orbital schrieb:
Nur mal am Rande: Normalerweise muss ein Content Filter System, dass auch benutzerbezogene Auswertungen zulässt, per Betriebsvereinbarung abgesegnet sein.
fraglich ob die gefragt wurden
Wenn die tatsächlich einen Betriebsrat haben, und der nicht gefragt wurde, wird das halt per einstweiliger Verfügung wieder eingemottet. Hab' ich schon mal erlebt, das so ein sündhaft teures Teil dann 1,5 Jahre im Keller lag, weil die BV dann natürlich extrem lange rum lag.b
keine ankündigung, keine einweisung, keine belehrung

keine konsequenz
Da würde ich mir aber die Betriebsordnung (gilt auch ohne Einweisung!), sowie alles was mir zum Unterschreiben vorgelegt wurde nochmal durchlesen.
Wenn die Privatnutzung durch den Disziplinarvorgesetzten oder die GL ausserdem mündlich verboten wurde, gilt auch das TDG/TKG/TDDSG nicht. Ein Verstoß ist auch dann gegeben, wenn der MA nichts unterschrieben hat.
was ich in meiner mittagspause mache ist ja wohl meine sache oder?
Kommt darauf an. Wenn deinem Arbeitgeber Kosten entstehen, z.B. durch eine volumenbasierte Abrechnung, hat er wohl ein berechtigtes Interesse daran, da mitzusprechen.
Was soll's, unterhalte dich halt über Mittag mit deinen Kollegen und surfe nach Feierabend...
