Vril-Eulenspiegel schrieb:
statistisch gesehn is jedes 10 kind ein kuckuckskind. wenn man dazu bedenkt jeder wievielte schuss ins schwarze trifft dann kann man schon verstehn warum wir nicht mehr "...deutsche frauen , deutsche treue " singen. was ist ausserdem daran zu schlimm wenn ein mann von seiner frau so einen test verlangt , wenn sie nix auf dem kerbholz hat braucht sie doch schließlich auch nichts zu befürchten.
an alle die glauben es wäre "egal" und "unwichtig" ob man der biologische vater is. schon mal was vom gen-pool gehört?
Ich würde sagen, dass du das Thema nicht verstanden hast ... es geht hier nicht darum,
ob es legitim ist einen Vaterschaftstest zu verlangen ..... es geht viel mehr darum, ob ein solcher Test heimlich gemacht werden darf. Vielleicht solltest du dir noch mal zum Beispiel den Zeitartikel durchlesen in dem darüber berichtet wird.
@all
Ich habe mir heute lange Gedanken über das pro und contra gemacht, da ich beide Seiten eigentlich verstehen kann bin aber jetzt zu dem Schluß gekommen, dass ich der Meinung bin dass solche Tests nicht heimlich gemacht werden sollten.
Vor allem weil mir bei dem Thema eine grundsätzliche komponente klar geworden ist. Zypris will ganz grundsätzlich verbieten, dass genetisches Material ohne Wissen des "spenders" untersucht und gespeichert werden darf. Dieses Verbot finde ich richtig und wichtig. Wo würden wir denn dahinkommen, wenn arbeitnehmer z.b. die Kaffeetasse des Arbeitnehmers untersuchen lassen, ob die Speichelprobe ausfschluß gibt über genetische krankheiten
Dieses Verbot finde ich uneingeschränkt unterstützenswert, da genetische Daten meines Erachtens auch unter Datenschutz stehen müssen .... und das noch strenger als irgendwelche anderen Informationen von jemandem.
Deswegen bin ich auch gegen ein obligatorischen Vaterschaftstest .... es könnte Tür und Tor für Gendatenbanken öffnen.
Ich zitiere hier noch mal von der Por-Meinung aus der Zeit, da ich es dort ganz gut formuliert fand:
Worum geht es eigentlich? Darum, dass die heimliche Entnahme und Prüfung des Kindeshaars ein Verstoß gegen das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung ist – und zwar gegen das Grundrecht des Kindes, dessen Haar die Gen-Informationen enthält. Und gegen das Grundrecht der unwissenden Mutter. Daraus folgt: Genetische Untersuchungen dürfen nur mit Einwilligung der Betroffenen – oder im Fall des Kindes ihrer gesetzlichen Vertreter – stattfinden. Damit kommen wir zum Kern des Vorhabens von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries. Sie will ganz grundsätzlich unter Androhung von Strafe verbieten, dass genetisches Material ohne Wissen und Wollen der Spender im Labor geprüft wird und die Ergebnisse gespeichert werden können. Dafür gebührt Zypries Unterstützung, denn schließlich geht es um den Schutz eines wichtigen Grundrechts.
Pech nur, dass unter dieses Verbot auch heimliche Vaterschaftstests fallen und deshalb, siehe oben, angeblich der Familienfriede wackelt. Doch seit wann ist die Familie ein rechtsfreier Raum? Eine Ehefrau darf nicht geschlagen werden, denn sie hat ein Recht auf körperliche Unversehrtheit. Sie hat ebenso ein Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung. Der Ehemann selbstverständlich auch. Grundsätzlich gilt: Der Vater darf einen privaten Gentest in Auftrag geben, solange er einverständlich erfolgt. Verweigert seine Frau ihre Einwilligung, steht ihm die Vaterschaftsklage offen. Sie soll erleichtert werden. Wo also ist das Problem?
Namaste
Lilly