ACTA - Anti-Counterfeiting Trade Agreement

vonderOder

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Das Anti-Counterfeiting Trade Agreement, kurz ACTA, ist angeblich ein multilaterales Handelsabkommen auf völkerrechtlicher Ebene. In wirklichkeit ist es ein Anti-Piraterie-Abkommen zum Kampf gegen Kampf gegen Produktpiraterie und Urheberrechtsverletzungen. Acta soll ab dem 1.Mai 2013 in krafttreten für die Länder die zugestimmt haben.
so weit, so gut!

aber: http://www.youtube.com/watch?v=9LEhf7pP3Pw

http://www.youtube.com/watch?annota...&feature=iv&src_vid=sjoSg9xDkTM&v=HDClL_NGzx8

ARD-Nachtmagazin über ACTA: http://www.youtube.com/watch?v=RXepV6TesXM&feature=related

ACTA und die USA: http://www.youtube.com/watch?annota...&feature=iv&src_vid=sjoSg9xDkTM&v=HDClL_NGzx8

ACTA - Das Internet ändert sich!?: http://www.youtube.com/watch?v=hyIcI57QAmU&feature=related

ACTA-Demo in Berlin am Samstag, den 11.02.2012 ab 13 Uhr
Start: Neptunbrunnen
- Uhrzeit: 13:00 Uhr - 17:00 Uhr
- Anmelder: Initiative gegen das ACTA-Abkommen
- Route: Neptunbrunnen (Nähe Alexanderplatz), Spandauer Straße, Anna-Louisa-Karsch-Str., Hackescher Markt, Oranienburger Straße, Tucholskystraße, Am Weidendamm, Friedrichstraße, Mohrenstraße, Hausvogteiplatz
 

pierremoose

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Ich stehe sowohl der "anti-acta-bewegung", als auch im allgemeinen der "Anonymous" bewegung ziemlich kritisch gegenüber

Ich hab mir nun den Text des Abkommens durchgelesen und kann alle diese Aufrufe als Panikmache und Propaganda abtun. Dies gilt vor allem für dieses beliebte Anonymous-Video, das vor gefährlichem Halbwissen und Lügen nur so strotzt. ACTA ist hauptsächlich ein Abkommen, dass sich mit der Bekämpfung von Marken- und Produktpiraterie beschäftigt. Nur vier der 51 Seiten betreffen das Internet und die halte ich für relativ harmlos. Es wird nichts verboten, was ohnehin nicht schon illegal ist. Zensurmaßnahmen und das Abschalten von Internetanschlüssen sind nicht vorgesehen. Auch eine generelle Überwachung des Datenverkehrs findet nicht statt. Rechteinhaber können, wenn sie "die Verletzung eines Marken-, Urheber- oder verwandten Schutzrechts rechtsgenügend geltend gemacht [haben]" (Artikel 27 Absatz 4) einen Antrag stellen, dass sie Daten bekommen. Das muss zusätzlich vereinbar sein mit den Rechts- und Verwaltungsvorschriften des jeweiligen Landes. Zudem wird mehrmals erwähnt, dass "Grundsätze wie freie Meinungsäußerung, faire Gerichtsverfahren und Schutz der Privatsphäre beachtet werden [müssen]." (Ebd.) Was Anonymous behauptet ist zum größten Teil blanker Unsinn. Das versenden einer MP3-Datei an "die Freundin" ist auch heute schon illegal. Der Aufwand ist nur zu groß, das zu überprüfen und das wird sich auch nach der ACTA-Ratifizierung nicht ändern. Die schwachsinnigste Behauptung ist, dass man keinen geschützten Zeitungsartikel mehr zitieren dürfe und auch weniger neue Werke entstünden, weil sie auf vorherigen aufbauen. Wenn man ein Zitat kenntlich macht oder angibt, woher man eine Idee hat, begeht man keine Urheberrechtsverletzung, daher fällt es gar nicht in den Bereich von ACTA. Wenn man die Kenntlichmachung unterlässt, ist es auch jetzt schon problematisch, siehe den Fall Guttenberg.

Damit ihr mir nicht blind glauben müsst, !hier! der Link zum Text des ACTA-Abkommens!

Und für die lesefaulen !hier! eine kurze Klarstellung seitens der EU!



Ist die ACTA Hysterie berechtigt?

Warum das Europaparlament ACTA die Zustimmung trotzdem versagen sollte...
 

antimagnet

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pierremoose schrieb:
Wenn man ein Zitat kenntlich macht [...], begeht man keine Urheberrechtsverletzung[...]

das stimmt so nicht. man muss sich zusätzlich noch mit dem zitat auseinandersetzen. einfach nur zitieren ist nicht (generell) erlaubt. da ist es z.b. schon gut möglich, dass die zitate in unseren signaturen hier urheberrechtsverletzungen sind. die avatare sind es größtenteils auch. der thread mit lustigen bildern ist abmahnfähig. die einbindung der zeitschriftenlogos in die quellenangabe von zitaten dürfte abmahnfähig sein. eventuell sollte man smilies besser auch nicht benutzen, denn wer weiß schon, wer diese erstellt hat und wer jetzt welche nutzungsrechte daran hält. kurz: mehr oder weniger die gesamte "private" internet-kommunikation (wie z.B. dieses forum hier) steht auf vermintem gelände - schon mit der jetzigen gesetzgebung. wenn die bestehende gesetzgebung in deutschland jetzt noch durch internationale abkommen zementiert wird, wird es noch schwieriger diese zu ändern.

im übrigen halte ich die behauptung, dass acta nichts verbiete, was nicht eh schon illegal ist, für sehr gewagt, solange nicht alle bestandteile bekannt sind:

[url=http://blog.zdf.de/hyperland/2012/02/acta-abkommen-schwer-unter-beschuss/ schrieb:
udo vetter[/url]]Die maßgeblichen Zusatzprotokolle bleiben aber unter Verschluss. Journalisten, die sich auf die Informationsfreiheit berufen, erhalten zwar pflichtgemäß Dokumente - diese sind aber an entscheidenden Stellen geschwärzt.
 

Telepathetic

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Zwei links, die PDF-Dateien ein und desselben Rechtsgutachtens des juristischen Dienstes des Europäischen Parlaments bereitstellen:
http://netzpolitik.org/2012/acta-die-10-mythen-der-eu-kommission/#comment-449767
http://netzpolitik.org/2012/acta-die-10-mythen-der-eu-kommission/#comment-449771

Dann ein Statement des Bundesministeriums der Justiz vom 03.02.2012, dass "sich aus dem Abkommen keine Aufforderung zur Veränderung der geltenden Rechtslage ableiten" lassen:
Hierzu erklärt Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger: „Ich kämpfe seit Jahren erfolgreich für die Freiheit im Internet. Rechtlichen oder politischen Änderungsbedarf gibt es durch ACTA in Deutschland nicht. Die Bundesregierung hat Netzsperren jeder Art eine klare Absage erteilt – das gilt auch für Warnhinweise. Eine Überwachung der Kommunikation zur Bekämpfung von Urheberrechtsverletzungen wird nicht kommen. Internetprovider werden auch keine Hilfssheriffs. Jetzt gilt es die notwendige Transparenz bei den Beratungen besonders im Europäischen Parlament herzustellen.
BMJ

Auf dieser Seite findet sich der Link zu dem Text von ACTA, ebenfalls vom 03.02.2012:
Handelsübereinkommen zur Bekämpfung von Produkt- und Markenpiraterie ...

Und im Blog von Eric Makswitat ein paar Absätze zum gegenwärtigen ACTA-Alarmismus.. Daraus die Einleitung:
Vorab: Ich bin gegen ACTA. Das muss gesagt werden, will man Kritik an der ACTA-Hysterie anbringen. Sonst folgt ein „Dislike“, ein böser Kommentar oder gar die Kündigung der Twitter- und Facebook-Freundschaft. Meine Timeline platzt vor zahlreichen Hinweisen, Verlinkungen, Videos, Petitionen, Aufrufen zur Demonstration und kollektiver Empörung über das multilaterale Handelsabkommen. Aus politikwissenschaftlicher Sicht ist es höchst interessant das „Campaignin“ der viel beschworenen „Internetgemeinde“ zu beobachten.
 

hives

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Am Rande des Themas: Everything is a remix part 4.
Eigentlich verlinke ich ja, von Comedy-Beiträgen abgesehen, nur ungern Videos, aber das hier ist kurz (12 Minuten und anschließend ein wenig Werbung für das nächste Projekt) und imho sehens- und teilenswert. Hier trotzdem noch das Transcript.
 

antimagnet

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http://de.wikipedia.org/wiki/Zitat#Deutschland

„Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe eines veröffentlichten Werkes zum Zweck des Zitats, sofern die Nutzung in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertigt ist. Zulässig ist dies insbesondere, wenn

1.einzelne Werke nach der Veröffentlichung in ein selbständiges wissenschaftliches Werk zur Erläuterung des Inhalts aufgenommen werden,
2.Stellen eines Werkes nach der Veröffentlichung in einem selbständigen Sprachwerk angeführt werden,
3.einzelne Stellen eines erschienenen Werkes der Musik in einem selbständigen Werk der Musik angeführt werden.“
hervorhebung von mir


http://www.3sat.de/page/?source=/kulturzeit/themen/160212/index.html
"Ich habe die Texte verwendet, die Quellen angegeben, und bin davon ausgegangen, dass es sich bei dieser Art und Weise um ein Zitat handelt. Bei der Gelegenheit musste ich lernen, was zitieren wirklich bedeutet."

Das Internet ist eine große Falle und in die tappen alle, die glauben, im Netz sei alles möglich. "Man darf aus Zeitungsartikeln durchaus zitieren", Jan Bernd Nordemann, Rechtsanwalt für Urheber- und Medienrecht. "Man muss allerdings ein solches Zitat verwenden, um seine eigene Auffassung zu belegen." Peter Schöne hatte die Kritiken kommentarlos auf seine Seite gestellt. Jetzt musste er einen Rechtsanwalt zu Rate ziehen.
 

vonderOder

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antimagnet schrieb:
http://www.3sat.de/page/?source=/kulturzeit/themen/160212/index.html
"Ich habe die Texte verwendet, die Quellen angegeben, und bin davon ausgegangen, dass es sich bei dieser Art und Weise um ein Zitat handelt. Bei der Gelegenheit musste ich lernen, was zitieren wirklich bedeutet."
Das Internet ist eine große Falle und in die tappen alle, die glauben, im Netz sei alles möglich. "Man darf aus Zeitungsartikeln durchaus zitieren", Jan Bernd Nordemann, Rechtsanwalt für Urheber- und Medienrecht. "Man muss allerdings ein solches Zitat verwenden, um seine eigene Auffassung zu belegen." Peter Schöne hatte die Kritiken kommentarlos auf seine Seite gestellt. Jetzt musste er einen Rechtsanwalt zu Rate ziehen.
interessant ist zu lesen, dass das Journalisten mit denen in diesem Zusammenhang gesprochen wurde, alle bestürzt über diese Praxis waren.
dieses ist in diesem verlinkten Beitrag auch zu lesen.
 

pierremoose

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antimagnet hat folgendes geschrieben:
das stimmt so nicht. man muss sich zusätzlich noch mit dem zitat auseinandersetzen[...]

Ok!
Mag sein, das es unbestimmte Gesetzgebungen gibt, über die man individuell verhandeln müsste. Aber das ist ja nichts, was erst durch ACTA eingeführt werden soll! Diese Richtlinien existieren ja jetzt schon...


Mr. Anderson hat folgendes geschrieben:
pierremoose hat folgendes geschrieben:
Das versenden einer MP3-Datei an "die Freundin" ist auch heute schon illegal.
Seit wann denn das?
hm, ok..
also, sofern man die MP3-Datei legal erworben hat, darf man der guten Freundin eine Sicherungskopie schenken.
Trotzdem steckt die Musikindustrie damit schon insofern im Dilemma, als dass das kopieren einer Kopie einer MP3-Datei erstmal nicht verboten ist und im Gegensatz zu analogen Kopien(CD,VHS etc) nicht so schnell an Qualitätsverschlechterungen leidet, womit sich natürlich die Gefahr einer illegalen Weiterverbreitung deutlich steigert.
Aber das ist zum einen eine genau so schwammige Angelegenheit, wie die Geschichte mit dem Zitieren und zum anderen kein Thema, welches in dem Abkommen behandelt wird..
zumindest habe ich davon bisher nie wirklich was gelesen! außer eben im Zusammenhang mit Anonymous und/oder irgendwelchen Verschwörungstheorien! oder hab ich das wesentliche etwa überlesen? :read: :)
 

antimagnet

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pierremoose schrieb:
Ok!
Mag sein, das es unbestimmte Gesetzgebungen gibt, über die man individuell verhandeln müsste. Aber das ist ja nichts, was erst durch ACTA eingeführt werden soll! Diese Richtlinien existieren ja jetzt schon...

eben. und diese richtlinien gehören geändert und nicht durch acta zementiert.
 

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