Rechtsfrage bzw. was macht man???

Bloody2k

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Hey Leutz, mir ist heute was merkwürdiges passiert.

Ich bin mit meinem Kumpel zu einem Steinbruch gefahren, an dem wir
in der Schulzeit oft waren. Wir wollten uns einfach mal angucken wie das
Teil jetzt aussieht.
Den Steinbruch erreicht man über einen Feldweg, der an einer kleinen
Freifläche mündet um beispielsweise Kraftfahrzeuge abzuparken. Es steht
dort auch ein Schild, dass es sich um einen Privatweg handelt und, dass das Betreten nicht genehmigt ist....Abrutschgefahr...blaaablaaa (psychologisches Hindernis) Eine Um-
zäunung gibt es nicht. Also ein Hausfriedensbruch kommt somit keineswegs in Frage.

Dort angekommen stiegen wir aus dem Auto aus und wollten an den Steinbruch herantreten. Plötzlich spricht mich ein Typ, an dem ich gerade vorbeiging, an und fragt mich was ich und mein Freund hier mache. Darauf hin erklärte ich ihm, dass wir uns was ansehen wollen. Er sagte, dass das hier sein Privatbesitz ist und wir verschwinden sollen. Ich versuchte ihm klar zu machen, dass ich genau so glaubhaft wie er behaupten kann, dass es mein Grundstück ist und er verschwinden soll. (ich muss dazu sagen, dass er extrem arrogant war und laut und autoritär redete und ich rethorisch und mit Bedacht versuchte ihm zu erklären wie sich die Situation für uns darstellt). Letztlich hatte ich keine Lust einen Streit anzufangen und zog mit meinem Freund wieder ab....nun jetzt stellt sich für mich die Frage....theorethisch hätte er mirgegenüber ja beweisen müssen, dass er das Hausrecht gegenüber mir, überhaupt geltend machen kann. (Also dass er Besitzer, Eigentümer ect. ist) oder wie???

Wie hättet ihr euch verhalten? Wie ist es rechtlich korrekt?

mfg Bloody
 

Shishachilla

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http://de.wikipedia.org/wiki/Hausfriedensbruch

Im Zweifelsfall lieber runter vom Grundstück. Immerhin habt ihr ja das Schild gesehen, und egal ob der andere der wahre Besitzer ist, wart ihr unerlaubt, also ohne Zustimmung des Besitzers auf dem Grundstück.
Von daher hättet ihr so oder so die A-Karte gezogen.
So würde ich das in dem Fall jedenfalls auslegen. ;-)
 

Bloody2k

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Die strafrechtliche Seite kommt in jeden Fall und diesem Einzelfall, nicht zum Tragen...hab ich in meinem Studium ausgiebig gelernt...leider hatten wir kein Privatrecht...ohne Umzäunung also ohne physisches Hindernis kein Hausfriedensbruch!
(Weil das Schild nicht aussagt, wo er von seinem Recht gebrauch machen darf,was ihm gehört was nicht....also bis wohin sollen wir zurücktreten....der Acker daneben gehört ihm sicher nicht...gehört ihm die Wiese??? weist du was ich meine?)
 

Shishachilla

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hm, zur Not müsst ihr euch wahrscheinlich rechtfertigen, warum ihr trotz des Schildes das Grundstück betreten habt. Ich meine, unser Vorgarten hat auch keine Umzäunung, aber dennoch darf keiner einfach so da drin rumstiefeln.

Ich denke, wenn die Grenzen klar erkennbar sind, zum Beispiel durch angrenzende Flur oder Straßen, dann ist er eindeutig im Recht.
 

Bloody2k

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Nun ja als Besitzer, Pächter, Mieter des Grundstückes schon, aber er war ja als solches nicht erkennbar... :?!?:
 

Shishachilla

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Wenn jemand bei mir in der Einfahrt rumlungert, und ich ihm sage er soll schauen dass er Land gewinnt, dann bin ich ja auch nicht als Bewohner/Eigentümer erkennbar. Aber derjenige weiß trotzdem, dass er sich unerlaubt dort aufhält.
 

Ein_Liberaler

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Jep. Soll ich mir den Grundbuchauszug ans Revers heften?

Ja, im Unrecht sein und ertappt werden und sich eine Standpauke anhören müssen, ist demütigend. Sich hinterher zu überlegen, wie man es dem anmaßenden Kerl hätte geben können, ist menschlich.

Um mehr geht es nicht...
 

DrJones

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Naja aber ne Garageneinfahrt die als solches einem Grundstück
gut zugeordnet werden kann kann man noch eher als Hausfriedensbruch
begreifen.

Aber so ein nicht näher definiertes Gebiet.
Und dann die Frage zu dem Privatweg.
Bezog sich das Schild nur auf den Weg?
Und: Muss ein Privatweg immer zu einem Privatgrundstück führen?
 

Shishachilla

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Ein Hausfriedensbruch war das doch gar nicht, denn wie er sagt war ja kein Zaun dran. Er wollte euch einfach von seinem Gelände haben, was auch sein gutes Recht ist, falls er der Besitzer ist.
Das mit dem Privatweg is so ne Sache.
Wenn der von der Stadt gebaut wurde, und die Stadt auch die Straßenbeleuchtung dort instand hält und die Wasser- und Stromversorgung, dann is das schonmal kein Privatweg. Aber viele Anwohner von kleinen Sackgassen schrauben sich solche Schilder an die Einfahrt zur Straße.
Aber vllt ist das wie mit dem "Eltern haften für ihre Kinder"-Schild, das im Prinzip Null Bedeutung hat. :egal:
 

Bloody2k

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Es geht nicht darum den Grundbuchauszug dabei haben zu müssen. Wenn ich beispielsweise im Parkverbot stehe, dann ist das sicher verwerflich, aber um mich dafür verantwortlich zu machen bedarf es einer dazu berechtigten Person...und sie muss als solche auch erkennbar sein.

Ein Polizeibeamter darf beispielsweise in seiner Freizeit auch Ordnungswidrigkeiten ahnden, aber er muss sich zumindestens ausweisen. Ohne sich auszuweisen, darf er keine Maßnahmen durchführen. Auch wenn ich falsch parke / zu schnell gefahren bin...also was falsch gemacht hab...das sind dann zwei paar Schuhe.

Einer Aufforderung muss ich doch nur folge leisten, wenn die Person
dazu auch rechtlich in der lage ist und als solche erkennbar ist. (meinem
rechtsverständis nach) Also ganz gleich wie das aussieht...wenn er dort
beispielsweise mit dem Rasenmäher gefahren wäre, dann wäre das schon
ein deutliches Signal, dass er auch auf diesem Grundstück gewisse Rechte
inne hat...somit wäre es erkennbar gewesen. Aber die einfache Anwesenheit der Person auf einer frei zugänglichen Fläche lässt das nicht zu.
 

NormaJean

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Hattest du denn Zweifel daran, dass dem Mann das Grundstück gehört? :roll:
Eher nein, oder? Es geht dir lediglich ums Prinzip, so wie ich das verstehe...

Ich bin der Ansicht, er braucht dir ebensowenig zu beweisen, dass es sein Grundstück ist, wie du ihm das beweisen mußt.
Du weißt, dass es nicht dein Grund und Boden ist und falls er der Besitzer ist, weiß er das auch. Kann natürlich auch sein, dass das Land seinem Bruder/Onkel/Schwager/Nachbarn gehört und er aber trotzdem berechtigt ist, sich darauf aufzuhalten. :gruebel:

Nachweisen braucht man das aus meiner Sicht eh nur, wenn nun bspw. die Polizei gerufen worden wäre wegen eines Hausfriedensbruchs (oder was auch immer) - und da wärst du dann halt schlecht dagestanden ... er vielleicht - vielleicht auch nicht :egal:


edit:
zu der Frage, was ich getan hätte/wie ich mich verhalten hätte: Ich hätte versucht, ihm zu erklären, weshalb ich da unterwegs war - wenn er weiterhin darauf bestanden hätte, dass ich das grundstück verlasse, wär ich wohl oder übel abgezogen ... hätte mich natürlich über den Kerl geärgert und sicher auch über ihn geschimpft :wink:
 

Shishachilla

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Einer Aufforderung muss ich doch nur folge leisten, wenn die Person
dazu auch rechtlich in der lage ist und als solche erkennbar ist.
Eine Aufforderung eine Ordnungswidrigkeit oder Straftat zu unterlassen muss doch nicht von einer bestimmten Person sein!?! Jeder der auf das Grundstück darf kann denjenigen der nicht drauf darf auffordern es zu verlassen.
Ich hab auch noch nie gesehen, dass ein Türsteher vor der Disko sich ausweisen musste, oder der Besitzer sich ausweisen musste und bestätigen, dass der Türsteher in seinem Namen das Hausrecht vertritt.
Und wenn ich ohne Einladung eine Schwelle übertrete (oder an einem "Privatweg"-Schild vorbeigehe obwohl ich weiß, dass ich keinen Anlieger dort kenne) dann bin ich doch sowieso IMMER im Unrecht.

Also ich würde mir da nich allzuviele Gedanken machen, und den lieben Gott nen guten Mann sein lassen, und das nächste mal vielleicht ganz offiziel um eine Besichtigung bitten. ;-)
 

Bloody2k

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Es geht mir weniger ums Prinzip, eher um die Rechtslage...auch aus beruflichem Interesse. Grundsätzlich stehe ich über sowas drüber. Klar hab ich mich auch fürchterlich über den Typen geärgert...menschlich eben.

Das mit dem Türsteher ist eindeutig...es ist für jedermann erkennbar (für Otto-Normal-Verbraucher) und somit auch eine berechtigte Person.

Mich hat es eben nur aus rechtlicher Hinsicht interessiert.
 

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