Bundesregierung macht sich strafbar für Geld

Simple Man

Forenlegende
Registriert
4. November 2004
Beiträge
8.452
Schlupflöcher? Rechtsverdreherei? Fragwürdiges Vorgehen? Das wäre es, wenn man jetzt plötzlich behauptet, dass der Wortlaut nicht gilt.

HunabKu, offensichtlich ist es nicht eindeutig, dass hier ein Rechtsverstoss vorliegt. Du hast eben noch das Gegenteil behauptet. Jetzt verlinke ich Artikel und Blogeinträge, die deine Ansicht widerlegen oder zumindest in Frage stellen. Sind wir uns denn jetzt darüber einig, dass die Rechtslage eben nicht so eindeutig ist, wie du sie darzustellen versuchtest? Dass hier eben kein eindeutiger Rechtsbruch vorliegt?
 

HunabKu

Erleuchteter
Registriert
22. Mai 2009
Beiträge
1.049
Hast du meinen Auszug aus dem Strafgesetzbuch (oben) gelesen? Also für mich ist das eindeutig-Punkt

Andere Frage: Warum mache ich mich denn dann strafbar, wenn ich aus dem Netz mir dort (privat, also illegal) angebotene Musik runter lade? Sind doch auch nur Daten :wink: nichts körperliches


HunabKu
 
G

Guest

Guest
Ich muß es nochmal sagen.

Auch wenn ich mit dem Ankauf der Beweismittel keine Probleme haben.

Natürlich wäre das Hehlerei (und noch einiges mehr) wenn unsereiner so was machen würde.
Aber die Regierung steht außerhalb des Gesetzes (nicht laut Gesetzbuch sondern in der Praxis) . Ein "Staat" macht sich nie "strafbar" - es sei denn er hat gerade einen Krieg verloren.

Wir leben eben nicht in einem Rechtsstaat, sondern in einer Rechtsstaat Simulation (in einer schlechten dazu).
 

Malakim

Ehrenmitglied
Registriert
31. August 2004
Beiträge
4.984
HunabKu schrieb:
Malakim. Hier nochmal für dich. Du schriebst das hier:

Es ist Dir ja ggf. entgangen, aber das ganze wird ziemlich öffentlich gemacht und es Besprochen.
Zuvor schrieb ich aber jenes:
Um so perverser finde ich es, dass selbst unsere Regierungsmitglieder hoch offiziell und für jeden sichtbar kriminelle Handlungen ausüben...
Damit hatte ich doch bereits gesagt, dass sie es OFFIZIELL tun. Wer lesen kann ist klar im Vorteil

:roll:

... und ich habe darauf hingewiesen das es ein VORTEIL Ist das dies Öffentlich gemacht wird und das es dadurch WNEIGER Kriminell ist. Wir Bürger sehen es, wenn es uns nicht gefällt können wir die Politiker bei der nächsten Wahl oder durch Demonstrationen abwatschen. Zeitungen können es berichten, jeder kann darüber reden so wie wir hier gerade.

Es wäre viel viel bedenklicher, wenn es der BND oder der Verfassungsschutz still, leise und heimlich einfach gemacht hätte ....

also Fazit:
Wer lesen kann ist klar im Vorteil, wer dazu noch denken kann erst recht.
 

Glaurung

Meister
Registriert
4. September 2002
Beiträge
405
Andere Frage: Warum mache ich mich denn dann strafbar, wenn ich aus dem Netz mir dort (privat, also illegal) angebotene Musik runter lade? Sind doch auch nur Daten Wink nichts körperliches

Weil du damit gegen das Urheberrecht verstößt.
 

Simple Man

Forenlegende
Registriert
4. November 2004
Beiträge
8.452
Hast du meine Links gelesen? Demgemäß ist es eben nicht eindeutig. Punkt.

(Und man mag mir ja verzeihen, aber ich halte so einen Juristen ja dann doch für qualifizierter als dich, HunabKu ... womit ich btw. nicht sage, dass es eindeutig kein Verstoß sein muss, aber es ist definitiv falsch oder gelogen, wenn du hier von Eindeutigkeit sprichst ...)
 

HunabKu

Erleuchteter
Registriert
22. Mai 2009
Beiträge
1.049
Malakim.
Natürlich sehen wir es und können entsprechend darauf reagieren bei den nächsten Wahlen. Aber glaubst du im Ernst, irgendeine andere Regierung würde das nicht auch tun (gegebenenfalls). Mehr als aber darauf zu reagieren in dem wir andere wählen passiert doch aber auch nicht. Eine Strafe bekommen die dafür sicher nicht.

Natürlich wäre das Hehlerei wenn unsereiner so was machen würde.
Aber die Regierung steht außerhalb des Gesetzes (nicht laut Gesetzbuch sondern in der Praxis) . Ein "Staat" macht sich nie "strafbar" - es sei denn er hat gerade einen Krieg verloren.
Endlich spricht mal einer das aus was viele denken aber nicht den Arsch dazu haben es laut zu sagen.

Simple Man
OK. Dann ist es eben aufgrund der Schlupflöcher nicht eindeutig. Eine Straftat ist es aber trotzdem. Wir sollten also sämtliche Schlupflöcher schließen um Missverständnissen erstens aus dem Weg zu gehen und zweitens der Eindeutigkeit Ausdruck zu verleihen. Diebesgut sollte Diebesgut sein, egal worum es sich handelt.



HunabKu
 

Simple Man

Forenlegende
Registriert
4. November 2004
Beiträge
8.452
Andere Frage: Warum mache ich mich denn dann strafbar, wenn ich aus dem Netz mir dort (privat, also illegal) angebotene Musik runter lade? Sind doch auch nur Daten
Himmel, lies doch mal, was ich so verlinke, ebenso Shechinah:

Kanzlei SEWOMA: "Ist der Kauf der Steuer-CD ein Verstoß gegen das Urheberrecht?"
Also z.B. das systematisch angeordnete und elektronisch zugängliche Verzeichnis der Kunden einer Schweizer Bank. Datenbankhersteller ist die Schweizer Bank unmittelbar, weil sie die Investitionen im Sinne der vorstehenden Definition erbracht hat. Also ist der Urheberrechtsverstoß dem Grunde nach gegeben.

Wäre da nicht die Schrankenbestimmung des § 45 UrhG:
Rechtspflege und öffentliche Sicherheit
(1) Zulässig ist, einzelne Vervielfältigungsstücke von Werken zur Verwendung in Verfahren vor einem Gericht, einem Schiedsgericht oder einer Behörde herzustellen oder herstellen zu lassen.

Somit verstößt das geplante Vorgehen der Bundesregierung auch nicht gegen das Urheberrecht.

Was macht euch beide eigentlich zu Jura-Experten?


Edit:
OK. Dann ist es eben aufgrund der Schlupflöcher nicht eindeutig. Eine Straftat ist es aber trotzdem.
NEIN, Himmel nochmal, ist es eben nicht ... es ist keine Straftat, weil aufgrund der Gesetze kein Straftatbestand besteht ... (d.h., möglicherweise mag es einer sein, aber das ist keinesfalls eindeutig ...)
 

HunabKu

Erleuchteter
Registriert
22. Mai 2009
Beiträge
1.049
Was macht euch beide eigentlich zu Jura-Experten?
beheutete einer von uns wir seine welche? Sind wir ebenso wenig wie du :wink:

Aber nochmal: Warum mache ich mich strafbar wenn ich Musik downloade die mir ein andere unerlaubterweise im Netz anbietet, obwohl es sich hier doch auch nicht um körperliches Diebesgut handelt sondern um Daten, die ursprünglich einem Anderen gehörten???


HunabKu
 

Simple Man

Forenlegende
Registriert
4. November 2004
Beiträge
8.452
HunabKu, willst du mich veralbern? Lies den Link, den ich im letzten Beitrag gespostet habe, bitte ...
 

Glaurung

Meister
Registriert
4. September 2002
Beiträge
405
Hab ich auf der letzten Seite schon beantwortet, du verstößt gegen das Urheberrecht.
 

somebody

Erleuchteter
Registriert
22. Februar 2005
Beiträge
1.448
Ein HunabKu liest keine Beiträge von niederen Usern. Nur stille Mitleser und Gott selbst haben bei ihm eine Lobby.

Anbei möchte ich mich bei euch allen für eurer Durchhalten bedanken. Es macht mir nach wie vor Freude etwas zum Lachen zu haben.
 

HunabKu

Erleuchteter
Registriert
22. Mai 2009
Beiträge
1.049
Gut dass du mal wieder schreibst, Somebody. Mein Senf ist nämlich alle. Danke

Hab ich auf der letzten Seite schon beantwortet, du verstößt gegen das Urheberrecht
Ach so. Die Eigentümer dieser Bankdaten, also die Kunden, haben dann wohl keine solchen Rechte (welche den Urheberrechten sehr ähnlich sind)?
Im Übrigen hatt eich mit genau der Antwort gerechnet. Auchhier danke


HunabKu
 

Simple Man

Forenlegende
Registriert
4. November 2004
Beiträge
8.452
HunabKu schrieb:
Die Eigentümer dieser Bankdaten, also die Kunden, haben dann wohl keine solchen Rechte (welche den Urheberrechten sehr ähnlich sind)?

HunabKu, sag mal, du kannst doch lesen, war bisher zumindest mein Eindruck. Darf ich dann davon ausgehen, dass du meine Links mit Absicht ignorierst?
Kanzlei SEWOMA: "Ist der Kauf der Steuer-CD ein Verstoß gegen das Urheberrecht?"
Also z.B. das systematisch angeordnete und elektronisch zugängliche Verzeichnis der Kunden einer Schweizer Bank. Datenbankhersteller ist die Schweizer Bank unmittelbar, weil sie die Investitionen im Sinne der vorstehenden Definition erbracht hat. Also ist der Urheberrechtsverstoß dem Grunde nach gegeben.

Wäre da nicht die Schrankenbestimmung des § 45 UrhG:
Rechtspflege und öffentliche Sicherheit
(1) Zulässig ist, einzelne Vervielfältigungsstücke von Werken zur Verwendung in Verfahren vor einem Gericht, einem Schiedsgericht oder einer Behörde herzustellen oder herstellen zu lassen.

Somit verstößt das geplante Vorgehen der Bundesregierung auch nicht gegen das Urheberrecht.
:!:
 

HunabKu

Erleuchteter
Registriert
22. Mai 2009
Beiträge
1.049
Wäre da nicht die Schrankenbestimmung des § 45 UrhG:
Genau daran störte ich mich. Wieder mal ein Schlupfloch.
Gelesen hatte ich das bereits und, wie du richtig sagst, ignoriert. Wir können ja so schon kaum noch den Durchblick bewahren vor lauter "geben wir HunabKu doch was er verdient".

Sicher ist es ein Verstoß gegen das Urheberrecht ABER.......

lade ich mir Musik werde ich belangt. Daran verdient die Musikindustrie, Anwälte usw..
Zu zahlen habe ich das, der kleine Bürger. Für den gibt´s da nämlich keine Schlupflöcher!!! Versteht hier irgendeiner was ich die ganze Zeit versuche zu vermitteln? Wenigstens einer noch (außer shechinah, der ja sowieso)
Die Gesetze sind schon so gemacht, dass Leute mit Einfluss sich dieser Schlupflöcher bedienen können und es sich drehen können wie sie das Gesetz gerade brauchen.

Und da wirft man mir Doppelmoral vor. :applaus:



HunabKu
 

Malakim

Ehrenmitglied
Registriert
31. August 2004
Beiträge
4.984
Alle stillen Mitleser sind ganz klar HunabKu's Meinung. sollte sich jemand anders äußern ist er auch kein stiller Mitleser mehr LOL
 

Simple Man

Forenlegende
Registriert
4. November 2004
Beiträge
8.452
Man stelle sich vor, so ein Schranke gäbe es nicht und es käme zu einem Verfahren gegen einen Kinderpornographie-Ring, gegen das organisierte Verbrechen usw. Dann könnten diejenigen, deren Daten sichergestellt werden, unter Umständen Straffrei ausgehen, wenn sie oder die Anwälte plötzlich mit Urheberrecht oder Hehlerei argumentieren würden. Und wenn jemand solche Daten sicherstellt und bei der Polizei zur Anzeige stellt, droht ihm ein Verfahren wegen Hehlerei oder Urheberrechtsverletzung.

Na, das wäre ja toll ... :juhu:


---OT---
Gelesen hatte ich das bereits und, wie du richtig sagst, ignoriert. Wir können ja so schon kaum noch den Durchblick bewahren vor lauter "geben wir HunabKu doch was er verdient".
Das war eine Antwort auf deine Frage. Dass du das mal wieder als Angriff auf dich darstellst ... geschenkt ...
---/OT---
 

jones

Erleuchteter
Registriert
6. Oktober 2002
Beiträge
1.655
Zur Not sind es beim Staat dann auch immer noch "hoheitliche" Aufgaben oder man zitiert halt die alten Römer "Quod licet iovi, non licet bovi".

Denn der Staat bzw seine Vertreter dürfen auch mit 150 Sachen durch die Münchener Innenstadt brausen was wir nicht dürfen.
 

Malakim

Ehrenmitglied
Registriert
31. August 2004
Beiträge
4.984
jones schrieb:
Zur Not sind es beim Staat dann auch immer noch "hoheitliche" Aufgaben oder man zitiert halt die alten Römer "Quod licet iovi, non licet bovi".

Denn der Staat bzw seine Vertreter dürfen auch mit 150 Sachen durch die Münchener Innenstadt brausen was wir nicht dürfen.

So lange sowas zu öffentlichen Debatten führt ists ja noch im Rahmen. Es gibt eben immer Beispiele wo es im grauen liegt. Undercover Arbeit ist notwendig ... aber dazu ist eben auch nötig sich auf der Grenze des Gesetzes zu bewegen.

Ist eben eine Frage was man möchte und wie das kontrolliert werden kann (z.B. durch Öffentlichkeit)
 
Oben