Heute etwas sachlicher
Zunächst möchte ich mich für meinen letzten sehr emotionalen und wenig sachlichen Bericht entschuldigen - ich stand wohl zu sehr unter den frischen Eindrücken. Sollte nicht passieren - also sorry for that!
Ich habe jetzt Einsicht in die Vereinssatzung des von Hosea angegebenen Kunstvereins genommen. Es handelt sich dabei nicht um die Vereinsatzung des Ordens! (Ordensgemeinschaften z.b. katholische Orden sind ja in Deutschland meist als e.V. eingetragen). Eine solche konnte ich auch nicht ausfindig machen.
Aber: Der Vereinsrat (wichtigstes Organ o.a. Satzung) besteht ausschließlich aus Ordensmitgliedern - vielmehr umgekehrt, wer in den Vereinsrat gewählt wird, wird automatisch zum Ritter. Man könnte also sagen es gibt eine Struktur innerhalb des Vereins durch die sich die Ordensorganisation definiert ohne selbst eine eigene Vereinsatzung zu haben. Dazu folgender Auszug aus der Satzung:
§9
Abs. 2 Der Rat ist nach dem Vorbild eines mildtätigen Ritterordens organisiert. Ratsmitglieder tragen den Titel "Ritter von Quasers Blut".
Abs. 3 Ratsmitgliedschaft kann nur einstimmig durch den Ratverliehen werden. Ratsmitgliedschaft besteht auf Lebenszeit. Der erste Rat wird gebildet durch die im Gründungsprotokoll für dieses Gremium bestimmten Personen.
Abs. 4 Gemäß der Ordensregel, der Satzung und den Beschlüssen der Mitgliederversammlung verfolgt der Rat die Ratsaufgabe.
Abs. 5 Ratsaufgabe ist Behütung, Pflege und gewissenhafte Weitergabe des Wissens um das Vereinsideal sowie die Verantwortung für die Organisation und Umsetzung der in § 3 beschriebenen Aufgaben.
(Anm.: Das "Vereinsideal" ist
Ars Agape Amicitia - dasselbe Motto, das im Spruchband auch unter dem von Hosea geposteten Ordenswappen steht.)
(Anm2.: Es wurde auf § 3 verwiesen, in dem als Aufgabe u.a. definiert wird:
Die Bewahrung und Förderung des Wertebewusstseins der traditionellen Kunst und Naturkunst aller Völker und Kulturen von der "Urzeit" bis heute für die geistig-seelische Evolution der Menschen.
(Nachzulesen beim Amtsgericht Duisburg Vereinsregisternummer 3880)
(Anm.: Fettschrift von mir.)
Bei näherer Betrachtung sieht die Sache für mich so aus:
1. Der Orden existiert definitiv und ist mindestens durch das Vereinsorgan des Rates o.a. Satzung als Auschließlichkeitsgemeinschaft (Ratsmitglieder wählen sich selbst auf Lebenszeit - kein Mitspracherecht von aussen!) verifizierbar.
2. Es gibt eine Ordenregel (laut § 9 Abss. 4), die aber in der Satzung nicht hinterlegt ist.
3. Der Orden erhebt den Anspruch ein Wissen zu behüten, zu pflegen und an Auserwählte (Zitat: gewissenhafte Weitergabe) weiterzugeben.
4. Der enge Zusammenhang zwischen kulturübergreifenden Kunstwerken und dem zu behütenden Wissen geht ebenfalls aus der Satzung hervor.
5. Möglicherweise (für mich noch nicht ausreichend verifizierbar, aber persönlich doch sehr wahrscheinlich!) geht der Orden auf eine ältere Gemeinschaft zurück, die im 13ten Jahrhundert auf Island gegründet wurde.
Soviel für heute.
Bei Interesse werde ich natürlich gerne weitere Ergebnisse posten.
viele Grüße
kai