Boykottiert die Türkei!!!

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Gilgamesch

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Römisch-katholische Kirchen in der Türkei
Gegen die Behauptung von Arkan, das christlicher Glauben verfolgt wird!

Sonntagsgottesdienstzeiten

Adana 01010, St. Paul Kilisesi, Tepebağ Mah., 10.Sok. No.31,

Tel. (0322) 363 52 79, 363 51 06, Fax (0322) 363 48 33
So (türk.)11.00




Ankara 06552, Nuntiatur – Meryemana, Çankaya, P.K. 33 Birlik

Mah. 3.Cadde No 35, Tel. (0312) 495 35 23, Fax (0312) 495 35 40
(englisch) 10.00




Ankara 06250, Ste. Thérèse, Ulus, Işıklar Cad. Kardeşler Sok. 15,

Tel. (0312) 309 82 85, Fax (0312) 309 80 14
(franz., türk.) 11.00




Ankara 06680, St. Paul (İtalyan Büyükelçiliği), Kavaklıdere, Atatürk Bulvarı 118, Tel. (0312) 426 65 18,

Fax (0312) 426 58 00, itaamb@superonline.com, www.itaamb.org.tr
(ital., franz.) 12.00




Antakya 31002, Katolik Kilisesi, Kurtuluş Cad. Kutlu Sok. 6,

P.K. 107, Tel. (0326) 215 67 03, Fax (0326) 214 18 51,

domenicobertogli@hotmail.com
Sommer 18.00 ; Winter 17.00



Antakya , St. Petrus-Grotte, auf Anfrage unter (0326) 225 15 68




Ephesus 35922, Meryem Ana Evi, Selçuk,

Tel. (0232) 892 60 08 , Fax (0232) 892 09 19
10.30




İskenderun 31201, Annuntiationis, Yenişehir Mah. Mithatpaşa Cad. 75, Tel. (0326) 613 84 63, Fax (0326) 613 49 45, 613 92 91
(türk.) 11.30




İzmir 35210, St. Policarp, Necatibey Bulv. No.2 P.K. No. 267,

Tel. (0232) 484 84 36, Fax (0232) 484 53 58,
policarpo@cinquepani.it
(türk.) 11.30




İzmir 35220, Notre-Dame du Rosaire, Alsancak, 1481 Sok. 8,

Tel. (0232) 421 66 66, Fax (0232) 464 37 51,
adrestefano@hotmail.com, http://www.geocities.com/ss_rosario
8.15, 10.00, 11.30, 19.00




İzmir 35020, Sent Antuan, Bayraklı 1610 Sokak 5,

Tel. (0232) 341 06 16, Fax (0232) 345 79 45,
sentantuan@superonline.com
(türk.) 11.00




İzmir 35530, Sainte Helene, Karşıyaka 1729 Sokak 53 P.K. 51,

Tel. (0232)364 36 22, Fax (0232) 381 57 01
Sommer: Sa 17.30, 19.00, So 9.30
Winter: Sa 17.00, 18.00, So 11.00




Konya 42200, St. Paul Kirche, Mimar Muzaffer Cad. 32,

Tel. (0332) 353 62 26, Fax (0332) 353 62 26,
konya@cinquepani.it, http://cinquepani.it
zeitweise




Mersin 33001, St. Antuan Latin Katolik Katedrali,

Uray Cad. 85 P.K. 35, Tel. (0324) 231 32 27, Fax (0324) 237 78 82
So 08.00 u. 11.00




Samsun 55030, Mater Dolorosa, Bağdat Cad. 112 P.K. 5,

Tel. (0362) 431 33 86, Fax (0362) 431 33 86
(türk., engl.) Sa 19.00




Trabzon 61100, Santa Maria, İskender Paşa Mah. Sümer Sok. 28, Tel. (0462) 321 21 92, Fax (0462) 326 79 50, columbab@gmx.de
(türk., engl.) 11.00
 

Gilgamesch

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Deutschsprachige christliche Gemeinden in der Türkei!
Anrufen und nach deren Meinung fragen!


St. Georgs-Gemeinde (Sen Jorj Kilisesi)
Kirche und Gemeindezentrum; Träger: Österr. Lazaristen; Gemeindeleitung: Elisabeth Dörler
80020 Karaköy, Bankalar Cad. / Kart Çınar Sok. 2;
Tel/Fax (0212) 249 76 17oder Tel. 244 18 82;
e-mail: gemeinde@sg.edu.tr, http://www.sg.edu.tr/gemeinde

Sonntagsgottesdienst: 10.00



Sozialarbeit: Sr. Hedwig Moser
Tel. (0212) 244 18 82 oder Tel/Fax 252 09 43

Kapelle auf der Insel Burgaz (Avusturya Katolik Kilisesi) Schwesternhaus,

Yeni Yalı Sokak 31; Tel (0216) 381 12 89
Sonntagsgottesdienst: im Sommer 9.00



St. Paul - Deutschsprachige kath. Seelsorge in der Türkei, 80200 Nişantaşı, Büyük Çiftlik Sok. 14,

Tel. (0212) 248 36 91, Fax (0212) 240 76 38, mail@stpaul.de, http://www.stpaul.de

Sonntagsgottesdienst:_10.30



Deutsches Altenheim Tel. (0212) 219 11 91

Telefonseelsorge (0212) 219 11 91-12 (5 Leitungen)

Ankara: Gottesdienst in deutscher Sprache jeden 3. Sonntag im Monat in der Nuntiaturkirche um 12.00

Evangelische Gemeinde deutscher Sprache (Alman Protestan Kilisesi), 80700 Beyoğlu-İstanbul, Aynalı Çeşme, Emin Camii Sok. 40, Tel. (0212) 250 30 40, Fax (0212) 237 15 50,

deuki@gmx.net, http://www.ev-gemeinde-istanbul.de.cx

Sonntagsgottesedienst: 10.30



Evangelisches Gemeindezentrum in Izmir (St. Helene Kilisesi)

Karşıyaka, 1729 Sok. 53a; Tel (0232) 364 36 22, Fax 381 57 01
 

Gilgamesch

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DAS ARMENIER-PROBLEM
BEHAUPTUNGEN - TATSACHEN

Wichtige Fragen und Antworten

Werden Armenier in der Türkei noch heute von Türken unterdrückt?

Die Behauptung, dass die Armenier in der Türkei auch heute noch unterdrückt werden, kommt zeitweise an die Tagesordnung. Die armenischen Propagandakreise weisen diese Behauptungen wegen den unten angegebenen Gründen vor:

a) Das Image "Türken quälen die Armenier" ununterbrochen in der Geschichte bis in die Gegenwart tragen

b) Den jungen armenischen Gruppen ein Ziel zeigen, wofür sie kämpfen sollen

c) Der Propaganda eine aktive Eigenschaft verleihen

d) Den ausländischen Ländern Eingriffsmöglichkeiten in die Innenangelegenheiten zu verschaffen. Auch diese Behauptung beruht, wie die anderen auf keiner Basis

Unsere in der Türkei lebenden 40.000 bis 50.000 armenischen Landleute sind heute keinen Unterschieden unterworfen. Sie besitzen alle die gleichen Rechte wie auch die türkischen Staatsangehörige und können von den Freiheiten den gleichen Nutzen ziehen und leben in Vertrauen, Ruhe und Wohlstand.

Sie können frei in ihren Kirchen Gottesdienste abhalten, haben ihre eigenen Schulen, in denen sie in ihrer eigenen Sprache unterrichten, ferner geben sie Veröffentlichungen in ihrer eigenen Sprache heraus und können in ihren eigenen Vereinen ihre sozialen und kulturellen Aktivitäten verwirklichen. Die armenische Gesellschaft in der Türkei besitzt 30 Schulen, 17 Wohltat- und Kulturvereine, 2 Tageszeitungen unter den Namen Jamanak und Marmara und außerdem Zeitschriften, zwei Sportvereine mit dem Namen Schischli und Taksim, verschiedenen Stiftungen und Gesundheitsorganisationen.

Die Mehrheit der türkischen Armenier ist gregorianisch. Ihr geistlicher Führer trägt den Titel armenischer Patriarch in der Türkei. Neben der gregorianischen Mehrheit gibt es auch katholische und protestantische Armenier. Diese haben auch ihre eigenen Kirchen.
Ein sehr großer Teil unserer armenischen Landsleute leben in Istanbul. Deshalb befinden sich die meisten Vereinigungen auch wieder in Istanbul.

Unserer armenischen Landsleute erwähnen bei jeder Gelegenheit, dass sie keinem Druck ausgesetzt sind. Ferner sind sie zufrieden damit in der Türkei zu leben und stolz darauf die türkische Staatsangehörigkeit zu haben. Die Armenier und ihnen voran der Patriarch, verurteilten bei jeder Gelegenheit Anschläge armenischer Terrororganisationen auf die türkischen Diplomaten im Ausland. Unter den Qualen dieses Terrors leiden sie zusammen mit den Türken und antworten die wirksamstengegen die armenische propaganda und Terrorbrennpunkte selbstpersönlich.

Am 1. November 1981 wurde zu Gedenken der in Ehre gefallenen türkischer Diplomaten im armenischen Patriarchat in Istanbul ein Gottesdienst unter der Führung der Patriarchen veranstaltet. Dies zeigte, wie sehr die türkischen Armenier gegen den armenischen Terror sind.

Auf den Beschluß des Europarates, dass die Minderheiten in der Türkei unterdrückt werden, erklärte im Februar 1982 das armenische Patriarchat "Die türkischen Armenier leben als türkische Staatsangehörige in Ruhe und können ihrem Glauben frei nachgehen und ihre Gottesdienste veranstalten." Als unser Generalkonsul von Los Angeles am 28. Januar 1982 von armenischen Terroristen ermordet wurde, sagte der Patriarch "Die türkischen Armenier haben diesen Mord, so wie jeder türkische Landsmann, mit großem Kummer aufgenommen" und forderte "die im Ausland lebenden Armenier auf gegen alle illegalen Tätigkeiten und Ermordungen vorzugehen" auf.

Somit erhielten die Behauptungen der armenischen Propaganda ihre Antwort von den türkischen Armeniern.
 

Gilgamesch

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Zur stationierung Grichischer Militäriaschen luftwaffenstützpunkt Baf in Südzypern GAB der Aussenminister der Republik Türkei, Herr İ;smail Cem, am 18.Juni 1998 die folgende erklärung ab:



Bonn, den 19. Juni 1998



Folgende Punkte werden der Öffentlichkeit zur Kenntnis gebracht:

1) Vier Flugzeuge des Typs F-16 der griechischen Luftwaffe flogen am 16. Juni 1998 nach Südzypern und landeten auf dem von Griechenland gebauten Luftwaffenstützpunkt in Baf. Zwei von diesen Flugzeugen kehrten am selben Tag nach Kreta zurück. Die anderen zwei waren eine Nacht auf dem Luftwaffenstützpunkt Baf und flogen am 17. Juni 1998 nach Griechenland zurück. Diese am 16. Juni 1998 erfolgte jüngste Provokation Griechenlands wurde von der griechisch-zypriotischen Seite als Teil der Durchführung des zwischen der griechisch-zypriotischen Administration und Griechenland geschlossenen unrechtmäßigen gemeinsamen Verteidigungspaktes und als Beweis dafür bezeichnet, daß der Luftwaffenstützpunkt Baf hinsichtlich Operationen und Aufgaben bereit sei. Diese Äußerungen sind so klar, daß sich ein Kommentar dazu erübrigt. Die griechisch-zypriotisch/griechische Front gibt mit diesen Äußerungen zu, daß sie die Provokation und Drohung verschärft.

2) Die Türkei nahm aufmerksam zur Kenntnis, daß Griechenland und die südzypriotische griechische Administration einen Schritt unternehmen, der das strategische Gleichgewicht in Zypern und im Östlichen Mittelmeer stört. Die diesem Schritt innewohnende Drohung und aggressive Eigenschaft gegen die Region, die Türkei und die Türkische Republik Nordzypern machen es erforderlich, die Weltöffentlichkeit offen über die Lage zu informieren und Maßnahmen zu treffen.

Griechenland und die südzypriotische griechische Administration verschärfen ihre Provokationen gegen die Türkei. Die Anhäufung von schweren Angriffswaffen und das Projekt der S-300-Flugabwehrraketen werden jetzt dadurch ergänzt, daß griechische Kampfflugzeuge zum ersten Mal außerhalb Übungen in Südzypern landen und die ersten Schritte zu einer dauerhaften Stationierung getan werden. Griechenland wendet seit 1993 die unrechtmäßige "gemeinsame Militärdoktrin" an. Es hat sich nun noch einmal gezeigt, daß diese Doktrin der geplante Versuch war, das empfindliche Gleichgewicht, das die Grundlage und die Garantie des Friedens darstellt, zu stören. Die jüngsten Entwicklungen sind ein klarer Beweis dafür, daß die Zusammenarbeit der südzypriotischen griechischen Administration und Griechenlands nicht die Türkische Republik Nordzypern, sondern unmittelbar die Türkei bedroht.

3) Wenn die Vorbereitungen Griechenlands in Südzypern für Offensive, die Militärdoktrin zwischen Griechenland und Südzypern sowie die angestrebte Stationierung von S-300-Flugabwehrraketen auf der Insel zusammen bewertet werden, wird deutlich, daß die in Frage stehenden Flugzeuge und Vorbereitungen dazu dienen, Südzypern bei einem Angriff auf die Türkei vom Süden aus als Sprungbrett zu benutzen. In diesem Zusammenhang zeigt sich in aller Klarheit, das die S-300-Flugabwehrraketen keinen Verteidigungsfaktor, sondern einen wichtigen Bestandteil eines möglichen Angriffsplans gegen die Türkei darstellen.

4) Angesichts dieser unmittelbar auf die Sicherheit der Türkei abzielenden Angriffsplanung und -vorbereitung liegt es auf der Hand, daß die Türkei Maßnahmen jeder Art treffen wird, um die Sicherheit ihres eigenen Territoriums, der Türkischen Republik Nordzypern und des Östlichen Mittelmeers zu wahren.

Alle entsprechenden internationalen Kreise werden über diese Berechnung und Schritte sowie verantwortungslose und aggressive Vorbereitungen Griechenlands unterrichtet. Für alle Folgen, die sich aus dieser durch Griechenland auf Zypern eingeleiteten gefährlichen Eskalation ergeben, wird unmittelbar Griechenland verantwortlich sein.

5) Die Türkei ist entschlossen, die Sicherheit ihres eigenen Territoriums und der Türkischen Republik Nordzypern und des Östlichen Mittelmeeres aufrechzuerhalten. Die Türkei wird die Maßnahmen, die die jüngste Verantwortungslosigkeit und Eskalation der Drohung durch Griechenland erfordern, treffen; sie ergreift diese Maßnahmen bereits.
 

Gilgamesch

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Die türkische Minderheit in Westthrakien (Februar 2001)

Griechenland verletzt die "Minderheitenrechte" der türkischen Minderheit in Westthrakien, die durch internationale Abkommen unter Schutz gestellt sind, deren "staatsbürgerliche Rechte", die aus der griechischen Verfassung und dem griechischen Recht stammen, sowie die "Menschenrechte", die in internationalen Verträgen verankert sind und derer Griechenland sich verpflichtet hat. Griechenland betreibt eine Politik der Zwangsemigration, der Unterdrückung, Einschüchterung und Assimilierung, in deren Folge die Zahl der Angehörigen der türkischen Minderheit in West-Thrakien innerhalb der Gesamtbevölkerung in der Region von 65% in den 20er Jahren auf derzeit 30% zurückgegangen ist.

Verletzung der Bürgerrechte

In Westthrakien gibt es heute eine ca. 150 000 Personen starke türkische Minderheit, die wie die Istanbuler Griechen nicht unter das türkisch-griechische "Austausch-Abkommen" vom 30. Januar 1923 fiel.

Seit Westthrakien mit dem Vertrag von Lausanne Griechenland offiziell überlassen wurde, betrachtet die griechische Regierung die türkische Minderheit in dieser Region als eine Art natürlicher Arm der Türkei auf griechischem Boden. Daher wird die dort lebende türkische Minderheit als potenzielle Bedrohung und Gefahr angesehen, und die ihr gegenüber durchzuführende Politik gestaltete sich dementsprechend.

Mit der Politik Griechenlands in Bezug auf die türkische Minderheit Westtrakiens werden zwei Ziele verfolgt:

a) die türkische Bevölkerung zur Auswanderung zu zwingen

b) sollte dies nicht gelingen, sie kulturell vollständig zu assimilieren

Die allgemeine Situation der Minderheit (kulturellen, wirtschaftliche usw.) wird durch den Stand der türkisch-griechischen Beziehungen beeinflusst.

Durch den Rückgang der Anzahl der Angehörigen der griechischen Minderheit in Istanbul wurde das im Lausanner Vertrag durch das "Prinzip der Gegenseitigkeit" entstandene Gleichgewicht beeinträchtigt. Und dies brachte bei griechischen Regierungen gegenüber den Problemen der türkischen Minderheit in Westtrakien Ignoranz und Gleichgültigkeit hervor.

Die letzten eingeleiteten wenigen Schritte der griechischen Regierung in Richtung der Gewährung der Minderheitsrechte, haben mit der Wahrnehmung der bürgerlichen Rechte, mit anderen Worten mit den Grundrechten und -freiheiten, zu tun, die die türkische Minderheit aufgrund der diskriminierenden Politik der griechischen Führung bis heute nicht wahrnehmen konnte.

Mit der nicht rückwirkenden Abschaffung von Artikel 19 (Artikel 19 des griechischen Staatsangehörigkeitsrechts sah vor, dass griechischen Staatsangehörigen nicht-griechischer Abstammung durch Behördenbeschluss die griechische Staatsangehörigkeit zu entziehen ist, wenn diese sich in einem anderen Land niedergelassen und somit Griechenland verlassen haben) des griechischen Staatsbürgerschaftsgesetzes konnte der bereits entstandene Schaden für die von einem Regierungssprecher angegebenen 60 000 türkischstämmigen Bürger Griechenlands nicht beseitigt werden. (Es wird angenommen, dass ca. 1000 davon noch in Griechenland leben) Nach Abschaffung dieses Artikels haben die griechischen Behörden damit begonnen, bereits ausgebürgerten türkischstämmigen Bürgern den Status "Heimatlos" zu geben, anstatt ihnen aufgrund der Abschaffung des genannten Artikels 19 ihre griechische Staatsangehörigkeit wieder zurückzugeben. Aber auch damit ist mann weit davon entfernt, die entstandenen Probleme zu lösen. Denn auch seit der Abschaffung des genannten Artikels des griechischen Staatsbürgerschaftsrechts haben nur sehr wenige türkischstämmige Bürger (nur ca. 10 Personen) die griechische Staatsangehörigkeit zurückerhalten, da sie ihnen nicht einfach wieder zugestanden wurde, sondern sie beantragt werden musste. Die betroffenen Personen wurden so wie Ausländer behandelt, die die griechische Staatsbürgerschaft auf Antrag zum ersten Mal erhielten.

Die griechische Regierung hat 1953 Westthrakien in eine Bergregion und eine Ebene unterteilt. Sie hat entlang der bulgarischen, mazedonischen, albanischen und jugoslawischen Grenze einen zwischen 10 und 30 Kilometer breiten Landstreifen der Bergregion zum militärischen Sperrgebiet erklärt, in dem die 40 000 Angehörigen der türkischen Minderheit in 118 Dörfern leben. Trotz einer Erklärung des damaligen griechischen Verteidigungsministers Arsenis (1995), mit der diese Teilung wieder aufgehoben wurde, wird in Westthrakien weiterhin so verfahren, dass Ausländer, auch Staatsangehörige von EU-Ländern, die diese Region besuchen wollen, bei den örtlichen Sicherheitsbehörden eine Genehmigung beantragen müssen.

Die Folgen einer Politik der "beabsichtigten Vernachlässigung", der die türkische Minderheit in Westthrakien im wirtschaftlichen Bereich ausgesetzt ist, wird nur mit verschiedenen oberflächlichen Pseudo-Maßnahmen bekämpft. Den Angehörigen der Minderheit sind viele Arbeitsbereiche verschlossen. Sie werden nicht als Staatsbeamte eingestellt, ihnen werden keine Bankkredite gewährt und der wertvolle und fruchtbare Boden ihrer Felder wird für Bauvorhaben wie Indusriegebiet, Universitäten oder offene Vollzugsanstalten enteignet.

Es ist in der Praxis fast unmöglich, als Kandidat für die Minderheit zu Wahlen zugelassen zu werden, da es auch für unabhängige Kandidaten seit der Änderung des Wahlgesetzes im Jahr 1990 eine "Drei-Prozent-Hürde" zu überwinden gilt. Weil dies mit mindestens 200 000 Stimmen möglich ist, wird der türkischen Minderheit die Möglichkeit in der Praxis genommen, eigene unabhängige Kandidaten aufzustellen.

Verletzungen der Rechte der Minderheiten

Griechenland verletzt weiterhin die Minderheitsrechte der türkischen Minderheit in Westthrakien.

In diesem Rahmen ist die Erziehung und Ausbildung von Kindern und Jugendlichen das größte Problem. Denn, obwohl in Griechenland eine allgemeine Schulpflicht von neun Jahren existiert, ist für die Kinder der türkischen Minderheit nur ein Schulbesuch von sechs Jahren verpflichtend.

Nur 1000 Schulkinder, die die sechsjährige Grundschulbildung absolvieren, werden per Losverfahren in eine der weiterführenden Minderheitenschulen in İskeçe (Xanthia) oder Gümülcine (Komotini) eingeschrieben. Unabhängig von der Gesamtzahl der Grundschulabgänger, können von jeder Grundschule nur 40 Kinder eine weiterführende Schule besuchen. Die gemäß dieser Beschränkung verbleibenden 900 Schulkinder sind gezwungen, eine griechische Mittelschule oder eine weiterführende Schule in der Türkei zu besuchen.

Die Ausbildungsprobleme der Minderheit werden auch dadurch nicht gelöst, dass ein Kontingent von 0,5 Prozent aller Studienplätze den Absolventen der Minderheitengymnasien vergeben werden.

Die Anzahl von Lehrern, die gemäß der entsprechenden Vereinbarung des Jahres 1955 zwischen Griechenland und der Türkei im Austausch an die jeweiligen Minderheitenschulen des anderen Landes jährlich geschickt werden sollen, wurde mit Verweis auf das Gegenseitigkeitsprinzip, aufgrund der im Verhältnis kleineren griechischen Minderheit in Istanbul ab dem Schuljahr 1988/89 von 35 auf 16 reduziert. Seit dieser Zeit erhalten jedes Jahr nur 16 türkische Lehrer die Erlaubnis, in Griechenland zu unterrichten.

Die Ablehnung der ethnischen Identität der türkischen Minderheit seitens der griechischen Behörden ist ein weiteres, schwerwiegendes Problem.

Vereine, deren Vereinsnamen in der Vergangenheit das Wort "türkisch" enthielten, wurden aufgelöst. Die griechische Regierung begründet die Auflösung dieser Vereine damit, dass im Vertrag von Lausanne keine türkische Minderheit genannt, sondern nur von einer muslimischen Minderheit gesprochen wird. Für Griechenland gilt die türkische Minderheit somit nur als "muslimische Minderheit".

Ein anderes Minderheitsrecht, das durch griechische Behörden verletzt wurde, ist das Recht der türkischen Minderheit in Westthrakien auf die Wahl ihrer religiösen Oberhäupter, der Muftis.

Die griechische Regierung hat das Gesetz von 1920 geändert und mit dem Erlass des Präsidialamtes von 1990 das Recht der türkischen Minderheit, ihre eigenen religösen Oberhäupter zu wählen, aufgehoben. Nunmehr werden die Muftis von den griechischen Behörden eingesetzt und nicht mehr von der Minderheit gewählt. Auch dies ist eine Verletzung der Minderheitenrechte.

Der von der Minderheit gewählte Mufti von Gümülcine (Komotini), Ibrahim Şerif, hat am 29.September 1997 beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte eine Klage gegen Griechenland eingereicht. Er war zuvor in Griechenland mit der Begründung verurteilt worden, dass er für sich unrechtmäßigerweise den Status eines Muftis beanspruche. Şerif wählte den Weg vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, nachdem er in Griechenland alle Rechtsmittel zur Erwirkung der Aufhebung seiner Verurteilung erfolglos ausgeschöpft hatte. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat mit dem Beschluss vom 14.Dezember 1999 in diesem Fall entschieden, dass Griechenland Artikel 9 der Europäischen Menschenrechtskonvention, der die Meinungs-, Glaubens- und Religionsfreiheit zusichert, verletzt hat. Gemäß Artikel 41, der für einen derartigen Fall Zahlungen von Schadensersatz vorschreibt, wurde Griechenland einstimmig dazu verurteilt, dem Mufti 2,7 Millionen Drachmen als Schadensersatz zu zahlen.

In Bezug auf die Klage, die von dem von der türkischen Minderheit gewählte Mufti von Iskeçe (Xanthia) Mehmet Emin Aga beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte eingereicht wurde, hat dieser am 25. Januar 2000 einstimmig entschieden, dass Griechenland Artikel 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention verletzt hat, der eine Verurteilung innerhalb eines überschaubaren Zeitraumes vorschreibt. In diesem Fall wurde Griechenland zu einer Schadenersatzzahlung in Höhe von 2,3 Millionen Drachmen verurteilt.

Artikel 40 des Vertrages von Lausanne sieht vor, dass die türkische Minderheit in Westthrakien in Bezug auf die Einrichtung von Wohlfahrtseinrichtungen aller Art sowie bei der freien Ausübung von religiösen Zeremonien in diesen Einrichtungen, Schulen und anderen Schulungs- und Ausbildungseinrichtungen und auch in Bezug auf den Gebrauch der türkischen Sprache gleichberechtigt ist.

Dennoch hat die griechische Militärregierung, nach der Machtübernahme am 21. April 1967, die gewählten Vorstände der Stiftungen abgesetzt und deren Posten mit eigenen Leuten besetzt.

Griechenland hat im Jahre 1980 über die Köpfe der türkischen Minderheit und deren Abgeordnete hinweg das neue "Stiftungsgesetz", Nummer 1091/1980, verabschiedet.

Auf Grund der Reaktion der Minderheit, ist dieses Gesetz nicht in Kraft getreten. Heute werden Stiftungsvermögen von einer im Jahr 1967 von der griechischen Militärregierung bestimmten Stelle verwaltet. Nach der 1989 erfolgten Amtsniederlegung der von der Militärregierung für die Verwaltung der Gemeinde von Gümülcine (Komotini) verantwortlichen Person, wurde die Verwaltung der Gemeinde im Jahre 1990 dem Mufti Cemali Meço überlassen, der zuvor zum Inspektor ernannt worden war. Cemali Meço hat sein Amt am 30.Oktober 1995 niedergelegt.Danach wurde am 21. Juni 1996 von den griechischen Behörden eine fünfköpfige Gruppe unter der Leitung von Sabri Boşnak für die Dauer von 3 Jahren vorübergehend mit der Verwaltung betraut. Diese Amtseinsetzung wurde nach dem am 12. November 1980 verabschiedeten Gesetz, Nummer 1091/1980 durchgeführt. Sie erfolgte gegen den Willen und den Wunsch der türkischen Minderheit in Westtrakien. Nach Ablauf der dreijährigen Frist wurde von den griechischen Behörden am 24. März 1999 ein neuer Stiftungsvorstand der türkischen Gemeinde von Gümülcine (Komotini) ernannt. Bereits am 15. September 1999 haben die Vorstandsmitglieder gleichzeitig ihre Ämter niedergelegt. Für die Angehörigen der türkischen Minderheit in Westthrakien hat die Suche nach einer Lösung eine vorrangige Bedeutung, die ihnen die Möglichkeit der freien Wahl der Vorstände ihrer Stiftungen in Gümülcine (Komotini) und İskeçe (Xantia) zurückgibt.

Mehr als die Hälfte des griechischen Bodens in Westthrakien wurde auf Grund des 1938 verabschiedeten Gesetzes Nummer 1366 zum Grenzgebiet erklärt. Für griechische Staatsangehörige war es notwendig, zum An- und Verkauf von Eigentum in diesem Gebiet bei einer eigens dafür eingerichteten Kommission eine entsprechende Genehmigung zu beantragen. Auf Grund der Verfahrensweise bei der Erteilung dieser Genehmigungen war es jahrelang nicht möglich, dass Angehörige der Minderheit Eigentum an und von Griechen - und umgekehrt - verkaufen oder kaufen konnten.

Auf Grund der Weigerung Griechenlands, in diesem Fall die Bestimmungen zu ändern und die entsprechenden EU-Verträge zu übernehmen, hat die EU-Kommission im Jahr 1987 beim Europäischen Gerichtshof eine Klage gegen Griechenland eingereicht. Der Europäische Gerichtshof hat mit dem Beschluss Nummer 305/87 festgelegt, dass Griechenland das 1938 verabschiedete Gesetz und den Erlass von 1927, die den Erwerb von Eigentum durch Staatsangehörige von EU-Mitgliedsländern verbieten, aufzuheben hat.

Nach dieser Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs hat Griechenland die Bestimmungen für den Erwerb von Eigentum in den Grenzgebieten mit Artikel 24-32 des Gesetzes zur "Modernisierung und Entwicklung", Nummer 1892/90, das am 31. Juli 1991 in Kraft getreten ist, neu geregelt. Danach ist nun der Erwerb von Eigentum in den Grenzgebieten für griechische Staatsbürger, Staatsbürger von EU-Ländern sowie für griechischstämmige Bürger unter Einholung einer Genehmigung bei den zuständigen Behörden möglich. Da die meisten Anträge zum Erhalt dieser Genehmigung von den griechischen Behörden jedoch abschlägig beurteilt werden, das gilt besonders für die Insel Rhodos und andere Inseln, ist das Thema weiterhin aktuell.

Die EU-Kommission hat 1998 beim Europäischen Gerichtshof auf die Aufhebung der bestehenden Beschränkungen in Bezug auf das Gesetz von 1990 geklagt. In diesem Fall liegt die Entscheidung des Gerichtshofes noch nicht vor. In Veröffentlichungen der griechischen Presse vom September 1999 wird darauf hingewiesen, dass auf Erlass des griechischen Wirtschaftsministers vom 27. August 1999, die Artikel 24-32 des Gesetzes Nummer 1892/90 zum Erwerb von Eigentum in den Grenzregionen neu kommentiert werden, und dass die Bestimmungen zum Erhalt einer Genehmigung zum Erwerb von Eigentum in den Grenzregionen gelockert worden sind, um die Diskussion zwischen der EU und Griechenland zu beenden.

Die Regelungen in Bezug auf den Erwerb von Eigentum in den Grenzregionen haben negative Auswirkungen auf die Angehörigen der türkischen Minderheit von Westthrakien. Obwohl der Erwerb von Eigentum unter türkischstämmigen oder zwischen ihnen und Griechen in den letzten 4-5 Jahren in Einzelfällen gestattet wurde, gibt es weiterhin Probleme, wie z. B. eine lange Verfahrensdauer beim Erteilen von Genehmigungen, um die Antragsteller von ihrem Vorhaben abzubringen. Der Erlass vom August 1999, der die zugelassenen Genehmigungsanträge mit Rücksicht auf die "öffentliche Ordnung, Sicherheit und Gesundheit" zahlenmäßig begrenzt, ist auch als negative Entwicklung für die türkische Minderheit von Westthrakien zu bewerten.
 

Gilgamesch

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Die kulturellen Rechte der türkischen Minderheit in Westthrakien (Februar 2001)
DAS RECHT AUF KULTURELLE ENTFALTUNG UND DIE RESPEKTIERUNG DER KULTURELLEN IDENTITÄT

Griechenland lehnt die Existenz der "türkischen Kultur" im Sinn eines kollektiven Daseins in Westthrakien ab.

Griechenland versucht, die Existenz der türkischen Minderheit in Westthrakien zu leugnen und gesteht dieser nicht einmal die kulturellen Rechte (Anerkennung der Religion und Konfession, Sitten und Gebräuche, Recht auf Institutionen für Minderheiten usw.) zu, die in bilateralen Abkommen zwischen der Türkei und Griechenland vereinbart wurden. Im Rahmen der heute geltenden Menschenrechtsnormen wird der türkischen Minderheit in Westthrakien, den Vertretern des osmanischen Erbes in dieser Region, nicht der notwendige Respekt vor ihrer eigenen kulturellen Herkunft und ihren traditionellen Institutionen gezollt.

Obwohl offiziell gesagt wird, dass die Menschen offen ihre kulturelle, religiöse, und ethnische Zugehörigkeit wählen dürfen, wird die Zugehörigkeit zur türkischen Kultur und dem türkischen Kollektiv von der bisher an den Tag gelegten negativen Haltung griechischer Behörden und der zivilen Kreise in Griechenland überschattet und die Freiheit, die persönliche kulturelle Identität auszudrücken, dadurch eingeschränkt.



DER GEBRAUCH DER TÜRKISCHEN SPRACHE

Mit Ausnahme von Einzelfällen ist der freie Gebrauch der türkischen Sprache für Angehörige der türkischen Minderheit in Westthrakien nicht eingeschränkt. Jedoch können die Türkischstämmigen die türkische Sprache nicht ausreichend erlernen, da das Bildungsniveau in den Minderheiten-Schulen niedrig ist.

Bei Behörden und Gerichten ist Griechisch die offizielle Sprache. Für die Angehörigen der Minderheit, deren Griechischkenntnisse nicht ausreichen, gibt es keine festangestellten (Türkisch-Griechisch-)Dolmetscher. In solchen Fällen wird von den Anwälten, die der Minderheit angehören, eine Übersetzung erwartet.

Obwohl es den westthrakischen Angehörigen unseres Volkes erlaubt ist, ihren Kindern türkische Namen zu geben, wird nicht gestattet, dass hundert Jahre alte türkische Orte türkische Ortsnamen haben. In der Presse der westtrakischen Minderheit sind neben den türkischen Ortsnamen immer die entsprechenden griechischen Namen anzugeben.

Außerdem ist bekannt, dass Angehörige der westthrakischen türkischen Minderheit, bei der Leistung einer Unterschrift mit Buchstaben des lateinischen Alphabets seitens der örtlichen Behörden bisweilen Schwierigkeiten bekommen.

DIE VERSAMMLUNGSFREIHEIT - DAS RECHT, SICH MIT DER KULTURELLEN GEMEINSCHAFT ZU IDENTIFIZIEREN UND DAS RECHT, SICH DURCH EINE KULTURELLE GEMEINSCHAFT ZU DEFINIEREN

Die Angehörigen der türkischen Minderheit in Westthrakien genießen nicht das Recht, sich aufgrund ihrer kulturellen Zugehörigkeit zu versammeln.

Aktivitäten des türkischen Jugend-Verbandes von Komotini, des türkischen Bundes von Xanthi und des Verbandes Türkischer Lehrer in Westthrakien werden nicht zugelassen. Damit wird deutlich, dass die Regierung die Existenz dieser Vereine, deren kulturelle Aktivitäten sogar nur auf Volkstänze und Nähkurse reduziert sind, nicht wünscht.

Die von der Regierung gegenüber den genannten Vereinen an den Tag gelegte Haltung schüchtert die Angehörigen unseres Volkes ein und verhindert so die Gründung von insbesondere kulturellen Vereinen.

Auch ist die Freiheit der türkischen Minderheit, ihre Zugehörigkeit zur türkischen Kultur deutlich zu machen und sich mit der türkischen Kultur zu identifizieren, nur begrenzt möglich. Die offizielle sowie zivile Sprachverwendung kennt unter dem Begriff "Türkentum" nur Assoziationen mit der Türkei und mit den Staatsbürgern der Türkei, da, wie es mehrheitlich behauptet wird, in Griechenland keine Türken leben, sondern es nur eine muslimische Minderheit gibt.



DAS RECHT ZUM SCHUTZ DER KULTURELLEN EIGENTÜMER UND DER KULTURELLEN EXISTENZ DER TÜRKISCHEN MINDERHEIT IN WESTTHRAKIEN

In Bezug auf die Architektur zeigt Westthrakien auserlesene Beispiele türkisch-islamischer Kultur.

Das Verhalten der griechischen Behörden gegenüber dem türkischen kulturellen Erbe in dieser Region kann als "die Vernichtung und Ausradierung der von den türkischen Eroberern der einstmals byzantinischen Region hinterlassenen kulturellen Spuren und stattdessen die völlige Helenisierung der Region" beschrieben werden. Damit würde man die jetzige kulturelle Vielfalt der Region zerstören.

Obwohl durch die Fortschritte in den türkisch-griechischen Beziehungen und im Rahmen des "Prinzips der Gegenseitigkeit" die Restaurierung einiger historischer Gebäude in letzter Zeit beabsichtigt wurde, ist es reiner Optimismus davon auszugehen, dass die griechische Regierung ihre langfristige Absicht, die Spuren der türkischen Kultur in der Region völlig zu beseitigen, aufgegeben hat.

In den von örtlichen Behörden in Westthrakien veröffentlichten Büchern und Broschüren zu Westthrakien wird nicht auf die sechshundertjährige türkische Kultur in der Region hingewiesen.

Auch das Buch, das von dem regionalen Generalsekretariat Ostmazedonien-Thrakien über die Kultur Westthrakiens im Jahre 1998 veröffentlicht wurde, macht deutlich, dass für die griechische Regierung die türkische Kultur in der Region nicht existiert. In dem Buch, das mit dem Satz "Thrakien ist seit der Eisenzeit hellenistisch" eingeleitet wird, wird an keiner Stelle auf die unabhängige Existenz einer türkischen kulturellen Minderheitskultur und auf das osmanische Erbe in der Region hingewiesen. Darüber hinaus werden die noch existierenden 36 historischen türkischen Baudenkmäler nicht angegeben.

In dem Buch wird lediglich die Beyaz_t Moschee in Dimetoka, in der einst Richard Löwenherz gefangengehalten sein soll, mit ihrem heute abgerissenen Minarett erwähnt.



RELIGIONSFREIHEIT UND DAS RECHT AUF FREIE RELIGIONSAUSÜBUNG

Die Angehörigen der türkischen Minderheit in Westthrakien können die auch durch bilaterale Abkommen zwischen der Türkei und Griechenland garantierte Religionsfreiheit nicht uneingeschränkt genießen. Obwohl es in Bezug auf die alltägliche religiöse Praxis keine Schwierigkeiten gibt, werden die Muftis im Widerspruch zu internationalen Abkommen und islamischer Tradition statt von den Gemeindemitgliedern von christlichen Präfekten ernannt. Diesen Umstand betrachten die Gemeinden natürlicherweise als Beschränkung der Religionsfreiheit.

Im Jahr 1994 wurde der von der türkischen Minderheit gewählte Mufti _erif von Komotini von Griechenland verurteilt. In dem dazu veröffentlichten Bericht des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte ist festgehalten, dass Griechenland in dieser Angelegenheit gegen Artikel 9 der Europäischen Menschenrechtskonvention, mit dem die freie Religionsausübung und Gewissensfreiheit garantiert wird, verstoßen hat. Die griechische Regierung wurde dazu verurteilt, dem Mufti eine Entschädigung in Höhe von 2.7 Millionen Drachmen zu zahlen.



DAS RECHT AUF FREIE MEINUNGSÄUSSERUNG, DAS RECHT AUF INFORMATION

In Westthrakien gibt es derzeit 15 Zeitungen und Zeitschriften sowie fünf Rundfunksender in türkischer Sprache. Auch wenn auf die der türkischen Minderheit in Westthrakien angehörenden Herausgeber kein unmittelbarer Druck ausgeübt wird, so werden sie in allen öffentlichen Bereichen (Presseausweise, Hilfen in Bezug auf die Veröffentlichung) und mit allen Mitteln bei der Ausübung ihrer Arbeit behindert. Dass Veröffentlichungen der türkischen Minderheit in Westthrakien nicht unterbunden oder verboten werden, ist nicht auf die Toleranz oder die Respektierung des Rechts auf freie Meinungsäßerung in Griechenland zurückzuführen, sondern vielmehr auf die Mühe und Sorgfalt der Minderheit in Bezug auf eigene Veröffentlichungen, Außenstehende nicht zu provozieren.

Darüber hinaus gibt es, auch wenn das Recht auf Information den Angehörigen der türkischen Minderheit in Westthrakien offiziell zugestanden wird, in Xanthi und Komotini Dörfer dieser Minderheit, in denen es keinen Strom gibt und somit Fernsehsendungen nicht empfangen werden können. Auch gibt es Dörfer, in denen es noch keine Telefone gibt. Beides zeigt, dass das EU-Mitgliedsland Griechenland den Angehörigen der türkischen Minderheit das Recht auf Information nicht wirklich zugestehen will.



RECHT AUF BILDUNG

In Westthrakien werden die Angehörigen der türkischen Minderheit in 230 Grundschulen und 2 Gymnasien in türkischer Sprache unterrichtet.

Das "Recht auf Bildung in der eigenen Sprache" wird den Türkischstämmigen nicht aufgrund der heute geltenden Normen der Menschenrechte zugestanden, sondern nur durch besondere Abkommen zwischen der Türkei und Griechenland, wobei besonders der Vertrag von Lausanne zu nennen ist. Die Haltung der griechischen Regierung in Bezug auf das "Recht auf Bildung" für die in ihrem Land lebenden Mazedonier, Albaner, Walachen und anderen Minderheiten ist ja auch bekannt. Doch das "Recht auf Bildung" wird auch beschränkt durch Probleme, wie den Lehrermangel in den Schulen der Minderheiten, die Nichteinsetzung von Lehrern, die von dem Schulverwaltungsrat ausgewählt wurden, und den bautechnischen Zustand der Schulgebäude.

Der türkischen Minderheit wird auch "das Recht auf Gründung von Bildungseinrichtungen aller Art", das gemäß der bilateralen Abkommen zwischen der Türkei und Griechenland zu gewähren ist, nicht zugestanden. Sie darf keine neue Bildungseinrichtung errichten.



DAS RECHT AUF MITBESTIMMUNG IM KULTURELLEN BEREICH

Die Angehörigen der türkischen Minderheit genießen in Griechenland im Allgemeinen kein Mitbestimmungsrecht in der Kulturpolitik oder in Bezug auf Gesetze in diesem Bereich. Es existiert keine landesweite oder lokale staatliche Institution zur Förderung der Kultur der türkischen Minderheit. Die zwei Parlaments-Abgeordneten, die der Minderheit angehören, haben keinen politischen Einfluss auf kulturpolitische Entscheidungen im Land.



DAS RECHT AUF BETEILIGUNG AM KULTURELLEN LEBEN

Die Beteiligung der Angehörigen der türkischen Minderheit am kulturellen Leben Griechenlands wird nicht gefördert, und in den Minderheitsschulen wird auch die griechische Sprache nur unzureichend vermittelt. Den Angehörigen von Minderheiten, die die griechische Sprache erlernen wollen, wird empfohlen, die "griechischen Schulen zu besuchen".

Auch die bereits genannte Einschränkung des Versammlungsrechts hindert die Angehörigen der Minderheit daran, innerhalb ihrer kulturellen Organisationen kulturelle Aktivitäten durchzuführen und in Griechenland ihre Kultur darzustellen.

Im Rahmen einer von der Föderation Privater Erzieher in Griechenland organisierten Reise hat der Minderheiten-Studentenchor, der dem "Türkischen Lehrerverband Westthrakiens" angegliedert ist, die Türkei besucht und in Schulen der dort lebenden griechischen Minderheit Konzerte gegeben. Im Oktober 2000 wurde die Zulassung des "Türkischen Lehrerverbandes Westthrakiens" durch einen griechischen Gerichtsbeschluss aufgehoben. Damit ist auch dieser Verein illegal. Auch dies ist ein deutliches Beispiel für die herrschenden Umstände.

Im Licht des Genannten ist es nicht übertrieben zu sagen, dass die in Griechenland lebende türkische Minderheit in Westthrakien kulturell isoliert wird.

Griechenland, das die Existenz einer kollektiven türkischen Kultur in Westthrakien nicht akzeptiert, gesteht den Angehörigen der türkischen Minderheit nicht das Recht zu, die türkische Kultur in Westthrakien zu wahren, geschweige denn zu fördern.
 

Gilgamesch

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Die aktuellen Entwicklungen in der Zypernfrage
(Der Verhandlungsprozess)

Seit dem zweiten Halbjahr 1999 gibt es Initiativen, um den Zypern-Verhandlungsprozess wieder neu zu beleben, der aufgrund der im Jahr 1997 auf dem Luxemburger Gipfel der EU gefällten Entscheidung, Beitrittsverhandlungen mit der zyperngriechischen Verwaltung aufzunehmen, unterbrochen wurde.

In Folge dieser Bemühungen leitete die Erklärung des UNO-Generalsekretärs Kofi Annan vom 14. November 1999 eine neue Phase der Verhandlungen ein. In seiner Erklärung hatte Annan angekündigt, dass "die Parteien sich darauf verständigt hätten, am 3. Dezember 1999 in New York im Hinblick auf die Vorbereitung einer Basis für sinnvolle Gespräche, die zu einer umfassenden Lösung führen, mit Annäherungsgesprächen zu beginnen".

Die türkische Seite hat der Teilnahme an diesen Gesprächen unter Einhaltung folgender Voraussetzungen zugestimmt:

- Anerkennung eines gleichen Status' der Parteien

- Anerkennung der Existenz zweier gleicher und souveräner Entitäten auf der Insel für einen Beginn der direkten Gespräche

- Anerkennung, dass die "Föderations-These" bei der Lösung der Zypernfrage ihre Gültigkeit verloren hat

- Anerkennung, das der Vorschlag von Präsident Denktaş zur Errichtung einer Konföderation den vernünftigsten Vorschlag

darstellt

- Anerkennung, dass zunächst eine Angleichung der

Verhandlungsebene und die Grundlagen für direkte Gespräche

geschaffen werden sollten

Die erste Runde der Annäherungsgespräche über Zypern fand vom 3. bis 14.12.1999 in New York statt, die zweite vom 31.01.2000 bis 08.2.2000 in Genf, die dritte vom 05.07. bis 04.08.2000 mit einer Unterbrechung aufgrund der Feierlichkeiten zum "Fest des Friedens und der Freiheit am 20. Juli" in Genf, die vierte vom 12. bis 26.09.2000 in New York und die fünfte vom 01. bis 10.11.2000 in Genf.

Die Annäherungsgespräche wurden von dem UN-Generalsekretär Annan oder seinem Sonderbeauftragten für Zypern Alvaro de Soto geleitet. Während dieser indirekten Gespräche trafen Präsident Denktaş und Klerides in keiner Weise zusammen.

Im Verlauf der Annäherungsgespräche nahm Präsident Denktaş Stellung zu den "Preliminary Thoughts" ("Einführenden Gedanken") von de Soto und erläuterte detailliert die von der türkischen Seite vorgesehene Lösung der Zypernfrage. In diesem Zusammenhang erklärte er seinen Vorschlag einer Konföderation, auf der Grundlage der Partnerschaft zweier souveräner Staaten, der Weiterführung des Garantiesystems von 1960 und eines Gleichgewichts (Balance) zwischen den beiden Mutterländern.

Im Verlauf der Annäherungsgespräche betonte Präsident Denktaş die "politische Gleichheit der Parteien" als eine der wichtigsten Rahmenbedingungen. Er betonte auch, dass für die türkische Seite die Schaffung einer Verhandlungsbasis gleichbedeutend mit der Angleichung der Ausgangsbasis für die Parteien bedeutete und dass die Lösung der Zypernfrage auf einem einfachen Mechanismus gebaut werden und derart gestaltet sein sollte, dass es nicht zu Auseinandersetzungen und Konfrontationen zwischen den beiden Völkern auf der Insel kommt.

Die zyperngriechische Seite hielt während der Annäherungsgespräche weiterhin an ihrer unnachgiebigen Haltung fest. Trotz der Vertraulichkeit der Gespräche äußerte sich Herr Klerides während der zweiten Runde schriftlich und bezeichnete die Annäherungsgespräche u. a. als "exercise to amend the constitution of the 'Republic of Cyprus'" (Übungen zu einer Verfassungsänderung der "Republik Zypern"). Dieses Statement von Herrn Klerides macht deutlich, dass die Zyperngriechen, anders als von ihnen vorgegeben, eine Föderation nicht wirklich in Betracht ziehen. Es enhüllt auch das Ziel der zyperngriechischen Seite, die derzeitige "Republik Zypern", die den Zyperntürken, dem gleichberechtigten Volk auf der Insel, lediglich den Status einer Minderheit zuerkennt, mit einigen Verfassungsänderungen aufrecht zu erhalten.

In seinem Eröffnungs-Statement bei der vierten Runde der Annäherungsgespräche betonte der UN-Generalsekretär Annan, dass beide Völker auf der Insel den gleichen politischen Status hätten, keine der beiden Seiten die jeweils andere repräsentieren könne und dass beide Parteien durch die Gespräche auf der Gleichheitsbasis zu einer umfassenden Lösung kommen sollten. Die türkische Seite begrüßte Annans statement, als einen positiven Schritt auf dem Weg zu einer Lösung und als eine Anerkennung der Realität auf der Insel. Die Zyperngriechen reagierten mit einem zweitägigen Boykott der Gespräche.

Am 8. November 2000 während der fünften Runde der Gespräche legte der UN-Generalsekretär ein Dokument mit dem Titel "Mündliche Anmerkungen" vor. In Stellungnahme dazu betonte der türkische Ministerpräsident Bülent Ecevit am 11. November in seinem Statement, dass niemand erwarten könne, dass die türkische Seite den Inhalt der "Mündlichen Anmerkungen" ernst nähme, da damit nicht einmal die Idee der Föderation, geschweige denn die Idee der Konföderation berücksichtigt werde, und auf der Insel nicht eine Lösung gefunden werden könne, wenn die Existenz zweier souveräner Staaten nicht akzeptiert werde.

Auch die Regierung der Republik Nordzypern kritisierte die "Mündlichen Anmerkungen" mit einer Erklärung vom 11. November 2000. In dieser Erklärung gibt die Regierung Nordzyperns an, dass der Inhalt dieser Anmerkungen des UN-Generalsekretärs Annan nicht mit dem seiner Statements vom 19.11.1999 und 12.09.2000 übereinstimmt, die Vorstellungen der zyperntürkischen Seite nicht berücksichtigt werden und die Bemerkungen Annans mit Wortspielen und Auslassungen nur die Vorstellungen der zyperngriechischen Seite reflektieren. Angesichts dieser Entwicklungen kündigte die zyperntürkische Seite an, dass sie ihre Teilnahme an den Annäherungsgesprächen überdenken würde. Präsident Denktaş teilte dem UNO-Generalsekretär Annan mit, dass seine "Mündlichen Anmerkungen" nicht akzeptabel seien.

Um die Lage zu bewerten, trafen sich am 24. November 2000 Delegationen unter dem Vorsitz des Präsidenten der Republik Türkei Ahmet Necdet Sezer und des Präsidenten der Türkischen Republik Nordzypern Rauf Denktaş. Im Anschluss an das Treffen merkte Präsident Denktaş an, dass auf Zypern zwei voneinander getrennte souveräne Staaten, zwei Völker und zwei Demokratien existieren, dass es das Ziel der Annäherungsgespräche sei, eine Grundlage für den Übergang zu umfassenden Gesprächen zu schaffen, und dass dieses Ziel im Verlauf der fünf Gesprächsrunden nicht erreicht wurde. Er erklärte darüber hinaus, dass es keinen Sinn hätte, die Annäherungsgespräche fortzusetzen, solange die vernünftigen und realistischen Parameter, die durch die zyperntürkische Seite vorgeschlagen wurden, nicht akzeptiert werden.

Die Entscheidung der zyperntürkischen Seite, nicht weiter an den Annäherungsgesprächen teilzunehmen, solange die Existenz zweier Staaten auf der Insel nicht anerkannt wird, wurde von dem Ministerpräsidenten Ecevit unterstützt. Er machte deutlich, dass die Sicherheit der Türkischen Republik Nordzypern und die Sicherheit der Türkei untrennbar seien.

Im Anschluss an diese Entscheidung wurden die Bemühungen der Seiten um die Fortsetzung der Gespräche verstärkt. In diesem Rahmen haben verschiedene Beauftragte die Türkei besucht. Es waren der UN-Sonderbeauftragte für Zypern de Soto (1.-2.12.2000 und 30-31.01.2001), der britische Sonderbeauftragte für Zypern David Hannay (8.-9.01.2001), der Sonderbeauftragte des Präsidenten der USA für Zypern Alfred Moses und der Sonderkoordinator des Außenministeriums der USA für Zypern Thomas Weston (10.-11.01.2001). Sie trafen mit dem Außenminister der Republik Türkei und dem Staatssekretär des türkischen Außenministeriums zusammen.

Bei allen Treffen, die während dieser Besuche stattgefunden haben, teilte die türkische Seite den Sonderbeauftragten mit, dass die Türkei ihre Unterstützung für die "Bemühungen des guten Willens" des UNO-Generalsekretärs Annan weiter fortsetzen wird. Man machte jedoch deutlich, dass nur eine neue realistische Grundlage und ein neuer Ansatz der Vereinten Nationen den Weg zu einer Versöhnung ebnen können.

Während die Annäherungsgespräche andauerten, wurden in anderen Foren folgende Entwicklungen hervorgebracht:

1. Europäische Union

Während des EU-Gipfeltreffens am 10. und 11. Dezember 1999 in Helsinki wurde beschlossen, dass die Lösung der Zypernfrage keine Vorbedingung für die EU-Mitgliedschaft der zyperngriechischen Administration ist.

In der Stellungnahme zu dieser Entscheidung sagte Präsident Denktaş, dass es vor dem Zustandekommen einer umfassenden Lösung für die Zypernfrage, falsch, unfair und unakzeptabel sei, dass für die zyperngriechische Administration, weiterhin unter dem Namen "Zypern" gefasst, die Tore der EU-Vollmitgliedschaft geöffnet werden. Er führte erklärend dazu an, dass dies die Unnachgiebigkeit der zyperngriechischen Administration verstärke. Denktaş hob noch einmal hervor, dass die Existenz zweier Völker und zweier gleichberechtigter souveräner Staaten auf der Insel eine unbestreitbare Tatsache sei und gab an, dass diese von der Europäischen Union in Bezug auf Zypern eingenommene falsche Haltung den Ausbau besonderer Verbindungen und Beziehungen zwischen der Türkischen Republik Nordzypern und dem Garanten- und Mutterland Türkei notwendig mache.

Am 4.10.2000 hat das Europäische Parlament einen Bericht über die Mitgliedschaftsverhandlungen mit der zyperngriechischen Administration angenommen. Dieser wurde von dem sozialistischen Mitglied des Parlaments Jaques Poos vorbereitet und basiert völlig auf den Vorstellungen der zyperngriechischen Seite. Der Bericht wurde sowohl von der Türkei als auch von der zyperntürkischen Seite abgelehnt.

In dem am 8. November 2000 veröffentlichten Dokument für die türkische Beitritts-Partnerschaft wurde versucht, eine Verbindung zwischen der Zypernfrage und der EU-Mitgliedschaft der Türkei herzustellen. Es beinhaltet eine Klausel, mit der impliziert wird, dass Zypern eines der politischen Kriterien für den EU-Beitritt der Türkei sei. Darüber hinaus wird die Türkei dazu aufgerufen, die Lösungsversuche des UN-Generalsekretärs zu unterstützen. Dass die "Mündlichen Anmerkungen" des UNO-Generalsekretärs und die Ankündigung der Beitrittspartnerschaft zeitlich zusammenfallen, ist bemerkenswert.

Die der Veröffentlichung der Beitritts-Partnerschaft nachfolgenden Statements des Ministerpräsidenten Ecevit am 9. November und der türkischen Regierung am 11. und 18. November 2001 schilderten die Haltung der Türkei dazu, dass die Zypernfrage unabhängig von den Türkei-EU-Beziehungen zu behandeln ist. In seinem Brief an die Ministerpräsidenten der EU-Länder machte der Ministerpräsident Ecevit deutlich, dass sich die Türkei nur den Bedingungen des Abschlussberichtes des Helsinki-Gipfels verpflichtet fühlt und forderte, dass alle auf Zypern verweisende Referenzen aus der Beitritts-Partnerschaft entfernt werden.

Der EU-Ministerrat zog die Empfindlichkeit der Türkei bezüglich dieses Punktes teilweise in Betracht, und damit wurden bei dem Treffen des Ministerrates am 04. Dezember 2000 die Zypern und Ägäis betreffenden Punkte in den Teil des politischen Dialoges transferiert. Die überarbeitete Fassung des Dokuments sollte in den nächsten Tagen zur Bestätigung vorgelegt werden.

2. Die UNO-Friedenstruppe

Die Resolutionen des UNO-Sicherheitsrates in Bezug auf die Verlängerung des Mandates der UNO-Friedenstruppe (UNFICYP) auf Zypern waren Gegenstand der Tagesordnung der Annäherungsgespräche.

Die Resolution Nr. 1283, die am 15. Dezember 1999 angenommen wurde, bezieht sich auf die "Regierung Zyperns" und ältere Resolutionen des Sicherheitsrates. Aber im Unterschied zu älteren Resolutionen, sind darin nicht die in den älteren Resolutionen vorkommenden Begriffe für die Lösung der Zypernfrage (eine untrennbare bi-zonale und -kommunale Föderation mit einer Souveränität, einer internationalen Identität und einer Staatsangehörigkeit) sowie Bestimmungen, die eine Verringerung von Waffen und Streitkräften auf der Insel ermöglichen, in dieser Resolution zu finden. Die türkische Ansicht, dass das UNFICYP-Mandat nur mit Zustimmung beider Seiten verlängert werden könne und dass in Bezug auf Operationen der UNFICYP im Norden eine Sonderregelung für die zyperntürkische Seite gefunden werden sollte, wurde von dem Generalsekretariat der UNO anerkannt. Diese Punkte wurden in dem Addendum des Berichtes des UNO-Generalsekretärs über die UNFICYP festgehalten.

Dennoch bezieht sich die Resolution 1303 des UN-Sicherheitsrates vom 14. Juni 1999 in Bezug auf die Verlängerung des UNFICYP-Mandates auf die Zustimmung der "Regierung Zyperns". Es führte zu einer Krise, dass die Einwände der türkischen Seite in Bezug auf diesen Aspekt der Resolution nicht in das Addendum aufgenommen wurden.

In einer Stellungnahme des türkischen Außenministeriums vom 15. Juni 2000 wurden folgende Punkte betont:

- Anders als in der Resolution erwähnt, gibt es auf Zypern keine Regierung, die die gesamte Insel repräsentiert.

- Die sogenannte "Regierung Zyperns" repräsentiert nur die zyperngriechische Seite.

- Operationen der UNFICYP in Nordzypern sind nur in Zusammenarbeit mit der Regierung der Türkischen Republik Nordzypern möglich.

- Die Modalitäten dieser Zusammenarbeit sollten durch eine Übereinkunft zwischen den Behörden der Türkischen Republik Nordzypern und der UNFICYP festgelegt werden.

Als Folge der rechtlichen Gleichheit und des gleichen Status' des zyperntürkischen Volkes kündigte der Ministerrat in Nordzypern neue Regelungen in Bezug auf Operationen der UNFICYP an, die ab dem 30. Juni 2000 in Kraft getreten sind.

Trotz zahlreicher Initiativen der Türkei bei dem UNO-Sicherheitsrat und dem UNO-Generalsekretär, war auch die Resolution 1331, die am 13. Dezember 2000 angenommen wurde, mit früheren Resolutionen in der selben Linie. Ein Addendum, das die Ansichten der Türkei darlegt, wurde wieder nicht beigefügt.

Das Außenministerium und das Verteidigungsministerium Nordzyperns und das Außenministerium der Türkei haben in ihren am 14. Dezember 2000 veröffentlichten Erklärungen ihre Ansichten festgehalten und wiesen die Resolution, die den Friedensbemühungen des UNO-Generalsekretärs im Rahmen seiner Mission des guten Willens wiederspricht, zurück.

3. Die Organisation der Islamischen Konferenz (OIC)

Während der Annäherungsgespräche waren im Rahmen der Organisation der Islamischen Konferenz (OIC) positive Entwicklungen zu verzeichnen. Die OIC-Ministerkonferenz verabschiedete den Beschluss mit dem Titel "Situation auf Zypern". Der Beschluss unterstützte den Vorschlag der zyperntürkischen Seite vom 31. August 1998 für die Errichtung einer Konföderation auf Zypern und machte auf den negativen Einfluss der Beitrittsverhandlungen zwischen der EU und der zyperngriechischen Administration auf den Verhandlungsprozess auf Zypern aufmerksam. Die Errichtung des Marinenstützpunktes in Zigi und des Luftwaffenstütz-punktes in Baf (Paphos) in Südzypern wurde kritisiert. Im Rahmen des Beschlusses werden die Mitgliedsstaaten dazu aufgerufen, ihre Solidarität mit der zyperntürkischen Seite zu demonstrieren und ihre Beziehungen mit ihr in verschiedenen Gebieten zu vertiefen. Er fordert die Mitgliedsstaaten auch dazu auf, die Versuche der zyperntürkischen Seite, ihre Ansichten in Bezug auf ihre Gleichberechtigung bei allen internationalen Foren bekanntzumachen, zu unterstützen. Darüber hinaus wurde angekündigt, die Bewerbung der zyperntürkischen Seite um Mitgliedschaft in der OIC in Betracht zu ziehen.

Am 18. September 2000 fand das Jahres-Koordinations-Treffen der IOC-Außenminister in New York statt. In einem Absatz des Abschluss-Kommuniqués werden frühere OIC-Beschlüsse in Bezug auf Zypern bestätigt und Unterstützung für die gerechte Sache der muslimischen Zyperntürken bekanntgegeben. Es ruft die Parteien dazu auf, gegenseitig ihren gleichberechtigten Status anzuerkennen und tut die Unterstützung der Organisation für das Statement des UN-Generalsekretärs vom 12. September 2000 kund.

Der Beschluss über Zypern, der auf dem OIC-Gipfel in Doha am 10. November 2000 verabschiedet wurde, stimmt inhaltlich mit anderen OIC-Beschlüssen überein. In diesem Beschluss wird betont, dass die Gleichheit für das friedliche Zusammenleben beider Seiten eine Grundlage bildet und außerdem die EU-Beitrittskandidatur der südzypriotischen Administration ein externer Faktor ist, der den Verhandlungsprozess negativ beeinflusst
 

Gilgamesch

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Arkan, es mach irgendwie spaß Deine Methoden anzuwenden.
Seiten in Internet suchen und hier einfügen. Wirklich sehr leicht.
Und ich bin auch noch nicht fertig.
Es gibt noch unzählige andere Seiten,die genau das Gegenteil von Deinen Behauptungen darstellen.

Die Frage ist nun, ob wir das gesamte Internet hier spiegeln wollen oder, ob Du auch eine eigene Meinung hast?

Hast Du eine eigene Meinung, dann können wir uns darüber gerne unterhalten. Das dürfte auch den Mods gefallen, denn schkließlich hat WV nicht unendlich viel Speicherplatz für Deine Spielchen!

Ich bin diskussionsbereit. Also, wenn Dir etwas auf der Seel brennt, dann schreibe DEINE Komentare dazu. Und bitte nicht wieder copypasten. Sonst gibt es bald einen Speicherüberlauf!



:arrow: Gilgamesch
 

Lazarus

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Anm. Mod

so... ich gebe euch nun bis heute abend Zeit eure postings zu editieren, die Urls der Seiten einzufügen und die Texte zu kürzen! Ansonnsten mache ich den Thread hier dicht!

Ich habe im Forum schon öfter drauf hingewiesen, das es nicht erwünscht ist einfach Artikel von anderen Seiten einzufügen, und dann auch noch ohne Link auf die Quelle!

Schaut euch mal die Postings vom Bundeskanzler an... so sollte es sein!

Also: Gebt Gas, sonst ist der Thread heute abend in der Tonne!

Lazarus
 

veit

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c) Schädigt man dadurch eher die deutsche Wirtschaft.

Ich glaube nicht, dass die Türkei einen guten Platz in den Top X der faschistischen Regimes erhält, doch tatsächlich sind Menschenrechte nicht gerade so geachtet, wie wir uns das vorstellen.
Am 6. 9. hat sich übrigens die SZ ausführlich mit dem Konflikt Griechenland - Türkei beschäftigt.
 

Arkan

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So, die Wahl ist mehr oder weniger gewonnen, jetzt kann ich mich wieder ein wenig mehr um meinen Freund Gilgamesch widmen.

@ Lazarus
Du hast natürlich recht und ich werde zukünftig nur noch in Ausnahmen Texte hinein kopieren. Wenn es eine Möglichkeit gibt, die bisherigen Texte ohne große Probleme zu löschen, dann mach das bitte, da Dein Vorschlag, das ganze jetzt mit Links zu versehen wohl viel zeitaufwendiger wäre. Also zukünftig nur noch Links.

@ Gilgamesch
Warum verlangst Du immer von mir Dinge, die Du selbst nicht einhälst - Quellenangaben???!!!
Leider bin ich noch nicht dazu gekommen Deine Texte zu lesen, aber ich kopiere sie mir noch raus, bevor sie gelöscht werden. Versprochen!
 

Gilgamesch

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@Arkan

Um eine Gleichgewicht zu Deinen behauptungen zu bilden, habe ich auch in einigen Texten die Quellen verschwiegen.

Leider kann auch ich nicht alle Texte in Links verwandeln, da ich wie im Rausch alles aus Google herauskopiert habe, was meine "Suchwörter" hergaben. Der Mod darf diese Texte gerne entfernen.

Die Quellen dürften bei Dir und bei mir z.B. die Botschaften der beiden Konfliktparteien ( Griechenland - Türkei ) sein.

Du hast mit Deiner Position eindeutig Griechenland vertreten und ich die Türkei.

Ich behaupte weiterhin, daß meine Sichtweise für die Zukunft der Türkei eine bessere Lösung bringt als die Deiner Vorwürfe und Beschuldigungen und dem Aufruf zum Boykott. Sowas nennt man Ausgrenzung. Und diese Methode hat noch nie für Besserung gesorgt.

Die Feindschaft ist stets eine politische. Das normale Volk möchte auf beiden Seiten nichst weiter als Frieden und Brot. Mehr nicht!

:arrow: Gilgamesch
 

Lazarus

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O.k... Ich werde mich nun bestimmt durch diesen Thread kämpfen um zu sehen, was weg muss, und was bleiben muss, damit der zusammenhang der darauffolgenden Postings nicht verschwindet....

Wenn euch dieses Thema so am Herzen liegt dann macht euch einen neuen Thread auf.... aber achtet in Zukunft drauf!

*closed*

Lazarus
 
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