Datenschutz-Beauftragter warnt vor Totalüberwachung

Aphorismus

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Ich finde, dass der Vergleich mit Hausdruchsuchungen hinkt. Wenn 22 Millionen Kreditkarten daraufhin überprüft werden, ob da Zahlungen an ein bestimmtes Konto gegangen sind, heißt das ja gleichzeitig, dass man nur nach diesem einen Punkt gesucht hat - und das war's.

Die Leute, deren Kreditkartendaten schlichtweg geklaut worden sind, haben tatsächlich Pech gehabt. Aber das sind dann von 22 Millionen überprüften und 322 gefundenen Personen vielleicht einer oder zwei. Und die werden ihre Unschuld wahrscheinlich beweisen können. Ist für mich schlichtweg kein stichhaltiges Gegenargument, auch wenn ich es nachvollziehen kann.

Wie the_midget schon geschrieben hat, wird man die anderen Dateninformationen (Name, Adresse, Geb.-Datum, etc.) nur bei denjenigen eingeholt haben, die eine Einzahlung auf das fragliche Konto gemacht haben. Über die anderen Kreditkartenutzer sind also keine Informationen eingeholt worden.

Anders als bei einer Hausdurchsuchung konnte also niemand zufällig über ein anderes Vergehen stolpern oder sonstwie in die Privatsphöre der Kreditkartenbesitzer eindringen. Natürlich muss man aufpassen, dass die Privatsphäre der Menschen weiterhin berücksichtigt wird und genau abwiegen, wie weit man gehen kann, ohne diese Privatsphäre der allgemeinen Sicherheit zu opfern. Aber hat man nicht genau das getan?
 

Franziskaner

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Winston_Smith schrieb:
Da ich aber Kinderpornos widerlich finde, treibe ich mich auf solchen Seiten nicht rum, und überweisen denen auch kein Geld.

Und darum bin ich schuldlos und ich wurde nicht von der Polizei abgeholt.

Alles gut.

Ausser, wenn der widerliche KiPo Anbieter zufällig noch einen iPod über eBay vertickert, den du für supergünstige 79,99 ersteigert hast und mit Kreditkarte bezahlst - um nur ein Beispiel zu nennen. Könnte auch eine beliebige Shareware o.ä. sein, für das das gleiche Zielkonto genutzt wird.

So, dann kommen die Männer in Grün, Hausdurchsuchung, Computer beschlagnahmt und deine Nachbarn kriegen durch Gesprächsfetzen mit, das bei dir wegen des Verdachts der Kinderpornographie ermittelt wird.

Ja, alles wird gut, Verdächtige sind auch immer Täter, Täter müssen bestraft werden und wer nichts zu verbergen hat...

Wie wärs, wenn wir alle Wände gläsern machen, dann sieht auch jeder, das wir wirklich nix zu verbergen haben. Wir könnten Polizei und Geheimdienst auch noch zwecks der effizienten Ermittlungsarbeit zusammenlegen, vielleicht im Rahmen einer neu zu gründenden Behörde? "Ministerium der Liebe" fällt mir spontan ein...

Ausserdem könnten wir ja mal pauschal 39 Mio. Hausdurchsuchungen veranstalten, ich bin sicher, die absolute Zahl der Päderasten und Kinderpornographie-Konsumenten dürfte deutlich höher als 300+ ausfallen. Da könnten wir gleich noch ein paar Hundertschaften Terroristen mit entdecken - super. Alles gut. Freiheit ist Sklaverei.

doppelplusungut, diese Entwicklung. Aber offensichtlich fühlen sich ja viele ganz wohl dabei.

Aphorismus schrieb:
Aber das sind dann von 22 Millionen überprüften und 322 gefundenen Personen vielleicht einer oder zwei. Und die werden ihre Unschuld wahrscheinlich beweisen können.

Klasse, auf Grund einer Korrelation von seiner Bank der Polizei gemeldet und plötzlich muss man seine Unschuld beweisen.

Bisher ging ich immer davon aus, das von der Jurisdiktion die Schuld eines Verdächtigen bewiesen werden müsse, bevor er als schuldig zu gelten hat.

Aber so ändern sich die Zeiten...
 

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Es wurden 22 Millionen Bürger unter Generalverdacht gestellt, weil irgendeine Fernsehsendung den Ermittlungsbehörden eine Kinderpornoseite vorgelegt hat.
Will man das nun mit allen Seiten machen? Das war ja sicher nicht die einzige illegale Seite im Netz.
Habe übrigens gerade gelesen, dass den Banken bei Strafe angedroht wurde die Daten auch ohne richterlichen Beschluss rauszugeben.

Hier ein sehr interessanter Antrag von Udo Vetter ( http://www.lawblog.de ):

Vorab als Fax 0345 220 5030
Amtsgericht Halle
Thüringer Straße 16
06112 Halle

10. Januar 2007

Antrag auf gerichtliche Entscheidung entsprechend § 98 Abs. 2 S. 2 StPO

des Rechtsanwaltes Udo Vetter, Lützowstraße 2, 40476 Düsseldorf,

wegen

der Datenabfrage der Staatsanwaltschaft Halle bei Kreditkartenunternehmen und Abrechnungsstellen im Rahmen des Ermittlungsverfahrens „Mikado“ wegen mutmaßlicher Verstöße gegen § 184b StGB.

Ich beantrage,

festzustellen, dass die Datenabfrage der Staatsanwaltschaft Halle bei bundesdeutschen Kreditkarten und Abrechnungsunternehmen im Rahmen des Ermittlungsverfahrens „Mikado“ rechtswidrig war.

Mit diesem Antrag wende ich mich gegen die oben näher beschriebene Ermittlungsmaßnahme der Staatsanwaltschaft Halle. Es handelt sich um eine bundesweit beachtete Aktion. Ich füge beispielsweise einen Bericht der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom 10. Januar 2007 als Anlage 1 bei.

I.

Ich bin Inhaber zweier Kreditkarten, die von deutschen Banken ausgegeben wurden. Es handelt sich hierbei um eine Mastercard, herausgegeben von der Deutschen Bank, sowie um eine Visacard, herausgegeben von der DaimlerChrysler Bank.

Die Mastercard nutze ich ununterbrochen seit rund 20 Jahren. Die Visacard habe ich Ende 2004 erhalten.

Als Beleg füge ich zunächst zwei Kreditkartenbelege bei (Anlage 2)

II.

Die Staatsanwaltschaft Halle erhielt über ein Fernsehmagazin Hinweise auf eine Internetseite, auf der möglicherweise kinderpornografische Inhalte angeboten wurden. Die Inhalte konnten gegen Bezahlung mit Kreditkarte heruntergeladen werden.

Die Betreiber dieser Website konnten nicht ermittelt werden. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft war es auch nicht möglich, den Geldstrom zu verfolgen. Die Spur habe sich auf den Philippinen verloren.

Um mögliche Nutzer des Angebotes zu ermitteln, richtete die Staatsanwaltschaft Halle an alle deutschen Kreditkartenunternehmen und Verrechnungsstellen eine Anfrage und bat um Mitteilung der Kreditkartenkunden, über deren Karte innerhalb eines bestimmten Zeitraum ein Betrag von 79,99 Dollar für einen bestimmten Vertragskunden der Kreditkartenunternehmen (Betreiber einer Verrrechnungsstelle bzw. der Webseite) ins Ausland übermittelt wurden.

In den Schreiben wurde den Empfängern mitgeteilt, sie machten sich ggf. strafbar, wenn sie der Aufforderung nicht nachkämen.

Nach Angaben der Ermittlungsbehörden durchsuchten die deutschen Kreditkartenfirmen daraufhin ihre Datenbestände auf Zahlungen, die den genannten Kriterien entsprechen. Es wurden den Ermittlungsbehörden dann 322 Kreditkartenkunden mitgeteilt, über deren Kartenkonto passende Zahlungen erfolgten.

Ich besitze zwei der jeweils meistverbreiteten Kreditkarten Deutschlands. Somit sind auch meine Kontendaten im Rahmen der Ermittlungen überprüft worden.

III.

Die Ermittlungsmaßnahme war rechtswidrig, jedenfalls aber unverhältnismäßig.

1. Es bestand noch nicht einmal ein Anfangsverdacht, um derartige Ermittlungen vorzunehmen.

Die bloße Existenz einer Internetseite mit Kinderpornografie liefert keine tatsächlichen Anhaltspunkte dafür, dass diese Seite auch von deutschen Kunden aufgesucht und von dort gegen Bezahlung strafbare Inhalte heruntergeladen werden.

Die diesbezügliche Annahme der Staatsanwaltschaft war eine reine Spekulation. Es wurde ins Blaue hinein unterstellt, dass es deutsche Kunden geben könnte. Die für Ermittlungen erforderlichen tatsächlichen Anhaltspunkte (Zahlung aus Deutschland auf das betreffende Konto) wurden gerade erst durch die beanstandete Maßnahme produziert!

Wollte man schon aus der bloßen Existenz einer Internetseite mit strafbaren Inhalten künftig einen hinreichenden Tatverdacht dahingehend herleiten, dass Deutsche dieses Angebot nutzen, wäre der andauernden Überprüfung des gesamten Zahlungsverkehrs aller Bundesbürger Tür und Tor geöffnet. Und das nur aus der vagen Möglichkeit heraus, dass der eine oder andere von etlichen Millionen möglicherweise von einem derartigen Angebot Gebrauch macht.

Tatsächlich lag also kein Anfangsverdacht vor. Vielmehr schöpfte die Staatsanwaltschaft einen unzulässigen Generalverdacht gegen sämtliche Inhaber einer deutschen Kreditkarte. Betroffen waren demnach 22 Millionen Menschen.

2. Bei der Maßnahme handelt es sich faktisch um eine Rasterfahndung nach § 98a StPO.

Der Datenabgleich erfolgte nach allen Berichten automatisch nach bestimmten Kriterien.

Die Staatsanwaltschaft hat den Datenabgleich zwar nicht selbst durchgeführt. Jedoch hat sie den angeschriebenen Unternehmen in der Anfrage mitgeteilt, diese machten sich gegebenenfalls strafbar, wenn sie nicht mitwirkten.

Hierdurch hat die Staatsanwaltschaft die Kreditkartenfirmen über ihre Mitwirkungspflicht fehlerhaft informiert. Tatsächlich besteht die Verpflichtung zur Datenherausgabe nach § 98a StPO nur bei richterlicher Anordnung (§ 98b Abs. 1 S. 1 StPO), die hier gar nicht eingeholt worden war; Gefahr im Verzug lag offensichtlich nicht vor.

Durch die rechtswidrige Inaussichtstellung eines Ermittlungsverfahrens setzte die Staatsanwaltschaft die angeschriebenen Unternehmen dergestalt unter Druck, dass diese die Rasterfahndung durchführten.

Dieser Sachverhalt kann aber nicht anders behandelt werden, als wenn die Staatsanwaltschaft die Daten angefordert und die Rasterfahndung selbst durchgeführt hätte. Denn die beteiligten Unternehmen sahen sich durch die Mitteilung, sie machten sich bei einer Weigerung ggf. strafbar, verständlicherweise in einem Handlungszwang.

Das Verhalten der Staatsanwaltschaft diente ersichtlich dazu, den Richtervorbehalt für eine Rasterfahndung zu umgehen. Hierbei dürfte eine Rolle gespielt haben, dass ein richterlicher Beschluss auf „Durchsuchung“ sämtlicher deutschen Kreditkartenkonten ins Blaue hinein kaum zu erwirken gewesen wäre.

Die Maßnahme ist also schon rechtswidrig, weil die erforderliche richterliche Genehmigung nicht eingeholt wurde.

Im Übrigen bestehen auch erhebliche Zweifel, ob es sich bei den im Raume stehenden Delikten nach § 184b StGB auf Konsumentenseite um eine Straftat von „erheblicher Bedeutung“ handelt, wie es das Gesetz für eine Rasterfahndung verlangt.

3. Die Maßnahme ist aber jedenfalls grob unverhältnismäßig.

Durch den Datenabgleich wurden nicht nur sämtliche 22 Millionen Kreditkarteninhaber einem unzulässigen Generalverdacht ausgesetzt und so zum Objekt von Vorermittlungen gemacht, aus denen sich dann – möglicherweise – erst die Anknüpfungstatsachen für einen Tatverdacht ergeben sollten.

Die Maßnahme griff auch unzulässig in das informationelle Selbstbestimmungsrecht jedes einzelnen Betroffenen ein.

Beim Recht auf informationelle Selbstbestimmung handelt es sich um ein Grundrecht (vgl. nur BVerfG 1 BvR 518/02 – Rasterfahndung -;
http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rs20060404_1bvr051802.html).

Dieses Recht gewährleistet die aus dem Grundsatz der Selbstbestimmung folgende Befugnis des Einzelnen, grundsätzlich selbst zu entscheiden, wann und innerhalb welcher Grenzen persönliche Lebenssachverhalte offenbart werden (vgl.BVerfGE 65, 1 <43>; 78, 77 <84>; 84, 192 <194>; 96, 171 <181>; 103, 21 <32 f.>; 113, 29 <46> ). Es sichert seinen Trägern insbesondere Schutz gegen unbegrenzte Erhebung, Speicherung, Verwendung und Weitergabe der auf sie bezogenen, individualisierten oder individualisierbaren Daten (vgl.BVerfGE 65, 1 <43>; 67, 100 <143>; 84, 239 <279>; 103, 21 <33> ; BVerfG, NJW 2006, S. 976 <979>). Denn individuelle Selbstbestimmung setzt - auch unter den Bedingungen moderner Informationsverarbeitung - voraus, dass dem Einzelnen Entscheidungsfreiheit über vorzunehmende oder zu unterlassende Handlungen einschließlich der Möglichkeit gegeben ist, sich entsprechend dieser Entscheidung tatsächlich zu verhalten. Wer nicht mit hinreichender Sicherheit überschauen kann, welche ihn betreffende Informationen in bestimmten Bereichen seiner sozialen Umwelt bekannt sind, und wer das Wissen möglicher Kommunikationspartner nicht einigermaßen abzuschätzen vermag, kann in seiner Freiheit wesentlich gehemmt werden, aus eigener Selbstbestimmung zu planen oder zu entscheiden (vgl.BVerfGE 65, 1 <42 f.>).

Selbst wenn man mit geeigneten Geeignetheit und Erforderlichkeit bejahen wollte – was wohl kaum möglich sein wird, da es bereits an der Eingriffsvoraussetzung des konkreten Tatverdachts fehlte - war der gerügte Eingriff in das informationelle Selbstbestimmungsrecht jedenfalls nicht mehr verhältnismäßig im engeren Sinn.

Das Gebot der Verhältnismäßigkeit im engeren Sinn verlangt, dass die Schwere des Eingriffs bei einer Gesamtabwägung nicht außer Verhältnis zu dem Gewicht der ihn rechtfertigenden Gründe stehen darf (stRspr; vgl.BVerfGE 90, 145 <173>; 92, 277 <327>; 109, 279 <349 ff.> ). Die Prüfung an diesem Maßstab kann dazu führen, dass ein an sich geeignetes und erforderliches Mittel des Rechtsgüterschutzes nicht angewandt werden darf, weil die davon ausgehenden Grundrechtsbeeinträchtigungen den Zuwachs an Rechtsgüterschutz überwiegen, so dass der Einsatz des Schutzmittels als unangemessen erscheint (vgl.BVerfGE 90, 145 <173> ). In dem Spannungsverhältnis zwischen der Pflicht des Staates zum Rechtsgüterschutz und dem Interesse des Einzelnen an der Wahrung seiner von der Verfassung verbürgten Rechte ist es dabei zunächst Aufgabe des Gesetzgebers, in abstrakter Weise einen Ausgleich der widerstreitenden Interessen zu erreichen (vgl.BVerfGE 109, 279 <350> ). Dies kann dazu führen, dass bestimmte intensive Grundrechtseingriffe erst von bestimmten Verdachts- oder Gefahrenstufen an vorgesehen werden dürfen. Entsprechende Eingriffsschwellen sind durch eine gesetzliche Regelung zu gewährleisten (vgl.BVerfGE 100, 313 <383 f.>; 109, 279 <350 ff.>; BayVerfGH, Entscheidung vom 7. Februar 2006 – Vf. 69-VI-04 -).

Vorliegend haben die Ermittlungsbehörden über die insoweit instrumentalisierten Kreditkartenfirmen ohne konkreten Tatverdacht die Daten von 22 Millionen Kreditkarteninhabern auf bestimmte Kontobewegungen abgleichen lassen. Der schwerwiegende Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung erfolgte also, obwohl noch nicht einmal die geringste Verdachtsstufe erreicht war, nämlich der konkrete, auf tatsächliche Anhaltspunkte gestützte Anfangsverdacht.

In der Tat handelt es sich hier um Ermittlungen zur Produktion eines konkreten Tatverdachts. Dies widerspricht eklatant den vorstehenden dargestellten Anforderungen.

III.

Ich bin als Kreditkartenkunde von der Maßnahme unmittelbar betroffen und in meinen Rechten verletzt. An der Feststellung der Rechtswidrigkeit habe ich ein Interesse. Es gibt weltweit unzählige weitere Internetseiten, die eine derartige Fahndungsmaßnahme auslösen können. Angesichts des offenkundigen Stolzes der Ermittlungsbehörden über ihren „Erfolg“ dürfte es außer Frage stehen, dass der nächste Globalabgleich von Kreditkartendaten nur eine Frage der Zeit ist.

IV.

Sollte die Staatsanwaltschaft eine Erklärung abgeben, bitte ich um Gelegenheit zur Stellungnahme, bevor über den Antrag entschieden wird.

Rechtsanwalt

Kein Copyright

Da es kein Copyright gibt poste ich es mal als Full-Qoute.. Finde da einige sehr interessante Punkte drin.
 

Aphorismus

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@ Simple Man:

Siehe unten.

@ Franziskaner:

Naja..... So einfach, wie du das hier darstellst, war das juristisch noch nie. Das sind halt immer diese Schlagworte, die das Verständnis von Recht und Gesetz vereinfachen sollen, aber offenbar auch verschleiern können, wie der Hase in der Realität läuft.

Beispiel: Die Polizei macht eine Razzia im Park. Ein Dealer wirft dir ein Päckchen zu, du fängst es instinktiv. Bevor du begreifst was los ist, wirst du verhaftet, der Dealer entkommt unerkannt. Natürlich musst jetzt du deine Unschuld beweisen - deine Schuld (Besitz von Betäubungsmitteln) steht ja schon fest.

Das gleiche gilt im oben beschriebenen Fall. Wenn du zu den 322 Leuten gehörst, die einem Vetreiber von Kinderpornographie genau den Betrag überwiesen haben, den der für seine widerliche "Dienstleistung" verlangt, dann bist du in der gleichen Situation wie im ersten Beispiel, wenn auch mit dem Unterschied, dass es per se nicht verboten ist, jemandem Geld zu überweisen, während der Besitz von Betäubungsmitteln strafbar ist. Es ist aber trotzdem fast die gleiche Situation.

Wenn es mit der Beweislast so einfach wäre, wie du und Simple Man das hier darstellen, dann könnten wir unsere Knäste auf Grund von Überkapazitäten in Jugendherbergen (oder was man noch so mit hässlichen Gebäuden anfängt) umwandeln.
 

dkR

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Immer dieses lästige Grundgesetzt. :roll:

Das reine Auftauchen der entsprechenden Überweisung auf jemandens Kreditkartenabrechnung ist ja wohl kein eindeutiger Beweis, dass ebendieser sich Kinderpornos reinzieht. Aus den bereits genannten Gründen.
Das allerdings die Ermittlungsbehörden jetzt ganz ausm Häuschen sind, ist auch klar. Was jedoch die Gerichte dazu sagen ist ja auch noch nicht raus. Vielleicht gibt das noch nen ziemlichen Dämpfer, wenn sich rausstellt, dass alle wegen Verfahrensfehlern freigesprochen werden.
 

Hosea

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Boardmin schrieb :

Es wurden 22 Millionen Bürger unter Generalverdacht gestellt, weil irgendeine Fernsehsendung den Ermittlungsbehörden eine Kinderpornoseite vorgelegt hat.

Ich will nur mal etwas in Bezug auf die besagte Fernsehsendung loswerden.
Da frage ich mich ernsthaft warum der Oberstaatsanwalt nicht selbst drauf gekommen ist, bzw gibt es doch Internet Ermittler etc.

Braucht man dazu letztendlich eine sensationsgeile private Fernsehsendung, um sowas umzusetzen bzw anzuschieben? (traurig)

Dieses Magazin lebt ja von der Quote/Werbung, warum arbeitet der Oberstaatsanwalt ausgerechnet mit diesem Magazin zusammen?

Ich denke heute wird man sich in so manchen Redaktionen Gedanken gemacht haben, wie man auch so einen Staatsanwalt instrumentalisieren kann. Letztendlich denke ich nämlich das es diesen Magazinen nicht um das Recht etc. geht, sondern um ihre Quote.

Ich kenne ja die bedenklichen Stimmen, bin auch etwas geteilt, aber troztdem finde ich die Aktion gut, noch besser hätte sie mir aber ohne Magazin gefallen, das den Oberstaatsanwalt ans Händchen nimmt.

Lg Hosea
 

Franziskaner

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Aphorismus schrieb:
Das gleiche gilt im oben beschriebenen Fall. Wenn du zu den 322 Leuten gehörst, die einem Vetreiber von Kinderpornographie genau den Betrag überwiesen haben, den der für seine widerliche "Dienstleistung" verlangt, dann bist du in der gleichen Situation wie im ersten Beispiel, wenn auch mit dem Unterschied, dass es per se nicht verboten ist, jemandem Geld zu überweisen, während der Besitz von Betäubungsmitteln strafbar ist. Es ist aber trotzdem fast die gleiche Situation.

Lass uns mal weiter spekulieren: Was wäre die Reaktion deiner Nachbarn, wenn gegen dich wegen Verstosses gegen das Betäubungsmittelgesetz ermittelt würde. Und wie könnte diese Reaktion ausfallen, wenn der Vorwurf "Besitz und Verbreitung von Bildern mit Kinderpornographie" wäre?

Ich find schon, das das eine andere Dimension hat.

Besonders wenn ich berücksichtige, das ich einen Park, in dem ich mir suspekte Gestalten beim heimlichen Austausch von Tütchen beobachte, auch meiden kann. Die Gesellschaft anderer Kreditkartenbesitzer, da wirds schon schwieriger.

Ich mein, wir können ja auch mal pauschal davon ausgehen, das jeder, der sich ein Brot kauft, ein Terrorist ist (Merke: 99,999% aller Terroristen haben schon mal ein Brot gegessen!). Also überprüfen wir doch mal kurzerhand alle, die zwischen dem 2. und dem 31. Januar ein Brot kaufen, ob sie einen Bart haben (Terroristen und Bärte korrelieren ja auch gern). Und wenn die beiden Suchmerkmale übereinstimmen, dann können die Verdächtigen ja sicher ihre Unschuld beweisen...
 

Aphorismus

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dkR schrieb:
Immer dieses lästige Grundgesetzt. :roll:

Ich finde es auch lästig, dass man in diesem Forum sobald man Verständnis für die Arbeit irgendwelcher staatlichen Behörden äußert, grundsätzlich und so sicher wie das Amen in der Kirche, von irgendwem vorgeworfen bekommt, dass man a) den Schutz der Menschen durch das Grundgesetz ablehnt oder b) sich für einen Überwachungsstaat stark machen will. Aber damit muss man wohl leben. :roll:

dkR schrieb:
Das reine Auftauchen der entsprechenden Überweisung auf jemandens Kreditkartenabrechnung ist ja wohl kein eindeutiger Beweis, dass ebendieser sich Kinderpornos reinzieht.

Richtig. Aber wenn jemand einem Vertreiber von Kinderpornos genau den fraglichen Betrag überweist, dann liegt der Verdacht nahe. Es handelt sich somit um ein Indiz. In Deutschland reichen Indizien (Plural) aus, um jemanden zu verurteilen.

Im fraglichen Fall müsste man also zum Beispiel erst einmal eine Hausdurchsuchung machen und den Computer des vermeintlichen Kinderschänders sicher stellen. Da tauchen dann entweder noch mehr Indizien, oder gar Beweise dafür, dass diese Person Kinderpornos bezogen hat, auf, oder eben nicht. Wenn man weitere Indizien findet, kann es zu einer Verurteilung kommen, findet man nichts, sind die Chancen recht gering.

(@ Franziskaner:)

Sollte tatsächlich ein Unschuldiger so ins Visier der Fahnder geraten und dadurch zum Beispiel beruflich Nachteile erfahren, weil sein Ruf geschädigt worden ist, kann diese Person immer noch den Staat, bzw. die ermittelnden Behörden, auf Schadenersatz verklagen.

Die hier geäußerte Kritik finde ich in etwa so sinnvoll, wie die Polizei dafür anzumaulen, dass sie bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle nicht nur die Besoffenen rauswinkt. Das geht eben nicht. Man kriegt die Besoffenen nur, indem man stichprobenartig alle irgendwann zum Alk-Test bittet. Und da regt sich ja auch keiner auf.
 

Franziskaner

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Aphorismus schrieb:
Sollte tatsächlich ein Unschuldiger so ins Visier der Fahnder geraten und dadurch zum Beispiel beruflich Nachteile erfahren, weil sein Ruf geschädigt worden ist, kann diese Person immer noch den Staat, bzw. die ermittelnden Behörden, auf Schadenersatz verklagen.

Interessante These. Wie hoch würdest du denn einen Schaden ansetzen, der dazu führt, das du den Wohnort wechseln musst und dir einen, evtl. schlechter dotierten Job suchen musst. Und was passiert, wenn der aufgebrachte Familienvater von nebenan meint, das körperliche Wohl seiner Kinder per Präventivschlag gegen den Päderasten verteidigen zu müssen?

Ich finde, hier ist jeder Grundsatz, ob nun Persönlichkeitsrechte, Unschuldsvermutung oder Verhältnismässigkeit mit Füssen getreten worden. Und ich hoffe nur, das die Verantwortlichen dafür ordentlich auf die Finger geklopft werden.
 

Aphorismus

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Franziskaner schrieb:
Interessante These. Wie hoch würdest du denn einen Schaden ansetzen, der dazu führt, das du den Wohnort wechseln musst und dir einen, evtl. schlechter dotierten Job suchen musst. Und was passiert, wenn der aufgebrachte Familienvater von nebenan meint, das körperliche Wohl seiner Kinder per Präventivschlag gegen den Päderasten verteidigen zu müssen?

Du konstruierst dir hier auch auch einen zu Recht, dass es eine wahre Wonne ist. Ich kann dir nicht sagen, wie hoch ich den Schaden ansetzen würde, da ich kein Anwalt bin.

Franziskaner schrieb:
Ich finde, hier ist jeder Grundsatz, ob nun Persönlichkeitsrechte, Unschuldsvermutung oder Verhältnismässigkeit mit Füssen getreten worden.

Das tust jetzt schon zum wiederholten Male kund. Ich sehe das nun einmal anders. Wie gesagt: Überprüft wurden die Kreditkarten von 22 Millionen Leuten nur auf die Frage hin, ob sie exakt den Betrag von 79,99 Euro auf exakt ein bestimmtes Konto überwiesen haben. Nur bei den Fällen, bei denen man feststellen konnte, dass tatsächlich eine entsprechende Transaktion stattgefunden hat, wurde weiter ermittelt. Wie groß ist denn deiner Meinung nach die Wahrscheinlichkeit, dass jemand einem Kinderschänder, der 79,99 für sein ekliges Angebot verlangt, zufällig auch mal einfach so exakt die gleiche Summe überweist?

Hast du eigentlich auch mal eine Sekunde lang an die Eltern der Kinder oder die Kinder selbst gedacht? :gruebel:

Meiner Meinung nach würde unser ganzes Rechtssystem inklusive unserer Wertvorstellungen mit Füßen getreten, wenn man zwar wüßte, dass jemand für 79,99 Kinderpornos anbietet, man auch weiß, dass man seine Kunden drankriegen kann, ohne dabei die Daten von irgendjemandem zu sammeln, der mit der betreffenden Person keinen Umgang hatte, genauer gesagt ihm nicht exakt die fragliche Summe überwiesen hat, dies allerdings aus irgendwelchen absurden Datenschutzgründen unterlässt.
 

Aphorismus

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Franziskaner schrieb:

Aus dem Artikel:

""Die freiwillige Herausgabe derartiger Daten ist höchst bedenklich, denn im Grunde wird hier die Rasterfahndung einfach an Privatunternehmen outgesourct."

(...)

Fahnder ließen bei den jüngsten Ermittlungserfolgen gegen deutsche Nutzer von Kinderpornografie im Internet systematisch die Daten von etwa 22 Millionen Kreditkarten durchsuchen."

Aus dem Artikel, den Simple Man verlinkt hat:

""Das war insgesamt in Ordnung", sagte der Datenschutzbeauftragte für Sachsen-Anhalt, Harald von Bose, am Mittwoch im WDR. Es habe sich im Rechtssinne nicht um eine Rasterfahndung gehandelt, sondern um eine Ermittlungsmaßnahme gegen bestimmte Straftäter.


Bei Rasterfahndungen würden die Daten zahlreicher Bürger ohne konkreten Verdacht durchgescannt, erklärte der schleswig-holsteinische Datenschutzbeauftragte Thilo Weichert in der "Berliner Zeitung". Die Herausgabe der Daten bei der jüngsten Fahndung sei nach jetzigem Kenntnisstand aber auf einen Verdacht hin und mit Blick auf bestimmte Merkmale erfolgt. "Das wäre nach der Strafprozessordnung zulässig."

(...)

Bose stellte klar, es sei nicht darum gegangen, sämtliche Finanztransaktionen aller deutschen Kreditkarteninhaber zu überprüfen, sondern um die "Namhaftmachung" eines überschaubaren Personenkreises. Eine Datenkontrolle von sämtlichen 22 Millionen Kreditkartenbesitzern in Deutschland sei mit dem vorhandenen Personal der Kriminalbehörden zudem technisch nicht möglich."

Watt denn jetzt?
 

Trasher

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Was passiert eigentlich, wenn die Bank (versehentlich) auch falsche Datensätze den Ermittlungsbehörden überreicht? Von ungeliebten Kunden zum Beispiel? Wer trägt dann die Verantwortung?
 

dkR

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Richtig. Aber wenn jemand einem Vertreiber von Kinderpornos genau den fraglichen Betrag überweist, dann liegt der Verdacht nahe.[/QUTOE]
Dummerweise braucht man wenn mich nicht alles täuscht nach bundesdeutscher Gesetzgebung einen Anfangsverdacht, um überhaupt ermitteln zu dürfen. "Mal schaun, ob wir was finden" ist ganz sicher kein Anfangsverdacht.

Ich finde es auch lästig, dass man in diesem Forum sobald man Verständnis für die Arbeit irgendwelcher staatlichen Behörden äußert, grundsätzlich und so sicher wie das Amen in der Kirche, von irgendwem vorgeworfen bekommt, dass man a) den Schutz der Menschen durch das Grundgesetz ablehnt oder b) sich für einen Überwachungsstaat stark machen will.
Es geht nicht um die Arbeit, sondern um die Methoden dabei. Wenn sich staatliche Behörden nicht an die Gesetze halten, ist das alles andere als toll und unterstützenswert.
Das werden jedoch die Gerichte entscheiden.
 

Winston_Smith

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Die hier geäußerte Kritik finde ich in etwa so sinnvoll, wie die Polizei dafür anzumaulen, dass sie bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle nicht nur die Besoffenen rauswinkt.

Genau. Wir sollten auch alle Radarfallen verbieten. Immerhin unterstellt die Polizei pauschal allen Autofahrern, dass sie Raser wären. Oder Fahrkartenkontrollen im Bus!

Nieder mit dem Schnüffelstaat!

:roll:
 

Trasher

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"Du, ich bin heute an einer Radarmessanlage vorbeigefahren"

"Du, ich musste in der Bahn heute meine Fahrkarte zeigen"

"Du, meine Wohnung wurde gestern von der Polizei nach kinderpornographischem Material durchsucht"

Ich finde, die Art des Eingriffs weist schon gewisse qualitative Unterschiede auf.
 

Aphorismus

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Und wer hat jetzt einfach Mal ohne Verdacht Wohnungen durchsucht? Genau - keiner.

dkR schrieb:
Dummerweise braucht man wenn mich nicht alles täuscht nach bundesdeutscher Gesetzgebung einen Anfangsverdacht, um überhaupt ermitteln zu dürfen. "Mal schaun, ob wir was finden" ist ganz sicher kein Anfangsverdacht.

Jemand hat auf einer Website Kinderpornos über eine Zahlung per Kreditkarte zugänglich gemacht. Wenn da der Verdacht, das Leute das Angebot genutzt haben werden, nicht nahe liegt, dann weiß ich's auch nicht. :k_schuettel:

Waren ja auch nur 300 Leute. Also war der Verdacht natürlich völliger Blödsinn. :ironie:
 

dkR

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Oh, der Verdacht ist natürlich bestechend.
Man kann auf einer Webseite illegale Sachen mit Kreditkarte bezahlen und einige Bundesbürger besitzen Kreditkarten. Es gab (vielleicht) eine Straftat, schauen wir mal, welche Bundesbürger unschuldig sind.
:roll:
Das ist doch keine Art und Weise!

Waren ja auch nur 300 Leute. Also war der Verdacht natürlich völliger Blödsinn.
300 Verdächtige von etwa 22000000 überprüften. Ziemlich lausige Ausbeute.
 

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