Eine schöne Auswahl, die ohne Zweifel so stimmt - dennoch:
(fast) jeder Artikel liest sich dann so, als sei die NPD bzw. deren Demonstration schuld... im übrigen sind auch viele der hier zitierten Überschriften sachlich falsch, etwa:
Über 4.000 Antifaschisten stoppen NPD-Aufmarsch in Göttingen
3200 Menschen erzwingen Abbruch von NPD-Demonstration
Nicht die 3000 - 4000 Menschen waren der Grund für den Abbruch, sondern die Gewalt!
Du hast auch das Hamburger Abendblatt vergessen:
Unter der Überschrift
Göttingen: Demo gegen NPD mit 78 Verletzten
wird der Siegeszug der Choaten so dargestellt:
Sympathie für die Methoden der Autonomen hegten in Göttingen zwar nur wenige. [sic!] Das abrupte Ende des NPD-Aufmarsches aber löste allenthalben Erleichterung aus. Die Menschen tanzten auf den Straßen und feierten bis in die Nacht. ...
Manche zeigten stolz ihre Blessuren. ...
Und dann heißt es hier am Ende:
"Ich würde mir wünschen, daß der neue Bundestag die NPD verbietet, um uns solche Einsätze zu ersparen", resümierte Polizeipräsident Hans Wargel.
Auch die Linkszeitung wurde vergessen. Hier kann der geneigte Leser erfahren, daß
Rund 5000 ... friedlich gegen Neonazis
demonstrierten.
"Die Welt" berichtet:
Der Marsch sollte auch an einem Platz vorbei führen, an dem die Nationalsozialisten früher Bücher verbrannten.
Zum einen ist mir nicht ersichtlich, warum NPD und NSDAP gleichgesetzt werden, zum anderen ist dies dem Umstand geschuldet, daß die ursprüngliche Demonstrationsroute von der Polizei geändert wurde:
"Geht eine Gefährdung nicht von der angemeldeten Demonstration, sondern von deren Gegnern aus, ist es grundsätzlich Aufgabe der Polizei, mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln die Versammlung gegen Übergriffe zu schützen. Eine Beschränkung des Versammlungsrechts durch Auflagen ist hier nur dann verfassungsrechtlich zulässig, wenn die drohenden Gefahren polizeilich nicht wirksam abgewendet werden können und deshalb ein so genannter polizeilicher Notstand entstehen würde....
Die von der Stadt Göttingen vorgegebene Alternativstrecke berücksichtigt die vorgenannten Gefahrenstellen und die sich daraus nach den Örtlichkeiten ergebenden zwingenden Möglichkeiten weitgehend zutreffend und gibt trotzdem dem versammlungsrechtlichen Anliegen der NPD im Wesentlichen den gebotenen Raum. Abweichend von dem auferlegten Streckenverlauf kann die NPD nach Auffassung des Gerichts jedoch - wie beabsichtigt - eine Zwischenkundgebung auf dem Eichendorffplatz durchführen und diesen von der Herzberger Landstraße über die Dahlmannstraße erreichen und über den Düstere-Eichen-Weg zurück zur Herzberger Landstraße verlassen.
Über die von der Stadt Göttingen für den Demonstrationszug erlaubten schwarzen Fahnen und Fahnen der NPD hat das Gericht auch das Mitführen der Kaiserreichsflagge (schwarz-weiß-rot ohne jegliche Zusätze) in begrenzter Zahl zugelassen."
http://www.verwaltungsgericht-goett...aster/C13911863_N4534838_L20_D0_I3748128.html
Die Gewerkschaft der Polizei in Niedersachsen fodert auch indirekt ein NPD Verbot, um Gewalttätigkeiten, die von den Autonomen ausgehen, in Zukunft zu verhindern...
http://www.gdp.de/gdp/gdpndscms.nsf/id/P112005
Letztendlich kann eine ordentllich angemeldete und genehmigte Demonstration mit friedlichen Mitteln nicht verhindert werden. Wo dann allerdings die Grenze zwischen gut und bös noch zu ziehen ist, erscheint mir mehr als schleierhaft...
Am Ende fragt niemand mehr, was man erreichen wollte, sondern was man erreicht hat.