wie war das doch gleich noch:
Das grün geleitete MGEPA NRW hat im Rahmen der 9. Deutschen Konferenz für Tabakkontrolle, die am 31.11 und 1.12.2011 in Heidelberg stattfand, manipulierte Informationen erhalten. Auf dieser Konferenz wurde behauptet, dass E-Zigaretten Arzneimittel seien. Auf dieser Konferenz wurde Hysterie verbreitet und ein Handlungsbedarf ("muss aus dem Verkehr gezogen werden") suggeriert, der überhaupt nicht bestand.
Anschließend klopfte das MGEPA NRW mithilfe der Fachanwältin für Medizinrecht Prütting die bestehenden Gesetze ab und kam zu einer fragwürdigen Rechtsauffassung, die in einem Erlass resultierte, der am 16.12. an die Bezirksregierungen Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln und Münster erging.
Dabei ignorierte Prütting die Tatsache, dass sich das BfArM bereits völlig anders lautend über E-Zigaretten ausgesprochen hatte, und es wurde auch permanent ignoriert, dass die Risikobewertung des BfR nur verzerrt und unvollständig zitiert wird. Einen Monat später landete der Erlass - deutlich überarbeitet - bei der CDU. Hier wurde nurmehr sehr deutlich gemacht, dass es sich um eine bloße RechtsAUFFASSUNG handelt und nicht - wie in dem Erlass behauptet wurde - um GELTENDES RECHT.
Die Bezirksregierungen und zum Beispiel auch diverse Amtsapotheker wurden von E-Zigarettennutzern per E-Mail aufgeklärt und reagierten entsprechend klug, indem sie es unterließen, den Erlass in die Tat umzusetzen und sich dadurch von Steffens den Schwarzen Peter zuspielen zu lassen, wenn die Händler ihre Drohung in die Tat umsetzen und Schadenersatz fordern würden. Die, die von den E-Zigarettennutzern nicht erreicht werden konnten, nahmen die Meinung von Frau Steffens für bare Münze, ordneten Hausdurchsuchungen und ähnliches an, man drohte den Händlern mit Geld- und sogar Gefängnisstrafen. Existenzen wurden zerstört, Arbeitsplätze vernichtet.
Uns ist bekannt, dass sogar ein Rundschreiben an die Apotheken herausging, in dem diesen untersagt wurde, die für jedermann frei verkäuflichen Substanzen Propylenglykol und Glycerin an Kunden zu verkaufen, die damit Liquids mischen wollen. Die Apotheken wurden also angewiesen, Kunden, die diese Produkte erwerben möchten, nach dem Verwendungszweck zu befragen und das Produkt bei der falschen Antwort nicht zu verkaufen.
Wohlgemerkt geht es hier um Liquids, die in keiner Weise illegal sind, und die sogar, wenn nur auf diesen Zutaten basierend, also nikotinfrei, noch nicht mal vom MGEPA kritisiert wurden.
Uns sind Fälle bekannt, in denen Leuten, die mit "Liquid-Misch-Absicht" PG und VG kaufen wollten, vom Apotheken-Fachpersonal erzählt wurde, dies sei illegal, auch der Verkäufer - also die Apotheke - mache sich mit der Abgabe strafbar und E-Zigaretten seien außerdem schädlicher als herkömmliche Tabakzigaretten, das könne man nicht verantworten.
Kunden, die sagten, sie wollen damit ihre eigenen Kosmetika herstellen, bekamen die Substanzen problemlos verkauft.
Frau Steffens, die spätestens jetzt auch darüber informiert war, dass die Rechtslage - anders als vom DKFZ suggeriert - gar nicht so eindeutig ist, ruderte nach Kräften zurück. Einen Erlass gar habe es nie gegeben, sie habe lediglich Empfehlungen ausgesprochen.
Das Dokument, das es nie gegeben hat, ist aber noch auf einer Behördenhomepage verfügbar:
http://www.kreis-unna.de/fileadmin/user_..._2011-1...
Frau Steffens als "militante Ex-Raucherin" hat sich vor den Karren der Tabakkontrolle spannen lassen. Ihr wurden manipulierte Unterlagen präsentiert ("Aus der Wissenschaft für die Politik") und im Lauf der Zeit wurden diese Unterlagen auch an die BzgA und sogar das BMG weiter verteilt.
Die Antworten aus den Kleinen Anfragen sowohl an den Abgeordneten Gregor Golland als auch an die Fraktion DIE LINKE basieren maßgeblich auf diesen manipulierten Unterlagen. Das erkennt man an bestimmten sich wiederholenden Formulierungen und Teilsätzen, auch ohne dass die entsprechende Quelle genannt wird.
So wird in diesen Dokumenten beständig der Versuch unternommen, die harmlose Nikotin vernebelnde E-Zigarette mit der Tabak erhitzenden E-Zigarette in einen Topf zu werfen, um Laien zu täuschen. Wir erfahren z.B. von "Formaldehyd", das freigesetzt wurde, aber wir erfahren nicht, dass das bei der Tabak erhitzenden E-Zigarette geschah und NICHT bei der Nikotin vernebelnden Variante. Die Tabak erhitzende E-Zigarette spielt bei der aktuellen Debatte nicht die geringste Rolle. Sie trotzdem immer wieder in die Diskussion zu schmuggeln kann also nur als Absicht interpretiert werden.
Das ist mitnichten die einzige Täuschung, die von Dr. Pötschke-Langer ins Leben gerufen und von MGEPA NRW und auch von der BzgA weitergetragen wurde bis hinauf ins BMG. Dr. Pötschke-Langer zeichnet noch für zahlreichere weitere kleinere und größere Manipulationen von wissenschaftlichen Unterlagen des DKFZ zum Thema E-Zigaretten verantwortlich, bis hin zum interdisziplinären Standardwerk "Alkohol und Tabak", das bereits 2010 im Thieme-Verlag publiziert wurde.
QUELLEN:
Die Original-BfR-Untersuchung. Das BfR grenzt klar die Tabak erhitzende und die Nikotin vernebelnde E-Zigarette voneinander ab. Das DKFZ beruft sich zwar auf das BfR, nimmt diese Abgrenzung aber nicht vor. Dadurch wird die Tabak erhitzende mit der Nikotin vernebelnden E-Zigarette in einen Topf geworfen. Dadurch kann man beispielsweise öffentlich behaupten, in E-Zigaretten sei Formaldehyd gefunden worden. Allerdings in einer Variante von E-Zigaretten, die in der gegenwärtigen Diskussion völlig irrelevant sein sollten, nämlich den Tabak erhitzenden. Das DKFZ zitiert das BfR grundsätzlich unter Auslassung bestimmter, wichtiger und für die Nikotin vernebelnde E-Zigarette eindeutig positive Passagen.
http://www.bfr.bund.de/cm/343/bfr_raet_z..._zigare...
Das BfArM zu E-Zigaretten, und zur Einstufung "EINER" E-Zigarette - nämlich der Nicorette Inhaler:
http://www.bfarm.de/cae/servlet/contentb...639/anl...
Das BfArM speziell zu Nikotin:
http://www.smok-e.de/BfArm-Stellungnahme-2009-05.p...
Der Erlass-Text in der für die CDU umgefärbten Variante:
Antwort auf meine Email an die CDU
Der manipulative, ein Bedrohungsszenario vorgaukelnde Vortrag über E-Zigaretten von der 9. Deutschen Konferenz für Tabakkontrolle, worin klar und unter der Quellangabe "BfArM" behauptet wird, E-Zigaretten sind Arzneimittel und es besteht Handlungsbedarf:
http://www.dkfz.de/de/tabakkontrolle/dow...haller_...
Ein Besucherbericht von eben dieser Konferenz. Hierin wird die tatsächliche Motivation aufgezeigt, warum Pötschke-Langer und Co. so aggressiv gegen E-Zigaretten vorgehen. Nebenbei wird daraus auch deutlich, welche enge Verbindung es zwischen DKFZ und MGEPA NRW gibt, und welchen Grund es gab, ausgerechnet jetzt aktiv zu werden.
Anders als die IG-ED vermutet, war nicht die veröffentlichte E-Zigaretten-Konsumentenzahl der Auslöser, sondern eindeutig die geplanten Änderungen am NRSG in NRW.
http://www.loq.de/multiplikatoren/aktuel...trolle_...
Der DKFZ Newsletter zur Nikotinentwöhntherapie
Das DKFZ listet hier u.a. die Inhaltsstoffe von E-Zigaretten auf, die nur ein halbes Jahr später "völlig unbekannt" waren.
http://www.dkfz.de/de/tabakkontrolle/dow...r_Juli_...
Die Befragung von Etter und Bullen, die im DKFZ-Newsletter veröffentlicht wurde, kann man hier im Original ansehen und braucht nichts weiter tun, als sie mit der DKFZ-Version zu vergleichen, um zu erkennen, welche gravierenden Änderungen Pötschke-Langer vorgenommen hat - und welche positiven Eigenschaften Etter und Bullen dem Produkt tatsächlich zuerkennen.
http://onlinelibrary.wiley.com/doi/10.11...3505.x/...
Auf Seite 4 der nachfolgend verlinkten "Faktensammlung" wird Politikern erklärt, wie sie E-Zigaretten auch ohne echte Rechtsgrundlage aus dem Verkehr ziehen können, indem sie sie zum Beispiel als Arzneimittel bezeichnen. Auch die Möglichkeit, es mit einer Einstufung als Tabakprodukt oder mithilfe des Tabakwarennachahmungsgesetzes zu versuchen, wird eingeräumt - jedoch werden die Aussichten auf Erfolg dabei als geringer eingeschätzt. Ist das noch "Krebsforschung"?
Außerdem wird in dieser Broschüre "Aus der Wissenschaft - für die Politik" der Eindruck vermittelt, es handele sich bei E-Zigaretten um Betrug, bei E-Zigarettenhändlern entsprechend um Betrüger und somit bei E-Zigarettenkonsumenten um...richtig...Opfer.
http://www.dkfz.de/de/tabakkontrolle/dow..._Zigare...
Bis hin in das wichtigste interdisziplinäre Standardwerk zu Alkohol und Tabak in der Gegenwart ziehen sich Pötschke-Langers Manipulationen. Auch hier wird auf S. 98 systematisch die Abgrenzung zwischen Tabak erhitzender und Nikotin vernebelnder E-Zigarette unterlassen. Das ermöglicht eine Zuordnung in die Gruppe der "Smokeless Tobacco Products", obwohl in E-Zigaretten kein Tabak enthalten ist. Für Medizin- nicht aber Zigarettenfachleute, die ihr Wissen bei der wichtigsten deutschen Zigarettenforscherin der Gegenwart auf den neuesten Stand bringen, wird somit der Eindruck erweckt, auf E-Zigaretten lasse sich eine beigefügte Argumentationstabelle anwenden, die eigentlich für "Snus" gedacht ist. Dass E-Zigaretten nicht "etwas weniger schädlich als Tabakzigaretten" sind wie eben Snus, sondern um Dimensionen weniger schädlich bis hin zur fast völligen Unschädlichkeit, wird ja gezielt verschleiert. Somit wird das radikale Vorgehen gegen Nikotin vernebelnde E-Zigaretten für die Zigarettenbekämpfer als ethisch und moralisch vertretbar suggeriert, ja sogar als "Pflicht".
http://www.thieme.de/detailseiten/muster...716_090...
Dass diese Produktvermischungstaktik systematisch angewendet wird, erkennt man gut an Antwort auf die Kleine Anfrage des CDU-Abgeordneten Gregor Golland. Wer die zuvor vorgestellten Quellen aufmerksam gelesen hat, und nun auch diese Antwort aufmerksam liest, erkennt auf den ersten Blick, welche Quellen zur Verwendung kamen, und dass wieder der Trick angewendet wird, "E-Zigaretten mit Tabakerhitzung" ins Spiel zu bringen, obwohl diese für die aktuelle Diskussion vollkommen irrelevant sind.
http://www.gregor-golland.de/media/Anfra..._MMD15-...
Es geht ja bekanntlich immer noch eine Nummer größer. Aus der Art der Antworten des BMG auf die Kleine Anfrage der LINKEN ergibt sich eindeutig, wen das BMG für die Beantwortung der umfangreichen Anfrage zu Rate gezogen hat. Es spielt keine Rolle, ob MGEPA, BzgA oder DKFZ oder alle drei - die Informationen, die das BMG erhalten hat, sind ja sowieso immer die gleichen, auf das DKFZ zurückgehenden.
http://www.2download.de/download-9aeade7...esregie...
Die Hetzkampagne nahm ihren Ursprung in der RNZ. Dort ist der Artikel inzwischen nicht mehr verfügbar, aber hier war er mal zu finden:
http://www.rnz.de/rnzWissenschaftRegiona...teressa...
und hier ist er in Kopie erhalten geblieben. Der Artikel ist absolut lesenswert, denn er ist der Beweis, dass es Pötschke-Langer höchstpersönlich war, die die Hetzkampagne startete.
http://blog.elektrische-zigarrette.de/20...eressan...
Ingeborg Salomon von der RNZ berichtet übrigens ziemlich häufig über das DKFZ. Die RNZ ist ja wie das DKFZ in Heidelberg ansässig. Man kann Salomon durchaus als "Hofberichterstatterin" des DKFZ bezeichnen.
Pötschke-Langer brauchte Salomon nur ein bisschen Unsinn erzählen und sich anschließend neben das Telefon setzen, und auf Interviewanfragen zu warten, die nach dem Artikel in der RNZ bei ihr eintrudeln würden. So geschah es ja auch.
In diesen Interviews warf sie dann mit den Hysterie erzeugenden Schlagwörtern wie eben Frostschutzmittel und Reizgas um sich, die wiederum eine Serie von Sensationsberichten nach sich zogen. Pflichtbewusste Journalisten, die sich auch bei anderen "seriösen" Einrichtungen erkundigten, erhielten nur die Auskünfte, die diese vorher vom DKFZ erhalten hatten. Dies reichte den Medien als Überprüfung aus; zum Lesen der Originalunterlagen hatte entweder keiner Zeit oder Lust, oder man sah - trotz unzähliger Hinweise aus der Bevölkerung - dazu keinen Anlass.
So einfach war das.
Mut zur Wut und abgerechnet wird wenn Wahltag ist!!!