StGB §166: Ich brauche Rechtsberatung!

holo

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Jay-Ti schrieb:
Da mein weltanschauliches Bekenntnis voll und ganz der Vernunft unterworfen ist, würde ich gerne das Verbreiten von Schriften, welche dem Inhalt meines Bekenntnisses (der Vernunft) entgegenstehen und sie sogar beleidigen, unterbinden lassen.
Es würde mich doch sehr freuen, wenn dieser Paragraph dafür sorgt, dass christliche Heilsvorstellungen aus Deutschland verschwinden, noch eher wäre ich geküsst, würde sich dieses Gesetz dank solcher Forderungen selbst lahmlegen, da es voll und ganz unvernünftig ist.

Den einen Weg hatte ich bereits erwähnt: Die Gründung einer eigenen "Religionsgesellschaft" mit eigener, verfassungskonformer Weltanschauung.
Damit wäre der Weg für einen "Konkurrenzkampf" gegeben und es wäre möglich, durch die Aufstellung der "Glaubensstatuten" gegen denen entgegenstehende Äußerungen vorzugehen.

Das Problem wird nur sein, dass zum einen nicht an der Glaubensfreiheit gerüttet werden darf und andererseits eine Glaubensfreiheit herrscht.
Es müssten also bereits im Grundgesetz Passagen gestrichen werden, womit auch die Meinungsfreiheit nicht mehr gälte.

Hier denke ich an die Wissenschaft, die zwar immer wieder als Kontrahent der Weltanschauungen genannt wird, selbst jedoch nicht eine Religionsgesellschaft gebildet hat - dieses vielleicht noch nicht einmal versucht hat. Die Frage sollte also auch sein, ob es der Wissenschaft möglich wäre, eine Glaubensgesellschaft zu bilden. Im Grundsatz wäre es nach GG Artikel 137 möglich.

Aber die Wissenschaft selbst ist auch nicht unfehlbar; die Erklärung der Mechanismen zur Klimaänderung ist selbst ein Konsens, dem sich viele angeschlossen haben - dem Klimamodell Glauben schenken, was wiederum meinen Ansichten zum Teil widerspricht.

Der Glaube selbst - oder ein Mechanismus, der sich dahinter verbirgt - ist so tief in vielen Menschen verwurzelt, dass er hierzulande auch zur Sicherung des inneren Friedens genutzt werden kann und es finden sich vermutlich ausreichend Menschen, die ein solches Begehren gegen deinen Willen durchsetzen können.

Die Kirchenglocken läuten auch nur, weil nach der Verfassung eine freie Ausübung des Glaubens garantiert ist - auch wenn es nerven könnte.

Allerdings kann ich Argumente, wie "die Kirche war schon vorher da" nicht nachvollziehen. Für den einen ist es der Ruf zum Altar, für den anderen nur ein weiterer Tag, an dem er geweckt wird.
Zudem ist es nicht zumutbar, sich ein entsprechend kirchengeläutfreies Domizil zu suchen - bei der Verbreitung dieser Kirchen.
Hier darf schon gefragt werden, ob die Ausübung des Glaubens auch leiser möglich ist bzw. zu Zeiten geschieht, die nicht den Bedürfnissen der Ruhezeiten - insbesondere an Wochenenden - im Wege stehen. Zudem sollte nicht vergessen werden, dass diese Umweltimissionen nicht die einzigen Lärmquellen sind, die die Gesundheit beeinträchtigen können.
Aber auch für dieses Ziel wäre eine Änderung der Verfassung nötig.

Gruß
Holo
 

Ein_Liberaler

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Sobald eine frei wird, kann ich Dir eine (außer bei Ostwind) geläutfreie Wohnung vermieten. Zig andere könnte ich Dir vermitteln.
 

holo

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Ein_Liberaler schrieb:
Sobald eine frei wird, kann ich Dir eine (außer bei Ostwind) geläutfreie Wohnung vermieten. Zig andere könnte ich Dir vermitteln.
Ich dachte, es wäre nicht nötig, weitere Ansprüche zur Wohnlage zu schildern. Zudem reden wir hier grundsätzlich von unnötigem Lärm - und das auch bei Ostwind.
Außerdem sollte ich hier noch einmal erwähnen, dass es sich um Gedankenbeispiele für Jay-Ti und andere handelt. Ich suche mir die Wohnung schon selbst, wenn mir danach ist.
Aber es sind nun mal Bedürfnisse vieler, die auf der einen Seite befriedigt, auf der anderen Seite ignoriert werden. Bewusst schlage ich dir nicht "zig" Argumente um die Ohren, die dir eimal die andere Seite aufzeigen - es gehört nicht in diesen Thread.

Gruß
Holo
 

Ein_Liberaler

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Wer hat denn mit der Unzumutbarkeit angefangen? Es ist erwiesenermaßen höchst einfach, eine Wohnung zu finden, in die nicht hineingeläutet wird.
 

morgenroth

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In dem 32000 Seelen-Ort, aus dem ich komme, wirst du kaum eine/garkeine Wohnung finden, in der du dieses selbstherrliche Gebimmel nicht hörst. Schließlich sind die Kirchen strukturell ja ganz bewusst so angeordnet worden. Aber darum geht es nicht ausschließlich. Es kann einfach nicht sein, das irgendeine Institution, solch manipulativen Sonderrechte hat. Schließlich gehören nicht alle Deutschen einer Kirche an und/oder befürworten dies.
Ich frage mich nach dem eigentlichen Sinn dieses Gebimmels .Die paar Leute, die noch zur Kirche gehen, werden den folgenden Messetermin schon nicht vergessen und wenn ich die Uhrzeit akkustisch untermalt haben möchte, kauf ich mir ne Kuckucksuhr.
Kann mir vielleicht irgendjemand den Sinn dieses Geläuts erklären?
 

dkR

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Also ein bischen Toleranz gegenüber anderen Glaubensrichtungen sollte man schon aufbringen können.

Zumal ihr eh nichts dagegen tun könnt :p
 

holo

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@Morgenroth
Ich vermute, dass das Glöckengeläut einst ein Mittel war, die Schäfchen zusammenzurufen. Damals war die Siedlungsdichte geringer; vielleicht war das Schreiben vieler Einladungen zu umständlich oder konnten nicht gelesen werden ...
Und wenn dem so ist, dann handelt es sich inzwischen um eine Tradition ohne Nutzen - aber das wäre noch nicht verwerflich, das ist auch Weihnachten für mich.

@Morgenroth
Vergl. dazu ist es zu Zeiten der Weimarer Republik bis heute beschlossen, dass die Kirche - nein, eigentlich alle Religionsgemeinschaften - besonders geschützt sind.


Aber es geht ja hier um den Versuch, die Verbreitung unsinniger Schriften zu verhindern bzw. eine Bevorzugung einer Weltanschauung zu unterbinden - das allerdings durch Finden des Widerspruchs in der Gesetzgebung selbst.


Gruß
Holo
 

morgenroth

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holo schrieb:
Und wenn dem so ist, dann handelt es sich inzwischen um eine Tradition ohne Nutzen

Ich glaube nicht, dass dieses Geläute "nutzlos" ist. Es ist die Demonstration einer vorherrschtenden Religion, die ihre Vorherrschaft auch nicht aufgeben möchte. Dieses Geläute ist aber nur ein Teil des Vorgehens, das jeder freien Religionsbildung einen Stein in den Weg legt.
Für mich ist Religion eine ganz persönliche Sache, die sich aus dem Leben selbst zieht und sich nicht durch obskure Organisationen erklären lässt. Ich mag mir die Welt nicht von einem Verein erklären lassen, der derart intollerant ist, dass er sogar die Zeit für sich Anspruch nimmt.
 

Jay-Ti

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Es geht hier nicht um Kirchen oder Toleranz.. bitte hört auf damit.
Es geht um einen recht merkwürdigen, und umstrittenen Paragraphen in unserem Gesetz.
 

Ein_Liberaler

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Ich brauche Beratung von Juristen: Da mein weltanschauliches Bekenntnis voll und ganz der Vernunft unterworfen ist, würde ich gerne das Verbreiten von Schriften, welche dem Inhalt meines Bekenntnisses (der Vernunft) entgegenstehen und sie sogar beleidigen, unterbinden lassen.

Da Du den Begriff der Beleidigung metaphorisch gebrauchst, das Gesetz aber nicht, wirst Du damit scheitern.

("Beleidigung der Vernunft" ist nur eine Bezeichnung für eine außerordentliche Dummheit, keine Beleidigung im strafrechtlichen Sinne.)

Die politische Diskussion dreht sich außerdem im Moment darum, den Paragraphen zu verschärfen, deshalb rechne ich auch so bald nicht mit seiner Abschaffung.

Und nun?
 

erik

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qalle und insbesondere @morgenroth

Also bei mir läuten die Kirchenglocken gerade dezent im Hintergrund und ich empfinde das im Gegensatz zu anderen Lärmverursachern (Autos, Flugzeuge usw.) nicht als "nervtötendes, penetrantes, missionierendes Gebimmel" sondern eigentlich als angenehme, belebende Geräuschkulisse, ohne das geringste mit der Kirche am Hut zu haben.

Kann mir eigentlich mal jemand erklären, was an diesem Gesetz eurer Meinung nach Unsinnung sein soll, oder gar dazu geeignt, die "Vormachtstellung" der christlichen Kirchen zu festigen?
m.E. ist es einfach ein Gesetz zum Schutz aller Religionsgemeinschaften.
Deshalb ist es ja in Deutschland auch nicht so leicht als Religionsgemeinschaft anerkannt zu werden (Beispiel Scientology) damit nicht jeder Hanswurst in den Schutz solcher Gesetze kommt.
 

Ein_Liberaler

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Für unsinnig halte ich es, den Schutz religiöser Gefühle an der Störung des öffentlichen Friedens festzumachen. Dadurch sind Religionsgemeinschaften, die eher dazu tendieren, den Frieden zu stören, besser geschützt als andere.

Ganz grundsätzlich empfinde ich den Paragraphen als Einschränkung der Meinungsfreiheit.
 

Paran

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Ich verstehe das Problem nicht ganz, welches manche hier mit diesem Paragraphen haben! Es gilt ja (österr. Auslegung ist vermutlich die selbe wie die dt.) :

Der Täter muss den Vorsatz auf öffentliches Herabwürdigen und verspotten und auf Erregung öffentlichen Ärgernisses haben, er muss sich also bewusst sein, was er anrichtet und dies auch wollen!

Das heißt, wenn sich jemand lediglich kritisch mit einer Religionsgemeinschaft auseinandersetzt bzw. diese beschimpft, aber nicht beabsichtigt öffentliches Ärgernis zu erregen, so ist er nicht strafbar. Beschimpft jemand jedoch eine Religionsgemeinschaft so, dass ein durchschnittlich religiöser Mensch sich in seinen religiösen Gefühlen verletzt fühlt und beabsichtigt er zusätzlich öffentliches Ägernis zu erregen so ist er strafbar.

Ich bin nicht der Meinung, dass es etwas mit Meinungsfreiheit zu tun hat, wenn man eine Religionsgemeinschaft beschimpft und dabei beabsichtigt öffentliches Ägernis zu erregen.
 

Malakim

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Die Schwierigkeit liegt darin, daß der Paragraph so formuliert ist das man viel Freiraum für Auslegung hat.

Wann greift der Paragraph denn genau? Wann genau nicht?

:roll:
 

Gammel

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Paran schrieb:
Ich bin nicht der Meinung, dass es etwas mit Meinungsfreiheit zu tun hat, wenn man eine Religionsgemeinschaft beschimpft und dabei beabsichtigt öffentliches Ägernis zu erregen.

Doch wozu überhaupt diesen Paragraphen ??

Was ist der Unterschied, wenn ich Taubenzüchter in einer Art und Weise beschimpfe die geeignet ist den öffentlichen Frieden zu stören ?

Was wenn ich Hundehalter, Raucher, Ausländer, Homosexuelle, Kinderlose, Frauen, Schwangere, Behinderte, Wetten-Das-Gucker, Fussballspieler, ....
in einer Art und Weise beschimpfe die geeignet ist den öffentlichen Frieden zu stören ?

Ist das etwa erlaubt ??!!?? Oder brauchte man dort keinen extra Paragraphen, weil es eh durch andere Paragraphen abgedeckt ist ?
Oder sind die Strafen bei Beleidigungen gegen Religionsgemeinschaften höher/geringer ??

Ich sehe einfach keinen grundsätzlichen Unterschied, ob ich eine religös motivierte Gemeinschaft oder eine beliebig anders motivierte Gemeinschaft beleidige.

Dieser Paragraph dient also entweder speziell dazu religiöse Kritiker mundtot zu machen oder es ist ein Scheinparagraph um religösen Gemeinschaften das Gefühl zu geben, ihre Kritiker notfalls mundtot machen zu können...

Jede beliebige Gemeinschaft muss sich in einer Demokratie Kritik stellen, aber hat auch das Recht sich nicht beleidigen zu lassen. Ich verstehe nicht, warum man da für religös motivierte Gemeinschaft einen extra Paragraphen backen musste ?!?
 

Paran

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Die Schwierigkeit liegt darin, daß der Paragraph so formuliert ist das man viel Freiraum für Auslegung hat.

Wann greift der Paragraph denn genau? Wann genau nicht?

Der Freiraum ist vermutlich durch gerichtliche Entscheidungen beschränkt. Allerdings wird der Freiraum nicht sonderlich groß sein, wenn so wie in Österreich gilt, dass sowohl die Beschimpfung absichtlich als auch die Erregung öffentlichen Ärgernisses gewollt sein muss. Ich verstehe nicht warum man solche Personen schützen sollte, sie verbreiten ja keine Meinung, sondern sind lediglich an der Erzeugung von Unruhe interessiert.
 

Aphorismus

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@ morgenroth & Ein_Liberaler:

Lieber Liberaler,

du kannst ja die Neuzugezogenen, die dann die Kirche verklagen, weil ihnen das Gebimmel auf den Senkel geht, gerne "hassen" - der Rechtssprechung ist das, wie mir, egal.

Fakt ist, dass das dämliche Bimmeln juristisch auf sehr wackligen Füßen steht, wenn dann doch mal jemand - zugezogen oder alteingesesen - dagegen klagt.

Und ich finde das auch gut so, denn es gibt keinen rationalen Grund, so einen Lärm zu veranstalten. Ich würde mich übrigens nur halb so doll aufregen, wenn die Buddhisten fröhlich gongen und der Muezzin auf der arabischen Tonleiter rumnölend zum Gebet rufen würde, sprich: es gleiches Recht für alle gäbe.

Die Gesellschaft in der wir leben ist kein statisches Gebilde, sondern unterliegt einem ständigem Wechsel. Deswegen muss die Rechtspraxis von Gummiparagraphen, die auf die Mehrheit, den öffentlichen Frieden o.ä. Bezug nehmen von Zeit zu Zeit überprüft werden.

Ich frage mich etwas, wieso ich das überhaupt einem "Liberalen" erklären muss, aber offenbar schliessen sich Liberalität und Kulturkonservativismus nicht aus.

Zum Wandel gehört auch, dass immer weniger Menschen sich darüber freuen, dass morgens die Kirchenglocken läuten. Zum einen haben die christlichen Kirchen immer weniger Zulauf, zum anderen gibt es immer mehr Moslems in Deutschland. Von so Bimmel- und "Ich-weiß-welcher-Gott-der-richtige-ist-nämlich-meiner"-Feinden wie mir mal ganz abgesehen.

Ich persönlich bedanke mich hiermit bei jedem einzelnen Menschen, der die Zivilcourage gezeigt hat, gegen das unerträgliche Gebimmel und die inakzeptable Sonderstellung der christlichen Kirche zu klagen.

Und wenn es dich wirklich stört, Morgenroth, dann rate ich dir ebenfalls zu klagen. Mit einem guten Anwalt hast du ziemlich gute Karten. Das Problem ist, dass zu viele Menschen sich nicht trauen zu sagen, dass es ihnen reicht. Erst wenn offener Widerstand erkennbar ist, merkt der Gesetzgeber offenbar, dass es zumindest Teile des öffentlichen Friedens durchaus stört, wenn aus völlig bescheuerten Gründen soviel Rumgebimmelt wird.

EDIT: Ist ja nun wirklich nicht so als wäre dieses dämliche Gebimmel in irgendeiner Form essentiell für's Christ sein.
 

holo

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@Mr. Anderson:Das sehe ich etwas anders. Das ist GENAU die Rechtspraxis, die ich aus diesem Land kenne. Dieser Paragraf wird doch unterm Strich je nach Lobby, besserer Argumentation und Gepflogenheiten der Region anders ausgeübt werden.

Dazu finde ich auch die Beiträge der Österreicher Boardies interessant, wonach - wenn man Wiki glauben schenken darf - §189 StGB existiert. Demnach kann die Sightseeing-Tour in einer Kirche mit einer Anklage enden, weil ein Tourist versehentlich aufstoßen musste.

Wenn also unser "Götteslästerungsparagraf" abgeschafft werden soll, dann nur mit Argumenten fernab der Religion.
Die Kirchengänger sind also eine Interessengemeinschaft, die - wenn sie denn schon dem besonderen Schutz unterliegen - anderen, ähnlich großen Interessengemeinschaften gleich stehen sollten.
So sollten auch Muslime in Deutschland solchen Schutz - wenn auch in begrenztem Umfang, Stichwort: Steuer - als große Interessengemeinschaft genießen können.
Das Recht könnte demnach auch der Gruppe der Hartz-4-Empfänger zugute kommen, die ebenfalls - zum Teil mit dämlichen Vorurteilen - verunglimpft und beleidigt werden. Ich sage dazu nur GG §137 (7).

Und wenn denn jemand tatsächlich vor Gericht diese Art der Gleichstellung erstreiten will, dann wäre ich im Fall einer Niederlage an der Argumentation interessiert und frage mich, ob sie nicht in der nächsten Klage gegen diesen Gotteslästerungsparagrafen verwendet werden kann.

Das ist ein niedliches Planspiel ...

Gruß
Holo
 

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