Boykottiert Frankreich!
Jahresbericht 1998
Berichtszeitraum: 1. Januar - 31. Dezember 1997
Frankreich (Republik)
Gegen Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen waren weiterhin Strafverfahren anhängig. Einige politische Flüchtlinge blieben auf der Grundlage von Verwaltungsanordnungen in ihrer Bewegungsfreiheit eingeschränkt. An die Adresse der Polizei richteten sich Vorwürfe über tödlichen Schußwaffengebrauch sowie über Mißhandlungen und Vergewaltigungen. Polizeibeamte, die in früheren Jahren Menschen erschossen oder mißhandelt haben sollen, wurden nach langen Verzögerungen im Berichtszeitraum vor Gericht gebracht, durchgängig aber freigesprochen oder zu kaum mehr als symbolischen Haftstrafen verurteilt.
Nach den Parlamentswahlen vom Mai und Juni übernahm Lionel Jospin, Vorsitzender der Sozialistischen Partei, das Amt des Ministerpräsidenten in einer Koalitionsregierung, in der neben anderen die Kommunistische und die Grüne Partei vertreten waren.
Der UN-Menschenrechtsausschuß befaßte sich im Juli mit dem dritten periodischen Bericht der französischen Regierung über die von ihr zur Umsetzung des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte ergriffenen Maßnahmen. Er gab seiner »tiefgreifenden Sorge« über die hohe Zahl und die Schwere der ihm zur Kenntnis gebrachten Vorwürfe über Mißhandlungen an Häftlingen und anderen Personen sowie über den ungerechtfertigten Schußwaffengebrauch durch Polizeibeamte Ausdruck, der das Leben mehrerer Menschen gefordert hat. Der Ausschuß sah es als erwiesen an, daß für »Ausländer und Einwanderer ein deutlich höheres« Risiko besteht, Mißhandlungen zu erleiden. Er kritisierte das weitgehende Ausbleiben von Ermittlungen seitens der Polizei und der Gendarmerie, um Vorwürfe über Mißhandlungen aufzuklären, und konstatierte eine Situation »faktischer Straffreiheit«. Beanstandet wurde vom Menschenrechtsausschuß ferner »das Versäumnis oder die Trägheit der Staatsanwaltschaften, gegen der Verletzung von Menschenrechten beschuldigte Beamte mit Polizeibefugnissen Ermittlungen einzuleiten, sowie die Verzögerungen und die unnötig lange Dauer von Ermittlungs- und Strafverfahren in solchen Fällen«.
Der Ausschuß unterbreitete der französischen Regierung eine Reihe von Empfehlungen. Er regte unter anderem an, einen unabhängigen Mechanismus zur Entgegennahme und Überprüfung von Beschwerden über polizeiliche Mißhandlungen zu schaffen und die Menschenrechtserziehung zum festen Bestandteil sämtlicher Ausbildungsprogramme für alle Polizeikräfte zu machen. Mit Besorgnis kommentierte der Ausschuß die Tatsache, daß die Gendarmerie als Corps des Militärs in Situationen eines zivilen öffentlichen Notstands über weitreichendere Vollmachten verfügt als die Polizei. Er empfahl eindringlich, einen Erlaß aus dem Jahre 1943 außer Kraft zu setzen oder zumindest abzuändern, auf dessen Grundlage Gendarmeriebeamte umfassende Befugnisse besitzen, von der Schußwaffe Gebrauch zu machen. Anstoß nahm der Ausschuß ferner an der fortgesetzten Anwendung der »Anti-Terrorismus«-Gesetze, mit deren Verabschiedung ein zentraler Gerichtshof geschaffen worden war, dessen Staatsanwälte über Sondervollmachten zur Festnahme verdächtiger Personen verfügen und berechtigt sind, die Betreffenden bis zu vier Tage in Polizeigewahrsam zu halten. Für Angeklagte, die sich vor diesem Gerichtshof verantworten müssen, gilt die Unschuldsvermutung in weniger ausgeprägter Form als für die vor ordentlichen Gerichten Angeklagten.
Ende des Berichtsjahres befand sich ein neues Einwanderungsgesetz, nach dem Innenminister loi Chevènement benannt, in der parlamentarischen Beratung. Der Entwurf sah eine Ausweitung des Rechts auf Asyl vor. Dessenungeachtet wurden weiterhin zahlreiche kurdische Flüchtlinge aus dem Irak, die über Italien nach Frankreich einzureisen versuchten, an der Grenze zurückgewiesen. Die Zahl der von der Polizei seit Januar aufgegriffenen und nach Italien zurückgeschickten kurdischen Flüchtlinge lag Berichten zufolge bei mehr als 4000.
Für Wehrpflichtige bestand nach wie vor keine Möglichkeit, nach Antritt des Militärdienstes einen Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen zu stellen. Die Dauer des zivilen Ersatzdienstes für anerkannte Kriegsdienstverweigerer betrug weiterhin 20 Monate und damit das Doppelte des Dienstes an der Waffe. Im September leitete die neue Regierung dem Parlament einen Entwurf für eine Reform des Wehrdienstgesetzes zu, der an die Stelle einer ähnlichen, von der Vorgängerregierung initiierten Gesetzesnovelle trat (siehe Jahresbericht 1997). Der Entwurf, der bereits im Oktober vom Parlament in letzter Lesung verabschiedet wurde, sah die stufenweise Abschaffung der Wehrpflicht bis zum Jahre 2002 und die Einführung eintägiger Schulungen über Verteidigungsfragen vor. Die Teilnahme daran wurde als obligatorisch festgeschrieben.
Im Berichtszeitraum fanden erneut Gerichtsverfahren gegen Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen statt, die gewöhnlich mit der Verhängung von zur Bewährung ausgesetzten Gefängnisstrafen endeten. Ohne die Möglichkeit der Bewährung verurteilte Verweigerer blieben bis zu einer Entscheidung über die von ihnen eingelegten Rechtsmittel auf freiem Fuß. Für Anhänger der Zeugen Jehovas galt weiterhin eine vom Verteidigungsministerium erlassene Sonderregelung (siehe Jahresbericht 1997).
Einige politische Flüchtlinge blieben auf der Grundlage von Verwaltungsanordnungen in ihrer Bewegungsfreiheit eingeschränkt. Salah Ben Hédi Ben Hassen Karkar beispielsweise, ein tunesischer Flüchtling, sah sich bereits das vierte Jahr in seinem Recht auf Freizügigkeit beschnitten. Er befand sich in einer Art Verwaltungshaft, in Frankreich als assignation à résidence bezeichnet. Salah Karkar war als führendes Mitglied der in seiner Heimat verbotenen islamistischen Partei Ennahda von einem tunesischen Gericht in Abwesenheit zum Tode verurteilt und 1988 in Frankreich als politischer Flüchtling anerkannt worden. 1993 hatte der damalige französische Innenminister seine Ausweisung angeordnet, doch war es Salah Karkar nicht gelungen, ein anderes Aufnahmeland zu finden. Daraufhin wurde er auf dem Verordnungswege in seiner Bewegungsfreiheit zunächst auf die Region Haute-Loire und 1995 auf die Provinz Alpes-de-Haute beschränkt. Salah Karkar hat stets vehement bestritten, in terroristische Aktivitäten verwickelt gewesen zu sein, und mehrere Verleumdungsklagen gegen Zeitungen und Magazine gewonnen, in denen Vorwürfe der tunesischen Regierung, er gehöre einer »terroristischen Organisation« an, wiedergegeben worden waren. In Frankreich ist er niemals einer strafbaren Handlung angeklagt worden.
amnesty international erhielt im Berichtsjahr von neuerlichen Vorwürfen Kenntnis, denen zufolge Polizeibeamte Menschen mißhandelt und vergewaltigt sowie unbewaffnete Personen durch Schüsse verletzt oder getötet haben sollen. Im Juni wurden vier Polizeibeamte aus Bordeaux festgenommen, gegen die unter der Anschuldigung der »Vergewaltigung und Beihilfe zur Vergewaltigung unter Mißbrauch staatlicher Machtbefugnisse« Ermittlungsverfahren eingeleitet worden waren. Der fragliche Vorfall hatte sich ereignet, nachdem ein Polizist zum Ort eines Verkehrsunfalls gerufen worden war und dort eine offenbar betrunkene Autofahrerin vorfand, der er das Angebot gemacht haben soll, von einer Anzeigenerstattung abzusehen, falls sie bereit sei, mit ihm und seinen Kollegen zu schlafen. Einige Tage später tauchte der Beamte Berichten zufolge in der Wohnung der Frau auf, prügelte mit einem Knüppel auf sie ein und vergewaltigte sie. Die Frau erstattete bei der Polizeibeschwerdestelle Anzeige, in der sie geltend machte, nicht nur dieses eine Mal, sondern wenige Tage darauf erneut von demselben Beamten und dreien seiner Kollegen vergewaltigt worden zu sein. Die vier Polizisten, deren Inhaftierung die Staatsanwaltschaft von Bordeaux beantragt hatte, bestritten die gegen sie erhobenen Anklagen.
Im Oktober wurde Berichten zufolge der ägyptische Architekt Ahmed Hamed von vier in Zivil gekleideten Polizisten, die ihn mit einer anderen Person verwechselten, tätlich angegriffen. Ahmed Hamed war zusammen mit seiner Mutter nach Paris gereist, weil diese sich im Amerikanischen Krankenhaus im Stadtteil Neuilly einer Behandlung unterziehen mußte. Er befand sich gerade in einem Waschsalon, als die Polizisten auf ihn zukamen, ihm nach vorliegenden Meldungen Handschellen anlegten und ihn in ein wartendes Fahrzeug stießen. Da Ahmed Hamed glaubte, man wolle ihn entführen, setzte er sich zur Wehr, woraufhin die Beamten ihn brutal mit Fußtritten traktierten. Dabei erlitt er eine Fraktur am rechten Bein. Die Polizei hielt den Architekten zehn Stunden lang in Gewahrsam, bevor sie ihm gestattete, ein Krankenhaus aufzusuchen. Dort mußte er mehrere Operationen über sich ergehen lassen. Nach Bekanntwerden des Vorfalls ordnete der Innenminister eine behördliche Untersuchung der von Ahmed Hamed erhobenen Vorwürfe an.
amnesty international erhielt von mehreren Vorfällen tödlichen Schußwaffengebrauchs durch die Polizei Kenntnis. Im Dezember wurde der mit Handschellen gefesselte Fabrice Fernandez auf
einer Polizeiwache in Lyon, wo man ihn Verhören unterzog, von einer Kugel am Kiefer getroffen. Er war auf der Stelle tot. Es hieß, der Schuß sei von einem Beamten mit einem Gewehr abgefeuert worden, das die Polizei konfisziert hatte. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft von Lyon war Fabrice Fernandez zusammen mit zwei weiteren Personen nach einer Streiterei, in deren Verlauf ein Schuß in die Luft abgegeben worden war, von zwei herbeigerufenen Beamten des Dezernats für Verbrechensbekämpfung (Brigade Anticriminalité – BAC) festgenommen worden. Der Polizist, der Fabrice Fernandez die tödliche Schußverletzung beigebracht hat, wurde vom Dienst suspendiert, in Haft genommen und des Totschlags angeklagt. Wenig später erweiterte der mit dem Fall befaßte Ermittlungsrichter die Anklage auf Mord. Der beschuldigte Polizist, der Berichten zufolge bereits früher wegen Körperverletzung eine Disziplinarstrafe erhalten hatte, erklärte sich bereit, seine Entlassung aus den Diensten der Polizei zu beantragen. Der Tod von Fabrice Fernandez löste in La Duchère, einem heruntergekommenen Viertel im Stadtzentrum von Lyon, wo sich der Vorfall ereignet hatte, gewalttätige Ausschreitungen aus. Frankreichs Innenminister bedauerte den Tod von Fabrice Fernandez und erklärte: »Gegen einen in Handschellen gelegten Mann ein Gewehr einzusetzen, ohne sich davon zu überzeugen, ob es geladen ist oder nicht, stellt einen absolut inakzeptablen Vorgang dar.«
Auch in Dammarie-les-Lys nahe Paris kam es nach dem Tod des 16jährigen Abdelkader Bouziane zu nächtelangen Krawallen. Der Jugendliche soll von einem Polizeibeamten durch einen Schuß in den Nacken getötet worden sein, nachdem er zusammen mit Freunden in einem Fahrzeug versucht hatte, eine Straßensperre der Polizei zu durchbrechen.
Im Berichtszeitraum mußten sich im Zusammenhang mit aus den Vorjahren datierenden Mißhandlungsvorwürfen und Fällen tödlichen Schußwaffengebrauchs mehrere Beamte der Polizei und der Gendarmerie vor Gericht verantworten. Bei den mutmaßlichen Opfern hat es sich zu einem ganz erheblichen Teil um Flüchtlinge, Einwanderer und Menschen nicht europäischer Herkunft gehandelt. Im Februar hielt das Berufungsgericht in Bordeaux die 1996 gegen einen BAC-Beamten verhängte viermonatige Bewährungsstrafe aufrecht, zu der er verurteilt worden war, nachdem man ihn für schuldig befunden hatte, Didier Laroche mit einem Knüppel geschlagen zu haben (siehe Jahresberichte 1995 und 1997).
Im Mai erhielt ein Polizist eine zehnmonatige Bewährungsstrafe und zusätzlich eine Geldstrafe, nachdem ein Gericht ihn schuldig gesprochen hatte, 1996 auf der Polizeiwache von Bobigny den Asylbewerber Gurnam Singh, einen Sikh-Flüchtling, tätlich angegriffen zu haben. Zwei seiner Kollegen wurden ebenfalls zu einer Geldstrafe und je 15 Monaten Freiheitsentzug auf Bewährung verurteilt, weil sie Unterlagen gefälscht hatten, um zu vertuschen, daß Gurnam Singh widerrechtlich inhaftiert worden war.
Im Juni verurteilte ein Gericht drei Polizeibeamte zu 18 Monaten Haft, von denen 15 Monate zur Bewährung ausgesetzt wurden, und ordnete ihre Suspendierung vom Polizeidienst für die Dauer von fünf Jahren an. Die Staatsanwaltschaft hatte den drei Beamten zur Last gelegt, im Jahre 1995 Sid Ahmed Amiri, einen Mann mit französisch-algerischer Doppelstaatsbürgerschaft, während einer Ausweiskontrolle in Marseille tätlich angegriffen zu haben (siehe Jahresbericht 1996).
Das Schwurgericht von Rhône befand im Oktober nach einem Verfahren, das von langen Verzögerungen und Unregelmäßigkeiten geprägt war, einen Polizeibeamten der Tötung von Mourad Tchier, eines Jugendlichen algerischer Herkunft, schuldig und verurteilte ihn zu einer fünfjährigen Bewährungsstrafe. Mourad Tchier war 1993 durch Schüsse in den Rücken tödlich verletzt worden (siehe Jahresbericht 1997). Im November sprach das Strafgericht von Valence einen Gendarmeriebeamten, der 1993 Franck Moret erschossen hatte (siehe Jahresbericht 1997), von der Anklage des Mordes frei. Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Familie des Opfers legten gegen das Urteil Berufung ein. Ebenfalls im November rief die Familie von Ibrahim Sy, der 1994 von einem Gendarmen durch Schüsse tödlich verletzt worden war (siehe Jahresberichte 1995 und 1997), den Kassationsgerichtshof an, nachdem das Berufungsgericht von Rouen die Entscheidung des Ermittlungsrichters bestätigt hatte, kein Strafverfahren einzuleiten.
Gegen eine ähnliche Entscheidung im Fall des achtjährigen Todor Bogdanovic´, eines Roma aus Serbien, den Angehörige der Grenzpolizei 1995 in der Nähe von Sospel erschossen hatten (siehe Jahresbericht 1996), wurden im Dezember beim Berufungsgericht in Aix-en-Provence ebenfalls Rechtsmittel eingelegt. Das Gericht verwarf die Einrede des beschuldigten Beamten, er habe in legitimer Notwehr gehandelt, und verwies den Fall unter der Anklage des Totschlags zur Verhandlung an das Schwurgericht. Während seiner Beratungen im Juli hatte der UN-Menschenrechtsausschuß, als er die Behandlung und Ausweisung von Flüchtlingen seitens der französischen Behörden beanstandete, ausdrücklich auch auf den Tod des Roma-Jungen Bezug genommen und die Position vertreten, daß in seinem Fall anscheinend in willkürlicher und rücksichtsloser Weise von der Schußwaffe Gebrauch gemacht worden war.
amnesty international bekräftigte gegenüber den französischen Behörden erneut ihre Auffassung, daß die lange Dauer des Zivildienstes Strafcharakter besitzt und der Ersatzdienst somit keine annehmbare Alternative zum Wehrdienst darstellt. Die Organisation bemängelte überdies, daß für Wehrpflichtige nach wie vor keine Möglichkeit bestand, auch nach Antritt des Militärdienstes ihre Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen zu beantragen.
Im Dezember rief amnesty international den Innenminister in einem Schreiben auf, die auf dem Verwaltungswege gegen Salah Karkar verfügte Einschränkung seiner Bewegungsfreiheit sowie die gegen ihn anhängige Ausweisungsverfügung zu überprüfen und für den Fall, daß keine Anklage gegen den Tunesier erhoben wird, rückgängig zu machen. Die Organisation erläuterte in dem Schreiben ihre Position, daß sie Menschen auch dann als Gefangene betrachtet, wenn sie in ihrer Bewegungsfreiheit ernsthaft und in einer Art und Weise eingeschränkt sind, die der Inhaftierung vergleichbar ist. amnesty international beanstandete, daß die von Salah Karkar gegen seine Ausweisungsverfügung und die Einschränkung seiner Bewegungsfreiheit eingelegten Beschwerden keiner gerichtlichen Überprüfung zugänglich sind.
amnesty international ersuchte die Behörden erneut um Auskunft über den Fortgang von Ermittlungen zur Aufklärung von Vorfällen, bei denen die Ordnungskräfte zum Teil mit tödlichen Folgen von ihrer Schußwaffe Gebrauch gemacht oder Menschen mißhandelt oder vergewaltigt haben. Im Juli übermittelte amnesty international dem UN-Menschenrechtsausschuß Informationen über Menschenrechtsverletzungen in Frankreich.
Im Rahmen der amnesty-Woche im Oktober, die im Zeichen des Schutzes von Flüchtlingskindern stand, hat die Organisation den Fall des Todor Bogdanovic´ weithin publik gemacht und an die französischen Behörden appelliert, die umstrittenen Umstände der Tötung des achtjährigen Jungen umfassend aufzuklären und den für seinen Tod verantwortlichen Grenzpolizisten vor Gericht zu bringen.
Quelle: ai