erbrechtliche frage...

niemand

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1. April 2004
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so, hallo... ich lese hier seit einiger zeit interessiert mit, my name is nobody und ich hätte mal ne frage an die juristen unter euch:
mal angenommen, eine erbengemeinschaft löst sich auf und einer der mitglieder möchte selbstlos auf seinen anspruch verzichten:
muss er das notariell beurkunden oder geht das auch formlos?
damit die anderen eben eine sicherheit haben, dass nicht doch noch was kommt...
ich bitte um reichlich antworten, auch wenn niemand diese frage gestellt hat. 8O
 

dkR

Forenlegende
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Was bitte hat so ne Frage auf weltverschwoerung.de zu suchen?
Das ist ja wohl das total falsche Forum um sich wegen sowas anzumelden.
 

niemand

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1. April 2004
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ich habe mich bereits vor monaten angemeldet, um alle beiträge lesen zu können.
beim lesen ist mir eben aufgefallen, dass sich hier auch einige juristen tummeln, und da ich momentan mit der problematik zu tun habe dachte ich, frag ich eben mal hier bei "SMALL TALK", da ich bisher - auch aufgrund der anderen themen im small talk-forum - nicht annahm, dass sich small talk grundsätzlich auf verschwörungen beziehen muss.

sollte dem aber doch so sein: sorry, sheriff!

sollte dem nicht so sein werde ich das problem selbstverständlich mit kartoffeln lösen.
 

Darius

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18. August 2004
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Bei Erbengemeinschaften geht es doch meistens um Grundbesitz!?

Dann ist ein formloser Verzicht sicher nicht möglich!
 

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