Brief geöffnet, was nun?

Munich

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Hallo,

was würdet ihr tun, wenn ihr einen Brief in der Post habt, der nicht für euch ist (falsche Adressse, Briefträger war zu faul und hat einfach noch andere mit bei dir rein,... kommt alles vor), und ihr auf der Suche nach Geld (kann vor Weihnachten schonmal drinnen sein) den Brief geöffnet habt und dort von einer Straftat liest die jemand verübt hat, also jetzt nichts schlimmes wo Menschenleben bedroht ist, sonder einfach ne ganz normale Straftat, nennen wir es zb. mal Vandalismus.

Was würdet ihr tun, da ihr euch ja auch Strafbar begangen habt. Bei Verstoß gegen das Postgeheimnis, drohen bis zu 3 Jahre Gefängnis!!!

Meine Meinnug würde euch interessieren.

Munich
 

Lazarus

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Also ich schau nicht immer genau auf Briefe ob es meine Postanschrift ist - der Absender interessiert micht viel mehr.... habe ich viel Post, mache ich öfter auch mal was im Tran auf ohne, vorher nachgeschaut zu haben....

ich denk strafbar ist es, wenn du die Post aus dem Briefkasten anderer klaust und sie liest - nicht wenn du irrtümlich einen Brief aufmachst, der zwar nicht an dich gerichtet aber dennoch in dein Briefkasten geworfen wurde.....

kommt also auf die "Straftat" an ob ich das Ding wegschmeiße oder es "weiterleite"....
 

sillyLilly

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Jepp ... Laz... geht mir auch so.
Ist mir auch schon mal passiert, dass ich einen Brief aufgemacht habe ... und mich dann beim Lesen fragte, wer das denn sein könne 8O

Naja ... als ich den Brief durch hatte, habe ich es immer noch nicht gewußt und auf den Umschlag geschaut :roll:


Wenn ich so einen Brief gelesen hätte, dann wäre es mir wohl auch auf die Straftat angekommen, um mein weiteres Verhalten zu bestimmen.
Straftat kann ja vieles sein .... Kiffen ist auch ne Straftat ... und da würde ich den Brief wohl nicht an die Polizei weiterleiten ....
Wenn aber andere Menschen persönlich bei der Straftat zu Schaden gekommen wären ?.... :gruebel:
Ich glaube das wäre dann ein Grund für mich es weiter zu leiten. Außerdem würde ich mir folgende Fragen stellen:
Würde die Weiterleitung die Straftat verhindern? Oder weitere Straftaten verhindern helfen? Oder würde sie eine einmalige Straftat im nachhinein aufklären? Wie lange ist die Straftat her?

Namaste
Lilly
 

Tyler-Durden

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Das Postgeheimnis gilt nur für Menschen die bei der Deutschen Post AG beschäftigt sind, als Kunde der Post hast du damit nichts zu tun und kannst auch gar nicht dagegen verstoßen.

In deinem Fall hast du gegen das Briefgeheimnis verstoßen, dass kann zwar auch zu einer Haftstrafe von 3 - 5 Jahren führen aber in deinem Fall sicher nicht. Dann wären unsere Gefängnisse ja überfüllt von Nachbarn die aus versehen einen Brief geöffnet haben der nicht an sie adressiert war. Also mach dir mal keine unnötige Panik, die Polizei hat sicher besseres zu tun als jemanden wegen einem Brief zu verknacken.

Gegen das Postgeheimnis verstößt du zum Beispiel wenn du als beschäftigter der Deutschen Post AG, aussenstehenden erzählst wer welche Sendungen bekommt oder wer einen Postzustellungsauftrag (= gelbe Briefe vom Gericht ) bekommen hat. Das gleiche gilt für falsch ausgehändigte Sendungen von Anwälten oder Staatsanwaltschaften.

Das Briefgeheimnis ist eine ganz andere Sache. Wenn du als Vater den Brief deiner Tochter oder deines Sohnes öffnest, können diese sogar Anzeige gegen ihre eigenen Eltern erstatten sobald die geistige Reife gewährleistet ist. Sendungen sind nicht umsonst an eine bestimmte Person adressiert aber es wird sicher niemanden einen Strick daraus gedreht weil er aus versehen eine Sendung geöffnet hat die nicht für ihn bestimmt war. In deinem Fall würde Briefträger den Ärger abbekommen was aber auch nciht sonderlich schlimm sein wird da es sich ja anscheinend um eine normale Senung handelt, also wird das ganze intern geklärt.

Ich weiß das weil Tyler es weiß 8O
 

_Dark_

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ich denke der bequemste weg wäre der, den brief wegzuwerfen..
ähnlich wie bei mahnungen wird hier sicher auch, wenn keine antwort kommt, noch ein zweites schreiben verschickt.. du musst nicht zur polizei gehen oder im schlimmsten fall zum deliquenten...

der unbequeme ist dann wohl, den brief abzugeben, sei es bei der betroffenen person selbst oder bei der polizei
dann würde ich aber mein aufmach-motiv weglassen :wink:
 

JimmyBond

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kannst den brief aber auch in den polizei-briefkasten werfen, und dazu schreiben: entschuldigen sie bitte, ich habe versehentlich den brief geoeffnet und moechte beim abgeben anonym bleiben

oder so in der art :roll:

:wink:
 

Laurin

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Tyler-Durden schrieb:
Das Postgeheimnis gilt nur für Menschen die bei der Deutschen Post AG beschäftigt sind, als Kunde der Post hast du damit nichts zu tun und kannst auch gar nicht dagegen verstoßen.
end um eine normale Senung handelt, also wird das ganze intern geklärt.

Ich weiß das weil Tyler es weiß 8O


http://www.gavagai.de/gg/HHD910.htm


Art.10 (1) Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind unverletzlich.
(2) Beschränkungen dürfen nur auf Grund eines Gesetzes angeordnet werden. Dient die Beschränkung dem Schutze der freiheitlichen demokratischen Grundordnung oder des Bestandes oder der Sicherung des Bundes oder eines Landes, so kann das Gesetz bestimmen, daß sie dem Betroffenen nicht mitgeteilt wird und daß an die Stelle des Rechtsweges die Nachprüfung durch von der Volksvertretung bestellte Organe und Hilfsorgane tritt.


ehrlichkeit währt am längsten. sateck es in einen neuen briefumschlag mit ner notis, dass es dir zugestellt wurde und du im wust der weihnachtspost alles gleich aufgemacht hast. fertig. keine diskussion.



viel schlimmer aber finde ich, dass du auf der suche nach geld warst... ich hoffe, nicht im bewußtsein, dass dieser brief nicht dir gehört.


Laurin
 

Salina

Meister
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Würde den Brief geöffnet in den Briefkasten der entsprechenden Person werfen oder zukleben

"Zurück an Absender" drauf, in den nächsten Briefkasten und fertig.

Ansonsten geht´s mir auch so wie Laurin - wenn´s wirklich absichtlich war - sch ..

selber Schuld .. wenn´s Ärger gibt,

Gruß,

Salina
 

friedrich

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ich würde den brief bei der Polizei einwerfen ,vieleicht mit einer anonymen nachricht in der die situation erklärst, aber es ist wichtig das sie polizei von der straftat erfährt , das ist deine Bürgerpflicht.
 

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