Ich möchte mich mit Kenntnis des deutschen Rechtssystems zu Wort melden, auch wenn ich in diesem speziellen Fall gewiss kein Fachmann bin:
a) der Beamte hat über seine Befugnis hinaus gehandelt (denn er darf niemanden nur auf Grund seiner Kleidung o. Ä. aus einer solchen Lokalität ausschließen, dazu ist im Regelfall bloß der Inhaber des Hausrechts, der Besitzer, befugt).
b) deshalb würde ich mich entweder bei entsprechender Fachkenntnis an dessen Vorsetzten (gebebenfalls an übergeordnete Stellen) wenden oder an einen Anwalt wenden, denn der kennt sich aus und kann Dir eventuell sogar mit relativ kostenkünstiger Rechtsberatung helfen, so dass Du entsprechende Schritte unternehmen kannst.
Stryker, bei Spaziergängen im Schnee nötigenfalls (guten Gewissens) selbst mit den alten Bundeswehrstiefeln unterwegs