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Justizminister Maas hat ein Gesetz auf den Weg gebracht, das vorsieht "daß rassistische, fremdenfeindliche oder sonstige menschenverachtende" Beweggründe für eine Tat bei der Strafzumessung besonders zu berücksichtigen sind.
"sonstige menschenverachtende Gründe" gefällt mir gar nicht, weil das wieder so ein Gummiparagraph ist, den jeder Richter auslegen kann, wie er lustig ist - und lustig sind sie alle.
Ich fürchte auch, daß gewalttätige Ausländer und gewalttätige Linke generell von dieser Reglung ausgeschlossen sind, nachdem ich eine Stellungnahme von Burkhard Lischka (rechtspolitischer Sprecher der SPD) dazu gelesen habe:
http://www.vorwaerts.de/119260/interview_lischka.html
Es ist also jetzt schon klar, daß wenn ein Linker/Antifa bei einer Prügelei im Spiel ist, es sich in den Augen des Gesetzgebers nur um "Gegenwehr" handeln kann.
In der Praxis wird das dann wohl so aussehen, daß ein Deutscher und ein Türke sich prügeln, wobei dem Deutschen automatisch ein "rassistischer" Grund unterstellt wird - obwohl Türken natürlich keine Rasse sind - und er deshalb ein völlig überzogenes Strafmaß zu spüren bekommt. Selbstverständlich wird er niemals in der Lage sein, zu beweisen, daß er kein "Rassist" ist.
Prügeln Ausländer oder Linke wiedermal jemanden in der U-Bahn ins Koma, gibt's zur Belohnung eine Bewährung und Sozialstunden im Zoo, die ohne irgendwelche Sanktionen dann sowieso nicht angetreten werden. Menschenverachtende Gründe für die Straftat lassen sich natürlich unmöglich finden, da es bei Linken und Ausländern von vorne herein völlig ausgeschlossen ist, daß sie eine Gewalttat aus menschenverachtenden/Hass oder rassistischen Motiven begehen.
"sonstige menschenverachtende Gründe" gefällt mir gar nicht, weil das wieder so ein Gummiparagraph ist, den jeder Richter auslegen kann, wie er lustig ist - und lustig sind sie alle.
Ich fürchte auch, daß gewalttätige Ausländer und gewalttätige Linke generell von dieser Reglung ausgeschlossen sind, nachdem ich eine Stellungnahme von Burkhard Lischka (rechtspolitischer Sprecher der SPD) dazu gelesen habe:
Wir sprachen jetzt immer von rassistischer Gewalt. Die geplante Reform hat aber auch andere Opfergruppen im Blick...
Der Oberbegriff ist die Menschenverachtung. Das kann Rassismus sein, aber auch Hass auf Homosexuelle, Obdachlose, Behinderte oder Punks.
Was ist, wenn jemand Rechtsradikale verprügelt, weil er Hass auf Nazis hat?
Mir ist nicht bekannt, dass die Antifa gezielt Nazis verprügelt. Jedenfalls zielt das Gesetz nicht auf solche Fälle der Gegenwehr.
http://www.vorwaerts.de/119260/interview_lischka.html
Es ist also jetzt schon klar, daß wenn ein Linker/Antifa bei einer Prügelei im Spiel ist, es sich in den Augen des Gesetzgebers nur um "Gegenwehr" handeln kann.
In der Praxis wird das dann wohl so aussehen, daß ein Deutscher und ein Türke sich prügeln, wobei dem Deutschen automatisch ein "rassistischer" Grund unterstellt wird - obwohl Türken natürlich keine Rasse sind - und er deshalb ein völlig überzogenes Strafmaß zu spüren bekommt. Selbstverständlich wird er niemals in der Lage sein, zu beweisen, daß er kein "Rassist" ist.
Prügeln Ausländer oder Linke wiedermal jemanden in der U-Bahn ins Koma, gibt's zur Belohnung eine Bewährung und Sozialstunden im Zoo, die ohne irgendwelche Sanktionen dann sowieso nicht angetreten werden. Menschenverachtende Gründe für die Straftat lassen sich natürlich unmöglich finden, da es bei Linken und Ausländern von vorne herein völlig ausgeschlossen ist, daß sie eine Gewalttat aus menschenverachtenden/Hass oder rassistischen Motiven begehen.