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Sind E-Zigaretten ein Arzneimittel oder darf man sie frei verkaufen? Mit dieser Frage hat sich das Oberverwaltungsgericht in Münster beschäftigt - und nun gegen das Gesundheitsministerium von NRW entschieden: Es darf nicht mehr vor den elektronischen Glimmstengeln warnen.
Münster - Nordrhein-Westfalens Gesundheitsministerin Barbara Steffens (Grüne) darf nicht mehr vor E-Zigaretten warnen. Das Oberverwaltungsgericht in Münster hat am Montag per einstweiliger Anordnung verboten, bestimmte Aussagen zu verbreiten, die das Ministerium in einer Pressemeldung vom 16. Dezember 2011 getätigt hatte.
Im Gegensatz zur Auffassung des Landesgesundheitsministeriums unterlägen E-Zigaretten und nikotinhaltige Kartuschen weder dem Arzneimittel- noch dem Medizinproduktegesetz, befanden die Münsteraner Richter in einem unanfechtbaren Beschluss (Az. 13 B 127/12).
http://www.spiegel.de/wissenschaft/medizin/0,1518,829177,00.html