Darf man jm'den ungerechterweise als Psychopath bezeichnen ?

Dojocan

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Hallo zusammen, ich hab da eine Frage die mir im Kopfe schwirrt und wollte mal wissen wie ihr darüber denkt ?

Wie der Titel es schon sagt, wollte ich wissen ob man jemanden als Psychopath bezeichnen darf, obwohl es keinen Grund bzw Beweis dafür gibt und man einfach damit erreichen will das andere Leute über eine bestimmte Person schlecht denken/reden?

Hintergrund:

Eine Person ist Mitglied in einen dieser neuen Studiportalen, wo es die Möglichkeit gibt, selber Gruppen mit den unterschiedlichsten Themen zu eröffnen.

Nun hat sich dort eine Gruppe mit dem Namen:

Ich habe eine(n) psychopathische(n) Exfreund(in)

gebildet, wo sich schon einige User drin tummeln und laut der Beschreibung, Erfahrungen austauschen.

Meine Frage ist nun, wenn diese Person diese Gruppe nutzt, um anderen Personen bzw ihren Freunden in diesem Portal, mitteilen zu wollen versucht das ihr Ex, nach ihrer Meinung wofür es keine ärztliche Beweise gibt, ein Psychopath sein soll ... ist das nicht Rufschädigung bzw Üble Nachrede ?

ich zitiere nach dem StGB § 186 Üble Nachrede

Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Bitte da um eure Meinung, danke

mfg
dojo
 

holo

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Nein.
http://www.heise.de/tp/r4/artikel/18/18167/1.html

Es ist nicht zwingend diskriminierend, weil lediglich das Wort zur Umschreibung einer anti-sozialen/dissozialen Persönlichkeit benutzt wird.

Wenn ich der Meinung bin, dass du asozial bist: Vielleicht fühlst du dich beleidigt, gekränkt und mit dem verglichen, das du unter asozial verstehst.
Aber ich würde das auch sagen, weil du die große Schüssel Reis vom Büffet direkt auf deinen Tisch stellst ;-) - und das hat nichts mit Kränkung sondern mit einer Tatsache zu tun.

Gruß
Holo
 

Hosea

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holo schrieb :

Es ist nicht zwingend diskriminierend, weil lediglich das Wort zur Umschreibung einer anti-sozialen/dissozialen Persönlichkeit benutzt wird.

Aber man könnte es vielleicht zivilrechtlich verfolgen.Zumal müßte Psychopath als formale Beleidigung bewertet werden können.

@dojocan

Vielleicht das beste wird sein, wenn du den Admin anschreibst und ihn darauf aufmerksam machst und ihm schreibst das er nach deinem Kenntnistand schon lange Kenntnis über diese Art "Beleidigungen" hat und er sie toleriert.

Lg Hosea
 

JimmyBond

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hosea schrieb:
Vielleicht das beste wird sein, wenn du den Admin anschreibst und ihn darauf aufmerksam machst und ihm schreibst das er nach deinem Kenntnistand schon lange Kenntnis über diese Art "Beleidigungen" hat und er sie toleriert.

und das bringt, was? ich denke mal den admins vom studivz wird das alles nicht interessieren, solange hier nicht gegen geltende gesetze verstossen wird. und wegen sowas seine ex vor gericht zu zerren, halte fuer banaler als sone gruppe..
 

Devon

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Ich habe auch eine beknackte Exfreundin die jenseits der Realität lebt und nicht geistig normal zu sein scheint. Darf ich das auch nicht sagen?
 

Ein_Liberaler

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Beleidigung und üble Nachrede sind schonmal keine Dikriminierung. Diskriminierung ist immer eine schlechter Behandlung als üblich.

Beleidigung ist außerdem ein Straftatbestand und hat nichts mit dem Zivilrecht zu tun.
 

antimagnet

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dazu müsste aber eine konkrete person beleidigt werden - sprich, wenn ein mir unbekannter "devon" sagt, seine ex sei beknackt - dann weiß ja niemand, wer das ist. die beleidigung ging ja an einen platzhalter.

oder giltet sowas nicht? darf ich am end noch nicht mal erfundene personen beleidigen?
 

Ein_Liberaler

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Eine Beleidigung muß sich meines Wissens an den Beleidigten richten, im Gespräch mit einem Dritten kann es nur üble Nachrede oder Verleumdung sein. Glaube ich. Ohne Kommentar kann ich das nicht sicher sagen. Siehe §§ 185 - 187 StGB, z.B. auf juris.de.
 

antimagnet

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hmmm... und kann ich nicht-existenten personen übel nachreden? sowas wie: donald duck ist schwul, oder so?

:wink: :wink:
 

Ein_Liberaler

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Nichtexistente Personen darfst Du sogar umbringen. Nimm Puccini, der hat beispielsweise in "Tosca" alle Hauptpersonen umgebracht und konnte nie dafür belangt werden.
 

blaXXer

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Devon schrieb:
Ich habe auch eine beknackte Exfreundin die jenseits der Realität lebt und nicht geistig normal zu sein scheint. Darf ich das auch nicht sagen?

...hat die nicht jeder irgendwannmal gehabt? :lol:
 

Hosea

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Jimmy Bond schrieb :

und das bringt, was? ich denke mal den admins vom studivz wird das alles nicht interessieren, solange hier nicht gegen geltende gesetze verstossen wird. und wegen sowas seine ex vor gericht zu zerren, halte fuer banaler als sone gruppe..

Ich bin davon ausgegangen, das die Person klar benannt wird. Also Peter Muster ist Psychopath. Oder über den Nick, wenn man klar auf ein Profil wo z.b ein Foto, richtiger Name etc verweisen kann.
Wenn der Admin davon Kenntnis hat, "dürfte" er es nicht tolerieren.

Ein Liberaler schrieb:

Beleidigung ist außerdem ein Straftatbestand und hat nichts mit dem Zivilrecht zu tun

Und was ist mit der Ehrverletzung die meinem Mandanten hier wiederfährt? :lol:

Außerdem erinner ich mich an Gerhard S. , der wollte auch nicht das man sagt er habe seine Haare gefärbt, da dürfte sowas doch ein Klacks sein.

Lg Hosea

Edit:

Zu der Identität des Foren/Chatteilnehmer hab ich noch was aus Österreich gefunden, was aber meines Wissens auch so in Deutschland , ich sage es mal ganz vorsichtig anwendbar wäre :

Unter Umständen kommt es hier darauf an, ob der Beleidigte unter seinem wahren Namen auftritt oder unter einem regelmäßig verwendeten Pseudonym, unter dem er im Forum bereits bekannt ist, also eine gewisse Identität aufgebaut hat, sodass er von den regelmäßigen Chat-Teilnehmern unter diesem Namen identifiziert wird. Auch wenn seine wahre Identität dem Publikum nicht bekannt ist, wird ihm doch die Verwendung des Nick-Namens durch die Beleidigung verleidet. Handelt es sich dagegen um einen spontanen Nicknamen, der nur das eine Mal verwendet wurde, ist eine Zuordnung auch zu einer virtuellen Person nicht möglich und damit diese "Person" mangels Identifizierbarkeit nicht beleidigungsfähig.

http://www.internet4jurists.at/news/aktuell6a.htm

Nur ist eben die Frage, ab wann hat sich ein Foren/Chatteilnehmer durch die regelmäßgige Verwendung seines Pseudonyms eine "Identität" aufgebaut.
 

Dojocan

Meister
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hi

es ist wirklich so , das die Personen hier (und ja, es handelt sich um StudiVZ) mit richtigen Namen auftreten.

Das Problem hat sich aber noch weitgehends verschärft, weil sie es innerhalb der Familie erzählt hat ... sprich über dinge geredet hat die eiegntlich niemanden was angehen ... und wenn sie es in der Familie "erzählt" hat, kann man sprichwörtlich davon ausgehen, das sie es auch ihren Freunden erzählt, nur um diese Person zu schädigen .. sicher, einige würden das nicht gerade als Schädigen einer Person bezeichnen, aber ich in meinen Falle würde sauer sein, wenn jemand mich so bezeichnet und dann auch noch Freunde, Familienangehörige und andere "User", die auf das Profil der Person kommen und dazu auch noch aus der Vergangenheit bzw aus dem Freundeskreis kommen, wissen, wenn GENAU sie damit meint ... ich würde mich beleidigt fühlen.

Was sich nun wirklich heraus zufinden werden muss, ist ob sie den richtigen namen der Person wirklich an andere Personen weitergegeben hat, und somit ihren "psychopathischen Exfeund" damit "entlarvt, jetzt nur innerhalb diesen OnlinePortals. Denn das sie es weiter behauptet, ist tatsache und daher wird auch der rechtschutz eingeschaltet.


Daher wurde auch die Gruppe sowie der User gemeldet, mal schauen was da passiert

danke


EDIT: Unter ihren Freunden befinden sich auch leute die von der 2,5 jährigen Beziehung zu dieser Person wussten, nicht aus reinen hören sagen sondern auch zusammen auf fotos,fahrten etc .. also wird ja schon explizit angeben Wer gemeint ist und an wenn das gerichtet ist ... weil die freunde es ja genau wissen mit wem diese _person zusammen war
 

Hosea

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Dojocan schrieb :

Was sich nun wirklich heraus zufinden werden muss, ist ob sie den richtigen namen der Person wirklich an andere Personen weitergegeben hat, und somit ihren "psychopathischen Exfeund" damit "entlarvt, jetzt nur innerhalb diesen OnlinePortals.

Wie gesagt ich bin davon ausgegangen das sie die Person im Thread klar benennt , sei es über Nickname oder real Name.

Wenn sie es allgemein hält und vielleicht nur per Nachfrage (PM), den Namen preis gibt, wirst du nichts machen können.

und wenn sie es in der Familie "erzählt" hat, kann man sprichwörtlich davon ausgehen, das sie es auch ihren Freunden erzählt, nur um diese Person zu schädigen.

Warum das? In einem Familienbund kann man generell Dinge besprechen, die nicht für die Öffentlichkeit geeignet sind.

wissen, wenn GENAU sie damit meint ... ich würde mich beleidigt fühlen.

Das ist eben nur eine Schlußfolgerung, klar wenn Petra gute soziale Kontakte an der Uni hat, werden sie Peter kennen. Aber mit der Aussage mein Ex ist ein Psychopath, gibt sie keine konkrete Aussage.

Letztendlich kann sie nichts für die (vielleicht) richtigen Schlußfolgerungen der anderen. Auch wenn sie den Zeitraum der Beziehung angibt, kann es ja rein theoretisch sein das eine andere 2,5 Jahre Beziehung gemeint ist.

Wer gemeint ist und an wenn das gerichtet ist ... weil die freunde es ja genau wissen mit wem diese _person zusammen war

Da ist es wieder, sie glauben es zu wissen.

Letztendlich verstehe ich dich schon, nur es scheint aus den Gegebenheiten ein Kampf gegen Windmühlen zu werden.

Und eigentlich sollte sich jeder Mann ganz allgemein Gedanken darüber machen, ob er so eine Freundin haben will, die eine Beziehung so schlecht verabreitet und zudem ein Waschweib zu sein scheint.

Lg Hosea
 

Highwaydog

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Um jetzt mal von der rechtlichen Seite abzurücken:
Ich glaube nicht, dass viele Leute, die sich mit jemandem unterhalten der/die sagt dass sein/ihr Ex <irgendwas hier einsetzen> ist, das so werten dass ihnen, sollten sie der Person (dem/der Ex) begegnen, nur sofort in den Sinn kommen könnte dass das jetzt wirklich ein <Eigenschaft von oben einsetzen> ist.
Außer natürlich man kennt die erstere Person näher, aber dann braucht es keiner Aussagen wie "mein(e) Ex ist..." um ne einigermaßen individuelle Sicht auf die Lage zu bekommen.

Insofern ist diese Diskussion zwar verständlich, aber irgendwo sinnlos.. Ich denke eben nicht, dass sich z.B. potentielle zukünfitge Arbeitgeber genau informieren ob ihr Bewerber evtl. schon einmal von seiner Ex als Psychopath bezeichnet wurde oder so... (glaube auch nicht dass es darum geht :) )
Das ist demnach zwar beleidigend, aber wirklich verschlechterte Bedingungen hast du so nicht, also weiß ich nicht ob eine Schadensersatzklage oder Ähnliches auch nur annähernd berechtigt wäre.
Wie erwähnt, das ist keine rechtliche Ansicht sondern mehr eine meiner Meinung nach (im allgemeinen Fall, den von dem du (Topicstarter) sprichst, kenn ich ja nich :wink:) realistische Sicht der Dinge - was ja nix heißen muss.
Denke nur, das entspricht eben den mehr oder weniger 'gewöhnlichen' Umständen die man halt vorliegen hat wenn aus "Freund/Freundin" "Ex/Ex" wird :(
 

Shiraffa

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antimagnet schrieb:
hmmm... und kann ich nicht-existenten personen übel nachreden? sowas wie: donald duck ist schwul, oder so?

:wink: :wink:
Das würde ich schon gar nicht sagen, außer du willst Ärger mit Disneys Anwälten. Du schadest damit dem Ruf der Marke "Donald Duck" in nicht unerheblichem Maße, denk ich mal. Und das dürfte um einiges teurer sein als üble Nachrede gegenüber einer "normalen" Person ;)
 

Shiraffa

Großmeister
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Uhm, wo habe ich hier von einer Beleidigung gesprochen? Und homosexuell zu sein ist auch ganz bestimmt nichts negatives, wenn es sich nicht gerade um einen markenrechtlich geschützten Comicstar (der übrigens meines Wissens nach recht gern mit Daysie und nicht mit Gustav Gans ausgeht) handelt.
 

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