ruhestörung

Artaxerxes

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Hallo shera,

also ich gehe mal davon aus, dass der Schuster, im Paterre, gar keinen Schimmer hat, wie seine Arbeit akustisch bei euch ankommt. Also wäre es doch das Beste, zunächst einmal mit ihm zu sprechen, ihn in eure Wohnung zu bitten, damit er sich selbst einen Eindruck machen kann.

Zumeist kann der Maschinenlärm durch eine bessere Dämmung / Befestigung der Maschine reduziert werden. Gummilager sind ja auch nicht der Kostenfaktor. Schleifgeräusche werden sich nicht vermeiden lassen, aber die kommen - normalerweise - bei euch nicht so verschärft an.

Und als Vorschlag zur Güte würde ich dem Schuster noch einer Dämmung der Werkstattdecke - zur Not in Eigenarbeit - offerieren. Damit sollte das Problem wohl gelöst werden können.

Hilft das alles nichts, einfach mal bei der Innung nachfragen, erst dann lohnt sich der Streß mit Behörden.

Gruß Artaxerxes
 

agentP

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Hilft das alles nichts, einfach mal bei der Innung nachfragen, erst dann
lohnt sich der Streß mit Behörden.

Euer Vertragspartner ist vor allem euer Vermieter und damit ist erstmal der zuständig, daß die Mietsache auch ohne Mängel bewohnbar ist. Ich denke auch das Ordnungsamt wird euch daher erstmal fragen, was der Vermieter dazu sagt und beide werden euch fragen, was der Schumacher dazu sagt. Denn warum sollte irgendwer aktiv werden, wenn nicht geklärt ist, ob sich das Problem nicht in beiderseitigem Einverständnis geklärt werden kann.
Ein direktes Gespräch mit dem Verursacher des Lärms wird sich nicht vermeiden lassen.
 

Sina

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Und als Vorschlag zur Güte würde ich dem Schuster noch einer Dämmung der Werkstattdecke - zur Not in Eigenarbeit - offerieren. Damit sollte das Problem wohl gelöst werden können.
Hilft das alles nichts, einfach mal bei der Innung nachfragen, erst dann lohnt sich der Streß mit Behörden.

Ich glaube nicht, dass der Schuster verpflichtet werden kann (oder sich verpflichten läßt) seine Werkstatt umzubauen. Er hat ja schließlich eine Werkstatt gemietet, und wer sich auf die Behörden verlässt, der ist verlassen. Es kann Jahre dauern, bis die Gerichte entscheiden und wird teurer als ein Umzug.

In der Pflicht ist der Vermieter, der dafür zu sorgen hat, dass die Wohnung "bewohnbar" und die Umstände "zumutbar" sind.

Der erste Schritt sollte, sein, sich umfassend über seine Rechte und Möglichkeiten zu informieren. Zu diesem Zweck sind in jeder Stadt Büros des Mietervereins, die über das Know How in allen Mietangelegenheiten verfügen.

Mit diesen Informationen als Grundlage, ist man bei Gesprächen mit dem Vermieter auf der sicheren Seite.

Gruß Sina
 

Artaxerxes

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Hallo Sina,

ich meinte natürlich das shera - um des lieben Friedens willen - eine Dämmung in der Werkstatt übernimmt oder - wie erwähnt - in Eigenleistung erstellt. Allemal einfacher als der nervige Lärm.

Und wenn der Schuster ein Verständiger einer ist, wird es ihm sicher nichts ausmachen, wenn am Wochenende eine Dämmung eingezogen wird.

Gruß Artaxerxes
 

Sina

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Artaxerxes hat geschrieben:
"ich meinte natürlich das shera - um des lieben Friedens willen - eine Dämmung in der Werkstatt übernimmt oder - wie erwähnt - in Eigenleistung erstellt. Allemal einfacher als der nervige Lärm."

Einfacher ja, aber auch teuer. Warum sollte shera die Aufwertung einer Mietwohnung für den Vermieter übernehmen?

Gruß Sina











Warum sollte shera die Räume einer anderen Mietpartei dämmen,
 

Ein_Liberaler

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Warum sollte shera die Aufwertung einer Mietwohnung für den Vermieter übernehmen?

Weil es in ihrem eigenen Interesse liegt. Wieso sollte sie jemand anders zwingen können, sich für sie in Unkosten zu stürzen?
 

Munich

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lowtide schrieb:
lol ich zieh nach deutschland, hier in der schweiz sind die mieten mindestens doppelt vereinzelt sicher dreimal so hoch.

natürlich gibts auch mehr geld ende monat aber dreimal soviel wie bei euch auch wieder nicht.

so als beispiel 3 zimmer ca 70m^2 in zürich mindestens 1200 Euro, kalt natürlich 8)

Da kann ich mit München aber mithalten, habe gerade den Wohnungsmarkt von letzem WE vor mir liegen, zählen 75 m² auch??

Aber das Thema war ja ein anderes!

Gruß
 

Sina

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Hallo Ein_Liberaler,

Wieso sollte sie jemand anders zwingen können, sich für sie in Unkosten zu stürzen?

Weil es in Deutschland ein Mietrecht gibt, das den Vermieter verpflichtet, bestimmte Standards einzuhalten.

So kann ein Mieter z. B. bei unzureichender Isolierung und Fluglärm 10 % des Mietpreises einbehalten. (Nachzulesen unter Google - Mietrecht)

Natürlich muss man immer jeden Einzelfall prüfen; deshalb mein Hinweis, auf den Mieterschutzverein.

Gruß Sina
 

Ein_Liberaler

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Wenn der Fluglärm nicht neu ist, ist er aber in die bisherige Miete eingepreist. Allerdings gebe ich zu, daß ich nicht vom juristischen, sondern vom moralischen Standpunkt aus argumentiert habe. Das Mietrecht ist ja in weiten Teilen grob ungerecht.
 

Munich

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Ein_Liberaler schrieb:
Wenn der Fluglärm nicht neu ist, ist er aber in die bisherige Miete eingepreist. Allerdings gebe ich zu, daß ich nicht vom juristischen, sondern vom moralischen Standpunkt aus argumentiert habe. Das Mietrecht ist ja in weiten Teilen grob ungerecht.

Ja, aber wenn dann ungerecht gegen den Vermieter.

Ich glaube niergendswo in Europa oder sogar auf der Welt bist du als Vermieter so Arm dran. Wegen jedem Pimpf darf man die Miete kürzen und du darfst nicht sehr viel,...

Also ich weiß nicht ob ich gerne Vermieter wäre...

Gruß
 

Sina

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@ Munich,

Ja, aber wenn dann ungerecht gegen den Vermieter.
Ich glaube niergendswo in Europa oder sogar auf der Welt bist du als Vermieter so Arm dran. Wegen jedem Pimpf darf man die Miete kürzen und du darfst nicht sehr viel,...
Also ich weiß nicht ob ich gerne Vermieter wäre...

Wie heißt es doch so schön: Eigentum verpflichtet! Der Vermieter ist meiner Meinung nach in der Pflicht, wenn er shera und ihrem Mann vor dem Abschluss des Mietvertrages verschwiegen hat, dass die Werkstatt eine Geräuschbelästigung darstellt. Ist für mich ein versteckter Mangel.

Wenn ich im Mietrecht die Passage richtig im Gedächtnis habe, m u s s man den Mangel sofort melden und - wenn dieser nicht behoben wird - die Miete kürzen, weil man sonst alle Ansprüche verliert. Ist ja auch klar, dass ich nicht nach Monaten oder Jahren sagen kann: "Jetzt ist es mir zu laut."

Natürlich gibt es auch Mieter, die den Vermieter tyrannisieren, wie z. B. die sogenannten "Mietnomaden". Wie überall gibt es nicht d i e b ö s e n Mieter oder Vermieter.


@ Ein-Liberaler,

auch wenn z. B. Fluglärm eingepreist wurde, darf die Intensität des Lärms einen festgesetzten Grenzwert in der Wohnung (bei geschlossenen Fenstern) nicht übersteigen, da spielen gesundheitliche Aspekte eine Rolle.

Gruß Sina
 

struppo_gong

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Ist denn euer vermieter auch der vermieter vom schuhgeschäft.
Ich hab mal von einem folgendermassen vorgeschlagenen vorgehen gehört; lärmverursacher , vermieter und erst zuletzt behörden.

55 db sind etwa zwischen einem normalen gespräch und lautem reden, ich könnte mir gut vorstellen, dass so eine schuhirgendwasmaschine lauter ist, kann es aber nicht wirklich sagen. (sowas könnte man ja vielleicht auch bei einem besuch unten mal rausbekommen)

Auch ein grund für steigende lärmbelästigung sind nicht schwimmende böden, da dies eine übertragung von lärm über die wände im haus verursachen. allerdings scheint es mir bei euch eher nur im direkt darüber liegendem zimmer der fall zu sein, was vermutlich heisst, dass der lärm den direkten weg nimmt.
ob man da wirklich einfach was mit isolierung machen kann, bin ich mir nicht so sicher.
 

Ein_Liberaler

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@ Ein-Liberaler,

auch wenn z. B. Fluglärm eingepreist wurde, darf die Intensität des Lärms einen festgesetzten Grenzwert in der Wohnung (bei geschlossenen Fenstern) nicht übersteigen, da spielen gesundheitliche Aspekte eine Rolle.

Bedeutet: Auch in völligem Einvernehmen kann ich über eine Wohnung mit entsprechender Lärmbelastung keinen Mietvertrag abschließen? Oder wie soll ich das sehen?

Wenn Mieter eine einvernehmlich festgelegte Miete im Nachhinein kürzen können, dann hat das höchstens zur Folge, daß solche Nachlässe in Zukunft vom Vermieter einkalkuliert werden.
 

shera

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hi,

also wir wohnen schon seit etwa zwei jahren in der wohnung. im mietvertrag steht nichts über eine lärmbelästigung oder es wird nicht "gewarnt", dass ein schuhgeschäft drunter ist. das geschäft gehört dem schuhmacher. habe gehofft, dass er bald in rente geht, aber kann wohl noch dauern :roll: .
ob ich für eine islolierung bezahle oder nicht. wenn ich hier mein ganzes leben verbringen würde dann würde ich die dämmung etc übernehmen. ich sehe aber keinen sinn darin, dass ich in eine mietswohnung investieren sollte. es mag sein, dass es für mein wohlbefinden natürlich nützen würde, aber eher käme dann ein umzug in frage.

wie gesagt, unsere miete ist relativ günstig. weiss aber nicht, ob es direkt wegen der lärmbelästigung so billig ist. allerdings muss ich noch sagen, dass das gesamte haus (4 stöckig) eine wirklich labile bauweise hat. ich höre die oma über uns wie sie in der badewanne plantscht, oder die 2 stockwerke höheren nachbarn laut reden.

die maschinen befinden sich zwar genau unter unserem schlafzimmer, aber man kann es in der ganzen wohnung hören. bis jetzt haben wir noch nicht mit dem schuhmacher gesprochen. habe zwar meinen mann überredet mit ihm zu sprechen, aber aus zeitmangel verschiebt sich das gespräch.


gruss
 

Ein_Liberaler

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Wie teuer wäre ein Umzug, wie teuer eine Schalldämmung? Bedenke auch, wie schwer es Eurem Vermieter fallen würde, Euch zu kündigen oder die Miete zu erhöhen. Als Mieter seid Ihr weitgehend auf der sicheren Seite. Auch ein Vertrag, wonach der Vermieter die Kosten der Isolierung ganz oder zum Teil übernimmt, wenn er Euch vor einem bestimmten Zeitpunkt kündigt, ist denkbar. Man muß die Leute nicht immer gleich zwingen wollen - erst recht nicht ohne Vorankündigung nach zwei Jahren scheinbarer Zufriedenheit.
 

Sina

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[
Bedeutet: Auch in völligem Einvernehmen kann ich über eine Wohnung mit entsprechender Lärmbelastung keinen Mietvertrag abschließen? Oder wie soll ich das sehen?

Im Einvernehmen kann man jeden Vertrag schließen und dieser ist auch gültig, es sei denn, er ist sittenwidrig.

Wo kein Kläger, da kein Richter.

Fakt ist, dass innerhalb der Wohnung die vom Gesetzgeber festgelegte Werte nicht überschritten werden dürfen. Der Mieter ist verpflichtet den Mangel s o f o r t beim Vermieter zu melden, damit dieser die Möglichkeit hat, Abhilfe zu schaffen. Rührt sich der Vermieter nicht, kann die Miete gekürzt werden.

Wenn Mieter eine einvernehmlich festgelegte Miete im Nachhinein kürzen können, dann hat das höchstens zur Folge, daß solche Nachlässe in Zukunft vom Vermieter einkalkuliert werden.

Wenn man den geforderten Mietpreis mit den im "Mietspiegel" aufgeführten Preisen vergleicht, ist man relativ sicher, dass kein überhöhter Mietpreis gefordert wird.

Gruß Sina
 

Ein_Liberaler

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Wenn die gesetzlichen Werte aber überschritten werden, und ich die Wohnung trotzdem miete, habe ich eigentlich keinen weitergehenden moralischen Anspruch, oder?
 

arius

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Ruhestörung im Frühstücksfernsehen

Heute morgen war "Ruhestörung" Thema auch im ARD-Frühstücks-Fernsehen, sie scheinen wohl wie spiegel-online.de auch schon hier im Forum sich ihre Themen rauszusuchen ? :p

Generell gilt:

Man kann eine Party feiern so lange man will, es darf sich aber niemand gestört fühlen.

In der Regel gilt eine Ruhepause von 22 bis 7 Uhr. Die Dezibel-Werte gelten für einen normalen Menschen, nicht für Überempfindliche und die Werte sollten auch gemessen und bei evt. Klagen auch mit als Beweis vorgelegt werden. Es gibt auch Unterschiede zwischen Stadt- und Landgebieten.

Erkennt ein Berufstätiger, dass z.B. um 20 Uhr auf einer Nachbarterasse laut gefeiert wird und muss er um 5 Uhr aufstehen, so kann er durchaus mit Recht verlangen, dass bereits um 20 Uhr und nicht erst 22 Uhr "Zimmerlautstärke" herrscht, das heisst: die Gäste müssen sich in die Wohnung zurückziehen und auch dort ihre Lautstärke auf Zimmerlautstärke reduzieren.

Andererseits kann nicht verlangt werden, dass ein Berufstätiger nicht auch gelegentlich abends Wäsche macht oder einem Berufsmusiker nicht auch mal zuzustehen ist, zum Beispiel anch Absprache zwischen 10 und 12 Uhr und dann nochmal von 14 bis 16 Uhr 4 Stunden am Tag üben kann.
Wichtig ist, dass man sich abspricht und gegenseitig Rücksicht nimmt.

Generell wurde geraten, gar nicht erst in eine hellhörige Wohnung einzuziehen, wenn man selber ein Partymensch ist. Der Mieter muss bei Lärm selber Vorkehrungen treffen, dass es sich reduziert und kann das nicht dem Vermieter aufbürden.

Gruss
Arius
 

Sina

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Hallo Ein_Liberaler

Wenn die gesetzlichen Werte aber überschritten werden, und ich die Wohnung trotzdem miete, habe ich eigentlich keinen weitergehenden moralischen Anspruch, oder?

Bei Verträgen gibt es keinen moralischen Anspruch, da zählen nur die Fakten. Natürlich ist ein Gerichtsurteil auch immer vom jeweiligen Richter abhängig. Auch wenn der Fall eindeutig erscheint, weiss man nie, wie der Prozeß ausgeht. Außerdem kann es bis zum Urteil Jahre dauern. Das kostet nur Geld und jede Menge Nerven.

An sheras Stelle würde ich mit allen Beteiligten reden, und wenn das nichts nützt, eine neue Wohnung suchen.

Gruß Sina
 

arius

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Nun ist der Münchener Luftraum betroffen:

kreisende laute Hubschrauber über der Stadt:

Ich hoffe nicht das dies der Grund ist:

laut: http://www.tagesschau.de/aktuell/meldungen/0,1185,OID4386180_TYP6_THE_NAV_REF1_BAB,00.html

Anschließend will er nach München fliegen: Dort möchte er einen Kranz niederlegt, um an die israelischen Sportler zu erinnern, die bei einem Überfall palästinensischer Extremisten während der Olympischen Spiele 1972 getötet worden waren
 
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