Deutschland – ein Staat ohne Verfassung

HunabKu

Erleuchteter
Registriert
22. Mai 2009
Beiträge
1.049
Oder anders gesagt, es hat in der Mehrheit die Parteien gewählt, welche das Grundgesetzt in Sinne des Volkes zur Verfassung gemacht haben.
Nach der Wahl wohlgemerkt. Desweiteren muss ich dkR Recht geben. Glaubt denn hier wirklich jemand, dass es eine diese zur Wahl stehenden Parteien NICHT so gemacht hätte? Wen hätten wir denn als Alternative wählen können, der sich für eine Verfassung und gegen die Annahme des GG als solche eingesetzt hätte? Wie gesagt, repräsentative Demokratie ist vordergründig zum Nutzen eben dieser Repräsentaten geeignet. Wir sollten uns das immer bewusst machen.

Ich muß dazu gestehen, dass ich offensichtlich doch nicht mehr so tief in dem Thema bin. (War halt lange Zeit nicht nötig. *g*)
Dann bezeichne die Leute, welche sich durchaus damit beschäftigen und von denen es jede Menge Literatur zum Thema gibt nicht als "Besatzungsmächte-kein Friedensvertrag-keine Verfassung-Deutsches Reich-Spinner"
Ich könnte wetten, du hast nicht EINES dieser Bücher je gelesen, kennst also KEINE der ausführlichen Begründungen die es zu jeder dieser Aussagen nämlich gibt. Solltest du vielleicht mal tun bevor du herablassend wirst. Nur so als Tipp (tut übrigens auch dem Umgang mit seinen Mitmenschen gut)


HunabKu
 

Winston_Smith

Forenlegende
Registriert
15. März 2003
Beiträge
5.237
Wen hätten wir denn als Alternative wählen können, der sich für eine Verfassung und gegen die Annahme des GG als solche eingesetzt hätte?

Nun, die SPD war in Teilen gegen eine schnelle Wiedervereinigung. Die SED/PDS sowieso. Und die Parteien Rechtsaußen hatten ein Problem mit der Anerkennung der Oder/Neisse-Grenze. Es gab also Alternative, welche die Wiedervereinigung zumindest herausgezögert hätten.

Dann bezeichne die Leute, welche sich durchaus damit beschäftigen und von denen es jede Menge Literatur zum Thema gibt nicht als "Besatzungsmächte-kein Friedensvertrag-keine Verfassung-Deutsches Reich-Spinner"
Ich könnte wetten, du hast nicht EINES dieser Bücher je gelesen, kennst also KEINE der ausführlichen Begründungen die es zu jeder dieser Aussagen nämlich gibt.

Nochmal: Ich weiß, wie es ist. Weil ich es gelernt habe. Und außerdem glaube ich eher den Publikationen, die z.B. in Uni-Bibliotheken stehen bzw. im Seminar besprochen werden.

Solltest du vielleicht mal tun bevor du herablassend wirst.
Ich wäre wohl ein schlechter Kindergärtner, weil ich zu schnell die Nerven verliere. Aber wenn ich einem Kleinkind 1000mal erkläre, wie man eine Schleife bindet und dieses Kind es einfach nicht rafft, drehe ich durch.

ws
 

vonderOder

Ehrenmitglied
Registriert
24. November 2004
Beiträge
2.421
Winston_Smith schrieb:
Ich weiß, wie es ist. Weil ich es gelernt habe. Und außerdem glaube ich eher den Publikationen, die z.B. in Uni-Bibliotheken stehen bzw. im Seminar besprochen werden.
was man manchmal gelehrt bekommt muß nicht immer stimmen. *g*
 

Winston_Smith

Forenlegende
Registriert
15. März 2003
Beiträge
5.237
was man manchmal gelehrt bekommt muß nicht immer stimmen. *g*

In der Tat. Allerdings vertraue ich eher dem, was an Hochschulen in den entsprechenden Seminaren erarbeitet wird, als irgendwelchen dahergelaufenen Spinnern, die merkwürdige Thesen verbreiten.

ws
 

Ein_Liberaler

Forenlegende
Registriert
14. September 2003
Beiträge
9.777
Ich vertraue den Verträgen, den Gesetzbüchern und der politischen Praxis. Die fügen sich nämlich harmonisch in eins.
 

wintrow

Erleuchteter
Registriert
11. Juli 2007
Beiträge
1.057
Naja also harmonisch würde ich das in unserer Gesellschaft garantiert nicht nennen. Es sei denn man ist Beamter oder korrupter Politiker. Der Rest muss für sein geld arbeiten!!!
 

Malakim

Ehrenmitglied
Registriert
31. August 2004
Beiträge
4.984
wintrow schrieb:
Naja also harmonisch würde ich das in unserer Gesellschaft garantiert nicht nennen. Es sei denn man ist Beamter oder korrupter Politiker. Der Rest muss für sein geld arbeiten!!!

Solche Lamentos hört man meist von Menschen die nie in einem wirklich unfreien Land waren. Fahr mal nach China, Kolumbien, ... und schau mal wie es ist wenn man wirklich was zu nörgeln hat. Damit will ich wohl kaum sagen das es nichts zu verbessern gibt, damit will ich sagen das wir auf hohem Niveau jammern.
 

Ein_Liberaler

Forenlegende
Registriert
14. September 2003
Beiträge
9.777
Ich rede davon, daß Gesetze, Verträge und politische Praxis hinsichtlich der deutschen Souveränität, der Verfassungsqualität des Grundgesetzes und des Friedens übereinstimmen! Nicht davon, wer für sein Geld arbeiten muß!
 

HunabKu

Erleuchteter
Registriert
22. Mai 2009
Beiträge
1.049
Es gab also Alternative, welche die Wiedervereinigung zumindest herausgezögert hätten
Nun, es ging nicht um Alternativen die eine Wiedervereinigung rausgezögert hätten, Es ging darum, dass es seitens der Regierung niemanden gab, der sich konkret FÜR das Zustandekommen einer Verfassung durch das Volk und gegen die Tatsache, das GG einfach mal eben als solche anzunehmen (weil´s der für sie besserer Weg war) eingesetzt hat.
wenn ich einem Kleinkind 1000mal erkläre, wie man eine Schleife bindet und dieses Kind es einfach nicht rafft, drehe ich durch.
Dann wärst du tatsächlich kein guter Kindergärtner. Kinder sind nun mal so. Wenn du es bereits 1000 mal erklärt hast dann erklärst du es halt noch ein 1001test mal. Du hast wohl keine Kinder...?

Dass immer so getan wird, als hätte sich keiner eine mögliche Änderung des Grundgesetzes auch nur überlegt .
Genau da haben wir´s ja. Das GG kann selbstverständlich geändert werden. Es wird ja auch räpresentativ ins Leben gerufen (und nur vom Volk angenickt), wärend eine Verfassung sich das Volk selbst gibt und ich gehe davon aus, dass dann nämlich nicht so einfach eine Änderung hier und da mal möglich wäre, ohne das Volk zu fragen. Ich denke deshalb pocht man hier so auf das GG als unsere Verfassung. Das ist ein Hintertürchen für die, die gern mal nach gutdünken etwas verändern wollen ohne jemanden groß fragen zu müssen (außer Ihresgleichen)

Ich vertraue den Verträgen, den Gesetzbüchern und der politischen Praxis.
Genau dass wird ja auch erwartet. Immer schön Vertrauen und allgemein gültiges nicht in Zweifel ziehen (ist ja schließlich schon Jahrzehnte lang unser Maß aller Dinge - muss also folglich alles richtig sein)
Was mich angeht, mich ängstigt die plitische Praxis eher als dass ich ihr vertrauen würde.

Und außerdem glaube ich eher den Publikationen, die z.B. in Uni-Bibliotheken stehen bzw. im Seminar besprochen werden.
Ganz einfache Frage dazu, Winston_Smith: WARUM?



HunabKu
 

agentP

Forenlegende
Registriert
10. April 2002
Beiträge
10.115
wärend eine Verfassung sich das Volk selbst gibt

Kannst du mal irgendwie belegen, dass das so ist? Kannst du mir mal irgendeine professionelle Definition von "Verfassung" zeigen, die dieses Kriterium als zwingend enthält?
Mir fallen spontan locker genau so viele Verfassungen ein, bei denen das nicht anders gelaufen ist, als bei der Deutschen und die trotzdem sowohl im allgemeinen als auch im professionellen Sprachgebrauch den Namen Verfassung tragen, z.B. die amerikanische, die in der Regel (mit Ausnahme der V. von San Marino) als die älteste noch existierende republikanische Verfassung gilt.
Es sei denn natürlich du siehst im Fall der "Constitution" die Ratifizierungsversammlungen als direkten Annahme durch das Volk. Geändert werden kann sie aber trotzdem im Parlament ohne direkte Zustimmung des Volkes, weil dieses Verfahren so in der Verfassung steht.
Interessieren würde mich auch grundsätzlich welche Verfassung überhaupt deinen Ansprüchen an eine Verfassung genügen würde? Kannst du mal eine nennen?
 

HunabKu

Erleuchteter
Registriert
22. Mai 2009
Beiträge
1.049
Als Verfassung wird das zentrale Rechtsdokument oder der zentrale Rechtsbestand eines Staates, Gliedstaates oder Staatenverbundes bezeichnet. Sie regelt den grundlegenden organisatorischen Staatsaufbau, die territoriale Gliederung des Staates, die Beziehung zu seinen Gliedstaaten und zu anderen Staaten sowie das Verhältnis zu seinen Normunterworfenen und deren wichtigste Rechte und Pflichten. Die auf diese Weise konstituierten Staatsgewalten sind an die Verfassung als oberste Norm gebunden und ihre Macht über die Normunterworfenen wird durch sie begrenzt. Die Verfassungsgebende Gewalt geht in demokratischen Staaten vom Volke aus. Verfassungen enthalten meist auch Staatsaufgaben- und Staatszielbestimmungen, diese finden sich häufig in einer Präambel wieder
Quelle: Wikipedia


Interessieren würde mich auch grundsätzlich welche Verfassung überhaupt deinen Ansprüchen an eine Verfassung genügen würde? Kannst du mal eine nennen?
Die Verfassung der Weimarer Republik.

Mir fallen spontan locker genau so viele Verfassungen ein, bei denen das nicht anders gelaufen ist, als bei der Deutschen und die trotzdem sowohl im allgemeinen als auch im professionellen Sprachgebrauch den Namen Verfassung tragen
Es gibt sicher auch andere Länder, in denen die Regierung auch nicht möchte, dass das Volk zu viel mit redet. Das ist nicht nur in Deutschland so.

Kannst du mir vielleicht EINE für uns alle wichtige Sache nennen, bei der wir als Volk mithilfe von Volksbegehren oder Volksentscheiden selbst, bzw. mit entscheiden "durften"? Ich kann mich nämlich NICHT erinnern, dass in unserem Grundgesetz ein Verbot von Volksbegehren oder Volksentscheiden verankert ist.
Es wird nur davon ausgegangen, dass das Volks die Fresse zuhalten hat. Direkt verboten ist es nicht. Es wird nur alles daran gesetzt, dass das Volk ja nicht auf die Idee kommt.....


HunabKu
 

Simple Man

Forenlegende
Registriert
4. November 2004
Beiträge
8.452
HunabKu schrieb:
Die Verfassung der Weimarer Republik.
Komisch ...

WRV vom Volk "gewählt"?
Hier übt sich die "KRR" in Geschichtsklitterung. Tatsächlich wurde die WRV nicht vom Volk "gewählt", sondern lediglich die verfassungsgebende Nationalversammlung. Ob dem Volk die entstandene Verfassung gefiel oder nicht, wurde nicht gefragt, es gab diesbezüglich keine Volksabstimmung

Wikipedia: Weimarer Verfassung-Der Prozess der Verfassunggebung
Am 19. Januar 1919 fanden die Wahlen zur verfassunggebenden Nationalversammlung statt. Frauen besaßen sowohl das aktive als auch passive Wahlrecht. Die Sitze wurden nach dem Verhältniswahlrecht verteilt. Die SPD war die stärkste Fraktion und bildete mit dem Zentrum und der Deutschen Demokratischen Partei (DDP) die so genannte Weimarer Koalition.

Am 6. Februar 1919 trat die Nationalversammlung das erste Mal in Weimar zusammen. Berlin war nicht der Tagungsort, weil dort Unruhen die Unabhängigkeit und Sicherheit der Abgeordneten gefährdeten. Die Wahl Weimars war wohl auch als Zeichen für die Anknüpfung an die Humanitätsideale der Weimarer Klassik gemeint, hatte aber vor allem militärische Gründe – das zuerst vorgesehene Erfurt wäre im Angriffsfall schlechter zu verteidigen gewesen.

:roll:
 

Winston_Smith

Forenlegende
Registriert
15. März 2003
Beiträge
5.237
Ich kann mich nämlich NICHT erinnern, dass in unserem Grundgesetz ein Verbot von Volksbegehren oder Volksentscheiden verankert ist.

Ist es in der Tat nicht. Auf Bundesebene kann allerdings kein Volksentscheid angeregt werden. Kommt es aber zu einer Neugliederung des Bundesgebietes, können die betroffenen Bürger schon abstimmen. Ein weiterer Fall ist die Verfassungsfrage. Allerdings haben wir hier ja gelernt, dass die Wiedervereinigung nach Artikel 23 GG durchgeführt wurde. Ein Volksentscheid also nicht zwingend notwendig war.

Auf den Schmonsens mit der Verfassung der Weimarer Republik ist simple schon eingegangen.

ws
 

Gammel

Großmeister
Registriert
20. März 2004
Beiträge
810
HunabKu schrieb:
Als Verfassung wird das zentrale Rechtsdokument oder der zentrale Rechtsbestand eines Staates, Gliedstaates oder Staatenverbundes bezeichnet. Sie regelt den grundlegenden organisatorischen Staatsaufbau, die territoriale Gliederung des Staates, die Beziehung zu seinen Gliedstaaten und zu anderen Staaten sowie das Verhältnis zu seinen Normunterworfenen und deren wichtigste Rechte und Pflichten. Die auf diese Weise konstituierten Staatsgewalten sind an die Verfassung als oberste Norm gebunden und ihre Macht über die Normunterworfenen wird durch sie begrenzt. Die Verfassungsgebende Gewalt geht in demokratischen Staaten vom Volke aus. Verfassungen enthalten meist auch Staatsaufgaben- und Staatszielbestimmungen, diese finden sich häufig in einer Präambel wieder
Quelle: Wikipedia

D.h. wir haben jetzt also eine Verfassung, sind eben aber keine Demokratie, sondern eine "Bundestagskratie". (landläufig auch repräsentativen Demokratien bezeichnet.). Oder wie es später in Wiki heisst: In der Realität der repräsentativen Demokratien ist diese meist an einen Verfassungsgesetzgeber delegiert.

Nachdem die Frage nun geklärt ist und nun auch HanabKu festgestellt hat, dass wir eine Verfassung haben, schlage ich vor den Thread wegen Belanglosigkeit zu schliessen.
 

HunabKu

Erleuchteter
Registriert
22. Mai 2009
Beiträge
1.049
Tatsächlich wurde die WRV nicht vom Volk "gewählt", sondern lediglich die verfassungsgebende Nationalversammlung. Ob dem Volk die entstandene Verfassung gefiel oder nicht, wurde nicht gefragt, es gab diesbezüglich keine Volksabstimmung
Stimmt in gewisser Weise ja. Aber:...
Im Unterschied zum Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland wurden die Parteien in der Weimarer Verfassung nicht als Teil der politischen Willensbildung verfassungsrechtlich anerkannt. Zudem besaß die Bevökerung durch Volksbegehren und Volksentscheide die Möglichkeit, Gesetze direkt zu beschließen.
Als klassische bürgerliche Grund- und Freiheitsrechte wurden Rechtsgleichheit, Freiheit der Person, Freizügigkeit, Recht der freien Meinungsäußerung, Petitionsrecht, Versammlungsfreiheit sowie die Glaubens- und Gewissensfreiheit in die Weimarer Verfassung mitaufgenommen.
....was unser Grundgesetz vermissen lässt.

...dass die Wiedervereinigung nach Artikel 23 GG durchgeführt wurde. Ein Volksentscheid also nicht zwingend notwendig war.
Nun, es ist auch nicht zwingend notwendig, meiner Tochter im Vorfeld zu erzählen, was es am Wochenende zum Mittag gibt. Trotzdem wäre es doch nett und sie würde sich auch freuen und sich dazugehörig fühlen, wenn wir sie diesbezüglich nach ihrer Meinung, bzw ihren Wünschen frage würden. Verstehst du was ich meine?
Nur weil es nicht zwingend nötig ist, muss es nicht grundsätzlich unterlassen werden.


Lieber Gammel,

leider hast du es imernoch nicht verstanden und ich bin es jetzt auch leid, dir das zum 100sten mal zu erklären. Wir haben ein Grundgesetz und wir haben nichts anderes getan, als dieses auferlegterweise als Verfassung anzusehen. Eine demokratisch vom Volk gegebene Verfassung ist das in meinen Augen nicht und wird es niemals sein. Das liegt wie gesagt, ganz einfach daran, dass man ein all zu großes Mitrederecht des Volkes nicht wünscht (noch nie wünschte)und man es uns so ganz deutlich gezeigt hat. Das dies die Mehrheit nicht rafft, darauf spekulieren die und haben es auch irgendwie geschafft.
Solange Leute, die all das in Frage stellen als Idioten hingestellt werden und als "Minderheit" gelten (soviel zm Thema freie Meinungsäußerung ohne Konsequenzen), soange sitzen die am längeren Hebel und auf der sicheren Seite. Und solange das jemand immernoch als belanglos ansieht wird sich daran (an der Unterdrückung direkter Demokratie) auch nichts ändern.
Vielen Dank dafür.



HunabKu
 

Winston_Smith

Forenlegende
Registriert
15. März 2003
Beiträge
5.237
Hunabku.

1) Haben wir jetzt eine Verfassung, oder nicht?
2) Was unterscheidet unsere Verfassung von der anderer Staaten und was macht sie schlechter, als die anderer Staaten?

ws
 

Gammel

Großmeister
Registriert
20. März 2004
Beiträge
810
HunabKu schrieb:
Eine demokratisch vom Volk gegebene Verfassung ist das in meinen Augen nicht und wird es niemals sein.

Liebster HunabKu,

dann ist es eben keine demokratisch vom Volk gegebene Verfassung, sondern "nur" eine diktatorisch von frei gewählten Volksrepräsentanten über die Köpfe des Volkes hinweg beschlossene Verfassung. Aber eben einer Verfassung. Wie aus deinem Link ersichtlich, impliziert einer Verfassung keine direkte Demokratie. Ganz im Gegenteil, ist in diesen deinem eine Verfassung definierenden Link sogar von Monarchien die Rede, wo der Monarch die Verfassung verabschieden darf.

Bist du wirklich geistig nicht in der Lage zwischen den folgenden zwei Punkten zu unterscheiden:
1) etwas gefällt mir nicht
2) etwas existiert nicht


Wir haben eine Verfassung. Es steht dir frei diese und insbesondere deren Zustandekommen nicht zu mögen. Alternativ kannst du natürlich alles Leugen was dir nicht passt, da findest du dich dann in bester Gesellschaft.
 

Hans_Maulwurf

Großmeister
Registriert
10. Juni 2003
Beiträge
678
HunabKu schrieb:
...
Das liegt wie gesagt, ganz einfach daran, dass man ein all zu großes Mitrederecht des Volkes nicht wünscht (noch nie wünschte)und man es uns so ganz deutlich gezeigt hat. Das dies die Mehrheit nicht rafft, darauf spekulieren die und haben es auch irgendwie geschafft.
...

War das jetzt das indirekte Eingeständnis dass das Grundgesetz doch, irgendwie, demokratisch legitimiert ist ?

Liebe Grüße Mauli
 
Oben