Internetsperren: Aus Deutschland wird China

Trasher

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@Boardadmin Interessant. Das spricht ja in gewisser Weise für die Authentizität der Lycos-Liste. Warum steht die komplette weltverschwoerung-Domain drauf? Gabs da auch Ärger?
 

paul20dd

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ich will da jetz nicht drauf "Rummreiten" aber das löschen des threads ging ziemlich sang und klanglos von statten ?
 

Edo

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Auf welcher rechtlicher Basis kann man einen so einfach Thread sperren lassen?
 

Boardadmin

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Moin Leute,

der Thread bei uns ist nicht gelöscht, sondern ich habe ihn in einen internen Bereich verschoben, den Schriftverkehr hinten dran kopiert und dann vergessen.

Es hatte dort seit über einem Jahr keiner mehr reingepostet als er noch öffentlich war, so hab ich ihn nicht für ganz wichtig gehalten. Der Thread hätte halt noch bereinigt werden müssen, indem wir den Namen vom Adligen überall entfernen wo er vorkommt.

Er sieht es wohl nur sehr ungern, dass sein Name in Zusammenhang mit dem IBSSA und dem Irakkrieg erwähnt wird. Auf juristische Auseinandersetzungen habe ich nicht immer Lust - Lycos hat es ja anscheinend probiert.

Gruß

Kai
 

Trasher

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SPON schrieb:
Bei den Internetsperren verständigten sich die Verhandlungspartner darauf, dass das Bundeskriminalamt (BKA) zunächst versuchen soll, kinderpornografische Seiten zu löschen, statt zu sperren. Die stellvertretende FDP-Fraktionsvorsitzende Sabine Leutheusser-Schnarrenberger sagte, dies sei ein "echter Durchbruch".
Wo ist denn da der Durchbruch? Oder anders gefragt: Was heißt hier "zunächst"? Was ist mit den Verträgen, auf deren Basis die Provider schon sperren wollen? :hmmm:
Das klingt schon wieder verdächtig nach Salamitaktik. :-_-:
 

Zerch

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Es wird generell nur Salami-Taktik angewandt , wo ein Elefant alle Menschen verscheuchen würde.
 

Trasher

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Ah. Das BKA darf also ein Jahr lang keine Sperrlisten an die Provider ausgeben. Sind damit auch die geheimen Verträge zwischen den beiden nichtig?

Dann bin ich mal gespannt, wie transparent die Evaluierung sein wird. Im Grunde hat das BKA doch gar kein Interesse an einem mühsamen Verfahren zum Löschen von Seiten, wenn es mit einem Klick eine Stopschild-Liste erweitern kann. Gibt es einen Schutz davor, dass sich das BKA absichtlich ungeschickt anstellt? Wer definiert eigentlich die genaue Vorgehensweise beim Löschen?
 

agentP

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Ich denke das ist logischerweise alles noch offen.
Immerhin sind das im Moment nur die Koalitionsverhandlungen.
Damit der Kram wirksam wird, müssen erstmal Gesetze beschlossen bzw. geändert werden und das kann erst passieren, wenn die Kanzlerin gewählt und die neue Regierung angetreten ist.
 

Mr. Anderson

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Simple Man schrieb:

Das dämpft natürlich weitgehend den vermeintlichen Erfolg der FDP. In einem Punkt stimme ich der "Zeit" aber nicht zu:

Zeit schrieb:
Bei Punkt vier, der Vorratsdatenspeicherung, wurde ebenfalls die Substanz des Gesetzes nicht angefasst. Die Daten von Telefonverbindungen, E-Mailkontakten oder Faxabsendern werden weiter sechs Monate lang gespeichert. Ohne Verdacht und von jedem. Nur wann die Polizei sie verwenden darf, wurde überarbeitet. Dies solle nur bei "schweren Straftaten" möglich sein. Das allerdings klingt, als würde damit nichts weiter getan, als eine Eilentscheidung des Bundesverfassungsgerichts umzusetzen – eingeschränkt nun nur um den Punkt bei einer "aktuellen Gefahr für Leib und Leben".
Denn wenn der Zusatz "aktuelle Gefahr für Leib und Leben" ernst gemeint ist, wird dadurch imo schon eine ganze Menge erreicht. Bisher war es nämlich möglich, auf die Vorratsdaten zuzugreifen, allein schon dann, wenn der Verdacht irgendeiner per Telekommunikation begangenen Straftat untersucht werden sollte. Siehe § 100g StPO:

§ 100g StPO schrieb:
(1) Begründen bestimmte Tatsachen den Verdacht, dass jemand als Täter oder Teilnehmer
1. eine Straftat von auch im Einzelfall erheblicher Bedeutung, insbesondere eine in § 100a Abs. 2 bezeichnete Straftat, begangen hat, in Fällen, in denen der Versuch strafbar ist, zu begehen versucht hat oder durch eine Straftat vorbereitet hat oder
2. eine Straftat mittels Telekommunikation begangen hat,
so dürfen auch ohne Wissen des Betroffenen Verkehrsdaten (§ 96 Abs. 1, § 113a des Telekommunikationsgesetzes) erhoben werden, soweit dies für die Erforschung des Sachverhalts oder die Ermittlung des Aufenthaltsortes des Beschuldigten erforderlich ist.

Das Bundesverfassungsgericht hat dies in der im Artikel erwähnten Eilentscheidung im März 2008 zwar immerhin soweit eingeschränkt, dass "nur" noch bei Straftaten nach § 100a StPO auf die Vorratsdaten zugegriffen werden soll, aber zum einen steht hierzu die endgültige Entscheidung noch aus, und zum anderen ist der Katalog der dort erwähnten "schweren Straftaten" immer noch ziemlich lang: siehe § 100a StPO Abs. 2
 

Mr. Anderson

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Mr. Anderson schrieb:
Denn wenn der Zusatz "aktuelle Gefahr für Leib und Leben" ernst gemeint ist, wird dadurch imo schon eine ganze Menge erreicht.

Da muss ich mich wohl korrigieren. Genau genommen steht im Koalitionsvertrag:
Vorratsdatenspeicherung

Wir werden den Zugriff der Bundesbehörden auf die gespeicherten Vorratsdaten der Telekommunikationsunternehmen bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Verfassungsmäßigkeit der Vorratsdatenspeicherung aussetzen und bis dahin auf Zugriffe zur Abwehr einer konkreten Gefahr für Leib, Leben und Freiheit beschränken.
Das heißt: Es ist nicht etwa geplant, ─ was ich zuerst vermutet hatte ─ einen besseren Datenschutz zu implementieren. Es wird lediglich die Zeit bis zur Entscheidung des BVerfG etwas harmloser überbrückt.
 

Gilgamesh

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und bis dahin auf Zugriffe zur Abwehr einer konkreten Gefahr für Leib, Leben und Freiheit beschränken.

Zu Beschränken also. Na das sind ma ja froh! Da muß man nur noch behaupten Leib, Leben und Freiheit stehen auf dem Spiel und schon öffnen sich wieder die 7 Pforten.
 

DrJones

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Hab hier auch noch was interesanntes. Netter kommentierter
Beitrag von Phönix.
Geht zwar nicht um Stopschilder aber dafür um Googles Vormachtstellung,
Bevormundung des Users, und Urheberrechte auf Nachrichten.

Die Zensur kommt
 

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