Harucs E-Dampfer-Stübchen

haruc

Ehrenmitglied
Registriert
16. Dezember 2002
Beiträge
2.494
@ Dr Jones,

danke, den Artikel wollte ich als ich ihn gestern in meinem Forum gelesen hab auch verlinken, war dann aber zu müde.

Ja, ich bin ehrlich gesagt sehr verwundert darüber, dass ausgerechnet von der Linkspartei eine solch angenehme Schützenhilfe kommt. Naja, die haben wohl - anders als die Grünen - erkannt, wohin der Hase läuft. E-Dampfer sind allesamt über 18, in hohem Maße vernetzt und organisiert. Und: Sie werden bei der nächsten Wahl zum allergrößten Teil wählen gehen! Das Thema mobilisiert auch Nichtwähler und politisiert Politikverdrossene (wie mich zb.).

Besonders schlimm ist die Enttäuschung über das Verhalten der Grünen natürlich bei grünen Dampfern, die bis vor kurzem fast alle glaubten, dass ihre Partei das Dampfen eigentlich befürworten müsse. Dass sie aber den Lobbyisten der Tabak- und Pharmaindustrie nach dem Maul redet, hätte keiner gedacht.

Die kleine Anfrage ( -> http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/086/1708652.pdf ), die die Linksparteifraktion im Bundestag gestellt hat, liest sich so, als wüsste die Linkspartei über die Risiken und Vorteile sowie die Rechtslage der E-Zigarette besser bescheid, als das DKFZ, die grüne Babsi und die Bundesregierung. Ich bin auf die Antworten gespannt!

Damit haben wir jetzt also schon drei Parteien in Deutschland, die das Dampfen theoretisch oder praktisch unterstützten: Die Linkspartei, die FDP und die Piraten.
 
G

Guest

Guest
Ich versteh´s nicht.

Soweit ich weiß, hat ein Eu-Gericht festgelegt, daß die Liquids nicht unter das AMG fallen.

Können deutsche Richter das einfach so ingorieren und ihre eigene "Meinung" als "Recht" durchsetzen?

Ich dachte immer EU Recht bricht nationales Recht?

Oder lieg ich da völlig daneben?
 

DrJones

Ehrenmitglied
Registriert
21. Mai 2002
Beiträge
2.172
Auch wenn ich diesem Fall für die eZigarette bin und daher mit der Meinung der EU übereinstimme, so hoffe ich doch, das deutsche Richter sehr wohl noch ein Wörtchen mitzureden haben (also jetzt mal so ganz generell).

Sonst ist man ja eher immer froh, wenn das deutsche Rechtsystem sich gegen die EU behauptet :lol:
 
G

Guest

Guest
Grrrrr!

Auf welcher Rechtsgrundlage frage ich mich.

Langt jetzt schon die "Meinung" der Bundesregierung um ein wirksames Verkaufsverbot zu erlassen oder muß das wenigstens noch in ein Gesetz gefasst werden?

Außerdem kann ich mir nicht vorstellen das Liquids im allgemeinen oder Nikotin im besonderen unter das Arzneimittelgesetz fallen.

§ 2 Arzneimittelgesetz:

Arzneimittelbegriff
(1) Arzneimittel sind Stoffe oder Zubereitungen
aus Stoffen,

1. die zur Anwendung im oder am menschlichen
oder tierischen Körper bestimmt
sind und als Mittel mit Eigenschaften zur
Heilung oder Linderung oder zur Verhütung
menschlicher oder tierischer Krankheiten
oder krankhafter Beschwerden bestimmt
sind oder

2. die im oder am menschlichen oder tierischen
Körper angewendet oder einem
Menschen oder einem Tier verabreicht
werden können, um entweder

a) die physiologischen Funktionen durch
eine pharmakologische, immunologische
oder metabolische Wirkung wiederherzustellen,
zu korrigieren oder zu beeinflussen oder

b) eine medizinische Diagnose zu erstellen.
 

haruc

Ehrenmitglied
Registriert
16. Dezember 2002
Beiträge
2.494
@ Shechinah:

eben, nach dem AMG sowie der ständigen Rechtssprechung dürfte es schwer werden, Nikotinhaltige Liquids als Arzneimittel einzustufen. Da braucht der verlängerte Arm der Tabkak- und Pharmaindustrie (=Politik) schon sehr viel "guten" (oder eher bösen) Willen. Die Einstufung als Arzneimittel ist in der Vergangenheit sogar dann gescheitert, wenn der Stoff tatsächlich eine Heilwirkung aufweisen kann, das Produkt aber in der allgemeinen Wahrnehmung ein Genussmittel ist (zb. Koffeein und Taurin in Red Bull usw.).

@ DrJones.

Die Bundesregiertung ist der "Meinung", dass E-Zigaretten ein Arzneimittel seien! Das ist keine rechtskräftige Einstufung. Aber ich sehe schon bundesweite (rechtswidrige) Hausdurchsuchungen und Enteignungen von Händlern kommen, die durchgeführt werden, obwohl es keine rechtsgrundlage gibt. GEnau wie in NRW. Dort gibts nur einen Erlass, aber der ist unter Juristen höchst umstritten und ist auch rechtlich nicht bindend.


das GROSSE PROBLEM bei der Sache ist:

Die meisten Artikel, die ich dazu bisher gelesen habe, stammen von der DPA, deren zweifelhaftes Verhältnis zur Wahrheit ja hinlänglich bekannt sein dürfte. Dennoch glauben ein großteil der Leute das, was von denen verbreitet wird. Zig Blätter eifern ja in bester Copy&Paste-Manier nach!

Und so wird es dazu führen, dass vonseiten der Obrigkeit eigentlich rechtswidrige Handlungen begangen werden können, ohne auf größeren Protest zu stoßen, da durch gezielte Falschinformation solche Operationen bereits angebahnt wurden.

Möchte nicht wissen, wo wir sonst noch nach diesem Schema verarscht werden.

Aber: Wir lassen uns nicht kriminalisieren, bloß weil wir ein 1000 mal harmloseres Produkt nutzen, um die Gefahren des Tabakrauchens zu minimieren. Wir lassen uns unsere neugewonnene Lebensqualität (und nebenbei bemerkt erheblich geringere Gefährung dritter durch nicht existenten Passivrauch) nicht mehr wegnehmen. Ich hab ein Recht darauf zu entscheiden, womit ich meine Zigarettensucht, an der der Staat Jahrelang so gut verdient hat, befriedige.
Wir lassen uns diese Gängelung und Bevormundung nicht gefallen, denn die Grenze dessen, was erträglich ist, ist längst überschritten.

Auch hier lohnt wieder eni Blick in die 'bösen' USA. Dort versuchte die FDA das gleiche, wie das DKFZ und die grüne Babsi hierzulande. Und sie scheiterten am Supreme Court, der argumentierte, man dürfe eine nachgewiesenermaßen weniger schädliche Alternative zur Zigarette dem Zigarettenraucher nicht vorenthalten. In den USA sind E-Zigaretten jetzt offiziell Tabakprodukte und unterliegen den gleichen Restriktionen bezüglich Verfügbarkeit und Inhaltsstoffkontrolle. ABER: niemand kann jetzt noch ernsthaft versuchen, die E-Zigarette durch Einstufung als Arzneimittel vom Markt zu verbannen. Die Dampfer dort haben jetzt ihre Rechtssicherheit. Ein Hoch auf die großartigen Traditionen, die auf die Eigenverantwortlichkeit des Menschen setzen, statt staatliche Bevormundung!
 
G

Guest

Guest
Die sind ja zur Entwöhnung im Sinne des Arzneimittelgesetzes gedacht (abgesehen davon, daß es eine deutsche Eigenheit ist - in anderen Ländern gibt´s die Kaugummis an der Tankstelle oder im Supermarkt) - Heilsversprechen als Voraussetzung zur Klassifikation als Arzneimittel.

Nur weil Nikotin ein Bestandteil der Pflaster ist, heißt das noch lange nicht, das einzelne Bestandteile automatisch Arzneien sind.

Alkoholgemische kann ich ja auch außerhalb der Apotheke kaufen, obwohl Alkohol Bestandteil vieler Arzneien ist - warum nicht Nikotingemische?

Macht keinen Sinn.
 

haruc

Ehrenmitglied
Registriert
16. Dezember 2002
Beiträge
2.494
agentP schrieb:
Vielleicht auf der gleichen Basis wie Nikotinkaugummis und -pflaster als Arzneimittel zur Nikotinersatztherapie gelten?

Das ist sowieso der größte Marketingwitz, den man sich jemals hat einfallen lassen: Man kuriert die Nikotinsucht, in dem man dem Süchtigen Nikotin gibt... alles klar. Dann meld ich demnächst nen Kräuterlikör als Arzneimittel zur Alkoholentzugstherapie an.

Die erschreckend schlechte Erfolgsquote von Nikotinersatzprodukten belegt im Übrigen ihre Wirkunslosigkeit - würde sich jemand dafür interessieren, wären nikotinkaugummis&co längst keine Arzneimittel mehr.

Der Unterschied zwischen Nikotinpräparaten und der E-Zigarette liegt halt darin, dass das eine dazu gedacht ist, die Entzugserscheinungen beim Rauchstopp zu lindern, während das andere eine vollwertige Alternative zur Zigarette darstellt.

Und weil die Pharmakonzerne nicht selbst auf die Idee gekommen sind, sowas zu entwickeln, sind die jetzt mächtig sauer und machen natürlich radau. Und die ganzen Gesundheitsapostel, die es so gerne sehen, wenn staatliche Aktion mit Bevormundung zum Erreichen eines Zieles (hier: Zigarettenkonsum reduzieren) führt, die sind natürlich entsetzt darüber, dass der freie Markt binnen weniger Monate eine Lösung für ein Problem gestellt hat, an dem seit 40 Jahren Steuerpolitik, Aufklärung, Medikamente, Selbsthilfegruppen, Hypnose und gut gemeinte Ratschläge von Vollidioten gescheitert sind.
 

haruc

Ehrenmitglied
Registriert
16. Dezember 2002
Beiträge
2.494
Die druckfrische Ausgabe des "Beck'schen Kommentars" zum AMG stuft E-Zigaretten übrigens als Genussmittel ein. Die überwiegende Mehrzahl der in deutschland und Europa erhältlichen Produkte wird ohne therapeutische Zweckbestimmung als Genussmittel vertrieben. Gut, dass das jetzt auch Rechtsexperten so sehen.

Beck'scher Kommentar schrieb:
[...]Dies gilt insbes. für Elektronische Zigaretten, mit denen Nikotin (nebst Aromastoffen) - als Aerosol aus erhitztem Tabak oder vernebelt aus einer nikotinhaltigen Lösung - inhaliert wird. Neben der Frage, in welcher Dosierung und in welchem Verhältnis diese Produkte Nikotin und Aromastoffe enthalten, kommt es maßgeblich darauf an, ob sie der Raucher- bzw. Nikotinentwöhnung oder anderen, vor allem Genusszwecken dienen. So können sie im Einzelfall entweder Tabakerzeugnisse oder zumindest Tabakerzeugnissen ähnliche Waren darstellen ... Wird eine Elektronische Zigarette nicht als Mittel zur Raucherentwöhnung bezeichnet bzw. präsentiert (Nikotinabhängigkeit als Krankheit), kann sie nicht als Präsentationsarzneimittel ... eingestuft werden. Steht eine pharmakologische Wirkung aufgrund der stofflichen Zusammensetzung und Dosierung nicht fest oder fehlt es an einer betreffenden therapeutischen Zweckbestimmung, kann sie nicht als Funktionsarzneimittel ... qualifiziert werden. Aus diesem Grund scheidet insbes. die Annahme eines Medizinproduktes ... aus, da auch dies durch eine medizinische Zweckbestimmung charakterisiert ist.
 
G

Guest

Guest
Als ob das die Regierung interessieren würde.

Es gibt kein Recht per se und du hast keine Rechte. Das ist alles nur Folklore - die machen einfach was sie wollen, weil sie es können. Und es gibt nix was du dagegen tun kannst.
 

haruc

Ehrenmitglied
Registriert
16. Dezember 2002
Beiträge
2.494
Shechinah schrieb:
Als ob das die Regierung interessieren würde.

Es gibt kein Recht per se und du hast keine Rechte. Das ist alles nur Folklore - die machen einfach was sie wollen, weil sie es können. Und es gibt nix was du dagegen tun kannst.

Ursprünglich hatte ich als Antwort hierauf einen etwa vier seiten langen Beitrag geschrieben. Bis ich auf die Idee kam, dass man es eigentlich recht pointiert zusammenfassen könnte:

Ich bin überzeugt davon, dass das, was gegenwärtig in den meisten westlichen Staaten abläuft, um ein vielfaches gefährlicher, weil heimtückischer ist, als das, was George Orwell in seiner berühmten Dystopie dargestellt hat. Die Mechanismen sind die gleichen, aber sie laufen im Verborgenen ab. Dadurch, dass man den Leuten das Gefühl gibt, Herr der eigenen Meinung zu sein, verhindert man, dass sie erkennen, dass sie es nicht sind. Dadurch, dass man gerade solche kritischen Werke wie 1984 nicht zensiert und verbietet, erweckt man den Anschein, dass das System, das dahinter stehe, sich mit den Idealen von Freiheit und Aufklärung identifiziere. Ich will damit nicht sagen, dass das ein von der Politik intentional gestuerter und kontrollierter Prozess ist. Vielleicht ist es vielmehr eine allgemeine Strömung, ein Zusammenwirken vieler Einzelfaktoren, die für sich genommen eigentlich unbedenklich wären, in ihrer Kombination aber verheerend sind. Egal was es ist und wo es her kommt, es macht mir Angst und es muss aufhören. Vielleicht ist es auch einfach nur eine stinknormale Demokratie, in der fast alle schlafen...
 
G

Guest

Guest
Dem ist nur noch hinzuzufügen, daß Orwell ein verdammter Optimist war.
 

haruc

Ehrenmitglied
Registriert
16. Dezember 2002
Beiträge
2.494
Es hat sich was neues an der Front ergeben.

Nachdem die grüne Ministerin Steffens aus NRW im Dezember per Pressemitteilung eine Lawine rechtswidriger Handlungen gegen Gewerbetreibende ausgelöst hat, hat ein erster Händler nun vom Oberverwaltungsgericht NRW recht bekommen: Die Ministerin, die Bundesregierung, das DKFZ und die Pharmalobby irren: Die E-Zigarette des Händlers (Markenname "Snoke") wurde als Genussmittel und nicht als Arzneimittel eingestuft.

http://www.presseportal.de/pm/10481...l-ecoreal-gmbh-co-kg-feiert-erfolg-vor-dem/gn

Der Erlass vom Dezember 2011 ist somit rechtswidrig, ebenso wie seine Folgen. Die betroffenen Instanzen haben nun 3 Wochen Zeit auf Berufung, sonst wird das Urteil rechtsgültig.

Da die Rechtslage eigentlich recht eindeutig ist, dürfte es für die grüne Babsi und die sonstigen Hetzjäger nicht einfach werden, das Blatt zu wenden.

Es zeigt sich hier nebenbei wieder einmal, wie fundamental wichtig eine funktionierende Justiz ist, um die Bürger und ihre Rechte vor der Politik zu schützen!
 

haruc

Ehrenmitglied
Registriert
16. Dezember 2002
Beiträge
2.494
Hier möchte ich Euch einen sehr interessanten Kommentar eines gewissen Jürgen P. aus Alpen nicht vorenthalten.

Jürgen P. schrieb:
wie war das doch gleich noch:
Das grün geleitete MGEPA NRW hat im Rahmen der 9. Deutschen Konferenz für Tabakkontrolle, die am 31.11 und 1.12.2011 in Heidelberg stattfand, manipulierte Informationen erhalten. Auf dieser Konferenz wurde behauptet, dass E-Zigaretten Arzneimittel seien. Auf dieser Konferenz wurde Hysterie verbreitet und ein Handlungsbedarf ("muss aus dem Verkehr gezogen werden") suggeriert, der überhaupt nicht bestand.
Anschließend klopfte das MGEPA NRW mithilfe der Fachanwältin für Medizinrecht Prütting die bestehenden Gesetze ab und kam zu einer fragwürdigen Rechtsauffassung, die in einem Erlass resultierte, der am 16.12. an die Bezirksregierungen Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln und Münster erging.

Dabei ignorierte Prütting die Tatsache, dass sich das BfArM bereits völlig anders lautend über E-Zigaretten ausgesprochen hatte, und es wurde auch permanent ignoriert, dass die Risikobewertung des BfR nur verzerrt und unvollständig zitiert wird. Einen Monat später landete der Erlass - deutlich überarbeitet - bei der CDU. Hier wurde nurmehr sehr deutlich gemacht, dass es sich um eine bloße RechtsAUFFASSUNG handelt und nicht - wie in dem Erlass behauptet wurde - um GELTENDES RECHT.

Die Bezirksregierungen und zum Beispiel auch diverse Amtsapotheker wurden von E-Zigarettennutzern per E-Mail aufgeklärt und reagierten entsprechend klug, indem sie es unterließen, den Erlass in die Tat umzusetzen und sich dadurch von Steffens den Schwarzen Peter zuspielen zu lassen, wenn die Händler ihre Drohung in die Tat umsetzen und Schadenersatz fordern würden. Die, die von den E-Zigarettennutzern nicht erreicht werden konnten, nahmen die Meinung von Frau Steffens für bare Münze, ordneten Hausdurchsuchungen und ähnliches an, man drohte den Händlern mit Geld- und sogar Gefängnisstrafen. Existenzen wurden zerstört, Arbeitsplätze vernichtet.

Uns ist bekannt, dass sogar ein Rundschreiben an die Apotheken herausging, in dem diesen untersagt wurde, die für jedermann frei verkäuflichen Substanzen Propylenglykol und Glycerin an Kunden zu verkaufen, die damit Liquids mischen wollen. Die Apotheken wurden also angewiesen, Kunden, die diese Produkte erwerben möchten, nach dem Verwendungszweck zu befragen und das Produkt bei der falschen Antwort nicht zu verkaufen.
Wohlgemerkt geht es hier um Liquids, die in keiner Weise illegal sind, und die sogar, wenn nur auf diesen Zutaten basierend, also nikotinfrei, noch nicht mal vom MGEPA kritisiert wurden.
Uns sind Fälle bekannt, in denen Leuten, die mit "Liquid-Misch-Absicht" PG und VG kaufen wollten, vom Apotheken-Fachpersonal erzählt wurde, dies sei illegal, auch der Verkäufer - also die Apotheke - mache sich mit der Abgabe strafbar und E-Zigaretten seien außerdem schädlicher als herkömmliche Tabakzigaretten, das könne man nicht verantworten.
Kunden, die sagten, sie wollen damit ihre eigenen Kosmetika herstellen, bekamen die Substanzen problemlos verkauft.

Frau Steffens, die spätestens jetzt auch darüber informiert war, dass die Rechtslage - anders als vom DKFZ suggeriert - gar nicht so eindeutig ist, ruderte nach Kräften zurück. Einen Erlass gar habe es nie gegeben, sie habe lediglich Empfehlungen ausgesprochen.
Das Dokument, das es nie gegeben hat, ist aber noch auf einer Behördenhomepage verfügbar: http://www.kreis-unna.de/fileadmin/user_..._2011-1...

Frau Steffens als "militante Ex-Raucherin" hat sich vor den Karren der Tabakkontrolle spannen lassen. Ihr wurden manipulierte Unterlagen präsentiert ("Aus der Wissenschaft für die Politik") und im Lauf der Zeit wurden diese Unterlagen auch an die BzgA und sogar das BMG weiter verteilt.
Die Antworten aus den Kleinen Anfragen sowohl an den Abgeordneten Gregor Golland als auch an die Fraktion DIE LINKE basieren maßgeblich auf diesen manipulierten Unterlagen. Das erkennt man an bestimmten sich wiederholenden Formulierungen und Teilsätzen, auch ohne dass die entsprechende Quelle genannt wird.
So wird in diesen Dokumenten beständig der Versuch unternommen, die harmlose Nikotin vernebelnde E-Zigarette mit der Tabak erhitzenden E-Zigarette in einen Topf zu werfen, um Laien zu täuschen. Wir erfahren z.B. von "Formaldehyd", das freigesetzt wurde, aber wir erfahren nicht, dass das bei der Tabak erhitzenden E-Zigarette geschah und NICHT bei der Nikotin vernebelnden Variante. Die Tabak erhitzende E-Zigarette spielt bei der aktuellen Debatte nicht die geringste Rolle. Sie trotzdem immer wieder in die Diskussion zu schmuggeln kann also nur als Absicht interpretiert werden.

Das ist mitnichten die einzige Täuschung, die von Dr. Pötschke-Langer ins Leben gerufen und von MGEPA NRW und auch von der BzgA weitergetragen wurde bis hinauf ins BMG. Dr. Pötschke-Langer zeichnet noch für zahlreichere weitere kleinere und größere Manipulationen von wissenschaftlichen Unterlagen des DKFZ zum Thema E-Zigaretten verantwortlich, bis hin zum interdisziplinären Standardwerk "Alkohol und Tabak", das bereits 2010 im Thieme-Verlag publiziert wurde.

QUELLEN:

Die Original-BfR-Untersuchung. Das BfR grenzt klar die Tabak erhitzende und die Nikotin vernebelnde E-Zigarette voneinander ab. Das DKFZ beruft sich zwar auf das BfR, nimmt diese Abgrenzung aber nicht vor. Dadurch wird die Tabak erhitzende mit der Nikotin vernebelnden E-Zigarette in einen Topf geworfen. Dadurch kann man beispielsweise öffentlich behaupten, in E-Zigaretten sei Formaldehyd gefunden worden. Allerdings in einer Variante von E-Zigaretten, die in der gegenwärtigen Diskussion völlig irrelevant sein sollten, nämlich den Tabak erhitzenden. Das DKFZ zitiert das BfR grundsätzlich unter Auslassung bestimmter, wichtiger und für die Nikotin vernebelnde E-Zigarette eindeutig positive Passagen.

http://www.bfr.bund.de/cm/343/bfr_raet_z..._zigare...

Das BfArM zu E-Zigaretten, und zur Einstufung "EINER" E-Zigarette - nämlich der Nicorette Inhaler:
http://www.bfarm.de/cae/servlet/contentb...639/anl...

Das BfArM speziell zu Nikotin:
http://www.smok-e.de/BfArm-Stellungnahme-2009-05.p...

Der Erlass-Text in der für die CDU umgefärbten Variante:
Antwort auf meine Email an die CDU

Der manipulative, ein Bedrohungsszenario vorgaukelnde Vortrag über E-Zigaretten von der 9. Deutschen Konferenz für Tabakkontrolle, worin klar und unter der Quellangabe "BfArM" behauptet wird, E-Zigaretten sind Arzneimittel und es besteht Handlungsbedarf:
http://www.dkfz.de/de/tabakkontrolle/dow...haller_...

Ein Besucherbericht von eben dieser Konferenz. Hierin wird die tatsächliche Motivation aufgezeigt, warum Pötschke-Langer und Co. so aggressiv gegen E-Zigaretten vorgehen. Nebenbei wird daraus auch deutlich, welche enge Verbindung es zwischen DKFZ und MGEPA NRW gibt, und welchen Grund es gab, ausgerechnet jetzt aktiv zu werden.
Anders als die IG-ED vermutet, war nicht die veröffentlichte E-Zigaretten-Konsumentenzahl der Auslöser, sondern eindeutig die geplanten Änderungen am NRSG in NRW.
http://www.loq.de/multiplikatoren/aktuel...trolle_...

Der DKFZ Newsletter zur Nikotinentwöhntherapie
Das DKFZ listet hier u.a. die Inhaltsstoffe von E-Zigaretten auf, die nur ein halbes Jahr später "völlig unbekannt" waren.
http://www.dkfz.de/de/tabakkontrolle/dow...r_Juli_...

Die Befragung von Etter und Bullen, die im DKFZ-Newsletter veröffentlicht wurde, kann man hier im Original ansehen und braucht nichts weiter tun, als sie mit der DKFZ-Version zu vergleichen, um zu erkennen, welche gravierenden Änderungen Pötschke-Langer vorgenommen hat - und welche positiven Eigenschaften Etter und Bullen dem Produkt tatsächlich zuerkennen.
http://onlinelibrary.wiley.com/doi/10.11...3505.x/...

Auf Seite 4 der nachfolgend verlinkten "Faktensammlung" wird Politikern erklärt, wie sie E-Zigaretten auch ohne echte Rechtsgrundlage aus dem Verkehr ziehen können, indem sie sie zum Beispiel als Arzneimittel bezeichnen. Auch die Möglichkeit, es mit einer Einstufung als Tabakprodukt oder mithilfe des Tabakwarennachahmungsgesetzes zu versuchen, wird eingeräumt - jedoch werden die Aussichten auf Erfolg dabei als geringer eingeschätzt. Ist das noch "Krebsforschung"?
Außerdem wird in dieser Broschüre "Aus der Wissenschaft - für die Politik" der Eindruck vermittelt, es handele sich bei E-Zigaretten um Betrug, bei E-Zigarettenhändlern entsprechend um Betrüger und somit bei E-Zigarettenkonsumenten um...richtig...Opfer.

http://www.dkfz.de/de/tabakkontrolle/dow..._Zigare...

Bis hin in das wichtigste interdisziplinäre Standardwerk zu Alkohol und Tabak in der Gegenwart ziehen sich Pötschke-Langers Manipulationen. Auch hier wird auf S. 98 systematisch die Abgrenzung zwischen Tabak erhitzender und Nikotin vernebelnder E-Zigarette unterlassen. Das ermöglicht eine Zuordnung in die Gruppe der "Smokeless Tobacco Products", obwohl in E-Zigaretten kein Tabak enthalten ist. Für Medizin- nicht aber Zigarettenfachleute, die ihr Wissen bei der wichtigsten deutschen Zigarettenforscherin der Gegenwart auf den neuesten Stand bringen, wird somit der Eindruck erweckt, auf E-Zigaretten lasse sich eine beigefügte Argumentationstabelle anwenden, die eigentlich für "Snus" gedacht ist. Dass E-Zigaretten nicht "etwas weniger schädlich als Tabakzigaretten" sind wie eben Snus, sondern um Dimensionen weniger schädlich bis hin zur fast völligen Unschädlichkeit, wird ja gezielt verschleiert. Somit wird das radikale Vorgehen gegen Nikotin vernebelnde E-Zigaretten für die Zigarettenbekämpfer als ethisch und moralisch vertretbar suggeriert, ja sogar als "Pflicht".

http://www.thieme.de/detailseiten/muster...716_090...

Dass diese Produktvermischungstaktik systematisch angewendet wird, erkennt man gut an Antwort auf die Kleine Anfrage des CDU-Abgeordneten Gregor Golland. Wer die zuvor vorgestellten Quellen aufmerksam gelesen hat, und nun auch diese Antwort aufmerksam liest, erkennt auf den ersten Blick, welche Quellen zur Verwendung kamen, und dass wieder der Trick angewendet wird, "E-Zigaretten mit Tabakerhitzung" ins Spiel zu bringen, obwohl diese für die aktuelle Diskussion vollkommen irrelevant sind.

http://www.gregor-golland.de/media/Anfra..._MMD15-...

Es geht ja bekanntlich immer noch eine Nummer größer. Aus der Art der Antworten des BMG auf die Kleine Anfrage der LINKEN ergibt sich eindeutig, wen das BMG für die Beantwortung der umfangreichen Anfrage zu Rate gezogen hat. Es spielt keine Rolle, ob MGEPA, BzgA oder DKFZ oder alle drei - die Informationen, die das BMG erhalten hat, sind ja sowieso immer die gleichen, auf das DKFZ zurückgehenden.

http://www.2download.de/download-9aeade7...esregie...

Die Hetzkampagne nahm ihren Ursprung in der RNZ. Dort ist der Artikel inzwischen nicht mehr verfügbar, aber hier war er mal zu finden:

http://www.rnz.de/rnzWissenschaftRegiona...teressa...

und hier ist er in Kopie erhalten geblieben. Der Artikel ist absolut lesenswert, denn er ist der Beweis, dass es Pötschke-Langer höchstpersönlich war, die die Hetzkampagne startete.
http://blog.elektrische-zigarrette.de/20...eressan...

Ingeborg Salomon von der RNZ berichtet übrigens ziemlich häufig über das DKFZ. Die RNZ ist ja wie das DKFZ in Heidelberg ansässig. Man kann Salomon durchaus als "Hofberichterstatterin" des DKFZ bezeichnen.

Pötschke-Langer brauchte Salomon nur ein bisschen Unsinn erzählen und sich anschließend neben das Telefon setzen, und auf Interviewanfragen zu warten, die nach dem Artikel in der RNZ bei ihr eintrudeln würden. So geschah es ja auch.

In diesen Interviews warf sie dann mit den Hysterie erzeugenden Schlagwörtern wie eben Frostschutzmittel und Reizgas um sich, die wiederum eine Serie von Sensationsberichten nach sich zogen. Pflichtbewusste Journalisten, die sich auch bei anderen "seriösen" Einrichtungen erkundigten, erhielten nur die Auskünfte, die diese vorher vom DKFZ erhalten hatten. Dies reichte den Medien als Überprüfung aus; zum Lesen der Originalunterlagen hatte entweder keiner Zeit oder Lust, oder man sah - trotz unzähliger Hinweise aus der Bevölkerung - dazu keinen Anlass.

So einfach war das.
Mut zur Wut und abgerechnet wird wenn Wahltag ist!!!

Quelle: http://www.lokalkompass.de/muelheim...stenzen-und-bekommt-direktmandat-d153060.html

Anmerkung: Der Erlass des Ministeriums, der heute morgen noch auf der Website zu finden war, wurde zwischenzeitlich gelöscht. Ziemlich dämlich, wenn man bedenkt, dass das Internet nicht vergisst. Wir vergessen nicht.

Und Schwupps, hier der Erlass, den es laut Steffens nie gegeben hat:
Barbara Steffens schrieb:
r. Steffens niemals etwas von einem Verbot gesagt haben. Sie wollte lediglich gewarnt haben, ohne jemandem Vorschriften zu machen)

Barbara Steffens schrieb:
16.12.2011 | Gesundheit: Ministerin Steffens warnt vor Verkauf von illegalen E-Zigaretten: Geschäftsgründungen sind riskant - Gesundheitsschäden zu befürchten
Das Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen teilt mit:
Gesundheitsministerin Barbara Steffens hat heute (16. Dezember 2011) in Düsseldorf vor dem Verkauf von elektrischen Zigaretten, die im Handel als E-Zigaretten angeboten werden, gewarnt. "Der Handel und der Verkauf von E-Zigaretten sowie von liquidhaltigen Kartuschen, Kapseln oder Patronen für E-Zigaretten sind, sofern die arzneimittel- und medizinprodukterechtlichen Vorschriften nicht eingehalten werden, gesetzlich verboten. Insbesondere nikotinhaltige Liquids dürfen nur mit einer arzneimittelrechtlichen Zulassung in den Verkehr gebracht werden. Bei nikotinfreien Liquids ist im Einzelfall anhand der Inhaltsstoffe zu prüfen, ob sie den arzneimittelrechtlichen Vorschriften unterliegen. Wer gegen die genannten Vorschriften des Arzneimittelgesetzes verstößt, setzt sich der Gefahr strafrechtlicher Ahndung aus. Eine Information über diese geltende Rechtslage habe ich heute an die Bezirksregierungen und die Kreise sowie kreisfreien Städte in Nordrhein-Westfalen auf den Weg gebracht", erläuterte die Ministerin.
Steffens machte auch auf die gesundheitlichen Risiken für Dritte aufmerksam, die Nutzerinnen und Nutzer von E-Zigaretten auslösen könnten: "Es gibt derzeit keinen wissenschaftlichen Beleg dafür, dass der bei der Nutzung der elektrischen Zigarette entstehende Dampf für Personen, die sich im gleichen Raum wie die Nutzerin oder der Nutzer der E- Zigarette befinden, ungefährlich ist." So habe beispielsweise das Deutsche Krebsforschungszentrum im Rahmen der Eröffnung einer Konferenz über Tabakkontrolle in Heidelberg am 30. November 2011 darauf hingewiesen, dass bei der elektrische Zigarette der Verdacht auf eine Belastung der Innenraumluft durch atemweg-reizende sowie allergieauslösende Substanzen bestehe. Deshalb sei die Nutzung der E-Zigarette derzeit sehr bedenklich, so Steffens weiter, die aus diesem Grund vom Gebrauch von E-Zigaretten generell warnt. Sie begrüße, dass auch die EU-Kommission plane, die gesundheitlichen Folgen der E-Zigarette zu überprüfen.
Besorgt zeigte sich die Ministerin auch darüber, dass derzeit spezielle Ladenlokale eröffnet werden, in denen ausschließlich oder überwiegend E-Zigaretten und entsprechendes Zubehör verkauft werden. "Angesichts der vielen Fragezeichen und der rechtlichen Situation kann ich allen Menschen nur abraten, ihre wirtschaftliche Existenz darauf zu gründen. Viel Zeit und Geld könnten fehlinvestiert werden", sagte die Ministerin.

Hervorhebung durch mich.
[/b]
 
G

Guest

Guest
Tja, würden wir nicht in einer Bananenrepublik, sondern in einem Rechtsstaat leben, dann müßten sich Minister, die sich über Recht und Gesetz stellen und ihre willigen Helfer, mit ihrem Privatvermögen für die Folgen haften und würden darüber hinaus strafrechtlich belangt.

Leider leben wir nicht in einem Rechtsstaat und deshalb wird der auch nix passieren.
 

haruc

Ehrenmitglied
Registriert
16. Dezember 2002
Beiträge
2.494
Shechinah,

da hast du recht. Der Steuerzahler wird ja für die Entschädigung der widerrechtlich enteigneten Geschäftsleute aufkommen, was kümmerts dann die verantwortlichen Politiker?
 
Oben