Winston_Smith schrieb:
Persönlich sehe ich mit nicht in der Lage über Sinn oder Unsinn der EU-Verfassung zu urteilen. Ganz einfach, weil ich für eine so weitreichenden Entscheidung nicht genug Ahnung von der Materie habe. Ich habe den Entwurf nicht gelesen noch kenne ich die möglichen Auswirkungen. (Wenn hier jemand schlauer ist, lasse ich mich gerne belehren.)
Ich vertraue da der Arbeit "meiner Abgeordneten". Ich habe ihnen das Mandat erteilt, für mich zu entscheiden. Wenn ich mit ihrer Arbeit nicht zufrieden bin, entziehe ich ihnen meine Stimme.
Das sind die Abgeordneten denen du vertraust:
http://video.google.com/videoplay?docid=5237879946330399901&q=panorama+eu&ei=xZhTSKSuK46K2QKnsbD5Dg
- "Wieviele Sterne hat die Flagge der EU?"
- "Ehm.. 14?"
Die meisten Volksvertreter haben selbst keine Ahnung davon was in der Verfassung steht und vertrauen ihrerseits selbst wiederum den sogenannten "Experten" und ihren Fraktionsleitlinien. Das allerdings ist nach dem GG untersagt, es gilt für den Abgeorde nach bestem "eigenen" Wissen und Gewissen zu handeln.
Ich halte diese Entwicklung für bedenklich und bin den Iren erst einmal dankbar. Denn was man aus dem "Wulst" der Paragrafen so alles rauslesen kann ist doch teilweise einige Gedanken wert:
1. Legitimierung der Todesstrafe in den folgenden Fällen:
a) wenn sich Deutschland im Krieg befindet (so wie derzeit in Afghanistan)
b) bei drohender Kriegsgefahr (im "Krieg gegen den Terror" ist das ein Witz)
c) bei Aufständen und zivilem Ungehorsam (wenn die Einsatzleitung der Polizeikräfte zu der Ansicht gelangt, dass es sich nicht mehr um eine Demonstration handelt, sondern um "aufstandsähnliche Zustände", dürfen sowohl Polizei, als auch das Militär von der Schusswaffe Gebrauch machen)
2. Kooperationsabkommen aller Europäischer Sicherheitskräfte
Alle Polizei- und Militärkräfte haben in allen Europäischen Ländern uneingeschränkte Einsatzbefugnis
3. Aufrüstungsverpflichtung
Alle Europäischen Staaten verpflichten sich, unter dem Vorwand der "drohenden Terrorgefahr" zur Aufrüstung aller Sicherheitskräfte und Material, nach besten Möglichkeiten ! Zukünftig werden demnach unsere Steuergelder zu einem noch größeren Teil für Polizei, Militär und deren Ausrüstung aufgewandt !!!
4.) Anpassung des Lebensmittelstandards
Um den Osteuropäischen Schwellenländern die Möglichkeit zu geben, ihre minderwertigen Nahrungs- und Genussmittel auf dem Europäischen Markt anzubieten, werden die Standards für selbige drastisch reduziert, zum Nachteil aller VerbraucherInnen.
5.) Herkunftslandprinzip
Mit der Einführung der EU-Verfassung gilt das so genannte "Herkunftslandprinzip" auch auf dem Deutschen Arbeitsmarkt. Sofern eine Firma, (beispielsweise in der Ukraine) ihren Firmensitz hat, ist die Zahlung des Arbeitslohnes nach dem Durchschnitt des Lohnes im Herkunftsland für in Deutschland beschäftigten ArbeitnehmerInnen legitimiert. (Der Durchschnittliche Stundenlohn einer ArbeitnehmerIn in der Ukraine beträgt derzeit 0,75 €) Was das für Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt, gerade in Bezug auf die "Mindestlohn"-Debatte hat, kann sich Jede (-r) selbst ausmalen.
6.) Grundgesetz der Bundesrepublik wird weitgehendst ausser Kraft gesetzt
Nach der Einführung des EU-Vertrages werden die meisten Gesetzesvorschriften vom Europäischen Gerichtshof verabschiedet und auch dort entschieden. BürgerInnen der Bundesrepublik Deutschland können sich dann nicht mehr auf das Grundgesetz berufen, sondern müssen vor dem Europäischen Gerichtshof klagen. Das bedeutet einen fast unerschwinglichen finanziellen Aufwand, den sich die "DurchschnittsbürgerIn" nicht leisten kann. Hinzu kommt die Prozessdauer, die sich auf Zeiträume von 8-12 Jahren erstrecken wird.
7.) Willkürliche Änderungen der EU-Verfassung
Änderungen der EU-Verfassung können jederzeit durch die Mehrheit der Staatschefs der EU herbeigeführt werden. Die demokratischen Staatsorgane der Bundesrepublik (Bundestag, Bundesrat, Bundesverfassungsgericht) sind von einer Mitwirkung an den Änderungen vollkommen ausgeschlossen.
Z