Deutschland völkerrechtlich gesehen noch im Krieg???

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dkR

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Telcontarion

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Der MDR heißt MDR, weil er Sachsen, Sachsen-Anhalt & Thüringen umfasst und NICHT Berlin-Brandenburg oder MeckPomm.

Keine großdt. Träumereinen, sonder bundesdeutsche Geografie.
 

_Dark_

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@ian
mann mann mann...
du bist wohl auch wieder einer von der sorte, die immer gebetsmühlenartig wiederholen: die russen haben unsere frauen vergewaltigt, die amis die rheinwieselager gebaut, usw...
vergiss diesen ganzen quark doch mal.
es geht nicht darum, wer nach dem krieg was falsch gemacht hat. ein volk wie die deutschen hat nicht das recht, sich immer über die bösen alliierten zu beschweren. schau dir mal den vernichtungskrieg im osten an, und dann die 6 mio juden die vergast wurden
wir hatten noch glück, dass uns die amis nach dem krieg wieder aufgaubt haben, sonst sähen wir echt blöd aus...
aber mit revisionisten zu diskutieren ist echt sinnlos, wobei solche tendenzen schon leicht bei dir ausmache
 

OTO

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Und Dark du bist wohl einer der alles glaubt was man in der Schule lernt? :wink:
 

_Dark_

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Und OTO du bist wohl einer, der alles glaubt, was der örtliche kameradschaftsführer erzählt :wink:
 

OTO

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Och ne, ich habe keinen Führer und brauche keinen.
Wenn man so will bin ich allerhöchstens der Führer meiner 1 Mann Kameradschaft. :lol:
 

Mr. Anderson

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OTO schrieb:
Wenn Honecker nicht Befehl gehabt hätte aus der UDSSR stillzuhalten hätter er Panzer los geschickt und alle Plat gemacht.
So leicht kannst du keinen platt machen. Demonstrationen wurden in der DDR üblicherweise ganz normal gewaltsam aufgelöst; ich denke die Hamburger Polizei macht es nicht unbedingt anders ;)
Ein Massaker wie auf dem Platz des himmlischen Friedens hat es in der DDR nicht gegeben.
Und ein "Befehl" aus der UdSSR ist zu diesem Zeitpunkt sowieso kaum denkbar. Durch Gorbatschows neue Politik wurden die Ostblockstaaten quasi davon entbunden, das System UdSSR zu imitieren, und zu allem "Ja" und "Amen" zu sagen. Die DDR konnte sogar das Sowjetische Heft "Sputnik" verbieten, welches sich neuerdings kritisch mit der Ära Stalin auseinandersetzte.
Elbee schrieb:
allerdings zieht derzeit den souveränen Status Quo Deutschlands keine Nation in Frage.
Einzig der Umstand der noch immer hier stationierten Alliierten nährt Zweifel.
Das sind nunmal bundesgenössische Truppen; daß die hier sind, hat eher mit der Stellung der USA in der Weltpolitik zu tun, und nicht mit mangelnder staatlicher Souveränität unsererseits.
indi-ffo schrieb:
Das Wort >démos< aber bedeutet >Abschaum<.
das würde ja dann auch erklären warum sich 'die da oben' über die sogenannte volksherrschafft lustig machen und der meinung sind über das volk bestimmen zu können.
Erstens: die Verwendung von Begriffen verändert sich im Laufe der Zeit. Was im alten Griechenland Demokratie hieß, würden wir heute Ochnokratie nennen. Zweitens: wer macht sich denn lustig?
Ian schrieb:
Als aufmarschgebiet gegen die böse UDSSR hätte man unser land noch genutzt aber wir hätten sehr schnell nur noch eine statistenrolle gehabt.Das ist übrigens auch einer der gründe warum ich heute noch sage das nichts als obsolett anzusehen ist,sie können das immer noch jederzeit umsetzen
Ich nehme an, Du willst damit sagen, daß die Feindstaatenklausel doch nicht als obsolet anzusehen ist, und daß immernoch Zwangsmaßnahmen gegen Deutschland ohne UNO-Beschluß durchgeführt werden könnten? Nur: wer sollte das tun? Und aus welchem Grund?
Vor allem: aus welchem Grund, sollte man Deutschland zu einem Agrarstaat machen? Es sind gerade die USA, die daran überhaupt kein Interesse hätten. Schon aus Sicht der politischen Theorie haut das nicht hin: ein Imperium bevorzugt vor allem kostengünstige Herrschaftsmethoden. Das heißt: man tritt gerne als Hegemon auf, also als eine Macht, die von anderen, möglichst stabilen, entwickelten Staaten (z.B. von Deutschland) als "Erster unter Gleichen" anerkannt wird. Wenn die USA Deutschland zu einem Agrarstaat machten, würden sie wirtschaftlich daran nur verlieren. Von den Verwaltungskosten, die sie sich aufhalsen ganz zu schweigen.
sechsplusneunungleichacht schrieb:
Also wenn die "Neuen Bundesländer" Mitteldeutschland sind , wo ist Ostdeutschland ?
dkR schrieb:
Laut der Definition von OTO (...)
Das ist nicht die Definition von OTO. Mitteldeutschland war (in der Bundesrepublik) bis in die 60er Jahre eine geläufige Bezeichnung für die DDR. Man wollte die Oder-Neiße-Grenze nunmal nicht anerkennen. Erst 1970 wurde mit dem Moskauer Vertrag eine de facto - Anerkennung vereinbart.
 

indi-ffo

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ja ja, die Zohne war schlecht und die BRD war gut.
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Ostdeutschland ist das Gebiet das nach dem II.WK bis zur Unterzeichnung eines Friedensvertrages zwischen dem Deutschen Reich und den mit ihm kriegführenden Nationen unter polnische Verwaltunggestellt wurde. Regierung Kohl soll ja bei den 2 + 4 Verandlungen auf diese Gebiete verzichtet haben. Die Frage, die aber jetzt hier nicht behandelt weden soll, ist ja auch, was mit den Menschen die jetzt dort leben hätte geschehen sollen; eine wiederholte Vertreibung; oder die Möglichkeit die deutsche Staatangehörigkeit anzunehmen, und wenn nicht Vertreibung?
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Thema Notstandsgesetze: "Notstandsverfassung, die verfassungsgesetzliche Vorsorge für Notzeiten, durch das 17. Gesetz zur Ergänzung des Grundgesetzes vom 24. 6. 1968 näher geregelt. Das Grundgesetz wurde für den Fall des äußeren (Verteidigungsfall) und des inneren Notstandes (Notstand) sowie zur Bekämpfung von Naturkatastrophen und besonders schweren Unfällen ergänzt. Die Notstandsverfassung soll die äußere und innere Freiheit der Verfassungsordnung sichern und ausreichende Rechtsgrundlagen für wirksame Schutzmaßnahmen schaffen.
Notstand, Notlage des Staates infolge Bedrohung von außen (äußerer Notstand, Verteidigungsfall) oder von innen: Gefahr für den Bestand oder die freiheitliche demokratische Grundordnung des Bundes oder eines Landes (innerer Notstand) durch Naturkatastrophen, besonders schwere Unfälle, etwa Explosionen (innerer Notstand im weiteren Sinne, ziviler Notstand). Zur Abwehr des inneren Notstandes kann ein Land die Polizeikräfte anderer Länder sowie Kräfte und Einrichtungen anderer Verwaltungen und des Bundesgrenzschutzes anfordern (Art. 91 Abs. 1 GG). Die Bundesregierung kann die Polizei in diesem Lande und die Polizeikräfte anderer Länder ihren Weisungen unterstellen sowie Einheiten des Bundesgrenzschutzes einsetzen. Die Anordnung ist nach Beseitigung der Gefahr, im Übrigen jederzeit auf Verlangen des Bundesrates, aufzuheben. Die Bundesregierung kann Streitkräfte zur Unterstützung der Polizei und des Bundesgrenzschutzes beim Schutz von zivilen Objekten und bei der Bekämpfung organisierter und militärisch bewaffneter Aufständischer einsetzen. Der Einsatz von Streitkräften ist einzustellen, wenn der Bundestag oder der Bundesrat es verlangen (Art. 87a Abs. 4 GG).
Die Maßnahmen zur Abwehr des inneren Notstandes dürfen sich nach Art. 9 Abs. 3, S. 3 GG nicht gegen Arbeitskämpfe richten, die arbeitspolitische Ziele verfolgen und von den Sozialpartnern geführt werden."
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Schießen an der deutschen Grenze: ich kann mich erinnern das es an der deutsch (oder vielleicht besser bayrisch) österreichischen Grenze zu einem zwischenfall kam, bei dem ein mann sein leben ließ. das war übrigens weit nach 1945.
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welche meinung war doch Winsten Churchell? "Wir haben das falsche Schwein geschlachtet".
die hilfe die deutschland nach beändigung des II. Wk von den USA bekahm, geschah doch nur aus eigennutz.
 

indi-ffo

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vielleicht erleben wir ja bald die ausrufung des Notstandes. vielleicht dann, wenn sich die über 8 Millionen von dem Hartz 4-Plan betroffenen auf die straßen begeben und gegen ihre staatlich verordnete Verarmung protestieren.
es wird dann natürlich für potenzielle Chaoten und von der Polizei oder anderen Organen eingeschleuster Provokteure ein leichtes sein, die aufgestaute wut "richtig" anzuheitzen. das gibt dann der, von der mehrheit des volkes? gewählten regierung, dann das recht den Notstand auszurufen und auf die enttäuschte wählerschar, im "humansten" fall, den knüppel blank ziehen zu lassen.

Friede den Hütten, Krieg den Palästen"
 

OTO

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Das erklärt die Diskusion über den einsatz der Bundeswehr im Innland.
Wenn man sich jetzt mal vorstellt die Al Kaida bommt da noch im August, September oder Oktober was in der Bundesrepublik zam. (rein zufällig) und schwups hat man seinen Grund für den Innlandseinsatz der Bundeswehr.
Und wenn ab Jannuar 2005 Hartz 4 raus ist und im Februar, März die 8 Millionen und mehr merken was los ist und auf die Straße gehen?

Dann warten wir mal ab.
 

Kraligor

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Ich weiß nicht, ob es schonmal genannt wurde, aber hier die Erklärung, weswegen es keinen Friedensvertrag gegeben hat:

Wenn Deutschland einen Friedensvertrag unterzeichnen hätte müssen, hätte es Reparationen in unvorstellbarer Höhe zahlen müssen (selbst heute würden wir noch abzahlen!!). Da Deutschland allerdings der Kernpunkt für den kalten Krieg war, wollten die Alliierten ein starkes Deutschland und haben es nicht noch mehr belastet. Deshalb stehen wir bis heute offiziell nur im Waffenstillstand mit den USA.

MfG
 

Ian

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8O Das wird hier immer noch in den schulen erzählt????Das ist das einzige wo wir im zusammenhang mit dem wk2 mal aufrechnen müßten!Vieleicht macht sich mal irgenjemand die mühe und sucht mal herraus wieviele deutsche patente von den allierten gestohlen wurden und zwar während und nach dem krieg.Dann rechenen wir noch wacker den grund und boden dazu und flugs noch sämmtliche wirtschaftsgüter an den großen sowjetischen bruder,sowie alle maschinen ,werkzeuge und rohstoffe sowie die von ganz deutschland getragenen kosten für die besatztungstruppen und noch die paar groschen die wir israel in den hals gesteckt haben und und und.....weis der geier was sich noch finden läßt.Kurz,das ist unfug oder mumpitz,wie schon unser Kaiser sagte.
Nur um die ewigen deutschfeindlichen deutschen zum nachdenken anzuregen:Es hat niemand die Absicht Menschenleben gegeneinander aufzurechnen!Es geht hier NUR um den Faktor Geld!
@dark:Danke für die Blumen aber deine einschätzung meiner person ist leider meilenweit daneben.Ich bin weder ein revisionist,noch komunist noch natzi oder sonstwas von diesen ganzen seltsammen "kulturen"obwohl ich schon als so ziemlich alles tituliert wurde,einschließlich barbare und hunne.Das letzte war glaube ich das man mir eine "wild west"mentalität anlastete.Gelegentlich werde ich auch als "Erbsenzähler"benannt.Aber egal,ich kann damit ganz gut leben.
Mfg Ian
 

sillyLilly

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Wie hier schon mehrfach ignoriert, ist der 2 + 4 Vertrag 1990 gemacht worden.
Vorher wurde so ein Vertrag nicht gemacht, da die damalige BRD sich ja nicht als ganzes Deutschland gesehen hat ... sondern die Wiedervereinigung angestrebt hat. Erst als die Wiedervereinigung in Aussicht stand konnte Deutschland wieder als ganzes Land handeln und mit den anderen Ländern eine abschließende Regelung treffen.

Hier der Vertrag:

Vertrag über die abschließende Regelung in Bezug auf Deutschland
Die Bundesrepublik Deutschland, die Deutsche Demokratische Republik, die Französische Republik, das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland, die Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken und die Vereinigten Staaten von Amerika -

in dem Bewusstsein, dass ihre Völker seit 1945 miteinander in Frieden leben,

eingedenk der jüngsten historischen Veränderungen in Europa, die es ermöglichen, die Spaltung des Kontinents zu überwinden,

unter Berücksichtigung der Rechte und Verantwortlichkeiten der Vier Mächte in bezug auf Berlin und Deutschland als Ganzes und der entsprechenden Vereinbarungen und Beschlüsse der Vier Mächte aus der Kriegs- und Nachkriegszeit,

entschlossen, in Übereinstimmung mit ihren Verpflichtungen aus der Charta der Vereinten Nationen freundschaftliche, auf der Achtung vor dem Grundsatz der Gleichberechtigung und Selbstbestimmung der Völker beruhende Beziehung zwischen den Nationen zu entwickeln und andere geeignete Massnahmen zur Festigung des Weltfriedens zu treffen,

eingedenk der Prinzipien der in Helsinki unterzeichneten Schlussakte der Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa,

in Anerkennung, dass diese Prinzipien feste Grundlagen für den Aufbau einer gerechten und dauerhaften Friedensordnung in Europa geschaffen haben,

entschlossen, die Sicherheitsinteressen eines jeden zu berücksichtigen,

überzeugt von der Notwendigkeit, Gegensätze endgültig zu überwinden und die Zusammenarbeit in Europa fortzuentwickeln,

in Bekräftigung ihrer Bereitschaft, die Sicherheit zu stärken, insbesondere durch wirksame Maßnahmen zur Rüstungskontrolle, Abrüstung und Vertrauensbildung; ihrer Bereitschaft, sich gegenseitg nicht als Gegner zu betrachten, sondern auf ein Verhältnis des Vertrauens und der Zusammenarbeit hinzuarbeiten, sowie dementsprechend ihrer Bereitschaft, die Schaffung geeigneter institutioneller Vorkehrungen im Rahmen der Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa positiv in Betracht zu ziehen,

in Würdigung, dass das deutsche Volk in freier Ausübung des Selbstbestimmungsrechts seinen Willen bekundet hat, die staatliche Einheit Deutschlands herzustellen, um als gleichberechtigtes und souveränes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen,

in der Überzeugung, dass die Vereinigung Deutschlands als Staat mit entgültigen Grenzen ein bedeutsamer Beitrag zu Frieden und Stabilität in Europa ist,

mit dem Ziel, die abschließende Regelung in Bezug auf Deutschland zu vereinbaren,

in Anerkennung dessen, dass dadurch und mit der Vereinigung Deutschlands als einem demokratischen und friedlichen Staat die Rechte und Verantwortlichkeiten der Vier Mächte in Bezug auf Berlin und Deutschland als Ganzes ihre Bedeutung verlieren,

vertreten durch ihre Außenminister, die entsprechend der Erklärung von Ottawa vom 13. Februar 1990 am 5. Mai 1990 in Bonn, am 22. Juni 1990 in Berlin, am 17. Juli 1990 in Paris unter Beteiligung des Außenministers der Republik Polen und am 12. September 1990 in Moskau zusammengetroffen sind -

sind wie folgt übereingekommen:

Artikel 1

(1) Das vereinigte Deutschland wird die Gebiete der Bundesrepublik Deutschland, der Deutschen Demokratischen Republik und ganz Berlin umfassen. Seine Außengrenzen werden die Grenzen der Deutschen Demokratischen Republik und der Bundesrepublik Deutschland sein und werden am Tage des Inkrafttreten dieses Vertrags endgültig sein. Die Bestätigung des endgültigen Charakters der Grenzen des vereinten Deutschland ist ein wesentlicher Bestandteil der Friedensordnung in Europa.

(2) Das vereinte Deutschland und die Republik Polen bestätigen die zwischen ihnen bestehende Grenze in einem völkerrechtlich verbindlichen Vertrag.

(3) Das vereinte Deutschland hat keinerlei Gebietsansprüche gegen anderen Staaten und wird solche auch nicht in Zukunft erheben.

(4) Die Regierungen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik werden sicherstellen, dass die Verfassung des vereinten Deutschland keinerlei Bestimmungen enthalten wird, die mit diesen Prinzipien unvereinbar sind. Dies gilt dementsprechend für die Bestimmung, die in der Präambel und in den Artikeln 23 Satz 2 und 146 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland niedergelegt sind.

(5) Die Regierungen der Französischen Republik, des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland, der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken und der Vereinigten Staaten von Amerika nehmen die entsprechenden Verpflichtungen und Erklärungen der Regierungen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik förmlich entgegen und erklären, dass mit deren Verwirklichung der endgültige Charakter der Grenzen des vereinten Deutschland bestätigt wird.

Artikel 2

Die Regierungen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik bekräftigen ihre Erklärungen, dass von deutschem Boden nur Frieden ausgehen wird. Nach der Verfassung des vereinten Deutschland sind Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten, verfassungswidrig und strafbar. Die Regierungen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik erklären, dass das vereinte Deutschland keine seiner Waffen jemals einsetzen wird, es sei denn in Übereinstimmung mit seiner Verfassung und der Charta der Vereinten Nationen.

Artikel 3

(1) Die Regierungen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik bekräftigen ihren Verzicht auf Herstellung und Besitz von und auf Verfügungsgewalt über atomare, biologische und chemische Waffen. Sie erklären, dass auch das vereinte Deutschland sich an diese Verpflichtungen halten wird. Insbesondere gelten die Rechte und Verpflichtungen aus dem Vertrag über die Nichtverbreitung von Kernwaffen vom 1. Juli 1968 für das vereinte Deutschland fort.

(2) Die Regierungen der Bundesrepublik Deutschland hat in vollem Einvernehmen mit der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik am 30. August 1990 in Wien bei den Verhandlungen über Konventionelle Streitkräfte in Europa folgende Erklärung abgegeben:
"Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland verpflichtet sich, die Streitkräfte des vereinten Deutschland innerhalb von drei bis vier Jahren auf eine Personalstärke von 370.000 Mann (Land-, Luft- und Seestreitkräfte) zu reduzieren. Diese Reduzierung soll mit dem Inkrafttreten des ersten KSE-Vertrags beginnen.
Im Rahmen dieser Gesamtobergrenze werden nicht mehr als 345.000 Mann den Land- und Luftstreitkräften angehören, die gemäß vereinbartem Mandat allein Gegenstand der Verhandlungen über konventionelle Streitkräfte in Europa sind. Die Bundesregierung sieht in ihrer Verpflichtung zur Reduzierung von Land- und Luftstreitkräften einen bedeutsamen deutschen Beitrag zur Reduzierung der konventionellen Streitkräfte in Europa. Sie geht davon aus, dass in Folgeverhandlungen auch die anderen Verhandlungsteilnehmer ihren Beitrag zur Festigung von Sicherheit und Stabilität in Europa, einschließlich Maßnahmen zur Begrenzung der Personalstärken, leisten werden."

Die Regierung der Deutschen Demokratischen Republik hat sich dieser Erklärung ausdrücklich angeschlossen.

(3) Die Regierungen der Französischen Republik, des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland, der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken und der Vereinigten Staaten von Amerika nehmen diese Erklärungen der Regierungen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik zur Kenntnis.

Artikel 4

(1) Die Regierungen der Bundesrepublik Deutschland, der Deutschen Demokratischen Republik und der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken erklären, dass das vereinte Deutschland und die Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken in vertraglicher Form die Bedingungen und die Dauer des Aufenthalts der sowjetischen Streitkräfte auf dem Gebiet der heutigen Deutschen Demokratischen Republik und Berlins sowie die Abwicklung des Abzugs dieser Streitkräfte regeln werden, der bis zum Ende des Jahres 1994 im Zusammenhang mit der Verwirklichung der Verpflichtungen der Regierungen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik, auf die sich Absatz 2 des Artikel 3 dieses Vertrags bezieht, vollzogen sein wird.

(2) Die Regierungen der Französischen Republik, des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland und der Vereinigten Staaten von Amerika nehmen diese Erklärung zur Kenntnis.

Artikel 5

(1) Bis zum Abschluss des Abzugs der sowjetischen Streitkräfte vom Gebiet der heutigen Deutschen Demokratischen Republik und Berlins in Übereinstimmung mit Artikel 4 dieses Vertrags werden auf diesem Gebiet als Streitkräfte des vereinten Deutschland ausschließlich deutsche Verbände der Territorialverteidigung stationiert sein, die nicht in die Bündnisstrukturen intergriert sind, denen deutsche Streitkräfte auf dem übrigen deutschen Territorium zugeordnet sind. Unbeschadet der Regelung in Absatz 2 dieses Artikels werden während dieses Zeitraums Streitkräfte anderer Staaten auf diesem Gebiet nicht stationiert oder irgendwelche andere militärische Tätigkeiten dort ausüben.

(2) Für die Dauer des Aufenhalts sowjetischer Streikräfte auf dem Gebiet der heutigen Deutschen Demokratischen Republik und Berlins werden auf deutschen Wunsch Streitkräfte der Französischen Republik, des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland und der Vereinigten Staaten von Amerika auf der Grundlage entsprechender vertraglicher Vereinbarungen zwischen den Regierungen des vereinten Deutschland und den Regierungen der betreffenden Staaten in Berlin stationiert bleiben. Die Zahl aller nichtdeutschen in Berlin stationierten Streitkräfte und deren Ausrüstungsumfang werden nicht stärker sein als zum Zeitpunkt der Unterzeichnung dieses Vertrags. Neue Waffenkategorien werden von nichtdeutschen Streitkräften dort nicht eingeführt. Die Regierungen des vereinten Deutschland wird mit den Regierungen der Staaten, die Streitkräfte in Berlin stationiert haben, Verträge zu gerechten Bedingungen unter Berücksichtigung der zu den betreffenden Staaten bestehenden Beziehungen abschließen.

(3) Nach dem Abschluss des Abzugs der sowjetischen Streitkräfte vom Gebiet der heutigen Deutschen Demokratischen Republik und Berlins können in diesem Teil Deutschlands auch deutsche Streitkräfteverbände stationiert werden, die in gleicher Weise militärischen Bündnisstrukturen zugeordnet sind wie diejenigen auf dem übrigen deutschen Hoheitsgebiet, allerdings ohne Kernwaffenträger. Darunter fallen nicht konventionelle Waffensysteme, die neben konventionellen andere Einsatzfähigkeiten haben können, die jedoch in diesem Teil Deutschlands für eine konventionelle Rolle ausgerüstet und nur dafür vorgesehen sind. Ausländische Streitkräfte und Atomwaffen oder deren Träger werden in diesem Teil Deutschlands weder stationiert noch dorthin verlegt.

Artikel 6

Das Recht des vereinten Deutschland, Bündnissen mit allen sich daraus ergebenden Rechten und Pflichten anzugehören, wird von diesem Vertrag nicht berührt.

Artikel 7

(1) Die Französische Republik, der Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland, die Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken und die Vereinigten Staaten von Amerika beenden hiermit ihre Rechte und Verantwortlichkeiten in Bezug auf Berlin und Deutschland als Ganzes. Als Ergebnis werden die entsprechenden, damit zusammenhängenden vierseitigen Vereinbarungen, Beschlüsse und Praktiken beendet und alle entsprechenden Einrichtungen der Vier Mächte aufgelöst.

(2) Das vereinte Deutschland hat demgemäß volle Souveränität über seine inneren und äußeren Angelegenheiten.

Artikel 8

(1) Dieser Vertrag bedarf der Ratifikation oder Annahme, die so bald wie möglich herbeigeführt werden soll.
Die Ratifikation erfolgt auf deutscher Seite durch das vereinte Deutschland. Dieser Vertrag gilt daher für das vereinte Deutschland.

(2) Die Ratifikations- oder Annahmeurkunden werden bei der Regierung des vereinten Deutschlands hinterlegt.
Diese unterrichtet die Regierungen der anderen Vertragsschliessenden Seiten von der Hinterlegung jeder Ratifikations- oder Annahmeurkunde.

Artikel 9

Dieser Vertrag tritt für das vereinte Deutschland, die Französische Republik, das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland, die Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken und die Vereinigten Staaten von Amerika am Tag der Hinterlegung der letzten Ratifikations- oder Annahmeurkunde durch diese Staaten in Kraft.

Artikel 10

Die Urschrift dieses Vertrags, dessen deutscher, englischer, französischer und russischer Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist, wird bei der Regierung der Bundesrepublik Deutschland hinterlegt, die den Regierungen der anderen Vertragsschließenden Seiten beglaubigte Ausfertigungen übermittelt.

Zu Urkund dessen haben die unterzeichneten, hierzu gehörig Bevollmächtigten diesen Vertrag unterschrieben.

Geschehen zu Moskau am 12. September 1990

Für die Bundesrepublik Deutschland
Hans-Dietrich Genscher

Für die Deutsche Demokratische Republik
Lothar de Maiziere

Für die Französische Republik
Roland Dumas

Für das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland
Douglas Hurd

Für die Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken
Eduard Schewardnadse

Für die Vereinigten Staaten von Amerika
James Baker
 

Mr. Anderson

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Kraligor schrieb:
Wenn Deutschland einen Friedensvertrag unterzeichnen hätte müssen, hätte es Reparationen in unvorstellbarer Höhe zahlen müssen Deshalb stehen wir bis heute offiziell nur im Waffenstillstand mit den USA.MfG
Es lag an den Siegermächten, ob sie Reparationen haben wollten oder nicht. Sie haben drauf verzichtet. Und jetzt gibt's keinen Anspruch mehr.
Wo hast Du denn überhaupt diese Begründung her?
Und wie bereits angesprochen: durch all die Nachkriegsverträge und nicht zuletzt den 2+4-Vertrag sind wir schon längst über einen Waffenstillstand hinaus. Ein Friedensvertrag regelt die Nachkriegsordnung; da aber alles schon geregelt ist, ist ein Friedensvertrag überflüssig.
 

_Dark_

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Kaligor schrieb:
Wenn Deutschland einen Friedensvertrag unterzeichnen hätte müssen, hätte es Reparationen in unvorstellbarer Höhe zahlen müssen (selbst heute würden wir noch abzahlen!!)
nein hätte es nicht; wenn man sich die situation nach dem ersten WK anschaut, dann wird man auch feststellen, dass die reparationszahlungen bereits in den 20er jahren durch stresemanns erfüllungspolitik erheblich gemindert und dann auch endgültig eingestellt wurden. genauso wäre es nach dem zweiten wk auch gekommen.
aber da ja die weltpolitische situation auch eine ganz andere war, lässt sich das sowieso schlecht vergleichen...

@OTO
ich denke nicht, dass die bundeswehr so schnell im inland eingesetzt wird. jeder der einigermaßen vernünftig ist und zeitung liest, wird gemerkt haben, dass ihm als arbeitslosen einiges blüht. deswegen denke ich, dass es bis auf wenige übergriffe asozialer besoffener penner, die ihre stütze nicht mehr kriegen, kaum zwischenfälle geben wird, weil es keinen globalen auslöse dafür gibt...




Ian schrieb:
Vieleicht macht sich mal irgenjemand die mühe und sucht mal herraus wieviele deutsche patente von den allierten gestohlen wurden und zwar während und nach dem krieg.Dann rechenen wir noch wacker den grund und boden dazu und flugs noch sämmtliche wirtschaftsgüter an den großen sowjetischen bruder,sowie alle maschinen ,werkzeuge und rohstoffe sowie die von ganz deutschland getragenen kosten für die besatztungstruppen und noch die paar groschen die wir israel in den hals gesteckt haben und und und.....weis der geier was sich noch finden läßt.
also nein, revisionistische tendenzen liegen dir völlig fern... :wink:
wieso sollte sich denn jemand die mühe machen das aufzurechnen?? ich sehe keinen grund dazu. deutschland ist dank den usa seit den 50er jahren ein anerkannter partner in der westlichen welt, was es davor niemals war. wir sind in ein hervorragendes bündnissystem integriert und hätten es eigentlich ganz gut, wenn wir nicht solche versager an der spitze unseres landes hätten (und zwar in allen bereichen)
ich denke das das, was man aufrechnen sollte, nicht irgendwelche landmaschinen sind, sondern der dünkel und die art eines volkes, das hitler ermöglicht hat. das gilt für die elite als auch für den man on the street.
nie wieder deutschen sonderweg
das müssen wir lernen, und nicht ob es nun gerecht ist, dass vor 50 jahren den sudetendeutschen ihre häuser weggenommen wurden..
 

semball

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Na, OTO geht mir mit seinen original NPD-Slogans ("Deutschland ist größer als die BRD", stand auf einem Plakat, daneben D in schwarz-weiß-rot lackiert) und seiner hemmungslosen Hetze gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung ziemlich auf die Nerven.
Ziemlich grenzwertig, der Gute.
 

Kraligor

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@ Vorredner

@Dark:
Wer sagt, dass es nach dem WWII genauso gekommen wäre?? Ohne die Bedrohung vom roten Osten wäre Deutschland ein unterdrücktes Agrarland geworden, das geschröpft worden wäre, wo immer es nur geht.

@Seine_Neutralitaet:
Jo, sach ich doch!
"Da Deutschland allerdings der Kernpunkt für den kalten Krieg war, wollten die Alliierten ein starkes Deutschland und haben es nicht noch mehr belastet."

@Ian:
Was du sagst ist korrekt, aber die Deutschen waren die Verlierer des 2. Weltkrieges, deshalb hatten sie absolut keinen Anspruch auf gar nichts.
Wenn die Alliierten Reparationen verlangt hätten, hätte Deutschland gezahlt, ganz egal, welche Patentrechte oder Sonstiges von alliierter Seite entschädigt werden hätte müssen.

MfG
 

_Dark_

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@kraligor
da hast du mit sicherheit recht, denn anders hätte man ja die deutsche gefahr nicht bannen können.
das lag eben im interesse der amis, und die hätten die auch durchgesetzt.

allerdings halte ich hätte-könnte diskussionen was die geschichte angeht, für ziemlich überflüssig.
 
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