Heute: Der Lizenzvertrag
Als ich heute so eine Art Sonderedition von Visual C++ installieren wollte, die einem Lehrbuch für die Programmiersprache C beigelegt war, las ich mir spaßigshalber mal den ...
ENDBENUTZER-LIZENZVERTRAG FÜR MICROSOFT-SOFTWARE
... durch.
Zuerst dachte ich, Microsoft hätte einen plötzlichen Anfall von Großzügigkeit gehabt:
1.1. (...) Sie können die Software auf einer unbegrenzten Anzahl von Computern installieren, vorausgesetzt, Sie sind der einzige, der das SOFTWAREPRODUKT verwendet.
Aber eher doch nicht:
1.2. (...) Sie müssen eine "berechtigte Benutzerin oder ein berechtigter Benutzer einer anerkannten Ausbildungseinrichtung" sein, um das SOFTWAREPRODUKT wie in diesem Abschnitt beschrieben verwenden zu dürfen.
Na, ich hoffe mal, daß ein Terror-Camp eine berechtigte Ausbildungseinrichtung ist. ... oder spielt das vielleicht doch keine Rolle? Es ist ja schon Abschnitt 1.2 ! ... Halt, nein. Zu früh gefreut; es geht ja noch weiter:
Wenn Sie eine berechtigte Benutzerin oder ein berechtigter Benutzer einer anerkannten Ausbildungseinrichtung sind, dürfen Sie entweder
(i) die in Abschnitt 1.1 gewährten Rechte ausüben, ODER
Also darf ich die in Abschnitt 1.1 gewährten Rechte ausüben, oder?
(ii) wenn Sie vorhaben, das SOFTWAREPRODUKT nur für Lehrzwecke in Verbindung mit einem Kurs oder einem anderen Ausbildungsprogramm zu verwenden, gewährt Ihnen dieses EULA die folgenden alternativen Lizenzmodelle:
... dann schaun wa mal rein:
(A) Pro Computer-Modell. Für jede gültige Lizenz, die Sie für das SOFTWAREPRODUKT erworben haben, dürfen Sie eine einzige Kopie des SOFTWAREPRODUKTS auf einem einzigen Computer installieren. (...)
Seine Großzügigkeit kennt keine Grenzen - ich verneige mich vor dem neuen barmherzigen ... GOTT Bill Gates.
(B) Pro Lizenz-Modell. Wenn Sie mehrere Lizenzen des SOFTWAREPRODUKTS besitzen, dürfen Sie jederzeit so viele Kopien des SOFTWAREPRODUKTS verwenden, wie Sie Lizenzen besitzen (...)
Auch hier kann ich nur wieder sagen: preiset den HERRN!
Doch was sehe ich? Noch mehr Rechte? Kann das sein?
Wenn die geschätzte Anzahl der Benutzer/innen des SOFTWAREPRODUKTS die Anzahl der anwendbaren Lizenzen übersteigt, müssen Sie mit Hilfe eines geeigneten Verfahrens sicherstellen, dass die Anzahl der Personen, die das SOFTWAREPRODUKT gleichzeitig verwenden, nicht die Anzahl der Lizenzen übersteigt.
HALELUIA! Wenn ich also Informatiklehrer bin, 20 Computer und 20 Schüler zur Verfügung habe, aber nur 10 Lizenzen, dann brauche ich z.B. nur eine Kopie auf dem Server zu installieren, 10 Schüler darauf zugreifen zu lassen, warten bis sie mit ihrer Arbeit fertig sind, sie dann anzuweisen das Programm zu beenden; und dann kann ich bereits den anderen 10 Schülern, die an ihren Rechnern schon warten, erlauben das Programm ebenfalls zu starten. Nein, das ist zuviel Großzügigkeit auf einmal! Ist Microsoft ganz sicher, daß es daran keinen wirtschaftlichen Schaden nimmt?
2. BESCHREIBUNG ANDERER RECHTE UND EINSCHRÄNKUNGEN.
Was, immernoch mehr Rechte übrig? Ist ja der blanke Wahnsinn.
Einschränkungen im Hinblick auf Zurückentwicklung (Reverse Engineering), Dekompilierung und Disassemblierung. Sie sind nicht berechtigt, das SOFTWAREPRODUKT zurückzuentwickeln (reverse engineering), zu dekompilieren oder zu disassemblieren, es sei denn, dass und nur insoweit, wie das anwendbare Recht, ungeachtet dieser Einschränkung, dies ausdrücklich gestattet.
Läßt die deutsche Grammatik solche Konstruktionen überhaupt zu? Na, egal. Da Deutschland, ebenso wie Österreich, in der EU ist, ist Reverse Engineering, um Konkurrenz zu garantieren, sehr wohl erlaubt. Aber wahrscheinlich hat Microsoft diesen Text ja für die Schweiz geschrieben.
Kündigung. Unbeschadet sonstiger Rechte ist Microsoft berechtigt, dieses EULA zu kündigen, sofern Sie gegen die Bestimmungen dieses EULAs verstoßen. In einem solchen Fall sind Sie verpflichtet, sämtliche Kopien des SOFTWAREPRODUKTS und alle seine Komponententeile zu vernichten.
Klar, mach ich.
Kein Support. Microsoft ist nicht verpflichtet, Produktsupport für das SOFTWAREPRODUKT zu leisten.
Klingt fair.
BESCHRÄNKTE GEWÄHRLEISTUNG
HINSICHTLICH DER BESCHRÄNKTEN GEWÄHRLEISTUNG UND DER BESONDEREN IN IHREM LAND GELTENDEN BESTIMMUNGEN BEACHTEN SIE BITTE DIE BROSCHÜRE ÜBER DIE BESCHRÄNKTE GEWÄHRLEISTUNG, DIE IN DIESEM PAKET ENTHALTEN IST
isse aber nich
ODER MIT DEN GEDRUCKTEN MATERIALIEN DES SOFTWAREPRODUKTS ZUR VERFÜGUNG GESTELLT WIRD.
Auch hier: Fehlanzeige.
4. SICHERUNGSKOPIE. Nach der Installation einer Kopie des SOFTWAREPRODUKTS gemäß dieses EULAs dürfen Sie das Originalmedium, auf dem das SOFTWAREPRODUKT von Microsoft geliefert wurde, nur für Sicherungs- oder Archivierungszwecke aufbewahren. (...)
Waaas? Ich darf das Originalmedium sogar behalten?! Unglaublich!
Den nächsten Abschnitt muß man einfach voll zitieren:
5. AUSFUHRBESCHRÄNKUNGEN. Hiermit versichern Sie, dass Sie das SOFTWAREPRODUKT, einen Teil davon oder einen Prozess oder Dienst, der das direkte Ergebnis des SOFTWAREPRODUKTS ist (Vorgenanntes zusammen als "beschränkte Komponenten" bezeichnet) in kein Land exportieren oder reexportieren und keiner Person, juristischen Person oder keinen Endbenutzern durch Export oder Reexport zukommen lassen werden, der/die/das den US-Ausfuhrbeschränkungen unterliegt/unterliegen. Sie stimmen insbesondere zu, dass Sie keine der beschränkten Komponenten (i) in eines der Länder, die den US-Exportbeschränkungen unterliegen (zur Zeit einschließlich, aber nicht notwendigerweise beschränkt auf Kuba, Iran, Irak, Libyen, Nordkorea, Sudan und Syrien)
Kuba und Libyen stehen also auf der Liste. Wieso eigentlich nicht auch Deutschland? Ihrer eigenen Regierung im Irak trauen die Amerikaner wohl auch nicht viel zu.
oder einem wo auch immer sich aufhaltenden Bürger eines dieser Länder, der beabsichtigt, die beschränkten Komponenten in ein solches Land zurückzuübertragen oder zurückzubefördern, (ii) an Endbenutzer, von denen Sie wissen oder vermuten, dass sie die beschränkten Komponenten zum Entwurf, zur Entwicklung oder zur Produktion nuklearer, chemischer oder biologischer Waffen verwenden
Ich hab's gewußt! Microsoft Software ist gefährlich! ... He, Mist. Dann ist das Terror-Camp vielleicht doch keine berechtigte Ausbildungseinrichtung...
oder (iii) an Endbenutzer, denen von einer Bundesdienststelle der US-Regierung die Beteiligung an US-Ausfuhrtransaktionen verboten wurde, exportieren oder reexportieren werden.
Äh, 'tschuldigung, kann ich mal kurz in Eure FBI-Akten gucken, wer das sein soll?
Sie sichern hiermit zu, dass weder das BXA noch eine andere US-Bundesbehörde Ihre Exportrechte ausgesetzt, widerrufen oder abgelehnt hat.
Klaro!
Falls Sie den Bestimmungen dieses EULAs nicht zustimmen, sind Sie nicht berechtigt, das SOFTWAREPRODUKT zu installieren, zu kopieren oder anderweitig zu verwenden.
Äh, ja. Ist es eigentlich ein logischer Widerspruch, dem Vertrag zuzustimmen?
DAS SOFTWAREPRODUKT ENTHÄLT MÖGLICHERWEISE UNTERSTÜTZUNG FÜR PROGRAMME, DIE IN JAVA GESCHRIEBEN WURDEN. (...)
Das Programm enthält Java-Unterstützung? Oder vielleicht doch nicht? Naja, Microsoft weiß eben nicht so genau, was das Programm macht und was nicht. Ist ja auch egal. Hauptsache, man verwendet das Produkt nicht in Bereichen...
WIE Z.B. IN NUKLEARTECHNISCHEN EINRICHTUNGEN, FLUGZEUGNAVIGATIONS- ODER KOMMUNIKATIONSSYSTEMEN, IN DER FLUGSICHERUNG, IN MASCHINEN ZUR DIREKTEN LEBENSERHALTUNG ODER IN WAFFENSYSTEMEN, IN DENEN EIN AUSFALL DER JAVA-TECHNOLOGIE DIREKT ZU TODESFÄLLEN, PERSONENSCHÄDEN
War die Raketentechnologie der USA im Irakkrieg eigentlich Java-unterstützt? Hätte der Rumsfeld mal vorher die EULA gelesen!
ODER SCHWERWIEGENDEN SCHÄDEN AN SACHEN ODER UMWELT FÜHREN WÜRDE.
Sicherheitshalber sollte man das Programm also gar nicht erst verwenden. Und wenn doch, dann ist Java Schuld. Aber Microsoft warnt uns glücklicherweise vorher. Bill Gates liegt eben viel am Schutz unserer Umwelt.
Disclaimer: Jegliche Ähnlichkeiten mit dem echten Bill Gates sind rein zufällig!