"Zensus 2011 - die moderne Volkszählung"

vonderOder

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Auskunft ist Pflicht. Denn wenn der Fragebogen in Ihrem Briefkasten liegt, ist man zur zur Auskunft verpflichtet. Sind die Angaben nicht richtig, vollständig oder man gibt nicht rechtzeitig Auskunft, kann eine Geldbuße von 5.000 Euro verhängt werden.
nun kann man sich fragen,
: wozu der Zensus 2011 wirklich dient.
 

Themis

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Aus dem link:
Rechtlich betrachtet wäre eine solche Enteignung problemlos zulässig. Das Grundgesetz regelt lediglich, dass eine Enteignung dem „Wohle der Allgemeinheit“ dienen muss, um zulässig zu sein. Ansonsten bedarf es laut Artikel 14 Absatz 3 Grundgesetz lediglich eines Gesetzes, das Art und Umfang der Enteignung regelt.
Ist das nicht einwenig zu stark vereinfacht? Hier mal der Absatz 3 aus Artikel 14 des GG
(3) Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig. Sie darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes erfolgen, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt. Die Entschädigung ist unter gerechter Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten zu bestimmen. Wegen der Höhe der Entschädigung steht im Streitfalle der Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten offen.
Bei geschätzten 10 Millionen Immobilienbesitzern in Deutschland möchte ich mal sehen, wie das im link vorhergesagte von der Regierung durchgedrückt werden soll.
Außerdem kennt das Finanzamt doch eh den Kaufpreis und die an den Objekten durchgeführten Modernisierungen, woraus sich der Wert des Objekts ableiten lässt. Wozu braucht man da eine Volkszählung? Immer diese Panikmache.
 

Ein_Liberaler

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Offenbar stammt der namentlich nicht gekennzeichnete Artikel von Johannes Roßmanith, Bundesgeschäftsführer einer "Partei der Vernunft", die sich auf die Ideen meines Avatars beruft... Daß Libertäre immer solche Hysteriker sein müssen.

(Oder er hat ihn geklaut. Der berüchtigte Honigmann veröffentlicht ihn auch unter seinem Namen, und dem paßt das Zeug.)
 

Themis

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OK, das mit Johannes Roßmanith und der PDV war mir entgangen. Dennoch halte ich es nach aktueller Rechtsgrundlage nicht möglich, dass der Staat diese Art der Zwangsabgaben auf Immobilien einführen kann.

EDIT:
wobei ich jetzt beim 2. mal durchschauen immer noch nicht erkennen konnte, wer der Verfasser des Textes ist.
 

Ein_Liberaler

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Der Verfasser bleibt mir letztlich auch unklar, obwohl oder besser weil sich einige den Text zueigen machen... Jedenfalls ist es dummes Zeug.
 

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