Was dagegen spricht? Naja:
Man kann nicht einfach hergehen, eine bestimmte Anzahl von Leuten versammeln und sagen: "Wir gründen jetzt einen Staat!" Zur Bildung einer juristischen Person "Staat" oder auch "Gemeinde" braucht es etwas mehr ...
Wie gründet man einen Staat?
Ein Staat hat nach internationalem Verständnis folgende Bestandteile:
Das Staatsgebiet
Das Staatsgebiet ist dasTerritorium, das Land eines Staates.
Dieses Staatsgebiet darf selbstverständlich nicht anderen Staaten gehören oder von diesen rechtmäßig beansprucht werden.
Im Allgemeinen entsteht dieses Staatsgebiet aufgrund historischer Entwicklungen, bisweilen auch infolge kriegerischer Ereignisse oder vertraglicher Vereinbarungen.
Das Staatsvolk
Das Staatsvolk ist die Bevölkerung eines Staates, d.h. die natürlichen Personen, die die juristische Person »Staat« bilden.
Wer zum Staatsvolk gehört, ist nicht unumstritten. Eigentlich sind es alle Menschen, die auf dem Staatsgebiet leben, die sich mit dem Staat identifizieren und die sich an seinem Leben und an seiner Wirtschaft beteiligen.
Die Mitglieder des Staatsvolkes müssen nicht einer Nation angehören, manche Staaten sind ausgesprochene Vielvölkerstaaten, in den meisten Staaten leben nationale Minderheiten (in Deutschland Dänen in Schleswig-Holstein und Sorben in der Lausitz).
Ob auch Angehörige anderer Staaten, die jedoch dauernd auf dem Staatsgebiet leben (in Deutschland z.B. Türken und Italiener) auch zum Staatsvolk gehören, ist bisher nicht eindeutig zu beantworten. Man kann sie jedoch getrost dazurechnen, soweit sie hier Arbeit haben und Steuern zahlen, sich also am Wirtschaftsleben aktiv beteiligen und die allgemeinen Spielregeln und Ziele des Staates akzeptieren.
Normalerweise haben die Mitglieder des Staatsvolkes die Staatsbürgerschaft, mit der Rechte (z.B. das Wahlrecht) und Pflichten (z.B. die Wehrpflicht) verbunden sind. Diese erhält man durch die Geburt, sie kann aber auch nachträglich erworben werden.
Eine Regierung
Ein Staat muß eine verantwortliche Regierung haben - Staaten unter Besatzungsregime oder unter dem dominierenden Einfluß anderer Mächte sind keine. Einen Staat mit verantwortlicher Regierung nennen wir einen »souveränen Staat«.
Eine Regierung muß nicht notwendig demokratisch sein - auch Diktaturen oder Militärregime sind souverän. Aber natürlich hat eine demokratisch gewählte Regierung eine höhere Legitimation (Berechtigung) als eine Diktatur.
Macht
Eine souveräne Regierung muß die Bürger des Landes, d.h. das Staatsvolk, vor innerer und äußerer Bedrohung schützen und die Ordnung im Lande aufrechterhalten. Dafür hat sie Behörden, Justiz, Polizei und Militär zur Verfügung. Diese Organe erfüllen, wie wir sagen, hoheitliche Aufgaben.
In einem Staat muß die Regierung also Macht besitzen und auch ausüben - sie muß Einfluß in allen Teilen des Staates haben, die Menschen müssen sie allgemein als Träger der Macht akzeptieren.
Bürgerkriegs- und Rebellenregierungen, die nur in Teilen des Staatsgebietes die Macht ausüben, können deshalb nicht souverän betrachtet werden.
Die Charta der Vereinten Nationen, die seit 1947 bestimmt, wie ein legitimer Staat auszusehen hat, fordert außerdem den Schutz von Minderheiten. Staaten, deren Staatsziel die Ausgrenzung, Verfolgung und Vertreibung von nationalen oder religiösen Minderheiten ist, sind also ebenfalls nicht souverän, denn Leben in einem Staat bedeutet »Miteinander« und nicht »Gegeneinander«.
Internationale Anerkennung
Und nicht zuletzt existiert ein Staat nicht für sich allein, sondern in der Gemeinschaft anderer Staaten.
Ein Staat ist also nur dann wirklich eine juristische Person, wenn er auch von anderen Staaten als solcher anerkannt wird (was im Allgemeinen dadurch geschieht, daß Botschafter ausgetauscht werden).
Ein Beispiel für einen Staat, dem diese allgemeine Anerkennung fehlte, war die DDR; lange Zeit wurde auch (Rot-)China in der westlichen Welt und von der UNO nicht anerkannt, sondern als »China« galt National-China auf der Insel Taiwan.