auf eben die Weise wie ein Bruder Lehrling. Doch ist zu bemerken, daß es in einigen Logen Gebrauch ist, den ersten Schlag
stark und die beiden letzten schnell aufeinander zu geben, ein Gebrauch, der in unseren Logen indes nicht angenommen ist.
Das Zeichen des Gesellen wird Pektorale oder Brustzeichen, sein Handgriff wird Manuale genannt. Das Brustzeichen wird mit der rechten Hand gemacht, indem
man diese, den Daumen mit den übrigen Fingern zum rechten Winkel gesetzt, auf das Herz legt, sodann die Hand nach vorn vorzieht und wieder zurückführt. Der
Handgriff wird gemacht, indem zwei Gesellen einander die rechte Hand geben und zugleich mit dem Daumen dreimal auf den Knöchel des Mittelfingers drücken.
Das Logenzeichen der Johannis-Mitbrüder ist das erste Tempo des Pektorales oder Brustzeichens.
Das Wort der Gesellen ist Boaz, welches buchstabiert wird: B, O, A, Z, dann silbenweis Bo, Az, und zuletzt als ganzes Wort Boaz ausgesprochen wird.
Ein jeder, der in eine Gesellenloge eingehen will, muß vorher an der Tür die Losung abgeben, welche Giblim ist. In einigen Logen ist Schiboleth angenommen. Wir
sind aber diesem Gebrauch nicht gefolgt.
Das Beifallszeichen wird von den Gesellen in drei Tempos gegeben:
1. wird die rechte Hand wie im Pektorale auf die linke Brust gelegt,
2. wird diese Hand vom Herzen vorgestreckt,
3. läßt man sie gegen den rechten Schenkel fallen und schüttelt dreimal das Schurzfell.
Wenn der Logenmeister über einen von ihm gemachten Vorschlag das Einverständnis der Brüder fordert, gibt man das Beifallszeichen dadurch, daß der rechte Arm
mit nach auswärts gekehrter Hand hochgehoben wird und in dieser Stellung verbleibt, bis der LM den Erfolg übersehen und sich darüber ausgesprochen hat.
Die dritte Art, den Beifall zu bezeigen, ist das freim. Händeklatschen (3x3).
Darauf unterrichten beide Aufseher die neuen Johannis-Mitbrüder über Zeichen, Handgriff, Wort und Losung des Grades und weisen sie an, sich dem
Logenmeister zu erkennen zu geben.
Hierauf führt der Zeremonienmeister die aufgenommenen Gesellen an die für sie bestimmten Plätze.
Der Logenmeister gebt, wenn es die Zeit erlaubt, das Fragebuch des Grades durch. Sonst bestimmt er Tag und Stunde zu dieser weiteren Belehrung, die
nicht versäumt werden darf.
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Johannis-Meister der Großen Landesloge der Freimaurer von Deutschland (3.°)
Unterricht in den Kenntnissen des Grades
Der Logenmeister läßt den neuaufgenommenen Bruder Meister durch den Zeremonienmeister zwischen die beiden Aufseher führen und befiehlt dem
Redner, die Erklärung der Johannis-Meister-Aufnahnie und der Tafel vorzulesen.
Ferner wird dem Sekretär befohlen, den Unterricht in der Erkennungsart und die besonderen Verordnungen für Johannis-Meister zu lesen: Die
Johannismeister, im Orden ,,würdige" genannt, haben ihre besonderen Erkennungszeichen, wodurch sie sich von den Johannislehrlingen und Mitbrüdern
unterscheiden. Diese Zeichen bestehen in der Art,
1. sich als Johannismeister anzukündigen oder zu klopfen,
2. sich als Johannismeister zu bezeichnen,
3. ihre Kenntnisse als Johannismeister durch den Handgriff zu bekräftigen,
4. ihre Kenntnisse als Johannismeister durch Nennung des Wortes zu besiegeln,
5. durch Abgabe der Losung den Eintritt in die Loge zu erlangen.
Die Art, sich als Johannismeister anzukündigen oder zu klopfen, besteht darin, daf man die Johannislehrlingsschläge dreimal gibt.
Das Zeichen der Johannismeister wird Stomachale genannt. Es wird gemacht, indem man die rechte Hand aus dem Gesellenzeichen wegstreckt, den Handrücken
nach oben kehrt, wobei man die Finger zusammengeschlossen und mit dem Daumen einen rechten Winkel bildend hält, und dann die ganze Hand gegen den Magen
zurückzieht, so daß der Daumen über dem Nabel zu stehen kommt.
Der Handgriff, durch welchen die Johannismeister sich als solche bestätigen, geschieht, indem jeder Bruder semen Daumen zwischen den Daumen und den
Zeigefinger des anderen legt, den dritten und vierten Finger voneinander abstehend und halbgekrümmt gegen die Handwurzel hindrückt und ebenso den kleinen
Finger gebogen an die Handwurzel hält.
Außer diesen allgemeinen Johannismeister-Erkennungszeichen haben die
Johannismeister noch fünf andere Erkennungsarten, nämlich:
1.Fuß gegen Fuß; 2. Knie gegen Knie; 3. die rechte Hand in des anderen rechter Hand; 4. Brust gegen Brust; 5. die linke Hand auf dem Rücken des anderen.
Das Johannismeisterwort ist Macbenac, wovon die erste Hälfte in das rechte und die andere Hälfte in das linke Ohr gegeben wird.
Die Losung des Meistergrades ist Schibboleth, welche an der Logentür dem Wachthabenden in das rechte Ohr gegeben wird. In einigen Logen ist statt dessen die
Gesellenlosung gebräuchlich, während die Meisterlosung den Gesellen gegeben ist. Diese auf besonderer Veranlassung beruhende Veränderung findet indes bei uns
nicht statt.
Das Beifallszeichen wird durch dreimaliges Ausstrecken der im Meisterzeichen stehenden Hand gemacht.
Wenn der neuaufgenommene Meister von den Aufsehern unterrichtet ist und der Logenmeister ihnen in der Erkennungsart geprüft hat, so werd er vom
Zeremonienmeister seinen Platz angewiesen. Hierauf kann der Logenmeister oder der Redner einen angemessenen Vortrag halten. Erlaubt es die Zeit, so
kann auch das Fragebuch dieses Grades vorgetragen werden. Im andern Falle bestimmt der Logenmeister die Zeit, wann der besondere Unterricht erteilt
werden soll, uud schließt darauf die Loge.
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Auserwählter Bruder, Vertraute der Andreasloge, Ritter von Purpurband (10.°und höchster der Großen Landesloge der Freimaurer von Deutschland)
Unterricht in der Erkennungsart der Auserwählten Brüder
Der Meister beauftragt den Bruder Obersekretär, die beförderten Brüder mit den Zeichen dieses Grades bekanntzumachen.
Die Zeichen der Vertrauten Brüder der Andreasmeister sind folgende:
1. Das Annäherungszeichen.
Der sich annähernde Bruder bildet wie beim Johannis-Lehrlingszeichen mit Daumen und Zeigefinger seiner rechten Hand einen rechten Winkel. Die so gestellte Hand
hält er vor sich und berührt mit dem Zeigefinger den Daumen, wobei die übrigen Finger ausgestreckt bleiben.
2. Das Erkennungszeichen.
Der Auserwählte Bruder gibt sich zu erkennen, indem er Daumen und gestreckte Finger seiner beiden Hande zueinander in rechte Winkel stellt. In dieser Haltung hält
er sie vor sein Gesicht, die rechte Hand über der linken, und läßt dann die rechte Hand zur rechten Hüfte und die linke Hand zur linken Hüfte niederfallen.
3. Der Griff.
Beide Brüder geben sich zunächst den Armgriff der Andreasmeister, indem sie wechselseitig mit beiden Händen ihre Daumen in des anderen Armbeugen legen und
mit den übrigen Fingern gegenseitig ihre Ellenbogen umschließen. Aus diesem Armgriff heraus fallen sie dann ohne einander loszulassen in den Handgriff der
Johannismeister, wobei jeder Bruder seinen rechten Daumen zwischen Daumen und Zeigefinger des anderen legt und die übrigen Finger gegen des anderen
Handwurzel drückt.
4. Das Wort.
Das Wort ist 'Veniet vindex templi Jehova'. Es wird gegeben, nachdem beide Brüder sich mit dem Armgriff der Andreasmeister gefaßt haben. Der einste Bruder
drückt dann mit seiner rechten Hand im Takt der Johannisschläge des anderen rechten Ellenbogen und sagt bei jedem Takt einzeln betont eine der drei ersten Silben
'vé - ni - et' in des anderen rechtes Ohr. Danach drückt der zweite Bruder in gleicher Weise mit seiner linken Hand des anderen linken Ellenbogen und sagt zu
jedem Takt einzeln betont 'vin - dex - templi' in des anderen linkes Ohr, worauf beide in den Johannismeister-Handgriff fallen und der erste die drei letzten Silben
'Je - ho - va' in gleicher Weise laut ausspricht.
5. Die Losung.
Die Losung ist 'et regnabit in Sion'. Sie wird gegeben, nachdem beide Brüder sich mit ihrer linken Hand den Andreas-Meistergriff gegeben haben. In dieser Stellung
drückt der erste Bruder im Takt der Andreasschläge auf des anderen linken Arm und spricht bei jedem Takt eine der vier ersten Silben 'et - reg - na - bit' laut aus.
Danach machen beide mit ihrer rechten Hand den Johannis-Meistergriff und drücken einander mit ihren Fingern dreimal im Takt der Johannisschläge gegen des
anderen Handwurzel, wobei der zweite Bruder bei jedem Takt die drei letzten Silben 'in - Si - on' laut und einzeln betont ausspricht.
Zum schluß umarmen die Brüder einander.
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Oder doch eher der Vereins-mitgliedsausweis ?;-)