Verfassung in BRD!

pibaX

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Hallo,
habe gerade auf http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,239528,00.html gelsen, dass die grünen ein problem damit haben, dass bei einem alleingang der usa Überflugrechte gegeben werden müssten:
Darf Deutschland auch in diesem Fall weitgehende Überflugrechte und Starterlaubnisse für US-Jets von hiesigen Basen gewähren oder verstößt dies vielleicht sogar gegen die deutsche Verfassung?

nun frage ich mich von welcher verfassung die sprechen, die können ja wohl nicht das grundgesetz meinen, weil wie der name schon sagt, es ein gesetz ist und eben keine verfassung. Ein grundgesetz wird geschrieben um eine Verfassung zu schützen, aber was schützt unserer grundgesetz??
Oder habe ich was nicht mitbekommen und haben wir eine Verfassung??
Noch etwas ist interessant: UNserer Grundgesetz heisst nicht: Grundgesetz DER Bundesrepublik Deutschland.
sonder: Grundgesetz FÜR DIE Bundesrepublik Deutschland.

Weiss einer ob wir eine Verfassung haben, oder ob genau dies unser problem ist??


mfg pibaX
 

semball

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Das Grundgesetz wurde nach dem WW2 als provisorische Verfassung für den freien Westteil Deutschlands (sprich die BRD) verfasst.

Man wollte damals aufgrund der Teilung Deutschlands noch keine Verfassunf für einen gesamtdeutschen Staat machen.

Das Grundgesetz wird wie eine Verfassung behandelt, was es ja eigentlich auch sein soll. Wir haben ja auch einen Verfassungschutz und ein Verfassungsgericht.
 

pibaX

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wird behandelt wie, heisst im klartext also, nein wir haben keine richtige verfassung??
aber nochmal ein gesetz kann niemals eine verfassung sein, dass ist in keinem staat so.
mit dem verfassungsschutz ist auch noch so eine frage der legalität!!
werde für die kritiker mal nach "nachweisen" suchen..

mfg pibaX
 
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semball schrieb:
Das Grundgesetz wurde nach dem WW2 als provisorische Verfassung für den freien Westteil Deutschlands (sprich die BRD) verfasst.
Übrigens am 23.5.1949 !!! SCNR! 8O

semball schrieb:
Man wollte damals aufgrund der Teilung Deutschlands noch keine Verfassunf für einen gesamtdeutschen Staat machen.

Was meines Wissens immer noch nicht geschehen ist...

semball schrieb:
Das Grundgesetz wird wie eine Verfassung behandelt, was es ja eigentlich auch sein soll. Wir haben ja auch einen Verfassungschutz und ein Verfassungsgericht.

"Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland ist am 24.5.1949 Null Uhr in Kraft getreten. Rechtlich hat es den Status einer Verfassung, obwohl es im Ursprung als Provisorium angelegt war. Die bisherigen Grundgesetzänderungen haben keine Umgestaltung des Gefüges der Verfassung gebracht. Die im Umfang größten Änderungen betrafen die Einrichtung der Bundeswehr, die Notstandsgesetzgebung von 1968 und die Finanzverfassungsänderung von 1969.Die übrigen Änderungen hatten hauptsächlich Verschiebungen der Kompetenzen zwischen dem Bund und den Ländern zur Ursache. Das Grundgesetz stellt eine objektive Wertordnung dar. Einige Artikel sind in ihrem Strukturprinzip der Verfügungsgewalt des Gesetzgebers entzogen.Nicht unter Gesetzes- vorbehalt stehende Grundrechte dürfen weder durch die allgemeine Rechtsordnung noch durch unbestimmte Gemeinwohlklauseln relativiert werden (BVerfGE 30,192)."


grooze

W-o-R
 

captainfuture

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Artikel 146
[Geltungsdauer des Grundgesetzes]

Dieses Grundgesetz,das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt,verliert seine Gültigkeit an dem Tage,an dem eine Verfassung in Kraft tritt,die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.

http://www.bpb.de/online/html/body_gg_11.html

das grundgesetz ist 'für die brd', weil es nach kriegsende unter aufsicht der siegermächte für die brd erlassen wurde und nicht von der brd bzw. deren bürger resp. deren vertreter.

es war eigentlich als 'provisorium' gedacht.
 

truth-searcher

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Gähn!

Zum tausendsten mal: Die deutsche Verfassung ist das Grundgesetz!

Wurde schon zigmal hier diskutiert und erklärt!

Wers immer noch nicht glaubt soll bitte die Suchfunktion bemühen.

Ich versteh einfach nicht, warum so viele Leute unbedingt scharf darauf sind, Pseudo-Skandale zu erfinden (wie z.B.: Wir haben keine Verfassung), wenn es doch wirklich genug echte Probleme hier gibt!

Ob Überflugrechte den Amerikanern gewährt werden, ist eher eine politische, als ein verfassungsrechtliche Frage.

Persönlich bin ich der Meinung, man sollte ihnen (ohne UN-Resolution) keine ÜF-Rechte gewähren. Ist aber eh nicht so relevant für den Verlauf des Irakkriegs.

Grüsse,
truth-searcher
 

pibaX

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@searcher
weil ein staat nur mit verfassung existieren kann, und nur mit verfassung mündig ist, aus diesem grund, mussten wir `91 nen paar mille zahlen, damit wir nicht bei gulf war 1 mitmachen müssen. ein mündiger staat hätte auf diese zahlung nicht verpflichetet werden können.(und kommt nicht mit kohl hats freiwillig gezahlt).
darum geht es!!

mfg pibaX
 

tsuribito

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Selbst wenn wir keine Verfassung hätten: Bräuchten wir keine
Die Engländer haben ja auch keine Verfassung
 
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pibaX schrieb:
@searcher
weil ein staat nur mit verfassung existieren kann, und nur mit verfassung mündig ist, aus diesem grund, mussten wir `91 nen paar mille zahlen, damit wir nicht bei gulf war 1 mitmachen müssen. ein mündiger staat hätte auf diese zahlung nicht verpflichetet werden können.(und kommt nicht mit kohl hats freiwillig gezahlt).
darum geht es!!

mfg pibaX

Huuh pibax!

Damals waren OutofArea Einsätze der Bundeswehr (glücklicherweise) noch völlig undenkbar. Auf Grund der Natomitgliedschaft wurde dann aber eine finanzielle Beteiligung daraus. Wer glaubst Du, hat *uns* dazu gezwungen?

grooze

W-o-R
 
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So... hier noch ein paar Zitate aus der doch recht unverdächtigen Bundeszentrale für politische Bildung:

Was jenseits der deutschen Grenzen erwartet wurde, war nicht nur eine Beteiligung im Rahmen des Möglichen. Die galt als selbstverständlich, und es gab sie durchaus: von der Bereitstellung des Territoriums der Bundesrepublik als Drehscheibe für den Golfnachschub bis hin zu umfangreichen Material- und Waffenlieferungen und, nach einiger Diskussion, der Zahlung erheblicher Geldbeträge. Nach einem Informationserlass des Auswärtigen Amtes vom 19. Februar 1991 hatte Bonn bis zu diesem Zeitpunkt etwa 17 Milliarden D-Mark gezahlt [3] . Es war im Übrigen eben diese indirekte Art der Unterstützung, die der deutschen Politik in ausländischen Medien alsbald die Charakterisierung als "Scheckbuchdiplomatie" eintrug [4] .

Dabei beschränkten sich die deutschen Aktivitäten keineswegs nur auf materielle Unterstützung. So lieferte die Bundesregierung auf amerikanisches Ersuchen bereits seit September 1990 Spürpanzer vom Typ "Fuchs" an Saudi-Arabien und beteiligten sich Bundeswehreinheiten an vorsorglichen militärischen Maßnahmen der NATO zur Verhinderung eines Angriffs auf den Bündnispartner Türkei. Schließlich kam es, einige Wochen nach der Beendigung der Kampfhandlungen, aber noch vor Unterzeichnung des endgültigen Waffenstillstandes, zur Entsendung deutscher Minensuchboote in den Persischen Golf. Es war bezeichnend für die tiefe Unsicherheit der deutschen Politik in dieser Krise, dass solche Entscheidungen nahezu im Verborgenen getroffen und umgesetzt wurden. Wo das nicht möglich war, wie bei der Beteiligung an NATO-Aktionen, entwickelte sich rasch eine heftige öffentliche Debatte.

Aus der Sicht der Allianz galt diese Unterstützung als selbstverständlich; erwartet wurde mehr, vor allem eine umgehende öffentliche Solidarisierung führender Repräsentanten aller politischen Parteien und insbesondere der Bundesregierung mit den Alliierten. Die ließ indessen lange auf sich warten. Buchstäblich in letzter Minute, anlässlich der Eröffnung der alliierten Bodenoffensive zur Befreiung Kuwaits in der Nacht vom 23. auf den 24. Februar 1991, fand die deutsche Politik ihre Sprache wieder. Nachdem sich ihre Vertreter noch wenige Tage und Stunden zuvor als einziger größerer Partner der westlichen Allianz für einen aus alliierter Sicht nicht akzeptablen sowjetischen Friedensplan ausgesprochen hatten, ließen sie jetzt in mehreren öffentlichen Stellungnahmen keinen Zweifel mehr daran, dass die Aktion in dieser Form und zu diesem Zeitpunkt legitim und notwendig sei und dass man in politischer Solidarität "fest und unverbrüchlich" an der Seite der alliierten Koalition stehe [5] .
Klick für den ganzen Text


grooze

W-o-R
 

argos

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Wir müssen SOFORT eine Verfassung verfassen und das Grundgesetz durch diese Ersetzen.

Steht doch im Art. 146: Bis nach der Einheit des deutschen Volkes (das haben wir jetzt, wenn auch nur auf der Landkarte) eine Verfassung aus dem Willen des Volkes entsteht (das ist unser job)
 

pibaX

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@reality
ähm die nato kann vielleicht sagen, dass man auf oder abrüsten soll. sie kann aber keine "Strafen" für mündige länder vergeben. oder hab ich das falsch verstanden?? dann bitte ich um aufklärung


mfg pibaX
 
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pibaX schrieb:
@reality
ähm die nato kann vielleicht sagen, dass man auf oder abrüsten soll. sie kann aber keine "Strafen" für mündige länder vergeben. oder hab ich das falsch verstanden?? dann bitte ich um aufklärung


mfg pibaX

hi pibax,

wie du sicher schon weisst, ist die Nato nichts anderes als ein Vertragskonstrukt, dem auch Deutschland (als BRD) beigetreten ist und somit das Vertragswerk anerkannt hat. Es besteht in diesem Vertrag die *gemeinsame* Verpflichtung den nordatlantischen Raum zu sichern. Ich weiß nicht, ob und welchem Fall es *Vertragsstrafen* gibt, aber wenn es Deutschland 1991 nicht gepasst hätte, da mitzumachen, hätte es aus dem Nato-Vertrag austreten können. Kündigung geht nach zwanzig Jahren Mitgliedschaft und einem Jahr Kündigungsfrist.

google mal nach Nato-Vertrag (ist 1949 abgeschlossen worden)


grooze

W-o-R
 

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