Deutschland – ein Staat ohne Verfassung

c5_md

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Ich mache mir schon länger Gedanken über die Frage: Wann dürfen wir endlich eine Verfassung beschließen?

Das Grundgesetz ist am 23.05.49 in Kraft getreten. Und lange nach diesem Beschluss stellt man fest, dass die angekündigte Absicht, eine Verfassung für die BRD zu beschließen, nicht greifbar wird.


Im Artikel 146 des Grundgesetzes steht:

Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.

http://www.bundestag.de/gesetze/gg/


Vielleicht könnt Ihr bei der Klärung einiger Fragen beitragen.

Ist das Grundgesetz einer Verfassung gleichzusetzen?

Welche rechtlichen, politischen Wirkungen können durch eine fehlende Verfassung eintreten?



thanx`n greetinx - c5_md
 

Gaara

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Ist das Grundgesetz einer Verfassung gleichzusetzen?

Ja, einer provisorischen Verfassung.

Warum existiert bereits das Verfassungsgericht in Karlruhe?

s.o.

Insgesamt haben wir das schon ein paar mal diskutiert, kannst ja mal die Suchfunktion angucken, ein paar Threads existieren glaub schon.
 

Swetylko

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Das Bundesverfassungsgericht hat in einem Urteil von (~)1994 festgestellt, dass das Grundgesetz der BRD nicht durch eine Verfassung ersetzt werden muß.

Daher ist das Grundgesetz eine Verfassung, die sich eben anders nennt.

Die Einflüsse, die die Fehlende Verfassung auf die Aussenpolitik (UN Charta 53&107) hat, sind meiner Meinung nach aus politischen Gründen zu vernachlässigen.
 

Fantom

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großbritannien besitzt rein formal auch keine verfassung, sondern eine art grundgesetz-kanon.

na und?

das grundgesetz gilt ab dem verfassungsgerichtsurteil als die deutsche verfassung.
 

Wittmann

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Man nannte es damals Grundgesetz, weil es nur eine Grundlage war. Damals dachte man, das sich die deutschen Besatzungszonen wieder zu einem Deutschland vereinigen würden. Das war dann aber nur bei dem westlichen Besatzugszonen der Fall.

Deshalb schuf man das Grundgesetz schon mal als Vorbereitung, falls sich der Westen und der Osten eines Tages vereinigen würden. Dann wollte man aus dem Grundgesetz eine Verfassung machen. Als es dann '90 zu der Wiedervereinigung kam, hat man beschlossen, dass das Grundgesetz nun als Verfassung für den Gesamtdeutschen Staat gilt.

Zusammenfassung:

Vorreiter des GG:

Paulskirchenvertrag 1848
Weimarer Reichsverfassung 1919


Es fand damals eine Konferenz statt, im welcher die Bundesländer des gesamten Landes wirtschaftlich zusammenarbeiten wollten. ->Scheiterte an der Abreise der ostdeutschen Vertreter.-> GG nur für den Westen.

Koblenzer Konferenz Juli 1948- GG als Provisorium mit Option auf Wiedervereinigung Deutschlands

1.9. 1948 - 8.5. 1949 - Schaffung des GG

23.5. 1949 - Veröffentlichung des GG


Die deutsche Verfassung im engerem Sinne:

Artikel 1-19 - Rechtstellung des Bürgers
Artikel 20 Staats und Regierungsform
Artikel 22-69 Einrichtung und Aufgaben der Staatsorgane
Artikel 70-146 Grundsätze des politischen Lebens und Handelns

Die deutsche Verfassung im formellen Sinne:

... ist die Urkunde in der die Texte der Verfassung niedergelegt sind

Die deutsche Verfassung im materiellen Sinne:

... ist die Gesamtheit der Bestimmungen die Verfassungsfragen behandeln, also auch solche die nicht in der Verfassungsurkunde sondern in speziellen verfassungsrelevanten Gesetzen stehen(z.B. Parteigesetz oder Wahlgesetz)



Fazit:

Deutschland hat eine Verfassung!
 

Winston_Smith

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Weil wir uns in einem anderen Topic nicht einig waren, bittet der User Hunabku nun um 10 Boardmitglieder, die ihm durch ein einfaches "Ja." bestätigen, dass er mit seiner Meinung ziemlich alleine ist.

Aussage:
eindeutig ist, ist die Tatsache, dass wir definitiv keine Verfassung haben.

Frage: Irrt sich der User Hunabku?

ws
 

Malakim

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Du so ist das quatsch.
Wenn die lieblings Gegner von Hunab hier alle den arm heben dann sind das 10. Das wird an den stillen Mitlesern nichts ändern ... die sind doch STILL.
 

Ein_Liberaler

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Entweder er irrt sich, oder er lügt.

Wir haben eine Verfassung, sie heißt Grundgesetz.

Wir haben einen Friedensvertrag, er heißt 2+4-Vertrag.

Merkmale des Staates sind Staasvolk, Staatsgebiet und Staatsgewalt.

Und nicht die Verfassung.

Verfassungen können auch auf anderem Wege als durch ein Referendum eingeführt werden.

Das Vereinigte Königreich von Großbritannien und Nordirland ist ein Staat.

Usw.
 

dkR

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Darf ich wieder auf die beliebte Normative Kraft des Faktischen verweisen?
 
G

Guest

Guest
dkR schrieb:
Darf ich wieder auf die beliebte Normative Kraft des Faktischen verweisen?

Der erste vernünftige Satz in dieser Diskussion.

Auch wenn ich persönlich dagegen bin das Faktisches (Das haben wir jetzt schon so lange so gemacht, auch wenns eigentlich falsch war...) normative Kraft (...deswegen machen wir jetzt Recht daraus) haben darf.

Das widerspricht meinem Rechtsempfinden - leider kann ich nix dagegen tun.
 

HunabKu

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@c5_md
Das Grundgesetz ist am 23.05.49 in Kraft getreten. Und lange nach diesem Beschluss stellt man fest, dass die angekündigte Absicht, eine Verfassung für die BRD zu beschließen, nicht greifbar wird.
Die Antwort darauf hattest du dir selber fast schon gegeben, nämlich gleich anschließend mit folgendem:
Im Artikel 146 des Grundgesetzes steht:

Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.
In diesem Fall würde das Volk entscheiden und es gibt Menschen, die möchten nicht, dass das Volk all zu viel Entscheidungsgewalt hat, Deshalb wird hier auch jede wirksame Art direkter Demokratie im Keim erstickt bzw einfach nicht durchgeführt

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Wir haben eine Verfassung, sie heißt Grundgesetz.
Ein Grundgesetz ist ein Grundgesetz. Eine Verfassung ist eine Verfassung. Nur weil wir das GG stillschweigend als unsere Verfassung hinnehmen (warum auch immer) macht es das nicht zwangsläufig auch zu einer. Das ist nun mal Fakt
Wir haben einen Friedensvertrag, er heißt 2+4-Vertrag.
Der 2+4-Vertrag ist der 2+4-Vertrag. Ein Friedensvertrag ist ein Vertrag, der von allen alliierten Siegermächten als solcher erkennbar unterzeichnet wird. Dieser existiert NICHT!
Verfassungen können auch auf anderem Wege als durch ein Referendum eingeführt werden.
Die Betonung liegt hier auf "können". Stellt sich die Frage, warum man das bisher noch nicht getan hat, obwohl eine Verfassung die Grundlage für einen Staat bildet.

Es geht auch nicht darum, dies jetzt unbedingt nachzuholen. Es geht um die Frage, warum in der Vergangenheit dafür gesorgt wurde, dass eben keine Verfassung (vom Volk bestimmt) in die Wege geleitet wurde und warum man uns das nicht auch eindeutig so sagt und uns auch sagt, dass es eben keine Verfassung in dem Sinne gibt wie sie es geben sollte.
Das Vereinigte Königreich von Großbritannien und Nordirland ist ein Staat.
Auch hier wieder: Ein Vereinigtes Königreich ist das was es ist. Ein Staat ist ein Staat. Und weil GB eben ein Vereinigtes Königreich ist, haben sie auch keine Vefassung.

Einsehr entscheidender Satz ist dieser:
Als es dann '90 zu der Wiedervereinigung kam, hat man beschlossen, dass das Grundgesetz nun als Verfassung für den Gesamtdeutschen Staat gilt.
Die Betonung liegt auch hier auf "hat man beschlossen". Wie war das nochmal? Wer beschließt im Zusammenhang mit einer Verfassung??? Na???? Genau! Das Volk!!! Und, war das so? Nein! MAN hat beschlossen. Und weil es eben nur so möglich ist, nämlich durch´s Volk und nicht anders, haben wir eben KEINE Verfassung. Es ist weiterhin das Grundgesetz, welches wir nur als unsere Verfassung anzusehen haben.

Noch ´ne Frage am Schluss: Wozu brauchen wir eigentlich einen Verfassungsschutz. Was genau sollen die denn schützen, das Grundgesetz?




HunabKu
 

haruc

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Hallo Huabku,

hier meldet sich ein stummer Mitleser zu Wort!


Frage: Merkst du eigentlich nicht was für eine gequirlte Sche*ße du redest?? Das ist ja nichtmehr zum aushalten! (deswegen melde ich mich auch zu Wort)

Ein Grundgesetz ist ein Grundgesetz

Richtig. Also praktisch eine Verfassung die nur nicht Verfassung heißt sondern eben "Grundgesetz". Was ist denn an einer Verfassung inhaltlich so anders als an einem Grundgesetz?

Der 2+4-Vertrag ist der 2+4-Vertrag.
... und in ihm haben die 3 Siegermächte + Frankreich (sry den konnt ich mir nicht verkneifen ;) ) eine Friedensregelung festgelegt.


Ein Vereinigtes Königreich ist das was es ist. Ein Staat ist ein Staat. Und weil GB eben ein Vereinigtes Königreich ist, haben sie auch keine Vefassung.

Denkst du manchmal auch darüber nach was du schreibst???

Das UK ist ein Staat und interessanterweise der stabilste Staat in ganz Europa, wenn nicht sogar auf der ganzen Welt (besteht immerhin seit 1708). Abgesehen davon ist die Staatsform des UK die einer "konstitutionellen Monarchie" auch wenn es sowas wie eine Verfassung als Schriftstück an sicht nicht gibt. Die wichtigen Gesetze und Regelungen wurden aber irgendwann mal in der Geschichte (Magna Carta, Bill of Rights....) festgelegt und bilden insgesamt die Verfassung.


:don:
 

Glaurung

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Die Betonung liegt auch hier auf "hat man beschlossen". Wie war das nochmal? Wer beschließt im Zusammenhang mit einer Verfassung??? Na???? Genau! Das Volk!!! Und, war das so? Nein! MAN hat beschlossen.


In einer Repräsentiven Demokratie beschließt nicht das Volk selber, sondern die rechtmäßig gewählten Volksvertreter. Solltest auch du mal gelernt haben...
 

HunabKu

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Da steht aber nix von direkter Abstimmung. Oder?
Da steht aber auchnichts von Nichtabstimmung oder? Klingt zumindest so als sollte da abgestimmt werden:
von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen
Ich denke, hier steht die repräsentative Demokratie außen vor, bzw sollte außen vor stehen.
In einer Repräsentiven Demokratie beschließt nicht das Volk selber, sondern die rechtmäßig gewählten Volksvertreter.
Das ist richtig und ich habe das auch leider lernen müssen. Davon halten tue ich nämlich leider nur bedingt etwas.

@haruc
Erstmal willkommen im "Was ist HunabKu doch dämlich und wir zeigen´s ihm jetzt-Thread" Wer von meinen Experten hat dich denn darum gebeten was zu schreiben?(den konnte ich mir nun wieder nicht verkneifen, sorry)

Merkst du eigentlich nicht was für eine gequirlte Sche*ße du redest??
Merkst du denn, dass du die selben Unhöflichkeiten an den Tag legst wie meine geliebten Favorits hier? Ohne dass wir bisher je miteinander redeten kommst du mir auf Anhieb mit solchem Ausdruck daher. Wer hat dich erzogen, Fam. Flodder? Aber egal. So weiß ich jedenfalls gleich was ich von dir zu halten habe.
Richtig. Also praktisch eine Verfassung die nur nicht Verfassung heißt sondern eben "Grundgesetz". Was ist denn an einer Verfassung inhaltlich so anders als an einem Grundgesetz?
Es geht nicht um den Inhalt und das weißt du auch. Es geht darum wie eine Verfassung zu entstehen hat und dass man eben nicht nur "beschließt", ein bestehendes Grundgesetz (welches, wie das Wort sagt, ja nur die Grundlage für eine spätere Verfassung sein sollte) als Verfassung anzunehmen.
.. und in ihm haben die 3 Siegermächte + Frankreich (sry den konnt ich mir nicht verkneifen Wink ) eine Friedensregelung festgelegt.
Lies mal und denke auch:
Mit den Unterschriften der Signatarmächte USA, Frankreich, Großbritannien und der Sowjetunion werden die vertragschließenden Parteien BRD und DDR verpflichtet, nach der Einigung in ihrer Außenpolitik die Prinzipien der UN-Charta einzuhalten, die Endgültigkeit der deutschen Grenzen anzuerkennen und, auf Atom- und andere Massenvernichtungswaffen zu verzichten und keine Handlungen zu unternehmen, "die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten" - eine Formulierung, die dem Art. 26 des Grundgesetzes der Bundesrepublik entnommen ist. Auch werden der NATO im Osten Deutschlands bestimmte Beschränkungen auferlegt.
Kannst du lesen wofür die Siegermächte unterschrieben haben. Dieser Vertrag (die Unterschriften) bezieht sich auf die BRD und die DDR. Von der offiziellen Beendigung des 2. Weltkrieges ist hier in keinem Wort die rede (im gesamten Text nicht)

Denkst du manchmal auch darüber nach was du schreibst???
Ich schon. Du allerdigs bestätigst mir im Bezug auf GB nur das was ich bereits schrieb. Kein Staat im eigentlichen Sinne und keine Verfassung dazu die so entstanden ist wie sie entstehen sollte.


HunabKu
 

Ein_Liberaler

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Liebster HunabKu, lies Dir doch bitte einmal den 2+4-Vertrag durch, und nicht nur eine Zusammenfassung. Drucke ihn Dir dazu aus und markiere die Worte "Krieg" und "Frieden" jedesmal mit einem Textmarker, wenn Du auf sie stößt. Und nun lasse ich Dich wieder in Ruhe. Nicht lamentieren, sondern ausdrucken, lesen, markieren, mein lieber Freund! Bevor Du Dein Aha-Erlebnis nicht hattest, brauchst Du mich nicht anzuschreiben!
 

HunabKu

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Ja großer Meister (nerneig), das tue ich.

Allerdings war das keine Zusammenfassung sondern ein Auszug daraus. Seltsam nur dass du das, wo du diesen Vertrag doch so genau kennst, nicht bemerkt hast :wink:

Bis später dann
HunabKu
 

Simple Man

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HunabKu schrieb:
Ein Grundgesetz ist ein Grundgesetz. Eine Verfassung ist eine Verfassung.
Ein VW ist ein VW. Ein VW ist aber auch ein Auto. Ein Flitzer ist übrigens auch ein Auto, genauso wie eine Karre ...

Nur weil wir das GG stillschweigend als unsere Verfassung hinnehmen (warum auch immer) macht es das nicht zwangsläufig auch zu einer.
Aber ja doch ... unter anderem ...

Der 2+4-Vertrag ist der 2+4-Vertrag. Ein Friedensvertrag ist ein Vertrag, der von allen alliierten Siegermächten als solcher erkennbar unterzeichnet wird. Dieser existiert NICHT!
http://www.krr-faq.net/frieden.php

Die Betonung liegt hier auf "können". Stellt sich die Frage, warum man das bisher noch nicht getan hat, obwohl eine Verfassung die Grundlage für einen Staat bildet.
Bildet sie nicht ... ist aber auch egal, schließlich haben wir ja eine Verfassung: die nennt sich Grundgesetz ...
http://www.krr-faq.net/3elemente.php

Es geht um die Frage, warum in der Vergangenheit dafür gesorgt wurde, dass eben keine Verfassung (vom Volk bestimmt) in die Wege geleitet wurde
http://www.krr-faq.net/volksbe.php

dass es eben keine Verfassung in dem Sinne gibt wie sie es geben sollte.
Gibt es, nennt sich Grundgesetz ...

Auch hier wieder: Ein Vereinigtes Königreich ist das was es ist. Ein Staat ist ein Staat.
Jetzt wird es absurd ... Großbritannien ist also deiner Meinung nach kein Staat, sehe ich das richtig? Hat das mal einer den Briten gesagt?

Und weil GB eben ein Vereinigtes Königreich ist, haben sie auch keine Vefassung.
Was ist eigentlich mit Dänemark? Die haben auch nur ein Grundgesetz ... oder Finnland? Schweden?

Die Betonung liegt auch hier auf "hat man beschlossen". Wie war das nochmal? Wer beschließt im Zusammenhang mit einer Verfassung??? Na???? Genau! Das Volk!!!
Nö, das war eben nicht der einzige Weg. Btw.: im Grunde hat das Volk indirekt abgestimmt. Es hat nämlich die Parteien gewählt, die den Beitritt favorisiert haben und das war auch bekannt. Und seitdem haben die Bürger das Grundgesetz immer und immer und immer wieder bestätigt, mit jeder Wahl ...

Und, war das so? Nein! MAN hat beschlossen. Und weil es eben nur so möglich ist, nämlich durch´s Volk und nicht anders, haben wir eben KEINE Verfassung.
Falsch. Oder gelogen. Ich denke mittlerweile, du lügst ...
http://www.krr-faq.net/volksbe.php
http://www.bpb.de/wissen/IVNXHE,0,0,Grundgesetz_(GG).html
http://www.krr-faq.net/hlko.php

Edit:
Allerdings war das keine Zusammenfassung sondern ein Auszug daraus.
Himmel, du kennst deine eigenen Quellen nicht, kann das sein? Das war eine Zusammenfassung, und zwar von hier:
http://www.uni-kassel.de/fb5/frieden/themen/Aussenpolitik/2+4-vertrag.html
Der Wortlaut beginnt erst im darauffolgenden Abschnitt ...
 
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