entmuendigung aller deutschen steht kurz bevor

nsm

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wer in den 70er jahren und vorher geboren ist, wurde damals automatisch gegen pocken geimpft. was ist mit den leuten? was ist mit leuten die sich selber irgendwann mal impfen lassen haben...

was passiert dann? es gibt keine informationen der regierungen was sie vorhaben, alles muss man aus den medien erfahren oder garnicht. gibt es infobriefe oder oeffentliche bekanntmachungen?
 

geschmackloss

Großmeister
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1.den menschen müsste trotzdem die wahl über die impfung gelassen werden denn wer sich nicht impft geht halt sein persönliches risiko ein und wer sich impft geht ein anderes ein
2. wenn alle ausser ich geimpft sind ist es für die andern doch egal ob ich die pocken jrieg da die ja eh geimpft sind
3. wenn die terroristen wissen das hier fast alle geimpft sind wär es doch schwachsinnig grade mit den pockenerregern anzugreifen
4.was ist mit den 100ten von andern erregern die die einsetzen könnten
gibt es dann demnächst 100te schutzimpfungen
5. wer sagt das auf die weise nicht in der bevölkerung selektiert wird
 

XaDis

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Maxim schrieb:
Was ist den daran so schlimm ?
Man bekommt die Impfung eben wenn sich die Pocken weltweit verbreiten.

Wer will kann sich ja auch jetzt schon impfen !

was daran so schlimm ist... ok meine Mum ist zufälligerweise Krankenschwester und kennt sich da etwas aus..

Sie hat mir erzählt das Pokenimpfungen früher noch üblich waren aber vom Gewicht abhängen und somit nur bei Kleinkindern kein Grosse Risiko ist... bei Erwachsenen muss die Dosis nur so hoch angesetzt werden das sich Antikörper im Blut bilden das das risiko etwa bei 30% liegt das die Leute dadurch Tatsächlich wieder Poken kriegen können (Poken durch die Impfung...!!!!) und nu erzähl mir mal was du dann 30% der Deutschen Bevölkerung erzählen willst du Neunmalkluger!

Ausserdem ist meine Meinung immernoch das die mit ner Massen-Zwangs-Impfung was ganz Anderes im Schilde führen - Kennen wir ja schon alle aus dem 3. Reich! Tolle Experimente an Menschenmassen... mal sehen was passiert...

Ich für meinen Teil geh jedenfalls lieber das Risiko ein zu erkranken als mich Impfen zu lassen... da müssen dir mir schon ne Kugel durch den Kopf jagen damit ich sowas "Freiwillig" mache!
 

MacMannus

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Seit 1979 gilt die schreckliche Seuche als ausgerottet. Nur noch in zwei Hochsicherheitslabors in den USA und in Russland sind Pocken-Viren vorhanden. Dennoch bereiten sich westliche Länder auf einen neuen Pockenausbruch vor. Sie befürchten einen Angriff mit Pockenviren durch Bioterroristen. Zur Zeit werden Millionen von Impfdosen angeschafft, um bei einem Pockenausbruch durch Ringimpfungen die Ausbreitung der Seuche zu begrenzen. Doch mit welchen Mitteln wird geimpft werden? Die jetzt noch vorhandenen Impfdosen auf dieser Welt stammen letztlich aus uralten Beständen. [...] Bei einem Pockenausbruch sollte man sich bloß nicht impfen lassen, postulieren Impfgegner wie Dr. med. Gerhard Buchwald. Er untersuchte akribisch die elf Pockenausbrüche in der deutschen Nachkriegszeit und stellte dabei fest, dass besonders die gegen Pocken Geimpften oder schnell Nachgeimpften an der Seuche erkrnakten und zum Teil starben. Bei den letzten drei Pockenausbrüchen in Deutschland erkrankten nicht geimpfte Kontaktpersonen überhaupt nicht und es gab in dieser Gruppe keinen Todesfall. In seinem Buch "Impfen - das Geschäft mit der Angst" macht Buchwald noch auf etwas anderes aufmerksam. Nachdem 1970 die Säuglingsimpfung eingestellt wurde, stellte man ab etwa 1975 fes, dass geistige Behinderungen bei Kindern durch ungeklärte Hirnschäden deutlich zurückgingen. Laut Buchwald fand die ofizielle Medizin keine Erklärung dafür. Er schon: Impfschäden durch Pocken-Vorsorge-Impfungen. Angesichts des Weltmachtstrebens gewisser politischer Eliten, denen das Wohl von Bevölkerungen egal ist, muss auch der Gedanke zugelassen werden, dass vielleicht gerade über ein Anti-Pockenmittel ein raffinierter Biowaffen-Angriff auf ganze Völker erfolgen könte. Hier muss die Frage gestellt werden: Wer schürt die Angst vor den Pocken und wer stellt die modernen Anti-Pockenmittel zur verfügung?
[Quelle: TOPIC Nr. 1/2003]
 

Trasher

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Das Geschäft mit der Angst.

Und jeder Fernsehsender unterstützt die Panikmache...
 

semball

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Ich versteh jetzt wirklich nicht wieso deshalb von ein paar möchtegern-verschwörungsopfern so ein Aufstand gemacht wird.
Das ist doch eine durch und durch sinnvolle und richtige Maßnahme.
 

Choronzon

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8) Hallo.
Die "Entmündigung" steht nicht bevor,sie wird seit langem praktiziert,aber das sieht ja wohl jeder...*grr*

@Tizian .Welche Vergangenheit? *lol*

mfg. C :roll:
 

science

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nsm schrieb:
wann gab es sowas das letzte mal bei euch in deutschland?

einen zwang fuer alle? einschraenkung eines grundrechts durch ein anderes normales gesetz...

siehe hier:
http://news.focus.msn.de/G/GN/gn.htm?snr=115698

das erinnert mich an eure vergangenheit...

Der Witz ist gut.... glaubst du wirklich das Deutschland Bundesrepublik Deutschland ein Souveräner Staat ist?


Souveräner Staat oder noch immer unter Besatzungsrecht?
Von Hans-Peter Thietz, ehemaliger Abgeordneter der letzten, frei gewählten Volkskammer der DDR und des Europa-Parlaments

Im Jahre 1990 ist die DDR gemäß Artikel 23 Grundgesetz der Bundesrepublik beigetreten. Als Mitglied der damaligen Volkskammer wurde dies auch mit meiner Stimme beschlossen. Der Beitritt erfolgte aufgrund eines Vertragskomplexes, durch den nach offizieller Darstellung die Nachkriegsära abgeschlossen und Deutschland wieder eine volle Souveränität erhalten habe.

Ein klassischer Friedensvertrag sei dadurch überflüssig geworden und die Notwendigkeit des Abschlusses eines solchen durch die politischen Ereignisse überholt.

Diese Darstellung läßt sich bei näherer Nachprüfung nicht aufrecht erhalten:

Gemeinhin wird der sogenannte »Zwei-plus-Vier-Vertrag« als alles regelnder Basisvertrag zwischen den vier Siegermächten des II. Weltkrieges und den Teilstaatprovisorien BRD und DDR angesehen, durch den Deutschland seine volle Souveränität gemäß Artikel 7 (2) wiedergewonnen habe. Dieser Artikel 7 (2) lautet:

»Das vereinte Deutschland hat demgemäß seine volle Souveränität über seine inneren und äußeren Angelegenheiten.«

Dieser Wortlaut bedeutet für den normalverständigen Bürger, daß keinerlei Regelungen aus früherem Besatzungsrecht mehr fortgelten können, die sich bis dahin aus dem sogenannten »Überleitungsvertrag« mit dem offiziellen Namen »Vertrag zur Regelung aus Krieg und Besatzung entstandener Fragen« in seiner revidierten Fassung vom 23.10.1954, veröffentlicht im BGBl. Teil II am 31.3.1955, ergaben.

Der Überleitungsvertrag

Dieser »Überleitungsvertrag« umfaßte ursprünglich 12 Teile, von denen in der Fassung vom 23.10.1954 die Teile II, VIII und XI als bereits gestrichen ausgewiesen sind und dieser Vertragstext zu jenem Zeitpunkt so noch 9 Teile mit insgesamt 83 Artikeln und 224 Abschnitten fortgeltender Bestimmungen der Alliierten enthielt. Solange er galt (also bis September 1990), konnte überhaupt nicht von einer Souveränität der Bundesrepublik Deutschland gesprochen werden.

Die Politiker und die Medien, die über Jahrzehnte den Staatsbürgern und Wählern der BRD eine solche Souveränität suggerierten, handelten wider besseres Wissen oder ohne Kenntnis dieses Vertrages.

Zur Gewährung einer vollen Souveränität war dieser »Überleitungsvertrag« mit seinen alliierten Vorschriften infolge des »Zwei-plus-Vier-Vertrages« also aufzuheben.

Eine seltsame »Vereinbarung ... «

Dazu diente die »Vereinbarung vom 27./28. September 1990 zu dem Vertrag über die Beziehung der Bundesrepublik Deutschland und den Drei Mächten (in der geänderten Fassung) sowie zu dem Vertrag zur Regelung aus Krieg und Besatzung entstandener Fragen (in der geänderten Fassung)«,
veröffentlicht als Bekanntmachung im Bundesgesetzblatt 1990, Teil II, Seite 1386 ff.

Hierin wird in Punkt 1 bestimmt, daß die alliierten Bestimmungen suspendiert werden und nun außer Kraft treten - doch vorbehaltlich der Festlegungen des Punktes 3. Und hier ist nun das Erstaunliche zu lesen:

»3. Folgende Bestimmungen des Überleitungsvertrages bleiben jedoch in Kraft:

ERSTER TEIL: Artikel 1, Absatz 1, Satz 1 bis „... Rechtsvorschriften aufzuheben oder zu ändern“ sowie Absätze 3, 4 und 5, Artikel 2, Absatz 1, Artikel 3, Absätze 2 und 3, Artikel 5, Absätze 1 und 3, Artikel 7, Absatz 1, Artikel 8

DRITTER TEIL: Artikel 3, Absatz 5, Buchstabe a des Anhangs, Artikel 6, Absatz 3 des Anhangs

SECHSTER TEIL: Artikel 3, Absätze 1 und 3

SIEBENTER TEIL: Artikel 1 und Artikel 2

NEUNTER TEIL: Artikel 1

ZEHNTER TEIL: Artikel 4«


Doch damit noch nicht genug:

Zusätzlich zu dieser detaillierten Festschreibung, welche Teile des Überleitungsvertrages von 1954 in Kraft bleiben, wird in der »Vereinbarung vom 27./28. September 1990 ...« (BGBl. 1990, Teil II, S. 1386 ff) in Ziffer 4 c festgelegt, daß die in Ziffer 1 dieser »Vereinbarung« zugestandene Suspendierung der übrigen Teile des Überleitungsvertrages deutscherseits die weitere Erfüllung bestimmter Festlegungen »nicht beeinträchtigt«.

Mit welchem Recht spricht man von einer »Suspendierung« des Überleitungsvertrages von 1954, wenn in der hier zitierten »Vereinbarung vom 27./28. September 1990 ... «(siehe oben) festgelegt wird, daß er in seinen grundsätzlichen Bestimmungen fortgilt?

Nehmen wir als Beispiel aus den oben zitierten Bestimmungen, die in Kraft bleiben, aus dem ERSTEN TEIL den Artikel 2, Absatz 1.

Dieser Artikel des Überleitungsvertrages von 1954 lautet:

»Alle Rechte und Verpflichtungen, die durch gesetzgeberische, gerichtliche oder Verwaltungsmaßnahmen der alliierten Behörden oder aufgrund solcher Maßnahmen begründet oder festgestellt worden sind, sind und bleiben in jeder Hinsicht nach deutschem Recht in Kraft, ohne Rücksicht darauf, ob sie in Übereinstimmung mit anderen Rechtsvorschriften begründet oder festgestellt worden sind.

Diese Rechte und Verpflichtungen unterliegen ohne Diskriminierung denselben künftigen gesetzgeberischen, gerichtlichen und Verwaltungsmaßnahmen wie gleichartige, nach innerstaatlichem deutschem Recht begründete oder festgestellte Rechte und Verpflichtungen.«


Also gelten doch ganz offenbar grundsätzliche Bestimmungen des Besatzungsrechts auch weiterhin!

Denn das heißt doch ganz klar und unzweifelhaft, daß bestimmte bisher im Rahmen des früheren Besatzungsrechts seitens der Alliierten festgelegten Entscheidungen für Deutschland fortgelten, ohne Rücksicht darauf, ob sie mit dem deutschen Rechtssystem vereinbar sind oder nicht. Und das bedeutet, daß sich die deutsche Politik für alle Zukunft daran auszurichten und zu halten hat.

Die ausdrückliche Festschreibung der Fortgeltung des hier zitierten und der anderen aufgezählten Artikel des Überleitungsvertrages belegt, daß die Bundesrepublik offenkundig weiterhin den zeitlich unbegrenzt ergangenen Bestimmungen des früheren Besatzungsrechts unterworfen ist.

Berlin bis heute unter Sonderstatus

Doch das ist immer noch nicht alles: Es ist die Existenz eines weiteren Vertrages festzustellen, mit dem Titel: »Übereinkommen zur Regelung bestimmter Fragen in Bezug auf Berlin«.

Dieser Vertrag vom 25.9.1990 ist zu finden im Bundesgesetzblatt 1990, Teil II, Seiten 1274 ff.

Parallel zur obigen Vereinbarung vom 27./28. September 1990 ist also ein gleichartiger Vertrag zusätzlich und gesondert für Berlin abgeschlossen worden.
Daß es sich hierbei um einen Parallelvertrag handelt, beweist die wörtliche Übereinstimmung des Artikels 2, hier nur mit dem Einschub »in Bezug auf Berlin«.

Der Abschluß zweier gleichgelagerter Verträge - einerseits für die Bundesrepublik Deutschland und andererseits für Berlin - kann nicht anders interpretiert werden, als daß von alliierter Seite der Sonderstatus von Berlin gegenüber dem übrigen Bundesgebiet weiterhin aufrechterhalten und festgeschrieben worden ist.

Ist Berlin also die Hauptstadt der Bundesrepublik, ohne gemäß fortgeltenden Bestimmungen der ehemaligen Siegermächte und angesichts getrennter »Vereinbarungen« und »Übereinkommen« ihr rechtlicher und politischer Bestandteil zu sein?

Aus all diesen Verträgen und Vorgängen ergeben sich so wesentliche Fragen für den völkerrechtlichen Status der Bundesrepublik Deutschlands und Berlins, daß sie dringend einer Klärung bedürfen!

Leben wir heute, 56 Jahre nach Kriegsende, noch immer unter fortgeltenden Bestimmungen früheren Besatzungsrechts der ehemaligen Siegermächte?

Wird hierdurch zwangsläufig die deutsche Politik mehr oder weniger fremdgeprägt, zumal Berlin unter einem verdeckt fortdauernden Sonderstatus steht?

Die deutschen Vertreter bei den »Zwei-plus-Vier«-Verhandlungen werden dies sicher nicht gewünscht haben, da man doch davon ausgehen muß, daß sie in deutschem Interesse handelten.

Also müssen die ehemaligen Siegermächte die Fortgeltung der 1954 ergangenen Bestimmungen gefordert haben.

Wäre dies aber nicht ein klarer Verstoß gegen geltendes internationales Recht, z.B. gegen den »Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte« vom 16.12.1966, worin in Teil I, Artikel 1 (1) ausdrücklich verankert ist: »Alle Völker haben das Recht auf Selbstbestimmung«?

Liegt hier das Geheimnis unerklärlicher Politik?

Haben wir in all diesen Unklarheiten und Unstimmigkeiten die sonst unverständlichen Ursachen für politische Entscheidungen zu suchen, die eindeutig dem Mehrheitswillen des Volkes widersprechen, wie zum Beispiel

die jeden Sachverstand und den Volkswillen mißachtende Aufgabe der Deutschen Mark zugunsten des EURO, dessen Stabilitätskriterien zunehmend aufgeweicht werden und der nach den Worten Allan Greenspans keinen Bestand haben wird?
die EU-Osterweiterung mit unabsehbaren Risiken für die politischen, wirtschaftlichen und arbeitsmarktpolitischen Folgen?
den Umbau der Bundeswehr von einer Verteidigungsarmee zu einer weltweit einsetzbaren Eingreiftruppe unter NATO- oder UNO-Kommando?
die sofort nach dem 11.9.2001 erfolgte »uneingeschränkte« Solidaritätserklärung mit den USA und ihren geostrategischen Zielen und damit die eigene Gefährdung durch die Zusage von Kampfbeteiligungen?
All dies und auch die Fortgeltung der UNO-Feindstaatenklauseln bis heute zeigen, daß wir entgegen den offiziellen politischen Verlautbarungen auf den Abschluß eines all dies beendenden Friedensvertrages keinesfalls verzichten können.

Dies folgt auch aus den Bestimmungen des Überleitungsvertrages von 1954, die nach dem Vertrag vom 27./28. September 1990 ausdrücklich als in Kraft bleibend bezeichnet werden. So beginnt beispielsweise der fortgeltende NEUNTE TEIL, Artikel 1 mit den Worten:

»Vorbehaltlich ... einer Friedensregelung mit Deutschland ... «

»Vorbehaltlich der Bestimmungen einer Friedensregelung mit Deutschland dürfen deutsche Staatsangehörige, die der Herrschaftsgewalt der Bundesrepublik unterliegen, gegen die Staaten, welche die Erklärung der Vereinten Nationen vom 1. Januar 1942 unterzeichnet haben oder ihr beigetreten sind oder mit Deutschland im Kriegszustand waren oder in Artikel 5 des Fünften Teils dieses Vertrages genannt sind, sowie gegen deren Staatsangehörige keine Ansprüche irgendwelcher Art erheben wegen Maßnahmen, welche von den Regierungen dieser Staaten oder mit ihrer Ermächtigung in der Zeit zwischen dem 1. September 1939 und dem 5. Juni 1945 wegen des in Europa bestehenden Kriegszustandes getroffen worden sind; auch darf niemand derartige Ansprüche vor einem Gericht in der Bundesrepublik geltend machen.«

Ein weiteres Beispiel:

Im SECHSTEN TEIL, Artikel 3, Absätze 1 und 3 des Überleitungsvertrages von 1954, der ausdrücklich in Kraft bleibt, heißt es:

»(1) Die Bundesrepublik wird in Zukunft keine Einwendungen gegen die Maßnahmen erheben, die gegen das deutsche Auslands- oder sonstige Vermögen durchgeführt worden sind oder werden sollen, das beschlagnahmt worden ist für Zwecke der Reparation oder Restitution oder auf Grund des Kriegszustandes oder auf Grund von Abkommen, die die Drei Mächte mit anderen alliierten Staaten, neutralen Staaten oder ehemaligen Bundesgenossen Deutschlands geschlossen haben oder schließen werden.«

»(3) Ansprüche und Klagen gegen Personen, die aufgrund der in Absatz (1) und (2) dieses Artikels bezeichneten Maßnahmen Eigentum erworben oder übertragen haben, sowie Ansprüche und Klagen gegen internationale Organisationen, ausländische Regierungen oder Personen, die auf Anweisung dieser Organisationen oder Regierungen gehandelt haben, werden nicht zugelassen.«

Rechtlos gegen alliiertes Unrecht und ohne Friedensregelung

»Ansprüche und Klagen ... werden nicht zugelassen.«

Diese Festlegungen bedeuten, daß sich die ehemaligen Siegermächte hiermit außerhalb jeder Rechtsverfolgung stellen, sie also für eigene terrorartige Kriegshandlungen, für die man bei den Nürnberger Prozessen Deutsche zur Rechenschaft gezogen hat und bis heute strafverfolgt, niemals angeklagt werden dürfen, - denken wir nur an die höllenhaften Infernos der Flächenbombardierungen deutscher Städte wie Dresden mit Hunderttausenden von Opfern unschuldiger Flüchtlinge, Frauen und Kinder unmittelbar vor Kriegsende oder den millionenfachen Tod deutscher Soldaten und Vertriebener nach Kriegsende.

Besondere Aufmerksamkeit verdient jedoch die oben zitierte Formulierung am Ende des Artikels 3, Absatz 1: » ... geschlossen haben oder schließen werden«.

Dies heißt nichts anderes, als daß die Siegermächte auch heute noch und für die Zukunft zeitlich unbegrenzt deutsche Auslands- oder sonstige Vermögen zum Zwecke von Reparationen, Restitutionen oder aus anderen Kriegsgründen beschlagnahmen und sich aneignen dürfen und sogar das Recht haben, hierzu auch in Zukunft noch spezielle Abkommen zu treffen. In Artikel 1, Satz 1 wird ausdrücklich festgeschrieben: »Die Bundesrepublik wird keine Einwendungen erheben ... «.

Es ist wohl nicht davon auszugehen, daß es bei der Revision des Überleitungsvertrages einfach vergessen und übersehen wurde, solche Formulierungen zu streichen.

Deutschland gilt völkerrechtlich nach UNO-Satzung nach wie vor als »Feindstaat«

Gleiches gilt übrigens auch für die nach wie vor gültigen »Feindstaatenklauseln« (Artikel 53 und 107) der UNO-Charta, die es den Siegern des Zweiten Weltkrieges bis heute erlauben, auch ohne Ermächtigung des Sicherheitsrates »Zwangsmaßnahmen« gegen die Feindstaaten zu ergreifen, also gegen Deutschland.

Wann sollen wir die seit einem halben Jahrhundert überfällige Friedensregelung denn endlich erhalten?

Wo finden wir hierzu einen Vertragspartner für die deutsche Seite, wenn gemäß Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 31.7.1973 das Deutsche Reich 1945 nicht untergegangen und die Bundesrepublik Deutschland kein Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches ist? In den Entscheidungsgründen des bis heute nicht aufgehobenen Urteils heißt es dort (2 BvF 1/73):

»Das Grundgesetz - nicht nur eine These der Völkerrechtslehre und der Staatsrechtslehre! - geht davon aus, daß das Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 überdauert hat und weder mit der Kapitulation noch durch Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die alliierten Okkupationsmächte noch später untergegangen ist; ( ...). Das Deutsche Reich existiert fort, besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation, insbesondere mangels institutionalisierter Organe selbst nicht handlungsfähig. (...) Mit der Errichtung der BRD wurde nicht ein neuer westdeutscher Staat gegründet, sondern ein Teil Deutschlands neu organisiert. Die BRD ist also nicht „Rechtsnachfolger“ des Deutschen Reiches (...). Sie beschränkt staatsrechtlich ihre Hoheitsgewalt auf den „Geltungsbereich des GG.«

Dieses Urteil gilt ganz unzweifelhaft auch für die BRD nach der Vereinigung von Mittel- und Westdeutschland, weil der „Geltungsbereich des GG“ eben nicht das Deutsche Reich umfaßt.

Offene Fragen ...

Existiert das Deutsche Reich fort, ist auch seine Verfassung, die Reichsverfassung von 1919, nach wie vor gültig, wenn auch zur Zeit überlagert vom Grundgesetz, weil das Deutsche Reich eben »nicht handlungsfähig« ist.

Wer also ist nun völkerrechtlich befugt, den überfälligen Friedensvertrag für die deutsche Seite zu unterschreiben?

Das »Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland« (so die offizielle Bezeichnung) ist zum anderen keine Verfassung »der« Bundesrepublik, sondern ein Nachkriegsprovisorium, geschaffen unter der Oberhoheit der ehemaligen Siegerstaaten »für« die BRD.

So fehlen ihm die Zustimmung des deutschen Volkes und jedwede plebiszitären Elemente.

Die grundlegende demokratische Forderung »Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus« (Artikel 20 (2) GG) erschöpft sich in der Erlaubnis, alle vier bis fünf Jahre zur Wahl gehen zu dürfen, ohne die dann durchgeführte Politik in irgendeiner Weise korrigierend beeinflussen zu können.

Das gilt insbesondere für existenzielle Fragen wie die Aufgabe von Hoheits- und Selbstbestimmungsrechten an die EU, für die Abschaffung der DM und andere Entscheidungen, bei denen der Mehrheitswille der Bürger übergangen und versucht wird, durch millionenschwere Werbekampagnen den Widerstand der Bürger zu brechen.

Wann endlich werden wir die Möglichkeit haben, über eine uns im Grundgesetz Artikel 146 zugesicherte eigene Verfassung zu entscheiden, die dem Bürger ein wahrhaftiges und absolutes, uneingeschränktes Bestimmungsrecht garantieren sollte, wie in unserem Schweizer Nachbarland?

Wann wird hierfür eine Deutsche Nationalversammlung einberufen?

Wäre das nicht die vornehmste Aufgabe des über allen Parteien stehen sollenden Herrn Bundespräsidenten, endlich tätig zu werden? Jeder sich für unser Volk noch verantwortungsbewußt fühlende Bürger würde hierbei gern mitwirken.

Wann endlich können wir in freier Entscheidung über unsere Verfassung entscheiden?

Der Artikel 146 des im Jahre 1949 unter westalliierter Oberhoheit für die Bundesrepublik geschaffene Grundgesetzes lautete bis zum Inkrafttreten des Einigungsvertrages am 31.8.1990 wie folgt:

»Dieses Grundgesetz verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.«

Mit Bekanntmachung im Bundesgesetzblatt Teil II vom 23.9.1990, Seite 885 ff, wurde dieser Artikel wie folgt geändert:

»Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.«

Da die Einheit und Freiheit Deutschlands aber eben noch nicht vollendet worden ist, wie die aufgezeigten fortgeltenden Souveränitätsbeschränkungen beweisen, ergeben sich a) die staatsrechtliche Frage, ob und ab wann es denn überhaupt gilt und b) die bleibende Aufforderung an das deutsche Volk, in freier Entscheidung eine Verfassung zu beschließen, die allein die letzte, in freier Entscheidung gegebene Reichsverfassung von 1919 ablösen könnte.

Urteilen Sie selbst: Wie lange soll dieser friedensvertraglose und verfassungsrechtlich unbefriedigende Zustand noch andauern?

Hinweis: Den Wortlaut der in dieser Ausarbeitung genannten Verträge und der UNO-Feindstaatenklauseln können Sie gegen Kostenerstattung bei uns anfordern.

ViSdP: Hans-Peter Thietz, Zum Backhaus 6, 54552 Gefell.
Fax: 02692-931711. Weltnetz: Thietz@erde2000.de
 

Choronzon

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8) @science
Vorsicht,das was du schreibst,könnte tatsächlich der Warheit sehr nahe kommen 8O ,und daran dürften einige Leutz nicht sonderlich interessiert sein...

(Das erinnernt mich an das berühmte "stochern im Wespennest").

mfg. C :wink:
 

semball

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@science:
Schön langer Text, nur leider irrelevant.

Brd ist ein souveräner Staat. Fertig. Aus. Punkt.
 

Peppi

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Hallo Leute, leider gibt es keinen Pockenimpfstoff. Eine Grippeimpfung ist nach einem Jahr hinfällig, weil sie nicht mehr gegen die veränderten Bakterien wirkt.

Die Pocken aber sind bis auf ein paar Stämme im Labor angeblich ausgerottet. Mal ganz abgesehen davon, was den Schurkenstaaten schon alles unterstellt wurde, wäre kein Impfstoffe gegen diese Pockenstämme wirksam.

Wer erinnert sich noch an die Sache mit den Milzbrandbriefen? Zum Glück gabs damals keine Impfung dagegen, weil alles nach ein paar Monaten vergessen war. Und keiner redet darüber und keiner hat eine Antwort. Es gibt keine Verschwörung, alles findet ganz offen statt, man muß nur die Augen aufmachen.

Liebe Leute, es macht einen großen Unterschied, ob eine Regierung ihren Bürgern anbietet sich impfenzu lassen, oder es ihnen befiehlt.

Paradewohlstandskind, du wolltest ein Freidenker sein, und heute glaubst du all die bequemen Sachen, mit denen wir den ganzen Tag eingelullt werden?

Ciao Peppi
 

captainfuture

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nsm schrieb:
das ist ein weiteres beispiel wie die regierungen alle ihre buerger in ihre finger bekommen und ihnen (wer weiss das schon) irgendwas spritzen duerfen, und das alles geschuetzt durch irgendwelche fragwuerdigen gesetze...

bei jeder anderen ansteckenden krankheit oder behandlung muss der patient sein einverstaendnis abgeben und teilweise sogar unterschreiben dass er den eingriff/zugriff erlaubt.. laut gesetzt ist jede artzbehandlung eine koerperverletzung die jedoch durch den patienten selber genehmigt sprich vertraglich abgesichert ist. du gibst dem arzt deine erlaubnis dich " absichtlich zu verletzen".. natuerlich zu zwecken der heilung...

nun kam jedoch unser so allseits geliebter 11.09.2001... und jetzt gibt es ein gesetz dass sie dich auf jeden fall in die finger bekommen.. da brauch bloss mal eine falsche befuerchtung der behoerden aufkommen oder eine absichtliche irrefuehrung, und dann wird deutschlandweit allen leuten irgendwas gesprizt... habt ihr ahnung was die da mit euch machen?

es werden immer mehr hinweise aus diversen prophezeiungen und alten schriften wahr.. im zeitalter von bigbrother und ueberwachungstaat, RFIDs etc... das ist die gelegenheit fuer jeden staat seine bevoelkerung zu markieren und zu kennzeichnen.. hier schliesst sich der kreis fuer alle die mal das gesamte bild betrachten und langsam erahnen muessten dass ein puzzleteil nach dem anderen an seine stelle gelegt wird.....

wer hat die kontrolle bei euch? ihr moegt staendig auf den verschwoerungstheorien der USA herumtreten, die boesen leute der cia, fbi, und anderen schlimmen agencies, aber was tut sich in deutschen landen? ihr solltet eure eigene regierung und deren beschluesse mal auch mit solchen kritischen augen verfolgen.. das boese sitzt nicht nur in den usa, sondern in allen laendern dieser welt...

hier geht es wohl mehr darum, einen bürger mit gewalt vernunft einzuprügeln, weas heute leider viel zu oft nötig ist, weil irgendwelche spatzenhirne glauben, sie haben physikalische, medizinische, weltpolitische und religiöse zusammenhänge besser im überblick, als der rest der welt.

ein pockenverseuchter ist eine gefahr für millionen andere und wenn er das selber nicht erkennen kann und sich weigert, geimpft zu werden, sollte er meiner meinung nach erzwungen werden dürfen.

das sind andere dimensionen, als auf eigene verantwortung ein krankenhaus zu verlassen nach einer schönheitsoperation.
 

DrAbgah

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derbomat.
bekannter weise soll aids angeblich genau so durch eine flächendeckende impfaktion in afrika zur verbreitung gebracht worden sein. (vergleiche auch die pläne aus den protokollen der w. v. z. - ich gehe da jetzt nicht näher drauf ein). ich persönlich werde mich aber rechtzeitig mit dem impfstoff auseinandersetzen (arbeite in der pharma-branche) und mich dann von einem arzt meines vertrauens behandeln lassen...
gruß Dr.Abgah
 

fletcher

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captainfuture schrieb:
ein pockenverseuchter ist eine gefahr für millionen andere und wenn er das selber nicht erkennen kann und sich weigert, geimpft zu werden, sollte er meiner meinung nach erzwungen werden dürfen.

das problem sind die nebenwirkungen soweit ich weiss, und der fakt das man sollte man versuchen die welt doch zu verpocken, einen stamm erschafft der resitent gegen das impfmedikament ist.kann man mit einer impfung überhaupt gegen alle varianten impfen?
 

Wanderer

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soweit ich weiss, kommen auf 10000 impfungen,4 schwere komplikationen...
was soviel heisst du kannst sterben oder geistige schäden davon tragen...
 

argos

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Ich hab ne Schutzmaske und einige Pakete Filter, die setz ich mir alle auf, und jeder der mich mit ner Nadel pieksen will, dem sag ich daß ich ganz dolle Angst vor Nadeln hab und wegen meiner Maske ja gar nicht gepiekst werden muß, wenn es wirklich zu einer Epidemie kommt haue ich eh ab.
 

Peppi

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Hallo Liebe Weltverschwörer!

Über was genau redet ihr da eigentlich? Welche Pockenviren meint ihr?
Das ganze ist doch ganz einfach: Wer Angst vor Pockenviren hat, ist für den Krieg. Einer zeigt auf den anderen und sagt "Du hast Pockenviren". Der andere muß seine Unschuld beweisen und der eine behält solange recht, bis er sich einen neuen Schwindel einfallen läßt.

Also na gut, der böse ist Saddam und der gute ist George W. Bush, letzterer wird uns Frieden und Sicherheit bringen während erstere außer Kontrolle geraten ist. Wer hat denn Angst vor irakischen Chemiewaffen. Die haben sie Anfang der 80er recht günstig von den Amis bezogen, sind ausreichend getestet worden an Kurden und Iranern, und die Toten sehen furchtbar aus.

Warum haben wir also ausgerechnet vor Pocken Angst?

Ein ahnungsloser Peppi
 

captainfuture

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Peppi schrieb:
Hallo Liebe Weltverschwörer!

Über was genau redet ihr da eigentlich? Welche Pockenviren meint ihr?
Das ganze ist doch ganz einfach: Wer Angst vor Pockenviren hat, ist für den Krieg. Einer zeigt auf den anderen und sagt "Du hast Pockenviren". Der andere muß seine Unschuld beweisen und der eine behält solange recht, bis er sich einen neuen Schwindel einfallen läßt.

Also na gut, der böse ist Saddam und der gute ist George W. Bush, letzterer wird uns Frieden und Sicherheit bringen während erstere außer Kontrolle geraten ist. Wer hat denn Angst vor irakischen Chemiewaffen. Die haben sie Anfang der 80er recht günstig von den Amis bezogen, sind ausreichend getestet worden an Kurden und Iranern, und die Toten sehen furchtbar aus.

Warum haben wir also ausgerechnet vor Pocken Angst?

Ein ahnungsloser Peppi

warum bist du nicht bundeskanzler und greifst endlich ein ?
 

DrJones

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Also das mit der Einschränkung der Grundrechte wäre glaub nichtmal
nötig.

Ich würde mich zumindest nicht gegen eine Pockenimpfung wehren,
wenn ich aus den Nachrichten hören würde das die Seuche
in Deutschland grasiert.
 

Peppi

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captainfuture schrieb:
Peppi schrieb:
Hallo Liebe Weltverschwörer!

Über was genau redet ihr da eigentlich? Welche Pockenviren meint ihr?
Das ganze ist doch ganz einfach: Wer Angst vor Pockenviren hat, ist für den Krieg. Einer zeigt auf den anderen und sagt "Du hast Pockenviren". Der andere muß seine Unschuld beweisen und der eine behält solange recht, bis er sich einen neuen Schwindel einfallen läßt.

Also na gut, der böse ist Saddam und der gute ist George W. Bush, letzterer wird uns Frieden und Sicherheit bringen während erstere außer Kontrolle geraten ist. Wer hat denn Angst vor irakischen Chemiewaffen. Die haben sie Anfang der 80er recht günstig von den Amis bezogen, sind ausreichend getestet worden an Kurden und Iranern, und die Toten sehen furchtbar aus.

Warum haben wir also ausgerechnet vor Pocken Angst?

Ein ahnungsloser Peppi

warum bist du nicht bundeskanzler und greifst endlich ein ?



Heißa!

Was meinst du damit? Glaubst du als Bundeskanzler hätte ich das Interesse oder gar die Macht dazu? Wenn ich ganz ehrlich bin, steht "Bundeskanzler sein" nicht gerade ganz oben auf der Liste mit meinen Berufswünschen ;)

Viele Grüße,
Peppi
 

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