Schöne Bescherung in der Adventszeit 2004:
Auch weiterhin darf ausnahmsweise gegen das Gesetz verstoßen werden, und Tieren ohne Betäubung die Kehle durchgeschnitten werden.
Der hessische Verwaltungsgerichtshof glaubt sich mit diesem Urteil im Recht und hat keinen Einspruch zugelassen. Es ist an der Zeit, das Gericht mit der (blut-)roten Karte zu verwarnen. Denn die Mehrheit des deutschen Volkes ist in Sachen Schächten sicher anderer Meinung.
Die hessische Landestierschutzbeauftragte Madeleine Martin antwortete mir auf eine Nachfrage zu diesem Urteil: „Sie können versichert sein, dass ich alles in meinen Möglichkeiten stehende tun werde, dass in diesem Falle Beschwerde eingelegt wird.“
In diesem Zusammenhang fallen mir Zitate von Luther King und Gandhi ein:
“Kein Problem wird gelöst, wenn wir träge darauf warten, dass sich andere darum kümmern.“ Martin Luther King
"Die Größe einer Nation kann man daran ermessen, wie sie die Tiere behandelt." Mahatma Gandhi
Auch der unfähigen Regierung und Opposition gehört die rote Karte gezeigt, da sie nicht in der Lage sind eindeutige, unmißverständliche Gesetze zu formulieren, die den Richtern ein Werkzeug in die Hand geben, um Schächten und andere religiöse Unarten ausnahmslos zu verbieten. Denn der Grundgesetz-Artikel über die „ungestörte Religionsausübung“ taugt nicht viel, da er sowieso in anderen Fällen schon nicht eingehalten wird.
Demnächst trete ich einer Religionsgemeinschaft bei, die mehrere Frauen erlaubt, und lege mir einen Harem zu. Dafür beantrage ich eine Genehmigung, die mir ein deutsches Gericht wohl auch zugesteht; ausnahmsweise. Die Mädchen werden ebenso beschnitten wie die Jungen. Wird auch beantragt, ausnahmsweise. Sollte eine der Frauen untreu sei, beantrage ich Bestrafung durch Steinigung, ausnahmsweise.
Vielleicht genehmigen sich die Richter Narrenfreiheit bis Aschermittwoch, wenn sie Jahr für Jahr regelmäßig Ausnahmen genehmigen; so daß die Ausnahme nun schon zur Regel geworden ist. Es mutet in der Tat nicht wie Politik, sondern wie das Werk eines Hofnarren an, wenn man neue Gesetze gegen das Tragen von Kopftüchern ausbrütet, aber mit gerichtlicher Erlaubnis den Verstoß gegen bestehende Gesetze zuläßt. Ausnahmsweise. (Tätää, Tätää, Tätäää-Narrhallamarsch…)
Vom Kopftuchtragen erleidet niemand Schaden; das betäubungslose Schächten jedoch quält unnötig grausam die Tiere. (Mal ganz davon abgesehen was die Tiere während Aufzucht und Transport sonst noch zu erleiden haben.)
Aus Natursendungen im Fernsehen wissen wir, daß alle Raubtiere daran interessiert sind, möglichst kurzen Prozeß mit ihrer zappelnden Beute zu machen; sofern sie dazu in der Lage sind. Würgschlangen, wie die Boas, umschlingen ihre Beute und erdrücken sie. Die Gottesanbeterinnen, im Insektenreich, fressen ihre Beute bei lebendigem Leib auf. Die Großkatzen haben 3 Arten von Todesbiß. Löwen umschlingen mit ihrem Rachen die Nase und das Maul kleiner Beute und ersticken sie. Auch der Kehlbiß erstickt das Beutetier. Oder aber sie schlagen die Zähne in den Nacken und brechen dem Tier das Genick. Afrikanische Wildhunde sind nicht so groß und kräftig. Daher fallen sie im Rudel über ein großes Tier her, halten es fest und reißen ihm durch die weiche Bauchhaut die Eingeweide heraus.
Wir sind aber keine wilden Tiere (?), sondern Menschen, und sollten dem Schlachtvieh unnötige Qualen ersparen; ausnahmsweise.