Saddams Erstschlag --> Kein Präventivkrieg

Eisfuchs

Erleuchteter
Registriert
30. April 2002
Beiträge
1.320
MadCow schrieb:
die UN kann die USA nicht aufhalten.
die USA ist Veto Macht in der UN.
Das heißt, sie können alles was die UN gegen die USA unternehmen könnte, mit nem Veto nen Riegel vorschieben.
also braucht man auch garnichts versuchen.

wäre interessant zu wissen, ob eine veto-macht, wenn sie selbst von sanktionen, etc. betroffen ist, dennoch ihre rechte behält oder ob die in diesem sonderfall ausgesetzt werden. ansonsten wäre die UN ja für die katz (is sie, wie's momentan aussieht, sowieso....)
wer kennt sich aus?
 

Gilgamesch

Erleuchteter
Registriert
6. Mai 2002
Beiträge
1.323
Eisfuchs schrieb:
MadCow schrieb:
die UN kann die USA nicht aufhalten.
die USA ist Veto Macht in der UN.
Das heißt, sie können alles was die UN gegen die USA unternehmen könnte, mit nem Veto nen Riegel vorschieben.
also braucht man auch garnichts versuchen.

wäre interessant zu wissen, ob eine veto-macht, wenn sie selbst von sanktionen, etc. betroffen ist, dennoch ihre rechte behält oder ob die in diesem sonderfall ausgesetzt werden. ansonsten wäre die UN ja für die katz (is sie, wie's momentan aussieht, sowieso....)
wer kennt sich aus?

Gestern kam eine Reportage über diesen Umstand. Und in der Tat könnten die USA bzw ihre Verbündeten gegen diese Sanktionen vorgehen. Mit anderen WOrten: Wenn die Welt die USA verklagen sollten, dann könnte Englang oder Spanien ihr Veto einlegen. Ist das nicht lustig?

Ich, als bekannter Zionistenfeind, denke da an an eine UN-Sanktion gegen Israel, als dieser einen ganzen Stadtteil der Palästinenser niedergerissen hatte. Die USA legten sofort ihr Veto ein und schützten so ihren Symbionten! So ähnlich wäre es auch im Falle der USA gelaufen.

:arrow: Gilgamesch
 

trashy

Ehrenmitglied
Registriert
19. Mai 2002
Beiträge
2.085
MadCow schrieb:
die UN kann die USA nicht aufhalten.
die USA ist Veto Macht in der UN.
Das heißt, sie können alles was die UN gegen die USA unternehmen könnte, mit nem Veto nen Riegel vorschieben.
also braucht man auch garnichts versuchen.


NEGATIV :twisted: :!:

Dieses Thema hatten wir schon mal in dem Thread Soll ein Krieg der USA ohne UN-Mandat bestraft werden?.

Hierzu hat Thrut-searcher geschrieben:
"Wenn der Sicherheitsrat durch Vetos blockiert ist, und Amerika ohne Resolution angreift, gibt es noch die Möglichkeit gemäß UN-Resolution 377, einen Krieg durch die Generalversammlung zu stoppen.
Die Prozedur nennt sich "Uniting for peace" und die Generalversammlung kann damit den sofortigen Waffenstillstand und Rückzug von Amerika verlangen."

Und es stimmt! Schaut halt mal beim Google vorbei, denn: "Wer googlt ist schlauer!"

gruß

trashy
 

Eisfuchs

Erleuchteter
Registriert
30. April 2002
Beiträge
1.320
trashy schrieb:
"Wenn der Sicherheitsrat durch Vetos blockiert ist, und Amerika ohne Resolution angreift, gibt es noch die Möglichkeit gemäß UN-Resolution 377, einen Krieg durch die Generalversammlung zu stoppen.
Die Prozedur nennt sich "Uniting for peace" und die Generalversammlung kann damit den sofortigen Waffenstillstand und Rückzug von Amerika verlangen."

Und es stimmt! Schaut halt mal beim Google vorbei, denn: "Wer googlt ist schlauer!"

ich glaub die betonung liegt hier auf "verlangen". ob sich die amerikaner da fügen würden, sei mal dahingestellt. ich persönlich bezweifel das eher....
 

Eisfuchs

Erleuchteter
Registriert
30. April 2002
Beiträge
1.320
nachtrag:

George Bush wird in den nächsten Stunden den Angriffsbefehl auf den Irak geben. Nach dem Scheitern aller diplomatischen Bemühungen wird der US-Präsident dies auch ohne ein Mandat der Vereinten Nationen tun. Mantraartig hatte Bush immer und immer wieder die Bedrohung Saddams durch seine mutmaßlichen Massenvernichtungswaffen erwähnt, die angebliche Verbindung Iraks zum internationalen Terrorismus als Argument angeführt. Dies alles rechtfertigt nach US-Lesart einen Angriff auf das Zweistromland, bevor dieses seine Bedrohungen realisieren könne - einen Präventivkrieg also.

Aber hat nach den Ereignissen der letzten Stunden nicht eigentlich Saddam Hussein das Recht auf einen Präventivkrieg? Dürfte Saddam Bomben auf die US-Stützpunkte am Golf werfen, um so den Angriff auf das eigene Land und ein Massensterben abzuwehren? Ja, diese Fragen sind provokant, zugegeben: Aber es ließe sich eine Argumentationskette dafür aufbauen.
hier gehts weiter....
 

samhain

Ehrenmitglied
Registriert
10. April 2002
Beiträge
2.976
hier die meinung eines völkerrechtlers zum thema, insbesondere was die deutschen überflugrechte und awacs-einsätze angeht.
das die bundesregierung damit gegen das deutsche grundgesetz handelt (keine beteiligung an einem angriffskrieg), ist mehr als bedenklich.
warum geht denn die angebliche friedensliebe der deutschen bundesregierung nicht soweit, dieses zu unterbinden?
es steht nirgendwo geschrieben, das sie dazu gezwungen wären.
diese doppelmoral widert mich echt an!
da lässt sich schröder nach aussen gerne als großen friedenszampano darstellen, während er hintenrum den krieg doch unterstützt.



>Beihilfe für eine Aggression

Völkerrechtler warnt vor weiterer deutscher Beteiligung an Awacs- Flügen

Ein US-Angriff auf den Irak wäre eine völkerrechtswidrige
Aggression, gegen die der UN-Sicherheitsrat eigentlich Zwangsmaßnahmen beschließen müsste, urteilt Michael Bothe, Vorsitzender der Deutschen Gesellschaft für Völkerrecht. Eine deutsche Beteiligung an Awacs-Flügen in der Region wertet Bothe als Teilnahme an dem Kriegsunternehmen.

US-Präsident Bush hat dem Irak praktisch den Krieg erklärt. Gibt es aus Ihrer Sicht irgendeine völkerrechtliche Basis für diesen Krieg?

Nein. Eine solche Basis gibt es nach meiner Auffassung, nach Auffassung sehr vieler Völkerrechtler und Staatenvertreter nicht. Bush hat aber nicht ganz auf eine rechtliche Rechtfertigung verzichtet: Er beruft sich jetzt nicht mehr auf die Resolution 1441 vom November 2002, sondern auf die UN-Resolution 678 vom November 1990, die bewaffnete Gewalt zur Vertreibung des Irak aus dem besetzten Kuwait erlaubte. Doch diese Resolution wirkt nach der Waffenstillstandsresolution 687 vom April 1991 nicht fort.

Ein US-Angriff wäre damit eine völkerrechtswidrige Aggression?

In der Tat, ein solcher Angriff wäre eine schwer wiegende Verletzung des völkerrechtlichen Gewaltverbotes.

Was würde ein solcher Krieg für das UN-System und das Völkerrecht bedeuten, deren Kern ja eben dieses Gewaltverbot darstellt?

Diese Entwicklung ist eine schwere Herausforderung an das UN-System. Die Bush-Administration strebt derzeit offensichtlich eine hegemoniale Weltordnung an, in der nur die USA das Sagen haben. Allerdings gab es auch in der Vergangenheit immer wieder massive Verletzungen des Gewaltverbotes, ohne dass deswegen das UN- System zusammengebrochen wäre. Die öffentliche Meinung sowie wesentliche Staaten nehmen das Vorgehen der USA ja nicht unwidersprochen hin. Solange das so ist, bleibt die Norm des Gewaltverbotes als solche bestehen.

Die USA haben dem Sicherheitsrat eine Zustimmung zu ihrem Vorgehen nicht abringen können. Hat sich die Uno zunächst sogar behauptet?

In gewissem Sinne ja. Wenn der Rat tatsächlich eine Resolution mit Ermächtigung zur Gewalt gefasst hätte, wäre allerdings die Rechtslage eine andere. Doch das Problem ist noch komplizierter: Der von den USA und Großbritannien vorgelegte Resolutionstext enthielt überhaupt keine klare Formulierung in dieser Sache. Wir wären hier in völkerrechtlich ausgesprochen bedenkliche Unklarheit geraten. Der Widerstand in der Uno ist Ausdruck einer hoffnungsvollen Gegenentwicklung, und dieses neue Bündnis Paris-Berlin-Moskau-Peking ist ein durchaus wichtiger Ansatz. Ich glaube, dass die Perspektive einer amerikanischen Hegemonialpolitik den Rest der Welt zusammenbringen könnte.

Was müsste die Uno tun, wenn ihr Mitglied Irak Opfer einer Aggression wird?

Eigentlich müsste der Sicherheitsrat Zwangsmaßnahmen nichtmilitärischer oder militärischer Art beschließen, um diese Aggression zu beenden. Allerdings sind solche Schritte gegen ein Ständiges Ratsmitglied wegen des Vetorechts nicht möglich.

Wenn ein US-Angriff auf den Irak Völkerrecht bricht, ist dann eine deutsche Beteiligung an den Awacs-Flügen in der Region rechtlich gedeckt?

Diese Beteiligung wäre völkerrechtlich sehr bedenklich. Eindeutig rechtswidrig wäre sie, wenn Awacs-Flugzeuge zur Definition von Angriffszielen im Irak genutzt würden. Ob die rein passive Beobachtung des Gebietes der Türkei auch rechtswidrig wäre, darüber kann man streiten. Ich persönlich meine, auch das wäre eine Teilnahme an diesem gesamten kriegerischen Unternehmen .

. mit der sich der Bundestag auseinander setzen müsste?

Ja. Man kann nicht einfach sagen, die Awacs-Beobachtung, die bisher gewissermaßen Nato-Routine war und darum nicht der Zustimmung des Bundestages bedurfte, werde einfach fortgeführt. Denn es geht um einen Bundeswehreinsatz, der viel weit tragender ist als etwa die Beobachtung der Flugverbotszonen im Jugoslawienkrieg, von der das Bundesverfassungsgericht gesagt hat, sie sei zustimmungsbedürftig.

Wie beurteilen Sie die Gewährleistung von Transit- und Überflugrechten für die US- Streitkräfte durch Deutschland?

Sie wären wohl Unterstützungshandlungen für völkerrechtswidrige Gewalt und damit selbst völkerrechtswidrig. Der Nato-Vertrag, der ein Bündnis zur kollektiven Selbstverteidigung schafft, verlangt solche Beteiligung an rechtswidrigen Maßnahmen nicht.<

quelle: berliner zeitung
 
Oben