Blake schrieb:
Zu einem Vertrag gehört ein gesetzlicher Rahmen. Der gibt schließlich auch dem Arbeitgeber eine rechtliche Sicherheit.
Nicht unbedingt. Wieso auch? Leasingverträge sind dem BGB zum Beispiel unbekannt.
Soll in einem Mietvertrag, Kaufvertag, Versicherungsvertrag, etc. auch jede beliebige Klausel auf genommen werden? Gute Nacht! Da würd Chaos ausbrechen.
Glaube ich nicht. Die meisten Verträge würden darauf verzichten, Sachen zu regeln, die nicht geregelt werden müssen - Herrenbesuch nach zehn, zum Beispiel. Wer darauf besteht, so etwas zu regeln, wird entsprechend weniger Miete verlangen können.
Ein Arbeitsvertrag betrifft nur alles, was mit der Arbeit zu tun hat. Punktum!
Persönlichen Dinge können nicht Gegenstand eines Arbeitsvertrages sein, es sei denn, sie betreffen die Arbeitskraft, wie etwa ein Nebenjob oder Freeklimbing als Hobby.
Oder Fußball, die verletzungsintensivste Sportart überhaupt.
Liebschaften oder sexuelle Vorlieben sind normale Bedürfnisse, die niemanden etwas angehen. Sonst schreibt einem der Arbeitgeber noch vor, wie oft man zur Kirche geht.
Warum sollte er das nicht, wenn ihm etwas daran liegt? Entsprechend weniger werden seine Arbeitsplätze nachgefragt.
@Ein_Liberaler,
Warum gefällt dir das geltende Recht nicht?
Bist du ein Arbeitgeber, der bei seinen Angestellten und Arbeitern ins Schlafzimmer schauen möchte?
Ich kann mir was interessanteres vorstellen, als unserer einzigen saisonalen Aushilfe ins Schlafzimmer zu schauen. Ich bin lediglich ein Anhänger der Vertragsfreiheit.
Franziskaner schrieb:
Tja, offensichtlich wieder einmal mein fataler Hang zu ungenauer Ausdrucksweise. Ich werd mich bemühen, meine Postings künftig so zu gestalten, dass sogar du sie nicht missverstehen kannst. Obwohl, ne doch nicht...
Jetzt hab Dich nicht so.
Was das eine mit dem anderen zu tun hat, erschliesst sich leider nur dir und der Personalabteilung von Walmart vielleicht noch. Mir nicht.
Wenn der Arbeitgeber keine Liebespärchen will, muß ich das nicht verstehen, und ich versteh's auch nicht. Da aber des Menschen Wille sein Himmelreich ist und ich niemand meine Bedingungen für einen Arbeitsvertrag aufzwingen will, muß ich auf seine komischen Bedingungen eingehen oder es bleiben lassen. Wie ich als schwuler Friseur damit leben muß, daß nicht alle Frisierwilligen auch von einem Schwulen frisiert werden wollen.
Was du in diesem speziellen Fall forderst, ist nicht Freiheit sondern das Recht des Stärkeren. Das sollte man ehrlicherweise dann auch so sagen.
Das ist nur Deine Interpretation. Ich teile sie nicht. Wer in der besseren Verhandlunspositonist, ist vom Einzelfall abhängig, hier zum Beispiel davon, ob die Konkurrenz von Walmart Leute sucht, und ganz generell von der Verhandlungsmacht der gewerkschaften.
Außerdem halte ich den Begriff in diesem Zusammenhang sowieso für grob realitätsverzerrend und demagogisch. Im Geschäftsleben kann niemand zum Abschluß eines Vertrages gezwungen werden.
Ich kenne keinen, der einen Arbeitsvertrag einfach so unterschreibt, sondern nur, weil ihn wirtschaftliche Zwänge dazu treiben, einer Erwerbsarbeit nachzugehen.
Die Tatsache, daß man essen muß, schon als Zwang anzusehen, finde ich lächerlich. Genausogut könnte man sich selbständig machen oder Beamter werden.
Und ob du in Zeiten von Hartz 4 allzulange mit der Einstellung "Ich bin zwar arbeitslos, aber bei Walmart will ich keinen Job annehmen" durchkommen würdest, möchte ich mal anzweifeln.
Ich würde mich schämen, Geld anzunehmen, das der Staat anderen Bürgern gestohlen hat, nur weil mir der angebotene Arbeitsplatz nicht gefällt.
Wie sieht es aus, wenn sich jemand freiwillig bereiterklärt, von einem anderen getötet und gegessen zu werden? Ist das Zivilisation?
Nein. Das Eigentum an sich selbst kann niemand aufgeben, sonst wäre auch Sklaverei legal. Eine Leiche zu... zu verzehren ist allerdings nur ein Verstoß gegen Religion und gute Sitten.
Meiner Meinung nach ist der Unterschied zwischen Zivilisation und Barbarei der, dass ein Interessensausgleich zwischen ungleichen Partnern hergestellt wird, durch eine dritte Instanz. Ob das nun Legislative, Tarifparteien oder Mediatoren sind, ist dabei eher zweitrangig.
Mit anderen, klareren Worten: Du möchtest den vermeintlich schwächeren Vertragspartner durch staatliche Gewalt zum stärkeren machen, der dem neuen Schwächling seine Bedingungen diktieren kann.
Hosea schrieb:
Das würde Voraussetzen das man an außschließlich an das Gute im Menschen glaubt und der Begriff freiwillig paßt für mich nicht voll ins Bild von z.b wohnen und arbeiten.
Ich glaube nicht an das Gute im Menschen, zumindest nicht bedingungslos. Ich glaube, daß, wie Adam Smith lehrt, die Anbieter auf dem Markt um die Nachfrager konkurrieren und ihnen aus Eigeniteresse "Wohltaten" erweisen.
Warum soll Freiwilligkeit nicht zum Wohnungsmarkt passen? Sicher, irgendwo muß man wohnen, aber man kann unter vielen Wohnungen auswählen, solange sich das Vermieten lohnt.
Wir hatten das ja hier mit der Hausordnung...stell dir vor ,du suchst dringend eine Whg. , hast eine gefunden....es paßt auch alles Lage,Preis, dein Hund kann/darf mit, prima.
Dann sagt dir dein Vermieter, er hat so eine Klausel im Vertrag.
Der Phantasie sind jetzt keine Grenzen gesetzt, wir sprachen ja von beliebig.
Klar einige würden sich wehren, ohne mich.
Aber traurig wäre es für die, die sich nicht wehren können, sei es aufgrund des sozialen Status, oder halt anderen nachvollziehbaren Gründen, warum ein Mensch in eine schlechte Position kommt.
Ja mein Gott, dann paßt mir die Wohnung eben doch nicht. Lage, Ausstattung, Hund
und die Klausel müssen zum Preis passen, sonst suche ich weiter und miete allenfall befristet. Wir dürfen nicht vergessen, daß jede Klausel den Marktwert der Wohnung mindert, umso mehr, je exotischer sie ist. Das wird Konkurrenz auf den Plan rufen...
Und diese Menschen zu schützen, ist Aufgabe des Staates auch wenn wir uns hier einig sind, das Gesetze/Rahmen auch nicht immer das non-Plus-Ultra ist.
Wovor zu schützen, eigentlich? Ein Angebot an Bedingungen zu knüpfen, ist doch kein Angriff, allenfalls ein schlechtes Angebot! Wenn ich meine Wohnung nur an katholische Junggesellen vermieten will, die mich sonntags in die Kirche fahren, dann ist das doch besser, als sie leerstehen zu lassen, oder? Muß die potentielle Mieterschaft etwa auch vor Leerstand geschützt werden? Und wenn sie vor Leerstand geshützt werden muß, wäre es dann nicht logisch, sie vor Nichtbau zu schützen? Sollten dann nicht alle Menschen mittleren Alters mit geregeltem Einkommen gezwungen werden, in Mietwohnungen zu investieren, um Mieter vor hohen Mieten zu schützen? Je weiter man den Pfad verfolgt, desto absurder wird es.
Wobei das Schild keinen Vertrag darstellt, oder wurde vorher ein Vertrag mit allen Juden getroffen, der dieses Schild beinhaltet?
Nein.
Also befürwortest Du auch Geschäftspraktiken, die nicht auf Vertragswerk beruhen, andere aber als Verhalten wider der Würde des Menschen ansehen könnten?
Ja, das tue ich. Der Mensch ist mir völlig egal, und ob andere den Menschen in seiner Würde verletzt sehen, noch gleichgültiger. Mich interessieren nur einzelne Menschen, in diesem Fall alle Juden.
Wenn jemand nun alle Juden öffentlich beleidigt, dann sollte er daran gehindert werden. Wenn er nur klarstellt, mit ihnen nicht in Verkehr treten zu wollen, verletzt er sie meiner Ansicht nach nicht in ihren rechten. Ich würde aber wahrscheinlich nichts mit ihm zu tun haben wollen.
Wenn ich Menschen nun von Handel ausschließen darf, ohne sie zu fragen (bzw einen Vertrag zu schließen), darf ich sie dann auch in Handel einschließen, ohne sie zu fragen?
Nein, eben nicht. Das wäre ein Vertrag zu Lasten Dritter, also nichts als eine Verabredung zur Gewalt, oder eine Nötigung. Nichts anderes hat Walmart doch mit seinem Kodex versucht, oder?
Desweiteren: Was wäre die Aufgabe der Gerichte - nur zu prüfen, ob Vertragstreue eingehalten wurde, ganz gleich, was in Verträgen drin stünde? Ohne anderweitige Richtischnur?
Es gälte auch zu prüfen, ob der Vertrag freiwillig zustande gekommen ist, ob er nicht auf einer Täuschung beruht, ob er nicht aus anderen Gründen unwirksam ist usw. Zum Beispiel könnte eine Mutter ihr Kind an eine satanssekte zur Opferung verkaufen. Dieser Vertrag wäre nichtig, weil sie nicht die Eigentümerin des Kindes, sondern nur seine Sachwalterin ist.
Schlaue Juristen kämen da sicher schnell auf die Idee, Verträge so kompliziert gestalten zu wollen, daß sie kaum jemand versteht, den man als "normaler Arbeitnehmer" betrachtet. Ist ja im Prinzip heute schon so - allerdings werden Menschen, die keine Interesse an Vertragswerken haben (oder nicht die hinreichende Fähigkeit sich damit eingehende zu beschäftigen) vor "sittenwidrigen" Verträgen geschützt.
Schwache müssen sich zusammenschließen. Ich würde meinen Arbeitsvertrag entweder von den ebenso schlauen Juristen der Gewerkschaft prüfen lassen oder von einem darauf spezialisierten Anwalt.
Irgendwie bist Du doch ein Ferengi
"Erwerbsregel 17: Ein Vertrag ist ein Vertrag ist ein Vertrag.... unter Ferengi" ... oder
"Erwerbsregel 253: Ein Vertrag ohne Kleingedrucktes ist das Werk eines Idioten"
Ein Vertrag ist ein Vertrag, egal mit wem.
Kleingedrucktes dient dazu, das allgemein Übliche zusammenzufassen, das nicht Gegenstand der Verhandlungen im Einzelfall ist, nicht dazu, den Kontrahenten zu besch... ummeln.
Insoweit bin ich wohl eher kein Ferengi. Meine stehende Rede ist ja auch Friede ernährt, Unfriede verzehrt, und nicht Friede ist gut fürs Geschäft, Krieg ist gut fürs Geschäft.
Ich nehme mich nicht ernst genug, um schnell beleidigt zu sein.
agentP schrieb:
Wobei ich persönlich finde, daß eine solche Ausgrenzung schon fast so etwas wie eine Beleidigung ist und der Staat deswegen schon eingreifen sollte.
Der Staat unternimmt höchst selten etwas gegen Beleidigungen, aber so ein Schild ist sicher geeignet, den öffentlichen Frieden zu stören; dagegen würde sicher eingeschritten.