Massiver Schlag gegen deutsche Filesharing Szene

_Dark_

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@jayden

ich denke mal nicht, dass man downloaden mit einer radioaufnahme vergleichen kann.. man kann nicht steuern, was am radio kommt, es gibt wenig auswahl, keine ganzen alben, nicht die vollen songs, usw..
wenn die verflogung wirklich so intensiviert wird, dass der großteil der leute mit raubkopieren aufhört, wird sich eben eine cd von mehreren leuten gekauft und gebrannt und dann auf ebay weiterverscherbelt..

JimmyBond schrieb:
wenn man bedenkt, dass gerade doch einzelne polizisten und zum teil auch ganze reviere illegal musik, filme, etc. aus dem internet laden
das ist doch mal total unlogisch.. wenn ein polizist das als privatperson macht, dann macht das die vergehen anderer menschen doch nicht weniger schlimm..
 

Sentinel

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Hmmm, laufen .torrents nicht auch "gewissermaßen" zentral über den Anbieter des .torrent files? Oder ist das autark, sobald man das .torrent file runtergeladen und geöffnet hat? Das muss es doch irgendwo nen gemeinsamen stream oder so geben? *ahnungsloservollnoob*
 

LStrike

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Bezugs des Themas aus dem Radion aufnehmen.

Es gibt mitlerweile Software die Audiostreams nach gewünschten Titeln absucht und diese dann mitschneidet.
So gesehen ist es fast das gleiche als wenn man sich die Titel über eDonkey oder ähnliches zieht.
Soweit ich weiß ist diese Software und das mitschneiden von Titeln nicht illegal.

Weiß zu diesem Sachverhalt näheres ?

greetz LStrike
 

JimmyBond

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dark schrieb:
das ist doch mal total unlogisch.. wenn ein polizist das als privatperson macht, dann macht das die vergehen anderer menschen doch nicht weniger schlimm..

das verbrechen wird nicht weniger schlimm, da hast du recht.
doch die fuer computerkriminalitaet zustaendigen beamten machen sich bei der strafverfolgung laecherlich, wenn die zwar auf die einen jagd machen, andere widerum - z.b. ihre kollegen - verschonen.

lstrike schrieb:
Es gibt mitlerweile Software die Audiostreams nach gewünschten Titeln absucht und diese dann mitschneidet.
[...]
Weiß zu diesem Sachverhalt näheres ?

Die rechtliche Situation: Aufnahme ist (noch) legal
Die Aufnahme eines Webradioprogramms ist in Deutschland grundsätzlich legal. Voraussetzung dafür ist, dass die aufgezeichneten Musikdateien nur für den eigenen Gebrauch bestimmt sind. Für den Eigengebrauch dürfen die aufgezeichneten Musikdateien auch kopiert oder auf ein mobiles Gerät übertragen werden. Auch darf man die aufgenommenen Lieder auf CD brennen.
http://www.netzwelt.de/news/70091-webradio-legal-musik-aus-dem.html

also ich nutze schon seit einigen monaten diese streamripper und bin sehr zufrieden damit. wirklich fuer jeden zu empfehlen.
 

general

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Allgemein zu den Torrents. Macht sich da derjenige strafbar, der den Torrent auf einer Seite zum Download anbietet oder auch auch alle Seeder? Als reiner Sauger hätte ich ja kaum was zu befürchten, während dem Download wird aber halt auch upgeloadet. Bin ich jetzt schwerkriminell? :O_O:

PS: Ich distanziere mich von obigem Post ganz klar. Ich sauge nicht :wink:
 

Trasher

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Das Prinzip von Bittorrent beruht darauf, dass heruntergeladene Teile sofort wieder angeboten werden. Die Informationen dazu werden auf einem Tracker abgelegt. Wird dieser kompromittiert, kann man auch herausfinden, wer gerade welche Datei herunterläd und verteilt. Ich denke, das wird auch die Methode der Ermittler sein.
Allerdings wird das Bittorrent-Protokoll in Zukunft auch ohne zentrale Tracker auskommen, sodass nur noch die Anbieter der Torrents belangt werden könnten. Wenn diese ihre Seiten aber im Ausland hosten, ist die Justiz dagegen genauso machtlos wie gegen Naziseiten.
 

holo

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LStrike schrieb:
Soweit ich weiß ist diese Software und das mitschneiden von Titeln nicht illegal.
Weiß zu diesem Sachverhalt näheres ?
Ich hatte auch mal ein Programm zur Wiedergabe von Streams - legal, klar. Aufzeichnungen waren zwar nicht verboten aber es gab wenige Sender mit einer Bitrate ab 128 kBit/s. Wäre mir eh zu stressig, auch noch Musik zu schneiden und zu verwalten - dann käme ich ja hier nicht mehr zum schreiben...
So gesehen sind für die "Genießer" Tauschbörsen sicher interessanter, wenn ich mal davon ausgehe, dass dort 192 kBit/s VBR geboten werden.

Wenn ich mal ein bisschen philosophiere - mich hat dieser Tauschbörsenhype noch nie interessiert - dann fällt mir auf:
Die Fahndung lief über die Ermitllung von IP-Adressen.
Was wäre, wenn zwei Rechner am Netz kleben, der eine mit seiner Karte (MAC-Adresse nur bei Warez auftauchend) grundsätzlich über kaskadierte Anonymisierungsdienste mit frisch gebackener IP-Adresse geht, der andere Rechner streng legal im selben Zeitraum anwesend ist?
Wer soll da noch eine Chance haben, mich zu erwischen?

Gruß
Holo
 

Franziskaner

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holo schrieb:
Was wäre, wenn zwei Rechner am Netz kleben, der eine mit seiner Karte (MAC-Adresse nur bei Warez auftauchend) grundsätzlich über kaskadierte Anonymisierungsdienste mit frisch gebackener IP-Adresse geht, der andere Rechner streng legal im selben Zeitraum anwesend ist?
Wer soll da noch eine Chance haben, mich zu erwischen?

Nur mal so am Rande, die MAC-Adresse wird im Internet eher nicht auftauchen ;-)

Ansonsten haben wir das Problem bei P2P, das die eben über Anonymisierungsdienste eher nicht laufen. Während dein Rechner saugt, saugen dafür auch andere bei deinem Rechner - die Verbindung ist dann
direkt von Sauger -> Server. Heisst also, der saugende Rechner kennt in dem Fall immer die IP-Adresse des anbietenden Rechners. Diese kann dann über den ISP zurückverfolgt werden. Ein Fahnder muss sich also nur mit einem saugenden Rechner ins P2P Netz einklemmen und protokollieren, von welchen IPs welche Dateien zu welcher Uhrzeit saugbar sind.

Von daher ist das also egal, ob du mit einem oder zwei Rechnern arbeitest. Sinniger dürfte es da sein, die Festplatte des Saug-Rechners zu verschlüsseln, und zwar so, das auf einem beschlagnahmten Rechner keine Spuren der illegalen Tätigkeit zu finden sind. Wenn dann als einziges Indiz die IP-Adresse übrigbleibt, könnte es u.U. für die klagende Partei problematisch sein, einen tatsächlichen Verlust in der angegebenen Höhe nachzuweisen.
 

holo

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Ist die MAC nicht im Datenpaket enthalten (schon lange her ...)? Darauf wollte ich hinaus.

Andererseits empfängst du auch Daten über den Proxy, also sollte es auch bei einer Tauschbörse klappen, oder?

Aber dennoch: Eine stark verschlüsselte Platte ist ein guter Weg - mich kann ja nach der Rechtsprechung niemand zwingen, mich zum Passwort zu äußern.

Gruß
Holo
 

Franziskaner

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holo schrieb:
Ist die MAC nicht im Datenpaket enthalten (schon lange her ...)? Darauf wollte ich hinaus.

Im Ethernet-Frame, nicht im IP-Paket...

Andererseits empfängst du auch Daten über den Proxy, also sollte es auch bei einer Tauschbörse klappen, oder?

Tja, aber irgendwer müsste die Proxies ja betreiben, und auch für den darüberlaufenden Traffic berappen (kannst dir's ja mal ausrechnen, allein ich krieg über meinen DSL Anschluss mal locker im Monat 140-170 GB rüber). Die Kosten für einen P2P-Proxy dürften exorbitant sein. Wer könnte so was wohl betreiben und warum sollte er das tun? Und wie kannst du sicher sein, dass nicht die RIAA die Server im Zugriff hat und dann hat sie die IP-Adressen ja auch wieder...zusätzlich aber dann auch noch die Verbindungen auf Applikationsebene.

Aber dennoch: Eine stark verschlüsselte Platte ist ein guter Weg - mich kann ja nach der Rechtsprechung niemand zwingen, mich zum Passwort zu äußern.

Wenn du es ganz geschickt machen willst, Platte komplett verschlüsseln und zusätzlich noch eine Containerverschlüsselung in einem versteckten Container. Dann kannst du dich während der Ermittlung weigern, das Kennwort rauszugeben. Sollte es zum Prozess kommen und der Staatsanwalt das zu deinen Ungunsten auslegen, ganz einfach mit treudoofem Blick zum Richter gucken und ihm anbieten, das Kennwort für die Plattenverschlüsselung zu geben, man hätt ja nix zu verbergen. Da wird wohl kaum einer auf den Gedanken kommen, du hättest noch mehr versteckt...

...aber so was brauchen wir ja nicht, weil wir alle gesetzestreue Bürger sind :wink:
 

Technoir

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Bezugs des Themas aus dem Radion aufnehmen.

Es gibt mitlerweile Software die Audiostreams nach gewünschten Titeln absucht und diese dann mitschneidet.
So gesehen ist es fast das gleiche als wenn man sich die Titel über eDonkey oder ähnliches zieht.
Soweit ich weiß ist diese Software und das mitschneiden von Titeln nicht illegal.

Weiß zu diesem Sachverhalt näheres ?

Jau...
Radiotracker heisst das Proggie
Sehr witzig und mir persönlich langt das vollkommen um meinen USB Stick jeden Monat mit neuem Kram fürs Auto aufzufrischen
Hab mir sogar wegen ein paar alter längst vergessener Songs die ich darüber mal wieder gehört hab 2 OldieSampler GEKAUFT!!!! 8O
 

POW

Großmeister
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Franziskaner schrieb:
Sinniger dürfte es da sein, die Festplatte des Saug-Rechners zu verschlüsseln, und zwar so, das auf einem beschlagnahmten Rechner keine Spuren der illegalen Tätigkeit zu finden sind. Wenn dann als einziges Indiz die IP-Adresse übrigbleibt, könnte es u.U. für die klagende Partei problematisch sein, einen tatsächlichen Verlust in der angegebenen Höhe nachzuweisen.

Hallöle Franziskaner... Wie kann ich als Laie es denn anstellen, meine Festplatte zu verschlüsseln? Und außerdem, muß ich dann alle Festplatten verschlüsseln? Oder reicht nur die eine, auf der ich mein filesharing programm laufen habe?...
 

Franziskaner

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Zuerst mal: Du musst nicht alle und auch nicht die ganze Platte verschlüsseln. Es würde schon reichen, einen Teil der Platte (wo bestimmte Programme und Daten liegen - was man halt so schützen möchte) mit einer Containerverschlüsselung zu verschlüsseln.

Das ist im Prinzip ein Bereich von x MB/GB, der fest angelegt wird und den man als virtuelles Laufwerk unter Windows anspricht. Alles, was da liegt oder abgelegt wird, ist dann nur ansprechbar, wenn nach dem Start von Windows der Container mit dem richtigen Kennwort geöffnet wird. (Das sollte natürlich dann nicht in einer Textdatei im unverschlüsselten Teil der Platte liegen oder auf einem Zettel stehen, der am Monitor hängt...) :wink:

Eine Möglichkeit wäre, das beispielsweise mit der Freeware TrueCrypt zu erledigen (www.truecrypt.org), unterstützt AES bis zu 256 Bit und auch kombinierte Verschlüsselungsverfahren. Und auch versteckte Container, die innerhalb eines offiziellen angelegt werden und auch dann unsichtbar bleiben, wenn du gezwungen bist, das Kennwort des offiziellen Containers preiszugeben.
 

POW

Großmeister
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so, ich habe mir mal "advanced file security 3.0 basic" auf den rechner gezogen und mich gleich rangemacht einige dateien zu verschlüsseln...aber, wie ich mir schon gedacht habe, ließen sich diese dann mit eDonkey nicht mehr aufrufen, bzw. waren in der transferliste nicht mehr ersichtlich. danach habe ich eDonkey ebenfalls gänzlich verschlüsselt und plötzlich konnte ihc das ganze programm nicht mehr aufrufen, bzw. Windoof hat mich auf eine fehlende verknüpfung hingewiesen... gibt es noch andere möglichkeiten ??? TrueCrypt ließ sich nicht runterladen...
 

holo

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Franziskaner schrieb:
Eine Möglichkeit wäre, das beispielsweise mit der Freeware TrueCrypt zu erledigen (www.truecrypt.org), unterstützt AES bis zu 256 Bit und auch kombinierte Verschlüsselungsverfahren. Und auch versteckte Container, die innerhalb eines offiziellen angelegt werden und auch dann unsichtbar bleiben, wenn du gezwungen bist, das Kennwort des offiziellen Containers preiszugeben.
Das schöne ist, dass die Platte leer bzw. als unformatiert erscheint, wenn man sich für die Variante "hidden volume" entscheidet.
Dazu die Programmdatei von True Crypt umbenennen, mit dem Resource Hacker die Dateiinfo und die Piktogramme der Programmdatei verändern und das Ganze z.B. unter "paint.exe" abspeichern.
Die Einträge zu den Installations- und Deinstallationspfaden entfernen ... das Programm nur über "Start > ausführen" starten und natürlich die History vorher abschalten.
Habe ich noch etwas vergessen?
Ach ja, der Link:
http://www.truecrypt.org/downloads.php

Gruß
Holo

Edit: Hier noch eine Variante, seine Backups auf CD oder DVD zu verschlüsseln. Praktisch ist, dass die encryption-engine direkt auf dem Datenträger vorhanden ist. Der Nachteil ist allerdings, dass das Backup so als verschlüsselter Container identifizierbar ist.
http://www.pcwelt.de/downloads/datenschutz/sicherheit/7433/index.html
 

dkR

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Eine Möglichkeit wäre, das beispielsweise mit der Freeware TrueCrypt zu erledigen (www.truecrypt.org), unterstützt AES bis zu 256 Bit und auch kombinierte Verschlüsselungsverfahren.
Sind in diesem wunderbaren Staat (tm) nicht aus genau diesem Grund Verschlüsselungen über 128 bit verboten?
 

Trasher

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Bisher gibts glaube ich nur in den USA ein entsprechendes Gesetz.
 

holo

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Jupp, soweit ist das auch mein Wissensstand.
Die Amis müssen daher die Quelltexte ausdrucken und in Papierform nach Europa schicken um sie dort wieder eintippen und kompilieren zu lassen.

Gruß
Holo
 

Trasher

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Wie will jemand anhand des Schlüsseltextes eigentlich feststellen, mit welcher Schlüssellänge gearbeitet wurde?
 
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