jmdn wg. schw. Körperverl. anz. obwohl zuerst zugeschlagen?

benicio

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Hallo,
ich überlege momentan einen typen wegen schwerer körperverletzung anzuzeigen, jedoch weiss ich nicht recht ob ich mir dadurch nicht eventuell selbst ein ei lege.

Das ganze hat sich wie folgt ereignet:

Ich war in einem club mit freunden unterwegs, meine ex, von der ich seit etwa 2 monaten getrennt gewesen war, war auch anwesend. Ich hab versucht sie zu ignorieren und das ist mir diesen abend eigentlich ganz gut gelungen, doch mit steigendem alkoholpegel wurde es für mich immer schwerer mit anzusehen und zu ertragen wie sie mich vorsätzlich provoziert… das ging soweit, dass sie total billig vor meinen augen mit nem typen rumgemacht hat. .. dennoch, bis dahin blieb ich cool.

Einige minuten später hat es sich allerdings ergeben, dass wir zeitgleich im selben raucherraum waren… zu diesem zeitpunkt war ich bereits total groggy und ich konnte es mir nicht verkneifen, sie anzusprechen und ihr respektloses und kindisches verhalten mir gegenüber vorzuhalten.
Ich wollte von dem typen nichts. Der war mir egal. Doch wie es so ist, musste er den macker mimen und ist selbst nach mehrmaligem höflichem auffordern, uns mal 5 minuten in ruhe zu zu lassen, nicht von uns gewichen. Permanent hat der sich eingemischt und sich aufgespielt das hat sich alles so unnötig hochgeschaukelt und wir wären fast aufeinander los gegangen… ein bekannter von mir hat mich jedoch zurückgezogen und mich ausm zimmer rausbegleitet.

Und da hab ich einen fehler begangen, es hat bei mir einfach oben ausgesetzt – bin wirklich ein friedvoller zeitgenosse, doch dieses miststück hatte mir in der vergangenheit sowas von weh getan, das traue ich mich gar nicht niederzuschreiben, tut aber auch nix zur sache… der schmerz, die schmach war in diesem moment leider einfach zu gross!... naja, es ging mit mir durch und da bin ins raucherzimmer reingestürmt und bin auf den typen los... hab ihm zuerst ein paar schläge verpasst und im darauffolgenden gerangel bin ich wohl über einen dieser dort rumstehenden tische gestürzt… als ich mich im zeitlupentempo aufraffen wollte, hat mir dieser typ einen tritt in die fresse verpasst wodurch mein nasenbein gebrochen ist und meine lippe genäht werden musste.

Ich sehe meine teilschuld ein. Es war falsch auf ihn loszugehen, ich hätte mich beherrschen sollen.
Doch ich hatte diesen schwachen moment wohl auch aufgrund meines betrunkenen zustandes. Empfinde jedoch, dass seine reaktion sehr unangemessen war in punkto brutalität… ich würde niemanden ins gesicht treten… schon gar nicht auf diese feige art. Da gehört schon was dazu. Es hätte weitaus schlimmer ausgehen können.

Den schaden hab nun ich davon getragen. Meine nase musste in einem 3-tägigen krankenhausaufenthalt begradigt werden, die lippe genäht.

Ich hab seit tagen dieses gefühl dass es trotz allem richtig wäre ihn anzuzeigen. Will aber nicht in unnötige schwierigkeiten geraten.

Zur info: bin noch nicht rechtschutzversichert :/

Was meint ihr? Hab ich eine chance auf schadensersatz und schmerzensgeld usw?
 

Gammel

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Re: jmdn wg. schw. Körperverl. anz. obwohl zuerst zugeschla

benicio schrieb:
Was meint ihr? Hab ich eine chance auf schadensersatz und schmerzensgeld usw?
Wieviel hat er denn vorher von Dir abbekommen?

Ich glaub nicht, dass da was für dich bei rauskommt...eher das Gegenteil...
 

NormaJean

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Zum Rechtlichen kann ich dir leider nicht viel sagen, da ich mich auf dem Gebiet zu wenig auskenne. Ich könnte mir zwar vorstellen, dass der andere sich aufgrund der Unverhältnismäßigeit der dir zugefügten Verletzungen und aus der Situation heraus, dass du am Boden lagst/beim Aufstehen warst, sich nicht auf Notwehr herausreden kann, aber aus meiner Sicht solltest du ein Beratungsgespräch bei einem Anwalt vereinbaren und dich nicht auf Einschätzungen von Laien verlassen (was dich aber ohne Rechtschutz natürlich schon vorab Geld kosten wird).
Solltest du ihn auch verletzt haben, wird er dich dann sicherlich auch anzeigen...

Allerdings möchte ich dir zu überlegen geben, dass, sollte es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommen, deine Exfreundin höchstwahrscheinlich als Zeugin geladen wird. Du solltest dir im Klaren darüber sein, ob du das möchtest. Du schreibst, sie hat dir in der Vergangenheit sehr wehgetan, sie hat dich dort aus deiner Sicht bewußt provoziert - möchtest du ihr die Chance, dir nochmal so richtig eines mitzugeben ("der hat ja angefangen und ist wie ein Wilder auf den anderen Typen losgegangen") geradezu auf einem Silbertablett servieren?
Und als weiterer Gedanke für dich (brauchst du mir hier nicht beantworten): Wieviel von diesem Wunsch nach Vergeltung/Gerechtigkeit/Entschädigung ist allein auf verletzten Stolz o.ä. zurückzuführen? Ist es dir das wert?

Ich wünsch dir aber auf jeden Fall eine baldige gesundheitliche Besserung...
 

erik

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Sei lieber mal froh, wenn der andere dich nicht anzeigt.
 

Angel of Seven

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Re: jmdn wg. schw. Körperverl. anz. obwohl zuerst zugeschla

benicio schrieb:
Zur info: bin noch nicht rechtschutzversichert :/

Was meint ihr? Hab ich eine chance auf schadensersatz und schmerzensgeld usw?

Bei allem Mitgefühl und Verständnis benicio, vergiss es. Da du als erster ausgetickt bist, wird kein Richter der Welt allzu großes Verständnis für deine Situation haben. Dann ohne Rechtsschutz; am besten du opferst ein 50er und lässt dich beim Anwalt beraten...


LG

AoS
 

somebody

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Da du als erster ausgetickt bist, wird kein Richter der Welt allzu großes Verständnis für deine Situation haben.

So ist es ja nun auch nicht.

Aber es stellt sich natürlich die Frage inwieweit er verletzt war/wurde, ob er etwas davongetragen hat und wie sich das ganze darstellt.

Jemandem mit Füssen zu treten erfüllt den Tatbestand der schweren Körperverletzung, völlig egal wer angefangen hat und was vorher passiert ist. Es ist auf jeden Fall keine Notwehr, da Notwehr nur mit den "gleichen" Waffen und der Situation angepasst vorliegt (sofern du nicht vorher auch schon zugetreten hast und er sich nicht anders zuhelfen wusste...). Also stellt sich die Frage, ob sich bei dir auch der Tatbestand der schweren Körperverletzung bei ihm nachweisen lässt. Da diese Situation, hier nur von einer Seite geschildert, sich so nicht aufschlüsseln lässt kann dir das hier, zumal Laienbewertung, niemand beantworten, zumal auch keiner live dabei war. Und ein Jurist wird sich hüten dir öffentlich eine Rechtsberatung zu geben.

Wenn du es also auf einen Rechtsstreit anlegst wirst du um ein beratendes Gespräch bei einem Anwalt nicht rumkommen.

Zu der Zeugenaussage deiner Ex sei aber noch gesagt das sich, da es sich um eine Eifersuchtstat handelt, kein Richter alles Gewicht auf ihre aussage legt. Hier wären andere Zeugen, seien es Türsteher, Umstehende oder sonstirgendwelche "Unbeteiligten" wesentlich wichtiger. Und natürlich die endgültige Darstellung der Verletzung, denn es ist natürlich eine wesentlich schwerere Straftat jemanden zussamenzutreten der vorher "nur" eine Ohrfeige verpasst hat. Dazu kommt natürlich noch der Alkoholpegel usw. Auch ist natürlich die Frage ob die Polizei gerufen wurde und und und...


Aber wie gesagt, hier steht jetzt nur die Story aus deiner Sicht, es fehlen wesentliche Infos UND keiner wird dir hier eine Rechtberatung geben können, wollen und dürfen.

Mein Rat also: Red persönlich mit einem Anwalt, wie von anderen in diesem Thread auch schon angemerkt. Alles andere ist im Dunkeln stochern...

Meine Einschätzung: Du wirst auf jeden Fall nicht unbeschadet rauskommen.

(Übrigens ist schwere Körperverletzung eine Straftat die von Amtswegen verfolgt werden muss, sofern sie bekannt wird, also nehm ich an das keine Polizei vor Ort war...)
 

DrJones

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@benicio

Also wenn ich solche Geschichten lese, weiß ich wieder warum ich nicht in Clubs und Diskotheken gehe.
Mal ehrlich, stockbesoffene Typen die ihre Exfreundin zur Rede stellen wollen um irgendwelche Missverständise aus dem Weg zu räumen. Was würdest du machen wenn so ein Typ deine neue Flamme anlallt. Richtig, ihn vermutlich wegschicken...
Und warum hast du denn nicht deine Alte verdroschen, die dir so wehgetan hat sondern bist auf ihren neuen losgegangen den du gar nicht kanntest?
 

Angel of Seven

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DrJones schrieb:
Und warum hast du denn nicht deine Alte verdroschen, die dir so wehgetan hat sondern bist auf ihren neuen losgegangen den du gar nicht kanntest?

Das wäre doch auf das selbe rausgekommen. Oder meinst du der Typ steht daneben und schaut zu, wie seine neue Errungenschaft verprügelt wird?
 

DrJones

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Selbstverständlich nicht Angel, aber der von benicio beschriebene Ablauf ist leider allzutypisch und ich wollte das nur provokant in den Raum stellen.

Offensichtlich besteht die Spannung eher zwischen benicio und seiner Exfreundin. Der Typ der dann das zweifelhafte Vergnügen hatte, die Dame kennenzulernen war dann offensichtlich nur das Ventil, das er gebraucht hat um zu zeigen was er für ein toller und eigentlich friedliebender Mensch ist...
 

benicio

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@dr. jones

ich bin mir meiner schuld bewusst und das geht auch aus meinem post hervor.
ich habe in dieser speziellen situation die kontrolle verloren.
ist kein vorfall der mich mit stolz erfüllt, auch ging es mir sicher nicht darum zur schau zu stellen welch toller hecht ich bin.

ich wollt hier einfach mal in erfahrung bringen wie so eine situation rechtlich zu sehen ist. nicht notwendig sich hier so entsetzt zu geben und die moralkeule zu schwingen.
bin nicht der erste und ich werd nicht der letzte sein der die beherrschung unter alkoholeinfluss verliert.
ich wünsche dir, dass dir solche situationen weiterhin erspart bleiben... ich hätte auch nicht gedacht, dass ich mich zu sowas hinreissen lassen könnte, doch es ist passiert.

zum eigentlichen thema...
ich denke, ich werd es dabei belassen obwohl ich denke dass dieser kerl eine strafe verdient hätte. soll mir eine lehre sein.

trotzdem danke für eure antworten.
 

Angel of Seven

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benicio schrieb:
zum eigentlichen thema...
ich denke, ich werd es dabei belassen obwohl ich denke dass dieser kerl eine strafe verdient hätte. soll mir eine lehre sein.

trotzdem danke für eure antworten.

Der bekommt schon seine Strafe, schließlich hat er jetzt dieses weibliche Subjekt am Bein... :wink:
 

benicio

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@angel

ich bezweifle dass auch nur von einem der beiden ernsthaftes interesse bestanden hat : /

so, jetzt hab ich wieder schlechte laune... *seufz :roll:

:wink:
 

Angel of Seven

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benicio schrieb:
@angel

ich bezweifle dass auch nur von einem der beiden ernsthaftes interesse bestanden hat : /

so, jetzt hab ich wieder schlechte laune... *seufz :roll:

:wink:

Meiner Erfahrung nach wird so einer irgendwann an einen noch unfaireren Gegner gelangen. Oder wie bei meinen Kumpel der von hinten einen massiven Glasaschenbecher auf die Birne bekam, und er diese Person nach ein paar Wochen in einer Telefonzelle antraf.... :psycholaz:
 

Calahan

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8O Cool!
Jemanden angreifen,was aufs Maul bekommen und dann nach bestrafung des Angegriffenen verlangen :roll:

Geh doch einfach zur örtlichen Polizei und mach ne Anzeige :rofl:

Du hast ihn angegriffen,die Wahl der Mittel und Methoden zur Abwehr eines gegenwärtigen und rechtswiedrigen Angriffes muß lediglich geeignet sein,diesen Angriff endgültig abzuwehren.

Ich muß dabei auf Deine Körperliche unvehrsehrtheit KEINE Rücksicht nehmen.
D.h. er kann Dich,wenn Du ihm körperlich überlegen bist,sogar erschiessen,er hat KEINE Pflicht zur Gefahrenhinnahme.

Aus der von Dir beschriebenen Situation,mußte er sogar mit einer fortsetzung des Angriffes rechnen,sobald Du wieder auf den Beinen bist.

Kleiner Tipp von mir,laß den Sprit aus dem Kopf,wenn Du's nicht verträgst.
Mfg Calahan
 

benicio

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@calahan

naja...

Kleiner Tipp von mir,laß den Sprit aus dem Kopf,wenn Du's nicht verträgst.

unnötiger spruch.
du kennst mich nicht, du kannst nicht urteilen.
du kennst die vorgeschichte nicht... du kennst keine details... du hast keine vorstellung davon, was sich die jahre über alles abgespielt hat in der beziehung und an diesem abend. was alles erst dazu geführt hat mich in dieser minute so weit zu bringen. sicher auch der alkohol -klar, aber nicht nur.
kleiner tipp von mir, von aussen betrachtet lässt sich oftmals leicht was über andere sagen und urteilen... aber wenn man erstmal selbst drin steckt...
nun denn, auch dir wünsche ich dass du IMMER und in JEDER lebenslage souverän agierst.
 

Calahan

Neuling
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Danke;wird von mir aber auch so erwartet,ich trage im Ernstfall die Verantwortung für eine ganze Reihe von Leuten und die verlassen sich dann auf mein Urteilsvermögen. :derweise:

Richtig,ich kenne weder Dich noch die Hintergründe,aber die kennt auch der Staatsanwalt und der Richter nicht und wenn es Dir sauer aufstößt,dann übergehe einfach meinen letzten Satz und beschränke Dich auf den ersten Teil.
Wird Dir auch jeder Anwalt,der kein Gebürenjäger ist,raten.
Du hast angegriffen und der andere hat den Angriff abgewehrt.

Vergiss das Mädel und sieh nach vorn.Manchmal bezieht man/n halt prügel,warst da nicht der erste und wirst auch nicht der letzte gewesen sein :zwinker:

Weine nie über verschüttet Milch! (Dale Carnegie)

Mfg Calahan
 

wintrow

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@benicio
Abhacken die sache. Jetzt mal ehrlich, der Typ ist es nicht wert, die Alte ist es nicht wert. Lass es einfach. Prügel bezieht man ab und zu im Leben, da muss man auch durch.

Tipp von mir, such dir ein anderes hübsches Mädel, schon hast du die Sache vergessen und konzentrier dich auf die Zukunft.

Verstehen kann ich dich, trink auch gernmal einen, da ist man nicht mehr so vernünftig wie im nüchteren Zustand. Normales Ding. Wer noch keine Prügelei mitgemacht hat der hat das Leben verpasst :D
 

Gammel

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wintrow schrieb:
Verstehen kann ich dich, trink auch gernmal einen, da ist man nicht mehr so vernünftig wie im nüchteren Zustand. Normales Ding. Wer noch keine Prügelei mitgemacht hat der hat das Leben verpasst :D
Noch nicht geprügelt und stolz drauf.

Jemand zu verprügeln ist kein Kavaliersdelikt !!
 

haruc

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Wurde bisher auch nie verprügelt. Hab immer nur ausgeteilt. Zum letzten mal als ich in der 2. Klasse war. Da hab ich nen Viertklässler niedergeschlagen. Seitdem war er mein Freund. Da sage einer Gewalt löse keine Probleme.
 
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