Mal eins Vorweg zu mir

ich bin wirklich kein Gewaltätiger oder Aggressiver Mensch. Ich möchte nicht das der Eindruck hier entsteht, trotz der Meinung die irgendwie komplizierterweise net so richtig in Worte passt.
Silly Lilly schrieb:
Oder der Fall Bachmeyer (Oder wie hieß sie noch)z.b. - Die Frau hat im Gerichtssaal den Mörder ihrer Tochter ermordet. Würdest du die beurteilung dieser Tat, den Angehörigen des ermordeten Mörders anvertrauen wollen ?
Du musst in dem Falle unterscheiden.
Ich belasse die Beurteilung und das Beweisen der Schuld des Täters bei dem Staat da eine Objektive Beweisführung, zugegeben, kein Angehöriger treffen/fällen kann. In dem o.g. Fall (war er es nun?) würde der Punkt Schuldig eintreffen und die Mutter hätte eh das Strafmaß festzulegen, ausgeführt würde ich sagen.
Hat sie es vor dem Urteilsspruch getan müsste sie eine gleiche Verhandlung, wegen Mordes, führen. Und wenn der Richter sie für Schuldig im Sinne der Anklage spricht und das Strafmaß den Angehörigen zugesteht dann hat die Mutter in dem Falle nichts mehr zu lachen.
Letzeres gilt jedoch nur wenn der Ermordete Angeklagte ^^ trotz ableben für Nicht Schuldig gesprochen würde. Wäre er schuldig gelte wieder das Mittel Auge um Auge jedoch müsste sie mind. 5 Jahre ins Gefängnis.
Die Richter sollten auch mehrere Möglichkeiten haben.
1. Richter legt Strafmaß fest.
2. Richter verurteilt zum Tode.
3. Richter gibt der Familie das Recht die Strafe in angegebenem Maß zu entscheiden.
zu 1. Wäre im Falle eines Schuldspruches z.B. Beihilfe, Körpverletzung mit Todesfolge. (Als Beispiel)
zu 2. Schuldspruch zum Mehrfachen Mord eindeutiger Hinrichtungsgrund.
zu 3. Hinrichtung oder Lebenslang -> Familie darf entscheiden.
lg