hmm also das is ja jetzt ein durcheinander hier... Wer hat denn die Posts aus dem Islam/Satire-Thread so lieblos hier in diesen neuen Thread geklatscht?
Jetzt ist ein Post das Eröffnungspost indem ich absichtlich nicht genauer auf das Thema Flugzeugurteil eingegangen bin, damit es nicht zu off-topic wird...
Außerdem muss man ja erstmal differenzieren:
Erstens konnte das neue Flugsicherungsgesetz nicht bestehen bleiben, weil Bundeswehreinsätze im Innern nicht mit dem Grundgesetz vereinbar sind.
Und zweitens, weil die Richter darin einen Verstoss gegen die Menschenwürde sehen.
Während das mit der Bundeswehr vermutlich ziemlich klar aus dem Grundgesetz hervorgeht (hab ich jetzt allerdings nicht nachgelesen, nehme ich aber an), ist das mit der Menschenwürde schon eher Auslegungssache.
Ich selbst sehe das Ganze sehr gespalten. Es ist richtig, daß es eigentlich (also theoretisch-abstrakt) gesehen, nicht okay ist Menschenleben gegeneinander abzuwägen - also zu sagen: lieber 200 Menschen die Chance auf ein Überleben nehmen als sagen wir 60.0000 in einem Stadion.
Dazu kommt, daß der Staat nicht einfach so entscheiden können soll, daß seine Bürger von ihm getötet werden können, weil es im Interesse des Staates liegt.
Wenn ich mir allerdings die konkrete Situation vorstelle, für die das Gesetz wohl gedacht war, sieht es wieder anders aus. Denn pragmatisch gesehen ist es ja in der Tat so: Angenommen ein entführtes Flugzeug steuert auf ein vollbesetztes Stadion zu, und man weiss was die Entführer vor haben...
Warum sollte man es dann nicht abschiessen? Die Passagiere werden eh sterben und mit ihnen noch viele mehr.
Ich kann mir nicht vorstellen, daß einer der angehörigen der Passagiere im Nachhinein darüber klagen würde, daß das Flugzeug abgeschossen werden musste. Hingegen würde es sicher Klagen von Angehörigen der Stadionbesucher geben.
Und aus Sicht der Terroristen: Die wissen jetzt wenigstens, daß sie "sicher" sind, wenn sie es geschafft haben eine Passagiermaschine in ihre Gewalt zu bringen, das ist sicherlich auch kein gutes Signal.
Der Staat soll das Leben seiner Bürger schützen - und zwar das der Stadionbesucher und das der Passagiere. In so einem Fall wäre es aber offensichtlich nicht möglich das Leben beider Parteien zu schützen - und als Konsequenz schützt er dann quasi niemanden - er ist zur Passivität verurteilt. Dem Richter kann man da allerdings keinen vorwurf machen, er hat nur seinen Job gemacht, und der besteht darin, zu prüfen ob bestimmte Gesetze, die die Regierung beschlossen hat mit der Verfassung in Einklang sind. Absurderweise ist das so, um die Bürger vor der Regierung zu schützen.
gruß
midget