Haftstrafe für "Turbo-Rolf"
Rolf F. ist vom Karlsruher Amtsgericht der fahrlässigen Tötung und der fahrlässigen Gefährdung des Straßenverkehrs schuldig gesprochen worden. Nun muss der Testfahrer für 18 Monate hinter Gitter.
Karlsruhe - Mit dem Urteil blieben die Richter unter der Forderung der Staatsanwaltschaft. Die Ankläger hatten eine Haftstrafe von einem Jahr und neun Monaten gefordert. Die Verteidigung hatte dagegen auf Freispruch plädiert.
Durch Raserei und Drängeln hat der 34-jährige DaimlerChrysler-Mitarbeiter nach Auffassung des Gerichts auf der Autobahn 5 einen Unfall mit zwei Toten verursacht. Rolf F., der von seinem Kollegen "Turbo-Rolf" genannt wird, muss zudem für 18 Monate den Führerschein abgeben.
In dem Prozess hatten vier Zeugen ausgesagt, sie hätten am Tag des Unfalls einen schweren schwarzen Mercedes gesehen, der mit weit über 200 Stundenkilometern auf den Kleinwagen der jungen Frau zufuhr. Weitere von ihnen genannte Merkmale des Autos trafen nach Einschätzung der Staatsanwaltschaft ebenfalls nur auf den Firmenwagen zu, den der Angeklagte an diesem Morgen gefahren hatte. F. war an diesem Tag von Sindelfingen zur Teststrecke nach Papenburg ins Emsland unterwegs.
Die Verteidigung hatte dagegen argumentiert, der Angeklagte sei zu dem Zeitpunkt als der Unfall geschah, nicht an der Stelle gewesen. F. sei erst nach dem Unfallzeitpunkt an der fraglichen Stelle zwischen Karlsruhe und Bruchsal vorbeigefahren. Es sei ausgeschlossen, die Strecke zwischen Sindelfingen und dem Unglücksort in weniger als einer halben Stunde zu schaffen. Ausweislich des Tankbelegs und nach Zeugenaussagen sei der Angeklagte um 5.30 Uhr in Sindelfingen losgefahren. Der Unfall habe sich aber schon etwa um 5.58 Uhr ereignet.
Vor der Urteilsverkündung hatte es in dem Amtsgericht massive Personenkontrollen gegeben. Nach offiziellen Angaben hatte Richterin Brigitte Hecking eine Morddrohung erhalten.
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http://www.spiegel.de/panorama/0,1518,286847,00.html