Kein spezifischer Impfstoff, denn den kanns ja noch nicht geben sondern eine Chemoprophylaxe, wenn ichs richtig verstanden habe :k_schuettel: was ja eigentlich noch übler wäre.
Nicht die Feldjäger sondern die Polizei.
Hier Auszüge aus dem
"Runderlass des Hessischen Sozialministeriums (HSM) und des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport (HMdIS) über die Zusammenarbeit der Behörden und sonstiger Einrichtungen bei besonderen Gefahrenlagen für die Gesundheit der Bevölkerung durch biologische Materialien (z. B. Viren und Bakterien) " vom 23.12. 2003
....Ansteckungsverdächtige Personen müssen unter Umständen besonders kontrolliert oder abgesondert werden, da sie mit dem Auftreten erster Symptome einer von Mensch zu Mensch übertragbaren Krankheit weitere Personen anstecken könnten.
...Beobachtung (§ 29 IfSG), Quarantäne in einer gesonderten Einrichtung, (30 IfSG) ...
....Für den Fall, dass ein Betroffener den entsprechenden Anordnungen nicht nachkommt, sieht § 30 IfSG Zwangsmaßnahmen vor. Sofern erforderlich, leistet die Polizei zur Durchsetzung der Maßnahmen auf Antrag Vollzugshilfe. Bei freiheitsentziehenden Zwangsmaßnahmen findet Art. 104 Abs. 2 Grundgesetz (GG) (richterliche Bestätigung der Freiheitsentziehung) Anwendung....
...Bei dem Ausbruch einer übertragbaren bedrohlichen Krankheit oder nach der Ausbringung entsprechender biologischer Stoffe kann es notwendig sein, die Freizügigkeit der Bevölkerung einzuschränken. Eine solche Anordnung kann durch die örtlich zuständige Behörde auf Grundlage des § 28 IfSG erfolgen.
...Als mögliche Maßnahmen kommen u. a. eine Verhängung eines Reiseverbotes, Beschränkung oder Untersagung von Veranstaltungen oder sonstiger Ansammlungen einer größeren Anzahl von Menschen ....
Aus der Anlage zum Runderlass:
Das HSM
stellt nach eigener Lageeinschätzung Amts- bzw. Vollzugshilfeersuchen an die Gefahrenabwehrbehörden bei überregionalem Geschehen
gibt beim Auftreten der besonderen Gefahrenlagen in Abstimmung mit dem Robert Koch Institut und wenn möglich den anderen Obersten Landesgesundheitsbehörden fachlich begründete Leitlinien für die notwendigen Maßnahmen aus
Erlässt eine Empfehlung oder Rechtsverordnung für die Durchführung einer Schutzimpfung von bedrohten Teilen der Bevölkerung oder anderer Maßnahmen zur medizinischen Prophylaxe.
Die Polizeibehörden
leisten auf Antrag Vollzugshilfe bei der Durchsetzung von Zwangsmaßnahmen
