Frage zu Vertragsunterzeichung

ogukuoo

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Hallo

Ich habe eine ganz wichtige Frage :

Wenn ich einen Vertrag noch nicht unterzeichnet habe, dann gilt dieser ja auch nicht, sprich es können auch keine Ersatzforderungen an mich gestellt werden, die im Vertrag geregelt sind ?

Bitte helft mir *verzweifelt ist *

*edit* AUch wenn ich über Telephon zugesagt habe ?!
 

forcemagick

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also eine rechtliche beratung darf man ja nicht geben.. da hat ja eine gewisse gruppierung schon den riegel vorgeschoben.. schönes deutschland.

aber ich kann dir ja mal meine meinung sagen...

es gibt mündliche verträge, die sind auch gültig, allerdings entstehen forderungen wie ersatzforderungen aus meiner sich erst dann, wenn man eben z.b. ein werk wie bestimmte agb damit bestätigt hat in denen sowas festgelegt ist.

solange du also nichts unterschrieben hast was explizit von bestimmten bedingungen spricht oder solange du nicht mündlich ausdrücklich solchen bedingungen zugestimmt hast sollte dir nichts passieren. ( also wenn du jetzt beispielsweise bei der telekom anrufst und nen vertrag verlängerst, dann hast du den auch am bein... wobei du allerdings auch ne widerspruchsfrist haben solltest... es kommt halt drauf an welche geschäftsbedingungen die haben und man geht davon aus, dass du soweit kenntnis von diesen hast wenn du etwa einen vertrag verlängerst... nur so als beispiel )

ja... nun hab ich natürlich keine ahnung um was es da bei dir geht.. von daher können ich oder andere auch nur pauschal in den blauen himmel vermuten und dementsprechend sind auch unsere aussagen nicht all zu verlässlich
 

ogukuoo

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Danke force

Also Brötchen ausfahren, jeden morgen um 3 Uhr aufstehn, 2 Stunden ausfahren und so
Musste dafür ein Gewerbe anmelden und bin selbst dafür verantwortlich. Sprich wenn mein Auto nicht angeht, muss ich 40€ Strafe zahlen, wenn ich krank werde das gleiche. Hatte am Monatg meinen ersten Tag (3 Schulungstage). Dienstag hatte ich frei wegen Geburtstag .. und habe seit Monatg Mittag extreme Magen/Darmbeschwerden. Habe heute morgen abgesagt und nun extreme Bammel davor, dass die mir da jetzt was andrehn, obwohl ich den Vertrag nicht unterschrieben habe.
Sry wenn das verwirrend geschrieben ist..aber ich sitze hier mit Fieber und allem und hab einfach nur Angst irgendwie..vorallem hatte ich die ganze Zeit n schlechtes Gefühl dabei gehabt..bullshit ey


Und in dem Gespräch habe ich eben gesagt, dass ich nur August+September ausfahren kann, da dann mein Studium beginnt..und im Vertrag steht "unbefristet" mit 4 Wöchigem Kündigungsrecht .. ich bin einfach nur überfordert..und selbst dran schuld :(

ich warte jetzt, bis mein Vater heimkommt und ruf die dann an .. und dann heißt es hoffen
 

antimagnet

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du musst auch berücksichtigen, dass manchmal verträge stillschweigend zu stande kommen - ohne unterschrift, ohne mündliche vereinbarung. z.b. beim einkaufen. oder z.b. muss ich mich an die marktforschungsrichtlinien halten (wenn ich marktforschung betreibe), ohne sie unterzeichnet zu haben. diese richtlinien werden vor gericht als das normale geschäftsgebahren unterstellt, wenn man dagegen handelt, ist das unlauter...

kommt also drauf an, was du da für ne abmachung hast, würd ich mal so sagen...

nachtrag: dein 2. post jetzt erst gelesen...
 

antimagnet

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willst du nun den job gleich ganz canceln oder nur um die 40€ strafe pro tag rumkommen?

schätze, du hast insofern glück, als das auch nicht ganz koscher ist, was dein arbeitgeber da macht. wenn er dich anstellt, ein gewerbe anzumelden und du sonst keine anderen auftraggeber hast, bist du evtl. scheinselbständig. d.h. wenn du glück hast, will dein chef gar nicht vors gericht, es könnte sein, dass er dich dann einstellen muss. in diesem fall könntest du ihm dann eine lange nase machen...

versprechen kann ich dir aber nix, bin kein jurist: d.h. das ist keine beratung, nur meine einschätzung...

und gute besserung!
 

ogukuoo

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hat sich alles geklärt..mündliche Zusage gilt als nicht bindend und das nicht vorhandene Arbeitsverhältnis wurde aufgelöst

Ich danke euch für die Informationen und Ratschläge!!!

Ich habe draus gelernt und könnte wetten, dass die ganzen Magenbeschwerden von dem Stress kommen !

Danke nochmal an auch :)


Es war auch nur eine Scheinselbstständigkeit... ich werde auf sowas hoffentlich nicht mehr reinfallen .. auch der von der Gemeinde, bei dem ich das Gewerbe angemeldet habe hat mich n bisschen davor gewarnt..vorallem weil man sich normal gut informieren muss (bei der IHK) wenn man ein Gewerbe anmeldet .. und darauf wurde ich z.b. vom Arbeitgeber nicht hingewisen .. aber eigent. war ich ja mein Arbeitgeber.. ;)
 

holo

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Ich würde dazu sagen (nicht schreiben):
Hallo, Ausbeuter. Deine Art und Weise ist sittenwidrig. Wenn du mich verklagen willst, dann mach doch. Vergiss aber nicht, dass dem Gericht deine mündlichen Behauptungen völlig egal sind. Als armer Student kannst du mir eh nicht viel - und die Gerichtskostenübernahmeformulare habe ich mir schon für alle Fälle besorgt.
Ich hoffe nicht, dass du dich noch hineinreiten willst und auch noch mit illegalen Bandaufnahmen drohen willst - unberechtigte Gesprächsmitschnitte können dich teuer zu stehen kommen.
Für alle Fälle werde ich dich mal der Arbeitsagentur melden - für den Fall, dass du dort weitere arme Schweine rekrutieren willst.
Mit deiner ersten schriftlichen Aufforderung - die ich selbstverständlich ignorieren werde - kannst du schreiben, was du willst.
Mit einem Schreiben deines Anwalts werde ich auch nicht beeindruckt sein. Kein Fax, kein Brief, kein Anruf - es wird mich nicht interessieren.
Erst wenn du Klage vor dem Gericht erheben willst, werde ich deine rechtlich verfehlte Korrespondenz samt Briefumschlägen auf den Tisch knallen und fragen, was du eigentlich von mir willst.

Aber das traust du dich eh nicht, weil es dich einen haufen Kohle kosten wird - also spars dir besser gleich. Langes Leben und Frieden - und such dir einen anderen Blöden ...

Gruß
Holo
 

holo

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Na gut, dann hat sich alles in Wohlgefallen aufgelöst ;-)

Gruß
Holo
 

Trasher

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antimagnet schrieb:
du musst auch berücksichtigen, dass manchmal verträge stillschweigend zu stande kommen - ohne unterschrift, ohne mündliche vereinbarung. z.b. beim einkaufen.
So? Also ohne Schriftstück - in diesem Fall der Kassenzettel - siehts mit irgendwelchen Forderungen ziemlich dünn aus.

Bei mündlichem Vertragsabschluss am Telefon, auf was will sich denn der Vertragspartner vor Gericht beziehen? Steht da nicht Aussage gegen Aussage?
 

forcemagick

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ein beispiel für einen stillschweigenden vertrrag wie er vor gar nicht so langer zeit vor einem gericht auch durchgesetzt wurde:

ein azubi ist mit seiner lehre fertig weswegen er natürlich keinen gültigen vertrag mehr hat.
ihm hat aber keiner gesagt, dass er jetzt nicht mehr kommen muss, also kommt er auch und arbeitet dort.
niemand hält ihn auf und keiner sagt ihm, dass er da nicht mehr versichert ist und keine arbeit mehr hat.
als er seinen lohn nicht bekommt klagt er und bekommt recht.
die firma hat einen stillschweigenden vertrag geschlossen dadurch, dass sie ihn nicht darauf aufmerksam gemacht haben, dass er dort nicht mehr arbeitet.
dementsprechend hatte er anspruch auf gesellengehalt und entsprechenden kündigungsschutz.

das ist etwa ein stillschweigender vertrag.
es gibt auch verträge per handschlag oder eben mündliche.... natürlich ist es schwer da vor gericht drauf zu pochen es sei denn man hat zeugen...
 

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