Unfall, Vorfahrt Übersehen, Provokation?

SentByGod

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Klar, ich suche hier keine professionelle Hilfe. Aber vielleicht kennt sich einer da doch aus. Also, ich hab vor nem Monat nen Unfall gehabt. Ich bin einem anderen Auto an einer Vorfahrts-T-Kreuzung reingefahren. Ich erinnere mich vage daran das ein großer Blauer Transporter mir die Sicht nach Rechts erschwerte. Daher konnte ich den Gegner nicht sehen, und er (mich wohl wahrgenommen) konnte entscheiden ob er durch erhöhung der Geschwindigkeit einen Unfall provoziert oder nicht. Nach seiner Aussage hatte er "Angst" das es zu einem unfall kommen könnte und hätte deshalb Gas gegeben.

Mein Anliegen: Ich habe den Verdacht das der Unfall von meinem Gegner absichtlich quasi provoziert wurde.




Vermutungen dafür sind:

die Stelle wo ich(oder er mich) erwischt hat;

beim Crash hat es meinen Wagen nach links gerissen;

er musste eine straße vorher selbst auf vorfahrt achten;

geschwindigkeitsbegrenzung auf beiden straßen;

Naja ich hoffe mal das jemand damit was anfangen kann.


Andernfalls habe ich schon die Anordnung für das Nachschulungs-Seminar erhalten, und spiele mit dem Gedanken dagegen Revision einzuglegen. Kennt sich da jemand aus?
 

Simple Man

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Sorry, aber ich denke ein Einspruch hätte da keine große Chance auf Erfolg. Für mich ist die Situation relativ eindeutig, der andere hatte Vorfahrt und du hättest warten müssen bzw. dich langsam an die Kreuzung rantasten um dir einen Überblick zu verschaffen. Selbst wenn er da vorher aufs Gas gegangen ist, hast du durch dein Abbiegen ja den Unfall verursacht ... so lese ich das zumindest aus dem Sachverhalt ...

Und wenn du dagegen Revision einlegen wollen würdest, müsstest du nachweisen, dass der andere den Unfall provoziert hat ... halte ich für ziemlich aussichtslos ... zumal bereits ein Monat vergangen ist und die dich, nach eigener Aussage, nur noch vage an einen großen blauen Transporter erinnern kannst etc. ...
 

SentByGod

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Klingt nachvollziehbar. Was allerdings noch hinzu kommt, ist das meine Versicherung den Schaden noch nicht übernommen hat. Da sie mit dem Gutachten des Gegners nicht zufrieden sind. Auto Baujahr 91 mit angeblichem Schaden von 1500€.

Eigentlich hättes es garnicht so weit kommen sollen, aber der nette Gegner hat trotz mehrmaliger Kontaktierung (Wo sein Bruder an dessen Handy ging und auf Morgen vertröstete) sich nichtmal daran gehalten den Fall nicht zu melden. Und jetzt, wo meine Versicherung ihren Gutachter losschicken will, stellt sich herraus das der Wagen bereits verkauft wurde und dummerweise vergessen wurde an wen.
 

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Hallo,

leider ist die Schuldfrage eindeutig. Die wird Dir gegeben.

Selbst wenn der anderen den Unfall provoziert hat, so würde das lediglich für Deine Versicherung interessant werden, da hier anscheinend ein wenig bei dem Kostenvoranschlag gemauschelt wurde und das Auto schon an unbekannt verkauft wurde. Sieht nach Versicherungsbetrug aus. Das kann dem anderen Unfallteilnehmer noch einigen Ärger bereiten, ist aber auch nicht Dein Problem.

Wichtig ist nur, daß Dein Unfallgegner seine Kohle von Deiner Versicherung zu kriegen hat. Hat Deine Versicherung berechtigte Zweifel, so kann das schonmal dauern. Du bist also quasi raus und mußt Dich nur um Deinen Lappen sorgen.

Gruß

Kai
 

SentByGod

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Gut zu wissen, dahin gingen meine Gedanken auch. Die Kosten für die Nachschulung sind Peanuts im Vergleich zu dem was der türkische Mitbürger von meiner Versicherung (und dann von mir) haben will.

Und ich glaube das ein wenig viel gemauschelt wurde. Der Wagen des Gegners hat bei mobile.de einen wert von 400 Euro. Da kann der sogn. "wirtschaftliche Totalschaden" keine 1500 Euro betragen.
 

JimmyBond

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sowas hab ich mal bei galileo gesehen. gut moeglich, dass der transporter dort gezielt abgestellt wurde, so das der "unfallverursacher" (in dem falle DU) einem versicherungsbetrug zum opfer faellt.

die betrueger haben ihre karre verkauft, um moegliche beweise zu vernichten und imho sollte dadurch der fall fuer die versicherungen eingestellt werden. wenn ueberhaupt, ist das ein fall fuer die staatsanwaltschaft, besonders weil man fuer versicherungsbetrug in den bau musst und das nicht fuer kurz.

ich liege dir (sentbygod) zu herzen deinen anwalt einzuschalten, vielleicht wirst du sogar letztendlich geld kassieren..
 

Gammel

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Hat der Lastwagen der die dort die Sicht verspehrt hat dort geparkt ?
Darf der das ?

Bist du dem Auto reingefahren oder er Dir ?

Sonst könnten das nämlich auch professionelle Versicherungsbetrüger sein, die den Lastwagen dort extra positioniert haben.

Edit: zu spät...siehe Vorredner :)
 

Mother_Shabubu

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Gammel schrieb:
Hat der Lastwagen der die dort die Sicht verspehrt hat dort geparkt ?
Darf der das ?
Nein, darf er nicht. Fünf Meter vor und nach einer Einmündung von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten aus gemessen ist das Parken verboten. In meinen Augen hat der Fahrer des Lastwagens also eine Mitschuld, selbst wenn es kein Versicherungsbetrug war.
 

Dominus

Geselle
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Wie schon gesagt, ist die Sache ziemlich eindeutig.

Man könnte noch schauen ob man den Transporter eine Teilschuld zuschieben kann.

Interessant wäre auch, wie schnell der Unfallgegner in der 30er Zone beschleunigt hat? Bei 30km/h wäre der Bremsweg noch einzuhalten, somit auch der Unfall zu vermeiden.
 

holo

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Nur der Übersicht halber: Dein Unfallgegner hat nicht der Versicherung und dir gegenüber Ansprüche anzumelden.
Du bist verpflichtet, mit einer Kraftfahrzeug-Haftpflicht durch die Lande zu düsen, darfst nicht zugeben, dass du schuld bist. Die Schuldfrage stellen andere fest. Gibst du deine Schuld zu - womöglich schriftlich - kann dich dein Versicherer in Regreß nehmen (ich glaube, bis zu 5000 €).
Da dein Versicherer für dich in die Haftung tritt, erfüllt er im Bezug auf Schadenersatzforderungen auch gleich eine Rechtsschutzfunktion. Und das ist eine geile Sache, weil:
Wenn sich ein Versicherungsbetrug herausstellt, gibt es nichts außer Schadenersatzforderungen von deiner Seite.
Ansonsten: Da der Schaden den Wert des Kfz übersteigt, kommt halt der wirtschaftliche Totalschaden zum Tragen - zudem eventueller Nutzungsausfall, Telefonkostenpauschale, Entschädigungszahlungen aus Personenschäden.
Ich würde bei der Geschichte am Laufenden bleiben, denn:
Wenn dein Unfallgegner nur eine verhältnismäßig geringe Entschädigung erhält dann hast du ein halbes Jahr Zeit, den entstandenen Schaden an deine Versicherung zurück zu zahlen. Dann wirst du auch rückwirkend auf deine alte Schadenfreiheitsklasse zurück gestuft - ist immer eine Rechenfrage ...

Gruß
Holo
 

SentByGod

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Jetzt ist es soweit. Die Versicherung hat mich auf 155% gestuft und möchte 499,15€ fürs Quartal haben.

Seltsamerweise wurde mir nicht gesagt das die Versicherung schlussendlich doch bezahlt hat.

Daraufhin hab ich natürlich angerufen und dort sagte man mir, klar 155% für einen Fahranfänger ist natürlich zu viel. Aber ich würde ja noch einen Brief erhalten bezüglich der Möglichkeit das Geld der Versicherung zu geben(625€).
 

holo

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holo schrieb:
Ich würde bei der Geschichte am Laufenden bleiben, denn:
Wenn dein Unfallgegner nur eine verhältnismäßig geringe Entschädigung erhält dann hast du ein halbes Jahr Zeit, den entstandenen Schaden an deine Versicherung zurück zu zahlen. Dann wirst du auch rückwirkend auf deine alte Schadenfreiheitsklasse zurückgestuft - ist immer eine Rechenfrage ...

Gruß
Holo
Ich wurde nie informiert. Hatte einen Monat gewartet und gefragt, ob denn schon reguliert wurde ... dann konnte ich weiter entscheiden.

Gruß
Holo
 

holo

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So gesehen richtig: Es gab auch schon mal einen Tarif mit 260%, nachdem die vorher üblichen 175% nicht zu reichen schienen.

Gruß
Holo
 

Shishachilla

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Öhm, also hier in Deutschland steigt man als Fahranfänger mit 250% ein, das weiß ich noch von meim Bruder, bei dem is erst ein Jahr her. Und das scheint schon ne Weile so zu sein. Also drunter geht als Anfänger gar nix. Und wenn man dann shice baut wird man soweit ich weiß eh wieder auf die 250 hochgestuft.
 

holo

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Das geht noch schlimmer: Bei meinen Versicherungen habe ich einen "Rabattschutz", wenn ich mindestens in SF4 bin. Ich werde zwar nicht im Folgejahr in SF5, aber nach einem selbstverschuldeten Unfall nicht höher gestuft. Ich behalte die SF 4 ein Jahr länger ..., was unterm Strich immer noch verträglich ist.
Aber natürlich ist mein Versicherer nicht der billige Jakob - das ist halt die Kehrseite der Medaille

Gruß
Holo
 

Trasher

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250%? 8O
Na mensch als Fahranfänger steigt man doch möglichst über die Versicherung der Eltern ein und profitiert von deren niedrigen Prozenten!
 

holo

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Das war einmal (SF1/2) und kann vereinzelt auch sein. Aber generell ist das nicht mehr so einfach.

Gruß
Holo
 

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